Wie gesagt, das Land Rheinland-Pfalz hat verbindliche Regelungen zur Öffnung der Einrichtungen in das Gemeinwesen, auf dessen Territorium sie sich befinden, geschaffen. Die Einbeziehung von Angehörigen, von bürgerschaftlich Engagierten, von Institutionen des Sozialwesens, der Kultur und des Sports zur Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner bei deren gleichberechtigter Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird von den Trägern der Einrichtungen gefordert.
Ziel dieser Regelungen ist es, die Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner am Leben in der Einrichtung und die Lebensqualität in der Einrichtung durch die Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement, von Externen und der Selbsthilfe zu verbessern. Dazu hat der Träger der Einrichtung der zuständigen Behörde ein Konzept vorzulegen. Das ist im Gesetz verbindlich gemacht worden.
Eine vergleichbare Regelung ist in dem Gesetzentwurf der FDP nicht enthalten. Zumindest konnte ich sie nicht finden. Sie ist aber meines Erachtens für unser zukünftiges Gesetz unerlässlich, wenn wir dem Anspruch des Gesetzes gerecht werden wollen.
Ja, klar, aber sie geht dem Ende zu. - Sie sehen also, dass sich der Blick über den Tellerrand lohnt. Sinnvolle Regelungen des Heimgesetzes des Bundes sollten ebenso Berücksichtigung finden wie eigene Überlegungen und Regelungen anderer Bundesländer in deren Gesetzen.
Eines möchte ich am Ende meiner Ausführungen noch bemerken: Das wichtigste Ziel des Gesetzes muss neben dem sicherlich dringend nötigen Abbau der zum Teil überbordenden Bürokratie, der Durchsetzung des im Koalitionsvertrag von CDU und SPD verankerten Grundsatzes „ambulant vor stationär“ oder des besseren Verbraucherschutzes durch transparentere Gestaltung der Veröffentlichungen über die Qualität und das Leistungsangebot in der Pflege und Betreuung die Verbesserung der Pflege und Betreuung an sich sein. Eine Absenkung von Standards darf und wird es mit uns nicht geben.
Wir sollten uns alle gemeinsam der Verantwortung bewusst sein, die wir für die vielen tausend Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch - das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich betonen - für die vielen in der Pflege beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben.
Meine Damen und Herren! Unabhängig davon halte ich - ähnlich wie der Herr Minister - den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion für einen diskussionswürdigen Vorschlag. Ich beantrage deshalb seitens meiner Fraktion - da schließe ich mich Ihnen an, liebe Kollegin Dr. Hüskens - die Überweisung des Entwurfes in die Ausschüsse für Soziales und für Recht und Verfassung. Die Federführung sollte selbstverständlich beim Sozial
Herr Rotter, erst einmal zum Ehrenamt. Da kann ich Ihnen helfen. § 11 Abs. 1 Nr. 8. Dazu hätte ich gleich eine Frage. Sie haben jetzt die Einbindung des Gemeinwesens im Gesetz der Kollegen aus Rheinland-Pfalz so hervorgehoben. Wenn ein Betreiber eine entsprechende Einbindung des Gemeinwesens in sein Heim nachweist, würde Sie das motivieren zu sagen: Wenn er das macht, dann kann die Heimaufsicht im Gegenzug auch in längeren Intervallen kommen, oder wäre das für Sie nur etwas, das additiv ist, und die Heimaufsicht würde in dem gleichen Intervall kommen?
Frau Dr. Hüskens, das ist eine sehr spannende Frage, über die wir uns mit Sicherheit im Ausschuss durchaus kontrovers unterhalten können. Ich darf hierzu - wenn mir das gestattet ist - zumindest meine ganz persönliche Meinung ausdrücken. Ich habe dabei ein wenig Bauchschmerzen; das sage ich ganz ehrlich. Ich denke, darüber müssen wir uns ganz einfach unterhalten.
Anders herum, um vielleicht noch einmal ganz kurz, Frau Dr. Hüskens, auf Ihre Frage zurückzukommen: Ich halte es für ganz, ganz wichtig, ja, für ausgesprochen wichtig, dass die Einbindung der einen oder anderen Wohnform in die Gemeinde praktisch hervorgehoben wird und dass wir das auch ganz verbindlich im Gesetz verankern.
