Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

- Seien Sie doch nicht immer so pessimistisch.

(Herr Miesterfeldt, SPD: Ich bin sehr optimistisch!)

Frau Hampel, jetzt ein wichtiger Punkt. Den Vorwurf der Klientelpolitik weise ich in äußerster Schärfe zurück.

(Beifall bei der FDP)

Den Zusammenhang von Spenden und politischem Agieren zu bringen ist beschämend und kreuzgefährlich. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Wir kämen nie auf die Idee, Spenden von Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Riesterrente zu sehen oder Spenden großer Automobilkonzerne in einen Zusammenhang zu der Verlängerung der Abwrackprämie zu bringen.

(Herr Höhn, DIE LINKE: Dann sagen Sie es doch nicht!)

- Nein, ich sage es nicht. - Die SPD hat das Thema aufgemacht und das ist kreuzgefährlich. Wenn jetzt schon begonnen wird zu fordern, sämtliche Spenden von Wirtschaftsunternehmen an Parteien einzustellen, muss ich fragen: Sollen wir wieder zur Staatsfinanzierung kommen? Ist das das Ziel?

(Zuruf von der LINKEN)

- Sie geben mir gerade ein Stichwort. Sie haben gut lachen. Wer sich an die Zeit vor der Wende erinnern kann, weiß: Es gab mal einen Milliardenkredit von Franz Josef Strauß Richtung DDR und SED. Sie waren standhaft, Sie haben die Politik nicht geändert.

(Herr Miesterfeldt, SPD: Auch die Liberaldemo- kraten haben davon Nutzen gehabt, nicht nur die SED!)

- Herr Miesterfeldt, Herr Miesterfeldt.

Zum Schluss - Herr Gallert ist jetzt schon nicht mehr da -: Mitgefühl rührt uns sehr, aber ist in dieser Sache ehrlich nicht angebracht. Die Erfolge der Tourismuswirtschaft stehen außer Zweifel. Wir sollten ihr die Chance geben, sich weiter zu entwickeln. Darin gebe ich meinem Kollegen Zimmer vollkommen Recht, und es wäre auch angebracht, sich damit einmal intensiver zu beschäftigen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Schrader, es gibt eine Nachfrage von Herrn Dr. Thiel.

Ja, klar.

Herr Dr. Thiel, bitte sehr.

Herr Schrader, was diesen Milliardenkredit anbetrifft, wissen Sie ja, wie das 1989 geendet hat.

Also, an und für sich - -

Ich habe noch eine Frage.

Vielleicht können Sie einmal Folgendes erklären: Worin sehen Sie die gravierenden Wettbewerbsnachteile gegenüber den europäischen Nachbarn? Worin sehen Sie diese gegenüber den westeuropäischen oder gegenüber den osteuropäischen Nachbarn, gegenüber Polen oder Tschechien oder gegenüber Luxemburg, Frankreich oder Spanien? Worin sehen Sie die gravierenden Wettbewerbsnachteile für die deutsche Tourismuswirtschaft?

Herr Thiel, wir haben nicht die gesamte Tourismuswirtschaft gemeint.

(Zustimmung bei der FDP)

Der Antrag zielt auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz ab und alle Nachbarn von Deutschland haben diesen reduzierten Satz. Das heißt, die Hotels brauchen im Endeffekt weniger an das Finanzamt zu zahlen, unabhängig davon, was sie mit dem Mehrertrag machen, ob sie ihn an die Kundschaft weitergeben, die Preise senken, ob sie den Service erhöhen usw. usf. Aber das spricht sich doch herum. Die internationalen Tourismusagenturen machen doch damit Werbung. Sie sagen doch, wo es welchen Service gibt, wo welche Steuersätze gelten. Machen wir uns doch nichts vor!

(Herr Scharf, CDU: Wann beginnt eigentlich die Faschingszeit?)

- Bitte?

