Uwe Schrader
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Dankesworte an diejenigen, die zum Gelingen der Enquetekommission beigetragen haben, sind genug gesprochen. Ich schließe mich diesen gern an. Frau Rotzsch, herzlichen Dank!
Eine moderne und effiziente Verwaltung ist nicht nur Ausdruck eines fortschrittlichen Staatswesens, sondern auch ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Eine funktionierende Verwaltung ist für den Menschen, für den einzelnen Bürger da und nicht umgekehrt. Sie fühlt sich dem Gemeinwesen verpflichtet und ist unanfällig für Korruption und Bestechung. Das mag sich ein bisschen komisch anhören, ist auf dieser Welt aber nicht normal. Wir in Deutschland und in Sachsen-Anhalt haben eine funktionierende Verwaltung; das muss man einfach einmal feststellen.
Für uns ist es selbstverständlich, dass beispielsweise Bauanträge neutral geprüft werden. Dafür werden wir von anderen Ländern beneidet. Die Hörfunkbeiträge von Baumann und Clausen bei SAW vermitteln da oftmals ein nicht sehr sachgerechtes Bild.
Natürlich kostet uns das auch etwas. Wir als Gesellschaft tragen die Kosten des Verwaltungsapparates, weil wir uns davon einen entsprechenden Nutzen, einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen versprechen. Die ent
scheidenden Fragen, die sich daraus ergeben, lauten jedoch: Welche und wie viel Leistungen wollen wir haben, und was lassen wir uns das kosten? - Diese Fragen müssen wir beantworten unter Rahmenbedingungen, die eine ehrliche Antwort zusehends schwerer machen; denn wir haben es mit Bevölkerungsschrumpfung zu tun, die Bevölkerung wird älter, die Solidarpaktmittel laufen aus. Und: Was machen andere Länder?
Der Finanzminister hat seine Antwort dazu gegeben. Sie lautet: 19 - 19 Vollzeitäquivalente auf 1 000 Einwohner. Der Personalbestand soll so weit reduziert werden, bis wir diese Zahl erreicht haben. Diese Zahl scheint über allem zu schweben. Letztlich können wir viele Diskussionen auf folgende Fragen reduzieren: Ist das ein sinnvoller Wert? Ist es sinnvoll, solche Zahlen überhaupt vorzugeben? Sind Vergleiche mit anderen Ländern machbar und sinnvoll, und ist das zulässig?
Diese und ähnliche Fragen haben wir versucht, in sehr ausführlichen, langen und sehr umfangreichen Sitzungen zu klären. Wir haben Anhörungen und Workshops durchgeführt, in denen wir viel gelernt haben. Zahlreiche Anzuhörende, natürlich potenziell betroffene Ressorts, haben gesprochen. Das hatte zur Folge, dass uns meistens sehr ausführlich dargelegt wurde, welche umfangreichen Aufgaben man zu bewältigen habe und wie dringend man eigentlich mehr Personal bräuchte. Von möglichem Personalabbau war bei den Ressortanhörungen eigentlich nie die Rede. Aber Sie kennen das Sprichwort: Man sollte nicht die Frösche fragen, wenn der Teich trockengelegt werden soll.
Eine Schlussfolgerung dieser Anhörungen bestand für mich auch darin, dass Personalabbau durch eine konsequente Aufgabenkritik untersetzt werden muss. Allein Personal abzubauen, ohne dabei die Aufgaben zu reduzieren, führt ins Nichts. Das überfordert und lähmt langfristig den öffentlichen Dienst.
Wir als FDP bekennen uns zur Zielzahl 19. Wir halten es für eine sinnvolle Vorgabe. Natürlich ist es schwer, solch einen komplexen Vorgang wie Personalabbau auf eine einzige Zahl zu reduzieren. Wir halten es trotzdem für notwendig, überhaupt eine Zielzahl zu fixieren, um den Personalabbau weiter voranzutreiben. Wir halten auch die 19 selbst für angemessen, da sie dem Personalbesatz vergleichbarer westdeutscher Flächenländer entspricht.
Natürlich kann man sich immer über Ländervergleiche streiten. Aber in vielen anderen Sachen macht man das auch, bei Arbeitslosenquoten, sogar im Bildungsbereich mit dem Pisa-Test. Daraus zieht man entsprechende Schlussfolgerungen. Warum sollen wir es nicht schaffen, was andere Länder uns vormachen? - Sogar das rot-rote Brandenburg will schon 2014 18 Vollzeitäquivalente auf 1 000 Einwohner erreichen.
Ich möchte auch betonen, dass wir Liberalen den Personalabbau vor dem Hintergrund des Bevölkerungsrückgangs für notwendig erachten. Für uns steht nämlich fest und außer Frage, dass die Bevölkerungszahl und die Mitarbeiterzahl im öffentlichen Dienst korrelieren müssen.
Natürlich gibt es Ausnahmen. Der Personalbedarf der Landesvermessung ist an die Fläche und nicht an die Einwohnerzahl gekoppelt. Oder auch im Polizeivollzug, im Justizbereich kann der Bedarf nicht gleichmäßig mit sinkender Bevölkerungszahl abnehmen. Grundsätzlich
gibt es aber diesen Zusammenhang zwischen der Zahl der öffentlich Beschäftigten und der Bevölkerungszahl. Andernfalls müsste ja in jedem Land dieser Erde die gleiche Anzahl von Verwaltungsmitarbeitern tätig sein - eine abenteuerliche Vorstellung!
Wir haben es bereits im Dezember gesagt, und ich wiederhole mich hier gern: Das Personalentwicklungskonzept stellt eine durchaus sinnvolle Arbeitsgrundlage dar. Ich kann die zukünftige Landesregierung deshalb nur auffordern, sich an diese Zielvorgaben zu halten und das PEK umzusetzen.
Ich möchte aber auch betonen, dass wir Liberale nicht mit jedem Detail einverstanden sind. Den einen oder anderen Schwerpunkt hätten wir zweifelsohne anders gesetzt. So hätten wir bekanntlich nicht so hohe Abbauraten bei der Polizei gewählt.
Meine Damen und Herren! Die vorhandenen und mithilfe der Enquetekommission in vielen Fällen deutlich herausgearbeiteten Probleme bleiben bestehen, ebenso unsere unterschiedlichen Ansätze. Das Thema Personal wird uns in der nächsten Legislaturperiode garantiert wieder beschäftigen. Hierzu hat sich der Abschlussbericht ebenfalls geäußert, allerdings ohne dass es zu einer gemeinsamen Empfehlung kam, Ich möchte deshalb kurz unsere Position erläutern.
Grundsätzlich sind wir der festen Überzeugung, dass der Bereich Personal in die Hände der Exekutive gehört. Dies sollte uns aber nicht davon abhalten, das Thema parlamentarisch zu begleiten. Doch genügt es nach unserer Auffassung dafür, dass sich die jeweils fachlich zuständigen Ausschüsse für Inneres und für Finanzen mit dem Thema befassen, wenn die konkrete Notwendigkeit besteht. Allen anderen Ausschüssen ist es ebenfalls unbenommen, sich dieser Thematik zu jeder Zeit zu widmen.
Einen eigenen Ausschuss damit zu betrauen, halte ich für überzogen. Schließlich kommen die anderen Bundesländer auch ohne derartige Ausschüsse aus. Ich wüsste auch nicht, womit sich solch ein eigener Ausschuss regelmäßig beschäftigten sollte. Ein neuer Ausschussvorsitzender wird geschaffen; das ist das Einzige.
