Auch in Sachsen-Anhalt gibt es das Phänomen einer wachsenden Gewaltanwendung gegen Polizeibeamte, die teilweise schon brutale und menschenverachtende Züge annimmt. Ich führe mir nur einmal das Beispiel vor Augen, das Frau Tiedge und Herr Kosmehl schon be
nannt haben, nämlich den Vorfall nach dem Regionalligaspiel zwischen dem Halleschen Fußballclub und dem 1. FC Magdeburg am 26. September 2009. Da wurden die Beamten in der Tat in einen Hinterhalt gelockt, dann gezielt angegriffen und 17 von ihnen verletzt.
Wir haben uns darüber im Innenausschuss am 9. Oktober 2009 berichten lassen und wollen uns am 14. Januar 2010 erneut mit den Problemen der Gewalt bei Fußballspielen beschäftigen. Dabei werden wir uns von Vertretern der Bereitschaftspolizei, der Polizeigewerkschaften und der Fanprojekte beider Vereine berichten lassen bzw. mit ihnen ins Gespräch kommen.
Die Problematik ist nicht auf Sachsen-Anhalt beschränkt; ich habe Hamburg bereits erwähnt. Das Problem gibt es in allen Bundesländern. Von daher ist es eine logische Reaktion der Innenministerkonferenz, dass man das Gutachten beim Kriminologischen Forschungsinstitut in Auftrag gegeben hat.
Schwerpunkt dieses Gutachtens soll die Ermittlung der Gründe für gewalttätige Übergriffe auf Polizisten sein. Es geht um Häufigkeit und Schwere sowie um Strategien zur Vermeidung solcher Übergriffe. Nach dem Abschluss der jetzt in Auftrag gegebenen Studie wird es möglich sein, Veränderungen auch im Rückblick auf frühere Jahre aufzuzeigen, die von dem ersten Gutachten erfasst wurden.
Die im FDP-Antrag geäußerte Kritik ist - wie andere Redner auch schon gesagt haben - nachvollziehbar. Aber, Herr Kosmehl, Sie sind jetzt einfach nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Das ist das Motiv für unseren Änderungsantrag, Frau Tiedge. Wir wollen, dass im Ausschuss berichtet wird, und zwar zweigestuft, jetzt erst einmal über die Konzeption, über die Änderung in der Fragestellung und dann, nach Fertigstellung des Gutachtens, wollen wir dieses selbst auch zum Gegenstand einer Beratung im Innenausschuss machen. Ich denke, dass wir uns alle auf diesen Änderungsantrag verständigen können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Rothe. - Zum Schluss der Debatte hat Herr Kosmehl noch einmal das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine kurze Anmerkung: Herr Minister, ich hätte mich gefreut, wenn Sie auch einmal darauf hingewiesen hätten, dass sich die Koalitionsfraktionen in Berlin, bestehend aus CDU/CSU und FDP, in ihrem Koalitionsvertrag explizit mit dem Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ beschäftigt, dieses Problem aufgenommen und das klare Ziel formuliert haben - ich zitiere -:
„Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sind immer häufiger Ziel brutaler und gewalttätiger Angriffe. Wir wollen ihren strafrechtlichen Schutz insbesondere durch eine Neufassung des § 113 Abs. 2 StGB verbessern."
Deshalb ist es vielleicht auch nicht ganz verwunderlich, dass der CDU-Kollege aus Sachsen natürlich unter Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag in Berlin gefordert
Man muss jedoch sicherlich darüber diskutieren, wie weit man dabei geht. Aber dazu sind Parlamentsdebatten notwendig, um das richtige Maß zu finden; denn wir sind uns alle darüber einig, dass es nichts hilft, lediglich den Strafrahmen zu erhöhen und zu hoffen, dass die Gerichte das mehr ausschöpfen, oder eine Formulierung zu ändern, sondern wir müssen das schon mit so viel Augenmaß machen, dass die abschreckende Wirkung, die vom Strafgesetzbuch ausgehen soll, tatsächlich eintritt und dass der Tat mit einer angemessenen Bestrafung Genüge getan werden kann. - Das ist die eine Bemerkung.