Danke sehr, Abgeordneter Herr Rotter. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Bull.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Geschenk der Föderalismusreform 2006 liegt uns vor. Dazu wäre viel zu sagen. Dazu ist aber hier nicht der Ort.
- Ja, genau. Das sehe ich wie Sie. Es ist aber keine Chance jetzt. - Das Heimgesetz ist damit in weiten Teilen in die Kompetenz des Landes überführt worden.
Wir diskutieren bekanntermaßen - das haben meine Vorredner und Vorrednerinnen auch schon gesagt - seit vier Jahren darüber, wie das Heimgesetz faktisch aussehen könnte, ob es gelingen könnte, bundeseinheitliche Standards zu entwickeln usw. usf. Auch meine Fraktion, damals die PDS, hat im Jahr 2006 einen Antrag dazu hier im Parlament vertreten.
Dass es nicht allein darum gehen kann, Bundesrecht in Landesrecht umzuschreiben, dafür sprechen mindestens vier Gründe.
Punkt 1: die demografische Entwicklung. Wir haben deutlich mehr ältere Menschen und vermutlich dadurch auch
Punkt 2. Es gibt gravierende Veränderungen oder einen gravierenden Wandel in den Vorstellungen der Menschen darüber, wie sie alt werden möchten. Diejenigen, die in der Sozialpolitik unterwegs sind, kennen die Diskussionen im Behindertenbereich zum Beispiel um die Heime.
Wir haben auf der anderen Seite das Problem, dass Familien entgegen dem traditionellen Familienmodell nicht mehr in dem Maße in der Lage und bereit sind, ältere Menschen bis an ihr Lebensende zu pflegen. Trotzdem ist es eben nicht mehr der „Automatismus Heim“ und trotzdem haben sich Vorstellungen verändert. Es gibt viel Phantasie dazu, wie Menschen künftig den letzten Abschnitt ihres Lebens gestalten wollen. Wir müssen überlegen, welche davon dem Schutzauftrag des Staates unterliegen.
Punkt 3 ist ein Spannungsfeld, das anzusprechen mir auch wichtig ist. Ich habe neulich einen Unternehmensberater von potenziellen Unternehmen sprechen hören: Machen Sie ein Seniorenheim. Der Markt hält mit Sicherheit. Der Markt ist gewinnträchtig.
Das verweist auf ein Spannungsfeld. Auf der einen Seite geht es hierbei um betriebswirtschaftliche Interessen. Darum geht es im Übrigen auch den Wohlfahrtsverbänden, muss es ihnen gehen. Wir haben auf der anderen Seite natürlich die Frage des Schutzes und der Würde der Bewohnerinnen und Bewohner.
Aber wir haben auch die Arbeitsbedingungen und die Einkommen der Beschäftigten. Dazu will ich an dieser Stelle sagen: Wenn Sie sich mal bei einigen stationären Angeboten umsehen, auch bei denen der Wohlfahrtsverbände, dann eröffnen sich dort hochproblematische Entwicklungen, was die Frage der Mitbestimmung von Fachkräften anbelangt, was die Frage der Einbeziehung von Personalvertretungen anbelangt. Und was ich hochproblematisch finde, ist die Entwicklung der Einkommenssituation.
Ich kann nicht nur jeweils zum Frauentag frauenpolitische Liebeserklärungen losschicken und sagen, wir wollen gleichwertige Arbeit auch halbwegs gleich entlohnen, wenn ich an dieser Stelle - das ist die Aufgabe von Land und Bund - dafür sorge, dass Stück für Stück ein riesengroßer Niedriglohnsektor entsteht.
Zurück zum Gesetz. Die FDP war fleißig: ein eigener Gesetzentwurf! Aber ich will auch sagen, Herr Rotter, Ihre überbordende Leidenschaft hat uns überzeugt. Ich denke schon, da kommt etwas rüber. Ich will deswegen nur zu einigen wesentlichen Schwerpunkten, die in dem Gesetzentwurf der FDP enthalten sind, etwas sagen.
Wir werden diskutieren müssen - das ist bei meinen Vorrednern auch schon angeklungen -, welche der neu entstehenden Wohnformen wir tatsächlich in dieses Gesetz einbinden. Ich finde, das ist eine nicht ganz einfache Frage. Das will ich gar nicht weiter erörtern.
