Protokoll der Sitzung vom 11.12.2009

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. Möchten Sie eine Frage von Herrn Kosmehl beantworten?

Sehr gern.

Herr Kosmehl, bitte, fragen Sie.

Herr Hövelmann, als jemand, der bei der IMK anwesend war, können Sie uns vielleicht mitteilen, wie der tatsächliche Stand ist. Stimmen die Gerüchte, dass einzelne Länder gänzlich ausgestiegen sind? Wie verhält es sich mit dem Bund? Wie viele Länder machen bei der Studie tatsächlich noch mit? - Wenn sich Länder ausklinken, wird auch die Datenlage schwächer und man hat keinen Überblick mehr für das gesamte Bundesgebiet.

Das ist das, was am Ende den Ausschlag dafür geben wird, ob die Studie durchgeführt werden wird oder nicht. Sie haben Recht, es macht keinen Sinn, wenn nur wenige Länder und vielleicht zunehmend nur kleine Länder eine solche Studie in Auftrag geben, die Mehrheit aber nein sagt.

Der aktuelle Stand ist, dass der Freistaat Sachsen und der Stadtstaat Hamburg erklärt haben, dass sie sich an dieser Studie nicht beteiligen werden. Sie haben das mit dem Argument begründet, dass sie für die Strafverschärfung bei § 113 StGB keine Studie bräuchten. Ich habe aber versucht, deutlich zu machen, dass das nicht der eigentliche Anlass für die Studie sein kann, sondern dass wir eine bessere Datenbasis brauchen, um daraus die entsprechenden Dinge ableiten zu können.

Der Freistaat Sachsen hat in der Diskussion erklärt - das war, glaube ich, der Kollege Ulbig, der das hinterher auch noch einmal medial getan hat -, dass er den Bund auffordere, sofort strafverschärfend tätig zu werden, was also die Regelung im Strafgesetzbuch anbelangt. Insofern muss man jetzt abwarten, was passiert. Das eine schließt ja das andere nicht aus.

Was die Rolle und das Verhalten des Bundes anbelangt, war es wenigstens in der vergangenen Woche, zum Zeitpunkt der IMK, so - der BMI, der Kollege de Maizière,

saß mit am Tisch -, dass die Frage, ob sich der Bund daran beteiligt, noch nicht abschlägig beantwortet war. Ich habe aber ebenso wie Sie wenigstens gerüchteweise gehört, dass sich der Bund an der Studie für die Bundespolizei nicht beteiligen wird. Ob das definitiv so ist, das werden wir sicherlich in den nächsten Tagen auch in irgendeiner schriftlichen Form herauskriegen. - Das ist der aktuelle Stand, der mir bekannt ist.

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Jetzt beginnt die Debatte. Zunächst ist die CDU-Fraktion an der Reihe. Es spricht Herr Reichert.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kosmehl, wir sind Ihnen sehr dankbar für Ihren Antrag, obwohl der Innenminister schon gesagt hat, dass die kritischen Punkte, die Sie in Ihrem Antrag aufgelistet haben, nicht mehr Bestandteil dieser Studie sind. Wir begrüßen es aber trotzdem, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben. Es handelt sich nämlich um die Schattenseiten der Polizeiarbeit, nämlich um Gewalt gegen Polizeibeamte.

Ich begrüße auch die Entscheidung der Innenministerkonferenz, dass diese Studie zum Thema Gewalt gegen Polizeibeamte in Auftrag gegeben worden ist. Uns interessieren die Gesamtinhalte, darum auch unser Änderungsantrag.

Es ist unsere Pflicht, uns mit dieser Thematik näher auseinanderzusetzen. Ich erhoffe mir von dem Gutachten Ergebnisse, die es ermöglichen, dem Phänomen der Gewalt gegen Polizeibeamte besser entgegentreten zu können.

Mehr und mehr scheint es so zu sein, dass gezielte Angriffe auf Polizeibeamte, sei es im Rahmen von Fußballspielen oder Demonstrationen, vorgenommen werden. Es handelt sich um eine neue Dimension der Gewalt, da die Beamten rücksichtslos in Hinterhalte gelockt und im Ergebnis langer und gezielter Planungen körperlichen Auseinandersetzungen ausgesetzt werden.

Meinte sehr verehrten Damen und Herren! Hierin sehe ich die Gefahr, dass sich die Polizeibeamtinnen und -beamten, die sich meines Erachtens nicht hinreichend zur Wehr setzen dürfen, nicht zuletzt in ihrer Tätigkeit so eingeschränkt sehen, dass sie in Zukunft geradezu Angst haben einzuschreiten. Es wird irgendwann darauf hinauslaufen, dass die Polizei ihre Arbeit nicht so wie erwartet ausüben kann.

Oftmals entsteht der Eindruck, dass die Polizei als Prügelknabe herhalten muss, weil der Staat aus der Sicht der Angreifer Fehler gemacht hat und nur die Polizeibeamten dafür belangt werden können, da niemand anders greifbar ist oder haftbar zu machen ist. Die Polizei ist es, die sich diesem Dünkel entgegenstellen muss.