Ich möchte auch nicht, wie es die LINKEN vorsehen, die gesamte Personalverantwortung in der Staatskanzlei bündeln. Hier Doppelstrukturen zu schaffen, herkömmliche Personalverantwortung in den Ministerien und ein zentrales Personalmanagement in der Staatskanzlei, verursachen nur zusätzliche Bürokratie und lähmen die Ministerien bei der Einstellung von Personal.
Abschließend noch eine Bemerkung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. Die Einstimmigkeit mag suggerieren, dass es partei- und fraktionsübergreifend gleiche Ansätze gibt. Das ist aber mitnichten der Fall, was sich auch leicht nachvollziehen lässt.
Die gemeinsamen Empfehlungen beschränken sich oft auf Beschreibungen des Istzustandes, auf Probleme oder allgemeine Ziele. Empfehlungen sind meistens unschädlich und allgemein formuliert. Sobald es um konkrete Zahlen ging, war kaum mehr ein gemeinsamer Nenner zu finden. Das ist ja auch logisch. Ausgehend von unterschiedlichen Annahmen und Vorstellungen beispielsweise über das künftige Schulsystem gibt es eben auch unterschiedliche Positionen zum Personalbedarf, beispielsweise bei den Lehrern.
Heute werden wir Einstimmigkeit herstellen, denn letztlich geht es darum, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die A-14-Nordverlängerung muss jetzt endlich gebaut werden.
In den letzten Wochen, angestachelt durch einen Vorstoß der Dagegen-Partei im Bundestag,
wurden sehr viele Leserbriefe in der „Volksstimme“ veröffentlicht. Darum können Sie nicht behaupten, dass das kein Thema sei. Sie sind ja immer dafür, die Bürger mitzunehmen.
Ein Leserbrief, der kürzeste von allen, hat mich stark beeindruckt und beschreibt sehr treffend die Situation und die Stimmungslage.
Ein 80-jähriger Leser hat sinngemäß geschrieben: Lasst die Chinesen die Autobahn bauen, dann erlebe ich das wenigstens noch.
Meine Damen und Herren! Der Lückenschluss der A 14 ist der einzig vernünftige Weg, um den größten autobahnfreien Raum Deutschlands in die überregionale
Verkehrsstruktur zu integrieren, um den Menschen in der Altmark die notwendige Mobilität zu bringen, um die Chancen für Unternehmensansiedlungen und Arbeitsplätze zu verbessern und um den gesamten mitteldeutschen Raum an die Ostseehäfen anzubinden.
Den vorliegenden Antrag der Koalition können wir vorbehaltlos unterstützen. Wir wollen die A 14 ohne Wenn und Aber!
Der A-14-Lückenschluss steht darüber hinaus im Bundesverkehrswegeplan. Das heißt, es haben Prüfungen, intensive Diskussionen stattgefunden. Und das heißt vor allem: Er hat Gesetzeskraft und es gibt eine Finanzierungsvereinbarung. Für uns als Rechtsstaatspartei ist es deshalb selbstverständlich, dass ein demokratisch beschlossenes Gesetz umgesetzt wird. Wenn Minderheiten nachträglich solche Entscheidungen revidieren wollen, an den demokratisch gewählten Gremien vorbei, kann das einen bleibenden Schaden für die parlamentarische Demokratie bedeuten.
Spätestens seit Stuttgart 21 wissen wir, wie wichtig es ist, den Menschen vor Ort immer wieder Dinge zu erklären, vor allem Dinge, die vor Jahren ausführlich diskutiert, geplant und entschieden wurden. Aber durch die vielen, vielen Jahre, die vergangen sind, bis es endlich zum Baustart kommt, haben viele diese demokratisch gefassten Beschlüsse schon wieder vergessen. Wir haben da teilweise neue Generationen.
Deshalb ist es richtig und ausgesprochen wichtig, dass auch jetzt wieder, zum Ende dieser Legislaturperiode, über das bedeutsame A-14-Projekt hier im Landtag diskutiert wird, in einer Zeit, in der die Endplanungen zur A 14 auf Hochtouren laufen, die ersten Planfeststellungsbeschlüsse gefasst sind, aber auch die ersten Klagen anhängig sind, was dazugehört, denn keiner möchte das Verbandsklagerecht infrage stellen.
Es gibt aber einen fundamentalen Unterschied zum Projekt Stuttgart 21. Dort hat sich, angestachelt von einer Minderheit, letztlich eine breite Bevölkerungsschicht zum Protest auf der Straße eingefunden. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, egal wie man zu dem Projekt steht. Bezüglich der A 14 haben wir Derartiges noch nicht erlebt, und wir werden es auch nicht erleben. Eher im Gegenteil, die Menschen werden auf die Straße gehen, die A 14 fordern, wenn nicht bald der Baubeginn erfolgt. Wir haben es heute früh schon gesehen.
Eine ganz große Mehrheit, und nicht nur in der Altmark, sondern in ganz Sachsen-Anhalt und darüber hinaus, will die Autobahn und wartet dringlich auf sie. Die Strategie eines Umweltverbandes, mit öffentlicher Vorankündigung jeden einzelnen Streckenabschnitt beklagen zu wollen, um das Vorhaben in die Länge zu ziehen, es damit zu verteuern und vielleicht ganz zu verhindern, halte ich nicht nur für höchst bedenklich, sondern nicht mehr für akzeptabel.
Meine Damen und Herren, das ist Missbrauch des Verbandsklagerechts; das ist nicht mehr so hinnehmbar.
Genauso vehement lehne ich deshalb Anträge einzelner Bundestagsfraktionen ab, die eine Einstellung des Planfeststellungsverfahrens fordern. Das ist schlicht unseriös und realitätsfern. Wer so etwas fordert, hängt nicht nur den Osten ab, er will die Uhr und die Welt zurückdrehen, mit dramatischen Folgen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte der SPD dazu gratulieren, dass sie diesen Antrag mitträgt und sich auf Bundesebene klar dazu bekannt hat. Sie haben sich in diesem Punkt bisher nicht vom vermeintlich künftigen Koalitionspartner in die falsche Richtung treiben lassen und stehen zu Ihrem Beschluss. Diese Standhaftigkeit wünsche ich mir auch bei anderen Fragen.
Was wird aber sein, wenn es andere Konstellationen gibt? - Hören Sie doch mal zu; das müssen Sie aushalten. - Wenn es wie immer geartete linke Mehrheiten und Regierungen gibt, dann besteht die Gefahr, dass auch die A 14 wieder den Rückwärtsgang einlegt, dass eine Gefahr von links kommt.
Meine Damen und Herren! Denken Sie bitte an den Landesentwicklungsplan 1999. Damals haben Sie sich nicht getraut, hineinzuschreiben: Wir wollen eine Autobahn. Sie haben gesagt: Schaffung einer leistungsfähigen Nord-Süd-Verbindung durch auszubauende vorhandene Bundesstraßen oder neu zu bauende Bundesfernstraßen. Auf Druck der LINKEN haben Sie sich das nicht getraut.
Meine Damen und Herren! Erst 2002 kam wieder Fahrt in die Diskussion durch die bürgerliche Regierung und Mehrheit. Jetzt droht Gefahr von links.