Was ich richtig gut finde, ist die Regelung der unangemeldeten Besuche im Grundsatz. Das ist deutlich mehr als ein Drittel. Wir haben ja in der Vergangenheit eine ganze Reihe von unangenehmen Erfahrungen machen
Zur Frage der Fachkraftquote müssen wir der Ehrlichkeit halber sagen: Das ist nicht unbedingt eine Erfindung der FDP. Das hatten wir schon rechtlicherseits. Ich habe aber auch vorhin Ihre Begründung vernommen, dass es Ihr Anliegen ist, das ins Gesetz zu nehmen.
Zwei Dinge will ich noch anmerken. Das ist die Frage des Umgangs mit der Ultima Ratio. Die FDP hat in Ihren Gesetzentwurf weitgehend Bundesrecht übernommen. Was meine ich damit? - Wir müssen uns fragen, wann der Zeitpunkt erreicht ist, dass eine Aufsichtsbehörde sagt: Jetzt ist Schluss! Ich sage Ihnen ehrlich: Was Sie momentan in dem Gesetzentwurf formuliert haben, lässt das alles offen. Dort ist die Frage, ob sich eine Behörde irgendwann bewegt oder es lässt, sehr, sehr unspezifisch geregelt. Damit wäre ich persönlich noch sehr unzufrieden.
Ich sage aber auch ehrlich, ich finde es in Ordnung, vorher zu sagen, Anordnungen, sowohl die, die das Beschäftigungsverbot anbelangen, als auch die in der Sache - - Aber mit Ihrem § 15 - der ist es wohl - als Ultima Ratio nur zu sagen, wenn der Rest nicht reicht, dann kann ich alles oder nichts tun - das finde ich schwierig.
Die letzte Bemerkung zur Begrifflichkeit. Dabei teile ich die Auffassung des Ministers. Begrifflichkeiten, auch in Gesetzen, haben ja eine bestimmte Funktion. Sie haben einen Klang, sie haben eine Definitionsmacht. Der Begriff „Heim“ befördert und transportiert Vorstellungen der Vergangenheit, die ich, ehrlich gesagt, nicht wieder haben möchte. Zumindest besteht die Gefahr, dass Vorstellungen der Vergangenheit in die Gegenwart transportiert werden. Damit bin ich überhaupt nicht glücklich. Trotzdem fällt mir auch noch nichts Beglückendes ein. Aber es ist noch genügend Zeit, im Ausschuss darüber zu beraten.
Alles in allem finde ich, dass das sehr wohl ein unterstützenswerter Gesetzentwurf ist. Aber es gibt noch eine Reihe von Baustellen. Ich freue mich in der Tat auf die Beratungen im Ausschuss, auch auf die über Baustellen - das will ich ganz ehrlich sagen -, für die wir selber keine Lösung haben, aber die unbedingt beredet werden müssen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden. Ich versuche, möglichst wenig zu wiederholen.
Es ist richtig: Wir haben uns im Dezember 2006 schon einmal mit dem Thema Heimgesetzgebung in SachsenAnhalt beschäftigt. Es war die erste Stufe der Föderalismusreform, mit der die Verantwortung für dieses Gebiet auf die Länder übertragen wurde.
Ich darf erwähnen, ich erinnerte damals an die Entstehungsgeschichte des Heimgesetzes. Aus den ursprünglich gewerberechtlichen Regelungen der Länder, insbesondere zu Personal- und Bauanforderungen, wurde das
einheitliche Bundesheimgesetz aus dem Jahr 1974. Die dazu erforderlichen Verordnungen wurden bis zum Jahr 1993 erlassen.
Wir sprechen also über ein hochkomplexes, umfangreiches Regelwerk. Dies hat auch seine Berechtigung. Es bildet die Grundlage für die räumlichen, personellen und sächlichen Anforderungen, unter denen gemeinnützige und in der Zwischenzeit eben auch überwiegend gewerbliche Anbieter ältere pflegebedürftige oder hilfebedürftige Personen unterbringen und betreuen, und das gegen ein gewisses Entgelt. Das - darauf lege ich höchsten Wert - müssen wir berücksichtigen. Es gibt in diesem Segment bereits milliardenschwere Umsätze.
Dabei bringt es die FDP in Sachsen-Anhalt fertig, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diesen umfangreichen Regelungskomplex in 20 Paragrafen auf knapp 15 Seiten unterzubringen.