(Zustimmung von Herrn Kolze, CDU)

Man braucht sich nur die Antworten auf die Kleinen Anfragen von Herrn Kosmehl „Gewalt gegen Polizeibeamte I“ und „Gewalt gegen Polizeibeamte II“ anschauen. Die darin getroffenen Feststellungen sind erschreckend. In dem Zeitraum von 2004 bis 2008 ist ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamtinnen und -beamte zu verzeichnen.

Sicherlich sind zwischen den einzelnen Polizeidirektionen Unterschiede zu verzeichnen. Darauf kommt es an dieser Stelle aber nicht an. Fakt ist: Immer mehr Polizisten werden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit absichtlich angegriffen mit dem Ergebnis, dass sie erhebliche Verletzungen erleiden, die nicht zuletzt zum Dienstausfall führen. Wenn wir die Belastungen unserer Polizei kennen, dann wissen wir, dass jeder Dienstausfall für Sachsen-Anhalt schädlich ist.

Die Bundesregierung will im Strafgesetzbuch härtere Strafen für Straftaten resultierend aus dem Widerstand gegen Beamte vorsehen. Ich begrüße das; denn die Angriffe auf Beamtinnen und Beamte, die mit den verschiedensten Arten von Waffen attackiert werden, sind wegen ihrer Brutalität keine Bagatellen mehr. Wir haben auch die Pflicht, unsere Polizei vor der kriminellen Energie dieser Chaoten zu schützen.

(Zustimmung bei der CDU)

Wenn es uns gelingt, mit der Studie zur Prävention beizutragen, damit die Straftatbestände in diesem Bereich erst gar nicht ausgeweitet werden müssten, dann wäre das sicherlich ein besseres Ergebnis.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Aufklärung im Ausschuss für Inneres über den Werdegang und die Konzeption der geplanten Studie und die spätere Vorlage des Gutachtens wird dazu beitragen, die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte auch hier im Land einzudämmen.

Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Reichert. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Tiedge. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es seit Längerem nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit mit einem riesigen Widerspruch zu tun. Auf der einen Seite genießen Polizeibeamtinnen und -beamte gleich nach den Berufsgruppen der Ärzte und Lehrer nach wie vor das größte Vertrauen - der Index beträgt 2,9 -, auf der anderen Seite sind sie seit geraumer Zeit Anfeindungen und sogar Gewalthandlungen ausgesetzt, die ein erschreckendes Ausmaß angenommen haben.

So ist einer Studie der GdP zufolge die Zahl der Fälle, bei denen gegen Polizeibeamte gewaltsam vorgegangen wurde, um ca. 30 % angestiegen. Bewusst und gezielt wird die gewalttätige Auseinandersetzung mit der Polizei gesucht und dem eigenen Feindbild Polizei mit höchster Aggressivität begegnet.

Trauriger Höhepunkt dieser Vorfälle war das gewalttätige Ausschreiten von sogenannten Fans beim regionalen Fußballspiel zwischen dem HFC und dem 1. FC Magdeburg. So wurden bereits vor diesem Spiel Mülltonnen mit Pflastersteinen gefüllt und Zaunlatten bereitgestellt, mit denen nach dem Spiel die zuvor in einen Hinterhalt gelockten Polizeibeamten angegriffen wurden. Dabei wurden 16 Beamte verletzt. Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei erklärte dazu - ich zitiere -:

„Immer mehr Jugendliche entwickeln einen Hass auf den Staat, und die Polizei steht symbolisch für diesen Staat. Das ist eine gefährliche Entwicklung. Wir bekommen die Steine ab für gesellschaftliche Entwicklungen. Das sind Hasshandlungen.“

Andere Gewerkschafter warnen vor einer Verrohung der Gesellschaft. Was ist die Antwort des Staates auf diese verhängnisvolle Entwicklung? - Bislang einzig und allein der Ruf nach Strafverschärfung.

So forderte der neue Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag - Herr Bosbach, CDU - höhere Strafen für jene, die auf Polizisten einprügeln. Es gibt immer wieder dasselbe Verhaltensmuster: Es passiert etwas und die regierungstragenden Fraktionen rufen einzig und allein lautstark nach stärkeren Gesetzen, nach neuen Paragrafen.

Um Missverständnissen gleich vorzubeugen: Auch wir fordern, dass Gewalttäter, die gegen Polizeibeamte vorgehen, dafür unverzüglich und streng bestraft werden. Wir würden es schon begrüßen, wenn die bislang schon vorgesehenen Strafrahmen auch in vollem Umfang ausgeschöpft werden, wenn es die Schwere der Straftat hergibt.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Aber glaubt denn wirklich jemand, dass sich die Gewalttäter von Halle auch nur ansatzweise von ihrem Vorhaben hätten abbringen lassen, wenn sie gewusst hätten, dass sie härter bestraft werden? - Ernsthaft kann das doch wohl niemand glauben. Aber es entbindet letztendlich Politik und Gesellschaft von ihrer Verantwortung, wenn zu guter Letzt nur die Justizdefizite bereinigt werden sollen.