Ich bin gespannt, wie sich die LINKE heute - jetzt komme ich zu Ihnen - in einer namentlichen Abstimmung zu dem Projekt positioniert.
- Sie müssen es aushalten, Frau Bull.
Meine Damen und Herren! Mit Ihrem vorliegenden Änderungsantrag, der ein reines Ablenkungsmanöver ist, ist Ihre Position klar. Dieser Antrag ist kein Bekenntnis zur A 14. Wer sich nicht bekennt, ist nicht dafür.
Zu behaupten, weitere politische Debatten und Bekenntnisse machen keinen Sinn, ist ein starkes Stück, sind Sie es doch, die immer wieder behaupten, bei wichtigen Vorhaben muss man den Leuten immer wieder erklären, worum es geht, und muss sie mitnehmen. Mit Ihrer jetzigen Position machen Sie sich gänzlich unglaubwürdig.
Meine Damen und Herren! Ich beantrage eine namentliche Abstimmung. Wir stimmen dem Antrag der Koalitionsfraktionen natürlich zu. - Vielen Dank.
Es geht ganz schnell. Herr Kollege Gallert, wir alle wissen: Sie möchten Ministerpräsident werden.
Wenn man Ministerpräsident werden möchte, dann muss man bei bestimmten Sachen eine klare Position haben.
Jetzt sagen Sie uns doch noch einmal - Sie haben die Abstimmung in Ihrer Fraktion freigegeben; Sie werden doch eine Meinung dazu haben -: Sind Sie jetzt dafür oder nicht dafür, dass die A 14 schnell gebaut wird?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr haben wir letztmals in diesem Hohen Hause über den Saale-Seitenkanal diskutiert. Wir haben das sehr tiefgründig gemacht. Wir haben über Tonnagen, zu erwartende Wassertiefen, den Bezug zur Elbe und Umweltstandards geredet. Wir haben damals ein breites politisches Bekenntnis für dieses nach wie vor wichtige sowie ökologisch und ökonomisch sinnvolle Infrastrukturvorhaben abgegeben.
Die FDP bekannte sich damals einstimmig dazu. Die CDU tat dies ebenso. Bei der SPD gab es eine Stimmenthaltung und eine Neinstimme. Nur die Fraktion DIE LINKE stimmte geschlossen dagegen; das war zumindest mal eine klare Position.
Weshalb ist es nun aber notwendig, dass wir uns heute erneut mit diesem Thema beschäftigen? - Ich will es Ihnen sagen: Es sind das Bundesverkehrsministerium und die SPD. Es dürfte kaum jemandem entgangen sein, was diesbezüglich in der letzten Woche in der „Welt“ und in der „MZ“ zu lesen war. Die Wirtschaftlichkeit von Wasserstraßen und geplante Investitionen aus dem Bundesverkehrswegeplan sollen erneut überprüft werden, hieß es da. Es wurde berichtet, keine Priorität habe nun beispielsweise der geplante Elbe-Saale-Seitenkanal, oder der Saalekanal habe schlechte Karten.
Vor diesem Hintergrund wurde der geplante ScopingTermin verschoben. Es gibt auch in der nächsten Woche eine Befassung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Umso mehr ist es deshalb notwendig, dass dieses Hohe Haus heute einen klaren Beschluss fasst. Wir müssen signalisieren, dass der Kanal nach wie vor eine breite parlamentarische Unterstützung in Sachsen-Anhalt hat. Deshalb haben wir das Thema heute erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine Damen und Herren! Nachdem wir jahrelang für dieses Projekt gekämpft haben, empfinde ich den neuen Gegenwind aus Berlin als herben Rückschlag. Aber ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Ich sehe hierbei auch eine klare Mitschuld und Mitverantwortung bei den Sozialdemokraten. Ihre Wankelmütigkeit, Ihre Unentschlossenheit musste zwangsläufig beim Bund den Eindruck erzeugen, dass der Kanal hier im Land gar nicht so richtig gewollt ist.
Erst ordnet eine rot-grüne Bundesregierung das Projekt in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes ein. Dann kommt ein SPD-Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Ulrich Kasparick, und polemisiert in schöner Regelmäßigkeit gegen den Kanal. Zuletzt tat er dies sehr öffentlichkeitswirksam vor ungefähr zwei Jahren, Anfang 2009. Er ließ damals doch recht selbstgefällig verlauten, dass der Kanal nicht gebaut werde, solange er und Tiefensee noch etwas zu sagen hätten.
Herr Lischka führt diese Position im Bund mit entsprechendem Engagement weiter.
Meine Damen und Herren! Das wollen wir nicht hinnehmen. Deswegen stellen wir den vorliegenden Antrag.
Auf Landesebene scheint sich dieses Signal nun zu wiederholen. Jahrelang schien es, als wäre auf die SPD hier im Lande zu diesem Thema Verlass. Sie hat den Kanal immer unterstützt. Auch im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2006 wird an dem Vorhaben festgehalten. Darin heißt es:
„Für den Saale-Seitenkanal bei Tornitz sind Planungsverfahren zügig fortzuführen.“
Herr Doege erklärte vor einem Jahr hier im Landtag, dass die SPD-Fraktion klar zu diesem Projekt stehe. - Herr Doege, Ihnen nehme ich das ab.
Inzwischen hat sich aber die Position der SPD insgesamt, der Partei, aus heiterem Himmel geändert. Auf Ihrem Parteitag im Dezember 2010 beschließen Sie plötzlich, dass auf den Bau des Kanals verzichtet werden kann.
Herr Doege, vor einem Jahr sprachen Sie noch von seriöser Verkehrspolitik, von Verlässlichkeit der SPD. Wenn Sie das ernst meinen, müssen nicht nur Sie, sondern dann muss auch Ihre Fraktion diesem Antrag heute zustimmen.
Meine Damen und Herren! Es muss in diesem Zusammenhang auch gefragt werden, wie glaubwürdig solch eine wankelmütige SPD ist, wenn sie vor der Wahl behauptet, sie würde einen Herrn Gallert nie zum Ministerpräsidenten wählen. Hieran habe ich doch arge Zweifel.
Meine Damen und Herren! Das Verkehrsaufkommen wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Das gilt insbesondere für den Güterverkehr und insbesondere auch für den mitteldeutschen Raum. Viele fordern, den Güterverkehr vermehrt auf Schiene und Wasserstraße zu bringen, kurioserweise gerade diejenigen, die den Saale-Seitenkanal jetzt am intensivsten so heftig bekämpfen.
Die Umweltfreundlichkeit des Verkehrsträgers Binnenschiff ist unbestritten. Die Vorteile des Seitenkanals sind uns allen bekannt. Ich möchte sie nicht wiederholen. Das kennen wir aus vielen Debatten der letzten Jahre. Neu sind belastbare Daten über zu erwartende Tonnagen von Industriebetrieben, und zwar nicht nur von denen, die unmittelbar an der Saale sind, sondern auch im mitteldeutschen Wirtschaftsraum von der Chemie.
Im Jahr 1992 wurde die sechste Staustufe bei Klein Rosenburg in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Dann kam anstatt der Staustufe der Kanal ins Gespräch und in die Planung. Sie wissen, wer damals den Kanal statt der Staustufe vorgeschlagen hat: Das waren gerade diejenigen, die den Kanal jetzt auch nicht wollen.