Zu der anderen Bemerkung. Herr Minister, damit kein falscher Zungenschlag im Protokoll stehen bleibt: Ich werde mich - zumindest für meine Person kann ich das so sagen - an den von Ihnen skizzierten Auseinandersetzungen zwischen den Polizeigewerkschaften nicht beteiligen.
Als Abgeordneter der FDP-Fraktion kann ich zwar nicht ganz verschweigen, dass ich ein bisschen darüber verwundert bin, dass eine Polizeigewerkschaft diesen Fragebogen ohne kritische Anmerkungen insbesondere zur Ostbiographie zur Kenntnis genommen hat, während sich zwei andere Polizeigewerkschaften dazu zumindest kritisch geäußert haben. Ich darf für den BDK und die DPolG zumindest einmal in Anspruch nehmen, dass sie an dieser Studie interessiert sind, jedoch nicht an diesen Fragen, die, wie Sie gerade berichtet haben, nun nicht mehr Gegenstand des Gutachtens sein sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns als Politik aus diesen Personalvertretungsansprüchen der Gewerkschaften weitestgehend heraushalten. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen.
Eine letzte Bemerkung. Herr Minister, man kann diese Studie natürlich in Auftrag geben. Aus der Sicht der FDP-Fraktion sollte das unter drei Prämissen geschehen.
Erstens müssen möglichst viele Bundesländer bei der Studie mitmachen, um ein Bild davon zu bekommen, wie die Einsätze tatsächlich abgelaufen sind. Denn gerade bei den Einsätzen, die in Rede stehen, handelt es sich um Einsätze der Bereitschaftspolizei der Länder, die zum Beispiel in Gorleben, in Berlin, in Hamburg oder eben auch in Halle unterwegs sind. Es ist ganz wichtig, dass die Wahrnehmung von Kollegen aus anderen Bundesländern bei solchen Einsätzen - die nehmen das manchmal anders wahr als die Personen vor Ort, die mit der Situation etwas besser vertraut sind - dort mit einfließen kann. Also, es müssen möglichst viele mitmachen.
Zweitens. Die Studie muss tatsächlich darauf ausgerichtet sein zu untersuchen, welche Rahmenbedingungen bei den Übergriffen, die zu Gewalt gegen Polizisten mit anschließender Dienstunfähigkeit geführt haben, gegeben waren. Wie viele Täter waren es? Ist man gereizt worden? - Aber die Frage nach dem Bildungsstand der Eltern - ich weiß nicht genau, ob diese Frage noch darin ist - sollte nicht gestellt werden. Wie gesagt, wenn wir die Frage auf bestimmte Bereiche konzentrieren, könnte man mitgehen.
Drittens. Ich lege ganz besonderen Wert darauf, dass wir es tatsächlich auf einen Zeitraum von vier Jahren
begrenzen. Dann können Sie uns vielleicht in den Ausschussberatungen, Herr Innenminister, bei Gelegenheit noch einmal mitteilen, aus welchem Haushaltstitel Sie den Anteil des Landes Sachsen-Anhalt an den Kosten für dieses Gutachten bezahlen wollen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 5/2329 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE. Der Änderungsantrag ist angenommen worden.
Jetzt stimmen wir über den so geänderten Antrag insgesamt ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 21 ist beendet.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung der Lissabon-Strategie der Europäischen Union im Jahr 2000 wurde der Weg eingeleitet, um die Europäische Union zu einem der dynamischsten Wirtschaftsgebiete der Welt zu machen, um durch Bildung, Wissen und Qualifikation einen dauerhaften Fortschritt zu erreichen, um den Menschen die Möglichkeit zur Qualifizierung zu geben und der Wirtschaft die Chance zu bieten, dauerhaft ihren Platz in der Welt zu finden.
Eine Möglichkeit der Umsetzung dieses einheitlichen Wirtschafts- und Bildungsraumes war der vielgerühmte Bologna-Prozess, der ständig in aller Munde ist und über den wir immer wieder diskutieren. Aber neben der formalen Anerkennung der Qualifikationen und Abschlüsse im Hochschulbereich, dem European Credit Transfer System, das bei der Diskussion über den BolognaProzess immer wieder eine Rolle spielt, ging es natürlich vor allem auch darum, die Mobilität zu gewährleisten, indem die Qualifikationen und Kompetenzen vergleichbar gestaltet werden, sodass eine Anerkennung möglich ist.