(Beifall bei der FDP - Herr Wolpert, FDP: Schau- en Sie sich doch in Österreich die Pauschalange- bote an! Da essen Sie eine Woche lang für 50 €!)

Danke sehr, Herr Dr. Schrader. - Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen über die Drs. 5/2366 ab. Ich hoffe, Sie stimmen mit mir überein, dass über den Antrag vom Wesen her direkt abzustimmen ist. - Dagegen gibt es keinen Widerspruch.

Dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/2378 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die LINKEN. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag in der Drs. 5/2366 in der geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Wiederum die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag in dieser geänderten Fassung angenommen worden.

Ich rufe den letzten Tagesordnungspunkt, den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2379

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Fischer. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Zunächst einmal herzlichen Dank an alle Fraktionen dafür, dass wir den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung eines Aufnahmegesetzes in der heutigen Sitzung so schnell und unkompliziert beraten können. Dieser Entwurf ist eher ein technisches Gesetz, weshalb ich die Einbringung sehr kurz halten möchte.

Das Gesetz ist aus folgenden Gründen notwendig: Bisher erhielten die Kommunen im Rahmen des Aufnahmegesetzes Aufwendungen für die Unterbringung von Asylbewerbern, Asylberechtigten und sonstigen Flüchtlingen erstattet, da ihnen diese Aufgabe übertragen worden war. Die Kosten für die Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz sind jedoch bei der Ermittlung des Finanzbedarfs im Rahmen der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes aus dem letzten Jahr berücksichtigt worden.

(Unruhe)

Vielleicht können wir zum letzten Tagesordnungspunkt noch ein bisschen Ruhe bewahren, damit Frau Fischer uns nicht überschreien muss. - Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich mache es wirklich kurz.

Sie finden sich in § 4 des vom Landtag im Dezember 2009 verabschiedeten FAG. Ich bin heute in meiner Rede zum Haushalt darauf eingegangen.

Die gesonderte Regelung zur Kostenerstattung im Aufnahmegesetz ist aufzuheben, weil die Kostenerstattung aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes bereits in der Finanzausgleichsmasse berücksichtigt ist. Wenn wir das unverändert lassen würden, würden die Kosten für die Unterbringung der in § 1 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes genannten Personen durch das Land quasi doppelt erstattet. Da wir das nicht wollen, wird mit der Gesetzesänderung eine haushaltstechnische Doppelveranschla

gung beseitigt und die Haushaltswahrheit bzw. -klarheit wiederhergestellt.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

- Vielen Dank. - Die notwendigen Personalkosten sowie die personalbezogenen Sachkosten für die Beratung und die Betreuung von rechtmäßig auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern werden nach wie vor gesondert außerhalb des FAG erstattet. Das findet sich nach wie vor im Einzelplan 03 bei Kapitel 03 63 wieder.

Weitere materiell-rechtliche Regelungen enthält dieses Gesetz nicht.

Wir bitten um Überweisung zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Frau Fischer. - Die Landesregierung hat auf einen Beitrag verzichtet. Somit treten wir gleich in die Debatte der Fraktionen ein. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Rente.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Fischer hat eben den Grund für die Vorlage des Entwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes dargelegt. Ich spare mir also hier schon einmal ein bisschen Zeit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit eine notwendige Korrektur der Doppelveranschlagung der Kosten für die Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz.

Die eigentliche Frage für uns ist jedoch, welche Lösung zur Deckung der Kosten für die Landkreise und kreisfreien Städte aus finanzieller Sicht die bessere ist, a) die bisherige Regelung im Aufnahmegesetz, wonach das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten halbjährlich einen Pauschalbetrag zur Abgeltung der durch die Unterbringung entstandenen Kosten zahlte, oder b) die jetzt vorliegende gesetzliche Regelung, wonach die den Landkreisen und kreisfreien Städten entstandenen Kosten im Rahmen des Finanzausgleichs gedeckt werden sollen, und zwar ohne Zweckbindung.