Auf dieser Basis ist aber damals der Hafen Halle mit 30 Millionen € ausgebaut worden. Die fünf vorhandenen Staustufen und Schleusen wurden modernisiert. Für 9 Millionen € jährlich wird die Saale als Bundeswasserstraße unterhalten.
Das alles sind Mittel, die investiert worden sind und die auch wirksam werden sollten. Diese Investitionen können jedoch erst wirksam werden, wenn das letzte wenige Kilometer lange Stück der Saale nutzbar gemacht wird. Hierbei handelt es sich um den letzten Lückenschluss einer bereits ausgebauten nutzbaren Wasserstraße.
Meine Damen und Herren! Es ist nicht redlich, bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und den Investitionsentscheidungen für die im Bundesverkehrswegeplan festgelegten Projekte die jetzigen Transportmengen auf ostdeutschen Flüssen zugrunde zu legen. Sie alle kennen noch die Anfangszeit der A 14. Damals hieß es teilweise: Diese Geisterautobahn brauchen wir überhaupt nicht. Dieselben Leute verlangen jetzt die dritte Fahrspur.
Meine Damen und Herren! Man kann nicht von vornherein sagen, dass sich die Verkehrswege mit den Tonnagen und dem Aufkommen so oder so entwickeln.
Wir wissen: Nur dort, wo eine gute Infrastruktur vorhanden ist, findet Wirtschaftsentwicklung statt, siedeln sich Unternehmen an und werden Arbeitsplätze geschaffen. Wir haben in den letzten 20 Jahren beachtliche Fortschritte beim Ausbau der Infrastruktur in Sachsen-Anhalt erzielt. Aber wir sind noch nicht am Ziel.
Lassen Sie uns die zentralen Vorhaben - dazu gehören die A 143 - Westumfahrung Halle, der A-14-Lückenschluss, die Verlängerung der B 6 neu und auch der
Saale-Seitenkanal - vollenden. Mit der Vollendung dieser letzten Vorhaben ist das Land infrastrukturell hervorragend aufgestellt. Es wäre in das europäische Verkehrsnetz eingebunden, und es wäre in der Lage, die zu erwartenden Verkehrsströme zu bewältigen.
Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich beantrage eine namentliche Abstimmung.
Ja.
Natürlich.
Herr Doege, ich beginne mit der letzten Frage. Darin stimme ich Ihnen zu: Man kann nicht nur auf reine Tonnagen schauen; man muss auch auf die Werthaltigkeit der Fracht schauen. Wir stellen fest, dass insbesondere auf der Elbe sehr werthaltige Güter, große Turbinen, Windräder usw. transportiert werden, die über die Straße schon gar nicht mehr transportiert werden können. Deshalb müssen das Bundesverkehrsministerium und der Bundestag hierbei umdenken. Es geht nicht nur um reine Tonnagen - die Zeit ist vorbei -; vielmehr ist die Werthaltigkeit der Güter wichtig.
Hierbei muss man auch bedenken, dass die jetzigen Daten zum Anlass genommen werden, um Aussagen für die Zukunft zu treffen. Das ist genau wie das Beispiel, das Herr Dr. Daehre gestern nannte. Ich glaube, es ist etwas verfehlt, die Verkehrsbelastung auf einem Feldweg heranzuziehen, um die künftige Verkehrsbelastung auf einer Autobahn zu prognostizieren.
Zu der ersten Frage. Dieses Papier kenne ich im Detail noch nicht. Deswegen kann ich zu den Daten nichts sagen. Ich bezweifle, dass die Daten und Fakten von Herrn Zabel - das sagen andere Fachleute - so anerkannt werden. Die Frage, die ich immer habe, die mir jedoch niemand beantworten konnte, ist: Ist das Herrn Zabels Privatmeinung oder ist es die Meinung der Universität Halle mit der gesamten Fakultät dahinter? Das sollte man noch einmal abklären. Das kann ich nicht beantworten.
Herr Felke, ich weiß noch gar nicht, ob es dazu eine Beschlussvorlage gibt und ob diese Kategorisierung im Haushaltsausschuss zur Abstimmung gestellt wird. Das ist eigentlich eine Sache des Verkehrsausschusses. Ich bin etwa überfragt, was der genaue Inhalt der Ausschusssitzung eigentlich ist.
Für meine Begriffe ist es üblich, dass im Haushaltsausschuss eine Berichterstattung erfolgt, wahrscheinlich in
dem Fall vom Bundesverkehrsministerium zum Thema „Mögliche oder weiterführende Investitionsvorhaben im Bereich Binnenschifffahrt“, und dass daraus ableitend die Sachen dann erst einmal in den Verkehrsausschuss kommen, weil der fachlich zuständig ist.
Ich? Wie?
Herr Felke, das kann ich Ihnen nicht sagen. Aber machen Sie doch erst einmal hier im Land Ihre Hausaufgaben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Daehre, vielen Dank auch von unserer Fraktion für die engagierte, spannende, faire und, was den Fortschritt im Bereich der Infrastruktur, Straßenverkehr, Schiene und Wasserstraßen betrifft, auch erfolgreiche Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren! Herr Felke, ich hatte jetzt ein bisschen Zeit, über die Hintergründe Ihrer Frage nachzudenken. Aber ich brauchte dafür nicht lange; denn Ihre Fraktionschefin Frau Budde hat die Stichworte eigentlich dazu gegeben.
Sie haben nämlich gefragt: Wie werden Parlamentarier, ob sie der FDP, der CDU, der CSU, der LINKEN oder auch der SPD angehören, die im Bundestag vertreten sind, im Bund zu bestimmten Projekten abstimmen, die viel Geld kosten und bei denen es einen harten bundesweiten Wettbewerb gibt, weil viele Regionen um die Mittel kämpfen? - Die werden in erster Linie schauen - das ist ein eisernes Prinzip -, wie die politische Willensbildung vor Ort ist.
Wenn sie feststellen, dass eine Regierungspartei wackelt, das vielleicht gar nicht so richtig will, dann werden zehn andere die Hände heben und sagen: Wir wissen
ein Projekt, bei dem alle einmütig dafür sind. Dort wird es dann gemacht.
Deshalb ist es wichtig, dass wir heute diesen Antrag eingebracht haben. Deshalb ist es wichtig, dass er zur Abstimmung kommt. Frau Budde, er ist nicht überflüssig. Es ist dringlicher denn je, gerade in Vorbereitung der nächsten Woche, dass ein ganz klares Signal kommt.
- Frau Fischer, Sie brauchen nicht abzuwinken. Das ist einfach so. Sie sind mit verantwortlich. Die SPD ist Regierungspartei. Wenn die Bundestagsabgeordneten, egal welcher Couleur, erfahren, hier wackelt eine Regierungspartei, gibt es eine gute Gelegenheit für alle anderen im Bund zu sagen, dann gehen die Mittel eben woanders hin. Das darf nicht passieren.
Meine Damen und Herren! Um diese Irritation auf Bundesebene zu zerstreuen, damit es keine Richtungsänderung gibt gegenüber dem bisherigen Verfahren in der Meinungsfindung, bitten wir herzlich darum, über diesen Antrag namentlich abstimmen zu lassen.