In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union im November 2007 einen einheitlichen Qualifikationsrahmen verabschiedet, das European Qualifications Framework, in dem die wesentlichen Niveaustufen und die dafür notwendigen Kompetenzen für Europa festgelegt wurden. Da dieses EQF die Ausbildungen und Qualifikationsstufen in den einzelnen Ländern natürlich nicht widerspiegeln kann, sind die Länder in Europa aufgefordert, dieses in nationales Recht umzusetzen und hierfür ein eigenes Verfahren zu entwickeln.
Seit dem Jahr 2008 - also eigentlich beginnend im Jahr 2006 und im Jahr 2008 noch einmal durch Beschluss des Bundestages festgelegt - gibt es in Deutschland sowohl eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe als auch einen Arbeitskreis, die sich mit der Ausarbeitung des Deutschen Qualifikationsrahmens beschäftigen, der aus unserer Sicht wesentliche Rückwirkungen auf das Bildungssystem haben wird.
In den acht Niveaustufen werden die Kompetenzen, die die Vergleichbarkeit innerhalb Europas gewährleisten sollen, im Einzelnen festgelegt. Dabei gibt es zum einen den Bereich der Fachkompetenzen, der sich in die Bereiche Wissen und Fertigkeiten untergliedert. Zum anderen gibt es den Bereich der personellen Kompetenzen, der noch einmal in die Kategorien Sozialkompetenz und Selbstkompetenz unterteilt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Verfahren läuft seit einer gewissen Zeit. Die Arbeitsgruppen sind unterschiedlich besetzt. In den Arbeitsgruppen sind Vertreter der allgemeinbildenden Schulen, des Verordnungsgebers und des für die betriebliche Berufsbildung zuständigen Ministeriums, des Bereichs der betrieblichen Berufsbildung, der Gewerkschaften, der beruflichen Schulen, der Anbieter beruflicher Weiterbildung und betrieblicher Bildung, der Hochschulen unter Berücksichtigung von Universitäten und Fachhochschulen, ein wissenschaftlicher Experte, ein Mitglied der BundLänder-Koordinierungsgruppe, Mitglieder des Arbeitskreises mit Gaststatus und natürlich Mitarbeiter des Büros der KMK und des BMWF, die bei den Sitzungen Protokoll führen und den ordnungsgemäßen Fortgang der Arbeiten gewährleisten.
Der Bundestag hat an den verschiedensten Stellen über die Ausarbeitung des Deutschen Qualifikationsrahmens Diskussionen geführt und Beschlüsse gefasst. Dieser Landtag, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat das allerdings nicht getan.
Weil aber die Schulpolitik, der Bereich der Bildung auch nach der zweiten Föderalismusreform eine universelle Landesaufgabe ist, ist es, so glaube ich, dringend geboten, dass wir uns in diesem Hause mit dem gegenwärtigen Stand der Erarbeitung beschäftigen und versuchen, notfalls noch Einfluss darauf zu nehmen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es kann nicht hingenommen werden, dass solche Themen lediglich innerhalb der Verwaltung besprochen werden, dass sich der Bildungskonvent überhaupt nicht damit beschäftigt und dass aber hier im Parlament gleichzeitig über Beschlüsse zur zukünftiges Ausstattung des Systems der Allgemeinbildung und der beruflichen Bildung nachgedacht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen eigentlich schon am Anfang des Jahres 2010 verabschiedet werden soll, ist es höchste Zeit, dass auch unser Parlament mit einbezogen wird und die Möglichkeit erhält, über wesentliche Dinge zu diskutieren.
Es geht an dieser Stelle nicht um die direkte Einstufung von beruflichen Qualifikationen. Dafür gibt es ein anderes System, das ähnlich gelagert ist wie das im Hochschulsystem und das die berufliche Qualifikation anerkennt. Hierbei geht es direkt um die Anerkennung von Qualifikationen.