Wie ist es um diese Gesellschaft bestellt, wenn Gewalt als legitimes Mittel angesehen wird, wenn Respekt und Achtung vor anderen verloren zu sein scheint und wenn letztendlich diejenigen, die anderen helfen wollen - wir sprechen dabei nicht nur von Polizeibeamten, sondern auch von Feuerwehrleuten, Rettungskräften und ähnlichen Berufsgruppen -, selbst Hilfe brauchen, weil sie Opfer von Gewalt geworden sind? - Nur eine tiefgründige und alle gesellschaftlichen Bereiche einbeziehende Ursachenforschung wird eine realistische Grundlage für entsprechende Antworten sein können. Alles andere ist nur Augenwischerei.

Nun ist beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen ein bundesweites Gutachten zur Erforschung von Gewalt gegen Polizisten in Auftrag gegeben worden, was im Vorfeld schon für viele Diskussionen gesorgt hat. Aber dafür ist Professor Pfeiffer ja bekannt.

So wurde ein 39 Seiten langer und in 109 Kategorien unterteilter Fragenkatalog erarbeitet, mit dem die Ursachen und die genaue Anzahl der Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte ermittelt werden sollen. 260 000 Landes- und Bundespolizisten sollten ihn ausfüllen. Aber bei vielen regte sich Unmut, weil zunächst mehr als fragwürdige Fragen enthalten waren. Ich möchte nur einige Beispiele nennen.

So wurde gefragt, ob und wie oft man als Kind von seinen Eltern in den Arm genommen wurde, ob man beschützt wurde, ob ihm oder ihr als Kind ruhig erklärt wurde, dass man etwas falsch gemacht hatte. Es gab Fragen zu politischen und gesellschaftlichen Einstellun

gen und dazu, ob man sich einen Streifenpartner mit Migrationshintergrund wünsche oder eher nicht.

Dagegen richtete sich berechtigter Protest von Gewerkschaften und von Innenministern, die entgegen der Auffassung von Professor Pfeiffer zu einer Änderung des Fragenkatalogs geführt haben. Herr Kosmehl, diesbezüglich sind Sie nicht auf dem aktuellen Stand; der neue Fragenkatalog sieht etwas anders aus.

Nun fragen wir uns zwar immer noch, warum es von wissenschaftlicher Bedeutung sein soll, in welchem Land die leibliche Mutter oder der Vater geboren wurde und welche Staatsangehörigkeit sie haben oder wie viele Personen im Haushalt leben. Aber nun gut, nehmen wir es einmal so hin.

Wichtig sind aus unserer Sicht die Fragen nach der Wahrscheinlichkeit von Gewaltübergriffen, nach dem Verhalten von Kolleginnen und Kollegen beim Übergriff, nach der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und wie man in der Aus- und Fortbildung auf Übergriffsituationen vorbereitet wurde, und auch die Frage, welche psychischen und physischen Folgen vier Wochen nach den Gewalttaten noch zu verzeichnen waren. Wir sind auf das Ergebnis des Gutachtens gespannt und hoffen, dass es über die Pfeiffer’sche Töpfchentheorie hinausgehen wird.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Selbstverständlich erwarten wir, dass das Gutachten, nachdem es erstellt wurde, nicht in den Schreibtischen verschwindet, sondern dass es als Grundlage dafür verwendet wird, um Veränderungen herbeizuführen. Wir sagen mit aller Entschiedenheit: Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten ist mit nichts zu rechtfertigen.

Nun muss ich zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sagen, dass sich uns die Sinnhaftigkeit dieses Antrags nicht so richtig erschlossen hat. Man wird sich etwas dabei gedacht haben. Vielleicht erfahren wir es heute noch. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der Stimme enthalten, aber letztendlich dem Antrag zustimmen, weil auch wir Interesse daran haben, die Ergebnisse der Befragung zu erfahren. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Tiedge. - Jetzt erteile ich Herrn Rothe das Wort, der für die SPD-Fraktion spricht. Bitte, Herr Rothe.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen leider feststellen, dass die Anzahl der Fälle, in denen Polizeibeamtinnen und -beamte Opfer gewalttätiger Übergriffe werden, stark zunimmt. Erst Anfang Dezember 2009 wurde in Hamburg ein Polizeikommissariat angegriffen. Es wurden Fensterscheiben eingeworfen, Streifenwagen in Brand gesetzt und Polizeibeamte mit Steinen beworfen.

Auch in Sachsen-Anhalt gibt es das Phänomen einer wachsenden Gewaltanwendung gegen Polizeibeamte, die teilweise schon brutale und menschenverachtende Züge annimmt. Ich führe mir nur einmal das Beispiel vor Augen, das Frau Tiedge und Herr Kosmehl schon be