Lassen Sie uns ein kraftvolles Zeichen setzen für den Fortschritt im Lande, für umweltfreundliche Gütertransporte und für kluge Verkehrspolitik. Für ein kraftvolles Zeichen in Richtung Bund bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Grünert, Sie haben mich freudig überrascht mit
ihrer Ankündigung, dass die LINKEN jetzt eine Infrastrukturoffensive fordern.
Ich bin gespannt auf die morgigen Debatten zur A 14 und zum Saale-Seitenkanal, ob Sie dann auch zu Ihrem Wort stehen.
- Sie haben mir die Vorlage gegeben. Sorry.
Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE greift ein wichtiges und aktuelles Thema auf. Nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag waren wir aber eigentlich der Meinung, dass sich der Antrag erledigt hätte; denn der Verkehrsminister hat sich, wie er es so oft tut, des Problems angenommen und eine Lösung herbeigeführt.
Das erkennen natürlich auch wir von der Opposition, von der FDP an.
Wir sind mit dem Lösungsansatz auch grundsätzlich einverstanden, aber eben nur im Grundsatz und nicht im Detail. Deshalb hat sich der Antrag der Fraktion DIE LINKE auch nicht erledigt und deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, um dessen Unterstützung ich hier werbe.
Wir halten es für richtig, das Programm nicht über Schulden zu finanzieren. - So viel Lob heute, enorm.
Wie wir aber wissen und nicht der Pressemitteilung des Verkehrsministeriums entnommen haben, sollen die 15 Millionen € aus solidarischen Einsparungen aller Ressorts stammen. Solidarität ist zweifellos ein hehres Gut, hat etwas Positives, wenn es darum geht, Lasten auf viele Schultern zu verteilen. Im vorliegenden Fall halten wir sie jedoch für nicht notwendig. Es geht um kommunale Straßen, es geht um Verkehrssicherheit. Es gibt eine klare Zuständigkeit des Verkehrs- und des Innenressorts.
Außerdem haben wir es nicht mit einer Katastrophe zu tun. Einige Straßen sind zwar in einem katastrophalen Zustand, aber es ist keine Katastrophe in diesem Sinne. Wir haben es gehört: Es ist ein normaler Winter.
Das Innen- und das Verkehrsministerium haben im letzten Jahr mehr als 100 Millionen € nicht zum Abfluss gebracht. Nun kann man diese 100 Millionen € nicht einfach so hinüberschaufeln - das weiß ich selbst; viele Mittel sind gebunden usw. -, aber Einiges wäre sicherlich machbar.
Wir durften - wohlgemerkt der Zeitung und nicht der offiziellen Pressemitteilung! - entnehmen, dass 1,7 Millionen € von den 15 Millionen € vom Kultusministerium bereitgestellt werden. Man fragt sich: Mehr Kultur im Straßenverkehr ist vielleicht angebracht, aber auf diese Art und Weise wohl eher nicht so sehr.
Ich sehe eine deutliche Diskrepanz. Auf der einen Seite haben wir die fachlich zuständigen Ministerien, die noch Mittel aus dem letzten Jahr haben. Auf der anderen Seite soll sozusagen auf Kosten der Bildung Straßenbau betrieben werden. Das ist falsch verstandene Solidarität. Wir halten es für den falschen Ansatz, auf Kosten der Bildung Straßensanierung zu betreiben, und fragen uns, warum sich die Kultusministerin dies gefallen lässt.
Sie sitzen wahrscheinlich zu oft neben Herrn Daehre; er bezirzt Sie immer.
In unserem Änderungsantrag fordern wir die Landesregierung deshalb auf, das Programm so zu finanzieren, dass wir im Sommer kein schlechtes Gewissen haben müssen, weil wir über wiederhergestellte Straßen fahren, die im Prinzip für unsere Kinder mit einem kleinen Nachteil verbunden sind, weil wir bei der Bildung gespart haben. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Ja, bitte.
Das glaube ich nicht, Herr Scharf!
Wenn ich sehe, dass wir uns in den Ausschüssen manchmal über ein paar Zigtausende die Köpfe heiß reden, es aber hier um 1,7 Millionen € für den Kultusbereich geht, dann ist das nicht kleinkariert und keine Kleinigkeit, Herr Scharf!
Muss ich damit einverstanden sein?
Gut.
Ja. Wenn ich aber die Wahl hätte, dann wäre mir das Thema Bildung wichtiger.
Sehr geehrte Frau Kollegin Hunger, vor einigen Wochen hat Herr Kempmann, der Chef der Stadtwerke Magdeburg, sich bezüglich der alternativen Energien, insbeson
dere der Solarenergie, äußerst kritisch geäußert. Er hat insbesondere nicht nur die ökonomischen Aspekte, sondern ökologische Aspekte angeführt.
Ich wollte Sie fragen, wie Sie diese Aussagen von Herrn Kempmann, dem man wirklich nicht unterstellen kann, dass er pro veraltete Technologien agiert, bewerten.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sagen Sie auch: Diese Überhitzung hat dazu geführt, dass es hier Unwuchten gegeben hat und es dringend geboten ist, an der Stelle Vernunft einkehren zu lassen. Ist das richtig so?
Herr Kollege Gürth, Sie haben über die Themen Nachhaltigkeit - in Klammern: CO2 -, Preisstabilität oder gute Preise und Versorgungssicherheit bei Energie gesprochen. Wie bewerten Sie es, dass das Thema Atomkraft in europäischen Nachbarländern, aber insbesondere auch weltweit anscheinend eine Renaissance erfährt? - Wir haben kürzlich erfahren, dass es in Südkorea ein sehr großes Projekt gibt. Aber auch viele Länder in EU
ropa, die sich vor Jahren davon verabschiedet haben, werden wieder Atomkraftwerke bauen.
Für die deutsche Industrie geht es darum, wie sich die Industrieenergiepreise in Deutschland im Vergleich zu Nachbarländern in Europa und im weltweiten Maßstab entwickelt haben. Das ist tatsächlich ein Standortthema unabhängig von Sachsen-Anhalt für den deutschen Standort insgesamt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir hätten uns eine gemeinsame Behandlung der Aussprache zur Großen Anfrage und des Abschlussberichts der Enquetekommission gewünscht. Aber so soll es nun einmal sein. Wir werden uns deshalb im Februar zum wiederholten Male mit dem Thema beschäftigen.
- Noch nicht genug? Dann müssen Sie im Februar noch einmal einen Antrag stellen.
Ich gehe einmal davon aus, dass nicht jeder in diesem Hohen Hause die sehr umfangreiche Beantwortung ganz ausführlich gelesen hat. Es handelt sich um 52 eng beschriebene Seiten bei - man bedenke - drei Fragen, wobei das sehr untersetzt gewesen ist. Allein 50 Seiten nimmt die Antwort auf Frage 2 ein, bei der es darum geht, welche der gemeinsamen Empfehlungen vonseiten der Landesregierung bereits aufgegriffen worden sind und in welcher Weise deren Umsetzung geplant oder verwirklicht ist.
Respekt vor der akribischen Arbeit der Landesregierung. Das muss man einfach einmal so sagen. Die Beantwortung durch die Ministerien ist sehr detailliert und beinhaltet oftmals mehr, als es die eigentliche Empfehlung hergegeben hat. Ich komme aber noch dazu.
Schaut man sich die Zwischenberichte und die gemeinsamen Empfehlungen an - Sie wissen, dass die gemeinsamen Empfehlungen ein Konsens aller vier Fraktionen sind; daneben gibt es die Einzelempfehlungen -, so stellt man fest, dass es sehr viele gemeinsame Empfehlungen gibt.