Es steht natürlich immer zu befürchten, dass gerade in dem deutschen System die Hochschulqualifikationen
höher eingestuft werden als die Qualifikationen, die über den beruflichen Bildungsweg erreicht werden können. Ich verweise diesbezüglich insbesondere auf die Einstufung des Facharbeiters und die Einstufung des Meisters. Aber auch die Qualifikation zum Ingenieur - das muss man immer wieder feststellen - ist in den Ländern Europas nicht gleichzusetzen. Dazu haben die unterschiedlichen Länder ganz unterschiedliche Auffassungen.
Wenn man allerdings die Auswertungen der OECD zur Frage der erreichten Bildungsabschlüsse betrachtet, dann stellt man immer wieder fest, dass nach deren Statistik in Deutschland offenkundig alles sehr schlecht aussieht, weil eben bei uns viele berufliche Qualifikationen nicht über den Hochschulweg erreicht werden, sondern über den Weg der beruflichen Bildung. Deshalb ist es aus unserer Sicht besonders notwendig, im Rahmen des DQR hierzu einige Schwerpunkte zu setzen.
Gegenwärtig findet die Erarbeitung des DQR für die Bereiche Metall, Elektrotechnik, Handel, Gesundheit und IT statt. Es gibt dort genügend Möglichkeiten, sowohl den Bereich der beruflichen Bildung als auch den Hochschulbereich in Übereinstimmung zu bringen und dafür vergleichbare Niveaus festzulegen, die uns im Rahmen des europäischen Arbeitsmarktes die Möglichkeit geben, den Wohn- und Arbeitsort zu wechseln oder Ähnliches.
Es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass die Abschlüsse, die bei uns erreicht werden, dass die Qualifikationen, die in Deutschland möglich sind, in anderen Ländern der Europäischen Union, wenn nicht gar über andere Abkommen gesichert, weltweit Anerkennung finden. Denn wir hatten in der Vergangenheit immer wieder die Diskussion: Wer kann wo anfangen?
Wir diskutieren selbst im eigenen Lande über diese Problematik. Ich erinnere an das Thema der Bauvorlageberechtigung; denn gleiche Ausbildungsgänge in unterschiedlichen Bundesländern führten zu unterschiedlichen Berechtigungen. Auch hinsichtlich der europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist das Thema immer wieder von Belang, wenn es darum geht, dass die Abschlüsse bei uns anerkannt werden, aber deutsche Abschlüsse eventuell im Ausland nicht anerkannt werden.
Wir haben den Antrag gestellt, um die Möglichkeit zu eröffnen, im Bildungsausschuss, wenn nicht gar nicht hier im Parlament, darüber zu diskutieren, wie die einzelnen Stufen erfolgen. Ich hätte mich natürlich gefreut, wenn das Kultusministerium schon einmal im Vorgriff die Möglichkeit genutzt hätte, das Thema umfassend mit uns zu erörtern. Denn, wie gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat sehr wohl Auswirkungen auf die Fragen, wie ein Schulsystem die jungen Menschen vorbereiten sollte, für welchen der späteren Bildungsgänge eine spezielle Qualifikation erlangt werden sollte und an welchen Stellen wir die Schwerpunkte setzen sollten.
Auch die Gesamtverhandlungen mit den Kammern über die Ausbildungsgänge spielen in diese Fragen hinein. Ich habe die Befürchtung, dass sich der Bundestag eines Tages intensiv mit dem Thema befasst haben wird, obgleich er bis heute glücklicherweise nicht für die Schulen zuständig ist, und die Länder, die eigentlich dafür zuständig sind, das Thema ein wenig verschlafen haben werden.
Deswegen liegt Ihnen heute der Antrag der FDP-Fraktion vor. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen, damit wir die Möglichkeit haben, uns darüber informieren zu lassen, inwieweit die Erarbeitung gegenwärtig abgesichert ist.
Natürlich möchten wir auch darum bitten, dass uns das Rechtsgutachten über die rechtlichen Auswirkungen dieses Qualifikationsrahmens auf die Anerkennung von Abschlüssen in Deutschland, welches im Auftrag des BMBF an der Universität Bonn angefertigt wird, rechtzeitig zur Kenntnis gegeben wird, damit wir daraus unsere Schlussfolgerungen ziehen können. - Ich danke Ihnen.