Das könnte den Eindruck erzeugen, dass hier eine große fraktionsübergreifende Einigkeit zustande gekommen ist. Wenn man es genauer betrachtet, stellt man fest, dass das nicht so ist. Die große Vielzahl dieser gemeinsamen Empfehlungen beschreibt Allgemeinplätze, ist in der Regel unschädlich und allgemein formuliert. Die Beschreibung des Ist-Zustandes wird dabei oft herangezogen. So gibt es beispielsweise im zweiten Zwischenbericht unter dem Schwerpunkt „Schulen“ folgenden schönen, bemerkenswerten Satz:
„Der Ersatzbedarf an Lehrkräften bei Zugrundelegung derzeitiger pädagogischer sowie schulstruktureller Zielstellungen für das Schulwesen und eingedenk der Lehrkräftearbeitsmarktsituation in der Bundesrepublik kann insgesamt mit den zu erwartenden Absolventenzahlen nicht gedeckt werden.“
Das ist doch nett. Das ist in der Tat unstrittig. Sobald es aber um konkrete Vorstellungen ging, bei denen ein gemeinsamer Nenner und konkrete Zahlen gefunden werden sollten, schieden sich die Geister. Deshalb ist es auch so, dass viele gemeinsame Empfehlungen Allgemeinplätze sind und konkrete Zahlen eigentlich so gut wie nicht auftauchen.
So verhält es sich natürlich auch mit den Antworten der Landesregierung: Wenn keine konkreten Fragen gestellt und Empfehlungen ausgesprochen werden, kann man auch nicht erwarten, dass ganz konkret geantwortet wird. Trotzdem erstaunt es, dass im Bereich Schule, Polizei oder Justiz doch sehr detailliert geantwortet wurde.
Ich will keineswegs den Anspruch der Enquetekommission infrage stellen oder kleinreden. Wir haben in Anhörungen und Workshops viel gelernt. Auch die Landesregierung hat bei vielen Themen, glaube ich, viel gelernt. Das Problem liegt aber darin, dass es ohne konkrete Zielzahlen schwer ist, Empfehlungen umzusetzen; das geht ganz einfach nicht. Von daher will ich die Antwort der Landesregierung nochmals loben, aber jetzt reicht es auch mit dem Lob.
- Ja, das ist schön zu hören.
Hinzu kommt aber - so ehrlich muss man sein -, dass die Enquetekommission keine verbindlichen Beschlüsse fassen kann. Diese Aufgabe hat sie überhaupt nicht. Die Personalbewirtschaftung ist eine exekutive Aufgabe, meine Damen und Herren; das muss man einfach einmal sagen.
Bezüglich der Planung der künftigen Personalausstattung ist die Landesregierung durchaus nicht untätig gewesen. Das erkennen wir als Oppositionspartei an; das PEK zeigt es ja auch. Das PEK stellt durchaus eine sinnvolle Arbeitsgrundlage dar. Wir können die Landesregierung deshalb nur auffordern und ermutigen, sich an ihre eigenen Zielvorgaben zu halten und das PEK konsequent umzusetzen.
Schließlich halten wir Liberalen die Zielzahl von 19 Bediensteten pro 1 000 Einwohner für einen sinnvollen und guten Wert. Denn wir dürfen uns nichts vormachen: Warum sollten wir, wenn vergleichbare Länder diesen Wert schaffen, das nicht tun können?
Jetzt kommt aber doch noch etwas, Herr Finanzminister, und das müssen Sie sich anhören. Spannend ist nämlich, was sich derzeit in der SPD Sachsen-Anhalts abspielt. Der Finanzminister und Spitzenkandidat tritt als knallharter Sparer und Personalreduzierer auf - das haben wir heute wieder gesehen -, und das nimmt man ihm durchaus ab. Aber seine eigene Truppe sieht das oftmals ganz anders. Einige Sparvorschläge werden einkassiert, und wenn eine kompetente Stadträtin - so wie in Dessau neulich passiert - konsequente Personalreduzierungsvorschläge macht, wird mit Rausschmiss gedroht.
- Ist schon vollzogen?
- Das ist schon vollzogen. - Das passt irgendwo nicht. Da müssen Sie sich fragen lassen: Gespaltene Zunge oder in welche Richtung geht es?
Ich hoffe nicht, dass Sie der Rausschmiss auch einmal trifft, wenn Sie weiter diesen Kurs verfolgen.
- Ja, kommen Sie zu uns. - Meine Damen und Herren! Wir haben alle noch einen langen und schmerzhaften Weg vor uns: Es ist zu viel Personal da, wir müssen sparen. Ich fordere Sie deshalb auf: Wir sollten alle das politische Bekenntnis zu der Zielzahl von 19 beim Personalabbau abgeben. Sie ist notwendig und auch möglich. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Gern.
Ich habe es als Grundlage bezeichnet. Ich habe nicht gesagt, dass jedes Detail von uns mitgetragen wird.
Nein.
Herr Gallert, ich habe es doch gesagt: Als Grundlage ist das PEK durchaus angemessen und als gute Grundlage auch zu diskutieren. Ich habe nicht gesagt, dass jede einzelne Position von uns geteilt wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch nach unserer Auffassung besteht die zentrale Neuerung dieses Gesetzes darin, dass Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung des ÖPNV nun aus einer Hand erfolgen; denn die Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr fließen nun zweckgebunden an die Landkreise und kreisfreien Städte. Dies setzt den Kurs fort, der mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes bereits im Jahr 2005 eingeschlagen wurde. Die Stärkung der Eigenverantwortung der kommunalen Aufgabenträger wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Ferner verbinden wir mit der Neuregelung auch die Hoffnung, dass der Ausbildungsverkehr künftig schülerfreundlicher gestaltet wird. Das Phänomen, dass einige Reisestrecken der Schüler kreativ in die Länge gezogen wurden, weil die Höhe die Landesgelder auch von den zurückgelegten Strecken abhing, gehört hoffentlich der Vergangenheit an.
Meine Damen und Herren! Die letzten Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfes sind quasi erst mit dem Schlusspfiff beseitigt worden. Exakt heute vor drei Monaten, am 9. September, erfolgte die Einbringung. Am 14. Oktober erfolgte die Anhörung - anders als beim LEP gab es hierzu eine -, und anschließend haben sich vier Ausschüsse einschließlich des federführenden Ausschusses mit der Thematik befasst, wobei bei den mitberatenden Ausschüssen der Eindruck entstand, dass der Gesetzentwurf dort einfach nur durchgewinkt wurde.
- Waren Sie dabei? - Erst zur abschließenden Beratung im Verkehrsausschuss in der letzten Woche wurde uns zu Beginn der Sitzung von der Koalition ein Änderungsantrag mit 13 Änderungsvorschlägen vorgelegt. Ein etwas längerer Vorlauf wäre sicherlich hilfreich gewesen; diesen Kritikpunkt gestatten Sie mir bitte.
Positiv möchte ich erwähnen, dass sich die Regierungskoalition unseren Änderungsantrag zu eigen gemacht hat, nachdem sie ihn zuvor noch in allen mitberatenden Ausschüssen abgelehnt hatte. Die Einsicht kam zwar spät, aber glücklicherweise nicht zu spät.
Somit wird der Landtag im Jahr 2013 über die weitere Finanzierung des Ausbildungsverkehrs per Gesetz entscheiden und nicht das Ministerium per Verordnung. Gerade unter den Aspekten der Daseinsvorsorge und des demografischen Wandels ist es unabdingbar, dass wir uns im Parlament diesen wichtigen Bereich der ÖPNV nicht aus der Hand nehmen lassen, sondern weiterhin die letzte Entscheidung treffen.
Meine Damen und Herren! Das zu verabschiedende Gesetz schafft für die nächsten drei Jahre erst einmal Klarheit und damit auch Planungssicherheit für die Verkehrsunternehmen.
Wie wir allerdings schon bei der Einbringung betont haben, gibt das Gesetz keine Antwort auf die unangenehme Frage, wie wir künftig in dünn besiedelten Regionen bei weiter sinkenden Bevölkerungszahlen und bei zunehmender Unterauslastung die Mobilität sicherstellen wollen und können. Wird es vertretbar sein und bleiben, mit einem teuren ÖPNV-Netz jedes entfernt gelegene und dünn besiedelte Dorf bei hoher Taktfrequenz anzufahren? Diese Thematik wird uns viel schneller einholen, als wir alle denken. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, wir haben nichts anderes erwartet, als dass Sie erst einmal abwarten, wie die Debatte läuft, um dann zum Schluss noch einmal zu kommentieren und eventuell die Diskussion neu aufzumachen.
Meine Damen und Herren! Vor ziemlich genau drei Jahren hat der Landtag die Änderung zum Landesplanungsgesetz beschlossen. Herr Bergmann sagte damals bei der zweiten Lesung am 13. Dezember 2007 - ich zitiere -:
„Der größte Erfolg des Gesetzes ist unzweifelhaft die Regelung über das Einvernehmen mit dem Landtag; denn dadurch kommt der Landtag zu seinem Recht, bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes entscheidend mitreden zu können.“
Auch die Begründung zu dem damaligen Gesetzentwurf setzt sich das hehre Ziel, durch die Herstellung des Einvernehmens die parlamentarischen Mitwirkungsrechte sicherzustellen. Dass es mit der Herstellung des Einvernehmens aber nicht so einfach ist, durften wir in den letzten Wochen alle lebhaft erfahren.
Denn der Anspruch, den die Regierung und die Koalitionsfraktionen so vehement mit dem Einvernehmen formuliert haben, und die Wirklichkeit klafften und klaffen doch sehr weit auseinander.
Denn, meine Damen und Herren, wie ist es zu erklären, dass von den Regierungsfraktionen konsequent eine Ausschussanhörung abgelehnt wurde?
Die Begründung dafür, dass alle Betroffenen von der Regierung angehört wurden, ist zwar richtig, zieht in diesem Fall aber überhaupt nicht; denn mit dem Einvernehmen sollten ja die parlamentarischen Mitwirkungsrechte entscheidend gestärkt und sichergestellt werden, was nicht passiert ist.
- Herr Tögel, Sie können hinterher gern eine Frage stellen. Genau diese Frage beantworte ich Ihnen; die wird Ihnen nicht passen.
Es wird natürlich so gewesen sein, dass Regierung und Regierungsfraktionen im stillen oder lauten Kämmerlein - aber das ist bei solchen Geschichten normal - versucht haben, das Einvernehmen herzustellen; denn im Ausschuss wurde klargestellt, dass die Regierungsfraktionen den vorliegenden Entwurf eines Landesentwicklungsplanes unter allen Umständen schnell, möglichst noch in diesem Jahr verabschieden wollen.
Es ging also um das schnelle Durchwinken.
Dabei gab es durchaus Diskussionsbedarf, auch nachdem anscheinend das Einvernehmen mit Ihnen hergestellt war, wie die Beschlussempfehlung heute zeigt. Da hat das System schon nicht mehr gepasst.
Wir als FDP-Fraktion haben eine eigene Anhörung durchgeführt und spätestens bei und nach dieser Anhörung war klar, warum Sie keine Anhörung mehr haben wollten.
Sie hatten Angst vor der Kritik.
- Wenn Sie dabei gewesen wären, hätten Sie es mitbekommen. - Wir haben in unserer Anhörung erfahren, dass viele der Betroffenen mit dem Verfahren nicht einverstanden waren. Es wurde über mangelnde Transparenz geklagt, Abwägungsentscheidungen seien nicht nachvollziehbar gewesen und versprochene Begründungen seien nicht nachgereicht worden. - Das waren die Aussagen der Anzuhörenden, nicht unsere.
In der abschließenden Sitzung des federführenden Ausschusses wurden dann doch noch Änderungen durch die Koalitionsfraktionen eingebracht. Eine Ausschussanhörung wäre also durchaus auch in Ihrem Sinne angebracht gewesen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt auf inhaltliche Aspekte zu sprechen kommen.
Eine grundsätzliche Frage, die auch im Ausschuss nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnte, ist die, warum es bei nur zwei Raumbezeichnungen, bei zwei Extremen bleibt, und zwar beim Verdichtungsraum und beim ländlichen Raum.
Natürlich ist Sachsen-Anhalt - das ist klar - ländlich geprägt. Aber alles außerhalb der Verdichtungsräume Magdeburg und Halle als ländlichen Raum zu bezeichnen, schießt über das Ziel hinaus. Es wäre sicherlich angebracht, hier auch Zwischenlösungen einzuziehen wie zum Beispiel „ländlicher Verdichtungsraum“; das ist in Sachsen so geschehen. Das wäre möglich gewesen, um beispielsweise Industriestandorte wie BitterfeldWolfen zu berücksichtigen, wo es doch schwerfällt, das als ländlichen Raum zu bezeichnen.
Ein großer Mangel besteht nach Auffassung vieler Betroffener darin, dass die Belange der Landwirtschaft, eines unserer wichtigsten Wirtschaftszweige - so würde ich das einmal bezeichnen -, unzureichend berücksichtigt worden sind. Der Faktor Boden wird nicht genug gewürdigt.
Eine Möglichkeit, dies zu beheben, wäre, nicht nur Vorbehaltsgebiete, sondern auch Vorranggebiete für Landwirtschaft im LEP entsprechend auszuweisen. Damit wäre dies nicht mehr Sache der regionalen Planungsgemeinschaften, sondern es wäre dort, wohin es gehört: im Landesentwicklungsplan.
Genauso muss in diesem Zusammenhang die Frage nach den Gebieten ohne Status gestellt werden. Schaut
man in die Karte, so erkennt man noch relativ viele weiße Flächen. Diese ließen sich sicherlich problemlos als Vorbehalts- oder Vorranggebiete für Landwirtschaft ausweisen, wenn dort bereits jetzt eine starke landwirtschaftliche Nutzung erfolgt. In den Regionen um Wittenberg und Zerbst hat sich das direkt angeboten.
In der Anhörung haben wir auch erfahren, dass die Planungsgemeinschaften durch den LEP so viele Aufgaben übertragen bekommen, dass sie vor ernsten Problemen stehen, insbesondere vor dem Problem, wie sie das mit dem Personal und den Kosten bewältigen sollen. Sie wissen noch nicht, wie sie den deutlich erhöhten Arbeitsaufwand bewältigen und finanzieren sollen. Ein Beispiel ist die nachträgliche Ausweisung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen. Darauf werde ich gleich noch kommen.
Meine Damen und Herren! Zu unserem Änderungsantrag. Die Punkte 1 und 3 sind der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses entnommen.
Punkt 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses lehnen wir ab, da es unangemessen erscheint, derart kleine Standorte der Bundeswehr, auf die das Land auch keinen Einfluss hat, raumordnerisch zu sichern.
Ein bedeutender Bestandteil des LEP, der auch zu vielen Diskussionen führte, ist das Zentrale-Orte-System. Grundsätzlich tragen wir das mit, aber es fehlt die Konsequenz. Die verwendeten Zwischenstufen führen zu Problemen, wenn man mit zweierlei Maßstab misst. Dass es mit Halberstadt und Stendal nur noch zwei Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums gibt, ist richtig. Das unterstützen wir auch.
Bei den Grundzentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums sehen wir jedoch Nachholbedarf. Hier setzt unser Änderungsantrag an. Das betrifft die Punkte 4 bis 7, die darauf hinauslaufen, dass die Städte Blankenburg und Hettstedt ihre Teilfunktion eines Mittelzentrums behalten.
Die Argumentation vonseiten des Ministeriums, dass allein die Entfernung zu den nächsten Mittelzentren hierfür entscheidend ist, ist zwar durchaus nachvollziehbar, allerdings muss man dann fragen, warum zum Beispiel Staßfurt mit einer ebenso guten Erreichbarkeit in Richtung Schönebeck, Aschersleben und Bernburg und warum auch Weißenfels mit einer entsprechenden Entfernung zu Merseburg, Naumburg und Zeitz diesen Status bekommen haben.
Meine Damen und Herren! Ein anderer Schwerpunkt, bei dem wir Änderungsbedarf sehen, ist die Energiethematik, insbesondere im Bereich der Alternativenergien Wind und Solar.
Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Sachsen-Anhalt ist ein bedeutender Standort der Solarbranche und der Windenergiebranche. Wir bekennen uns eindeutig dazu. Diese Branchen bieten Tausenden Menschen Arbeit. Ein Bekenntnis zu diesen Branchen ist ein Bekenntnis zum Produktionsstandort und zur Nutzung dieser Potenziale sowie insbesondere ein Bekenntnis zur Forschung in Richtung Energiespeicher,
um die diskontinuierlich anfallenden Energiemengen sinnvoll zu nutzen, um Wirkungsgrade zu erhöhen und
um diese Energien entsprechend wettbewerbsfähig zu machen.
Wir müssen uns aber auch mit Folgen und Fehlentwicklungen befassen, die mit diesem Turboausbau - so muss man es bezeichnen - der Wind- und der Solarenergie verbunden sind. Hierbei sind wir ganz dicht beim Landesentwicklungsplan. Es geht um raumordnerische Aspekte, das Landschaftsbild, den Bodenverbrauch, aber auch um Energiepreise und notwendige Infrastrukturen. Hier setzen die Punkte 8 bis 10 unseres Änderungsantrages an.
Der Landesentwicklungsplan widmet sich sehr eingehend dem Thema Windenergie. Doch auch hierbei fehlt eine gewisse Konsequenz oder besser ein klares Wort der Regierung. Auf Seite 62 wird zwar von Vorrang- und Eignungsgebieten gesprochen, die festgelegt werden - wo genau, darüber schweigt sich der LEP jedoch aus.
Hier wird der Schwarze Peter den regionalen Planungsgemeinschaften zugeschoben. Angesichts der Bedeutsamkeit der Eignungsgebiete für Wind gehören diese mit ihrer genauen Bezeichnung in den LEP hinein.
Meine Damen und Herren! Unser Änderungsantrag greift unter Punkt 8 einen speziellen Aspekt auf, der im zweiten Entwurf gar nicht zur Anhörung gekommen ist, worüber sich die Planungsgemeinschaften zu Recht ziemlich aufgeregt haben. Es geht um den Grundsatz G 83 und um das Ziel 105. Beides wollen wir streichen, weil damit die Möglichkeit geschaffen wird, Windenergieanlagen, die in Bebauungsgebieten stehen, künftig auf Antrag der Kommunen zu Eignungsgebieten zu machen. Die Eignungsgebiete werden dann natürlich viel größer als diese Baugebiete. Wir befürchten einen Wildwuchs, und die regionalen Planungsgemeinschaften müssen das letztlich ausbaden.
Meine Damen und Herren! Beim Thema Solar ist es sehr wichtig zu sagen, dass wir dafür sorgen müssen, dass unsere wertvollsten Flächen - dies sind die wertvollsten Böden sowie die Industrie- und Gewerbeflächen - nicht mit Solarzellen zugestellt werden.
Diese gehören dorthin, wo sie hingehören, nämlich auf Dächer und geeignete Flächen. Erschlossene Industrie- und Gewerbeflächen dürfen aber auf keinen Fall damit zugepflastert werden; denn diese Flächen sind viel zu wertvoll. Wir schlagen deshalb eine schärfere Formulierung vor. Sie soll lauten, dass sie dort nicht entstehen dürfen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss als Nichtjurist auf eine Formalie eingehen. Die vorliegende Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses fordert Änderungen am Verordnungsentwurf. Unserer Auffassung nach kann der Landtag aber nicht Änderungen beschließen und trotzdem das Einvernehmen herstellen, wie es die Beschlussvorlage vorsieht.
Wenn wir Änderungen wünschen, müssen wir zunächst einmal erklären, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf kein Einvernehmen hergestellt haben. Dann kann der Landtag das Kabinett auffordern, die gewünschten Än
derungen einzuarbeiten, die anschließend dem Landtag wieder vorgelegt werden müssen. Dann kann man das Einvernehmen herstellen.
Das ist der saubere Weg. Diesen sollten wir beschreiten. Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Herr Minister Aeikens, ich habe angenommen, dass Sie noch einen fünften Punkt ansprechen, und zwar denjenigen, dass die SPD, Herr Bergmann, der CDU mitgeteilt hat, dass die SPD dafür verantwortlich gewesen sei, die Union auf den rechten Weg im Bereich der erneuerbaren Energien gebracht zu haben. Teilen Sie diese Auffassung von Herrn Bergmann?
Frau Hampel, Sie wissen sicherlich noch, dass die Hartz-IV-Gesetze, die dann vom Bundesverfassungsgericht sozusagen weggeblasen wurden, von der SPD erfunden wurden. Sagen Sie einmal ganz konkret, welche Vorstellungen Ihre Fraktion dazu hat, in welcher Größenordnung die Hartz-IV-Regelsätze erhöht werden sollten. Das habe ich vermisst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der „Volksstimme“-Ausgabe vom 21. August 2010 zeigte sich Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff skeptisch gegenüber der Biotechnologiebranche. So spricht er ihr das Potenzial ab, Arbeitsplätze in großer Zahl zu schaffen. Zudem würde die Branche, anders als im Maschinenbau, nichts Bleibendes schaffen.
In einer Pressemitteilung vom 24. September 2010 anlässlich der Wahl der Scil Proteins GmbH zum Unternehmen des Monats lobt der Minister dagegen „das sehr gute Entwicklungspotenzial der heimischen BiopharmaBranche“. Dieses zeige sich stellvertretend in der Auszeichnung des genannten Unternehmens.
Ich frage die Landesregierung: