Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

- Sicher nicht mit einer Draisine, aber abzufahren, damit man dem vielleicht folgen kann. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, weil unser Ministerium so etwas nicht von heute auf morgen auf den Plan rückt, sondern es hat dazu Untersuchungen gegeben. Lassen Sie uns doch die Machbarkeitsstudie dann im Zusammenhang ansehen.

Vielen Dank, Herr Scheurell. - Ich erteile noch einmal Herrn Heft das Wort.

Herr Präsident! Herr Scheurell, lassen Sie mich zu Anfang noch zwei Bemerkungen zu Ihrem Beitrag machen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass ich an dem Tag in Jena objektiv verhindert war. Insofern muss das an dieser Stelle auch ehrlicherweise gesagt werden; das kann man so nicht im Raum stehen lassen.

Herr Scheurell, ich setze voraus, dass Ihnen der Wortlaut des Regionalisierungsgesetzes bekannt ist, wonach der Schienenpersonennahverkehr, insbesondere die Regionalisierung desselben und damit auch die Nahverkehrsplanung ureigenste Sache der Länder ist und somit zur legitimen Befassung durch die Legislative gehört, nicht nur durch die Exekutive. Insofern gehört dieses Thema ausdrücklich hierher.

Herr Minister, es steht die Frage im Raum, ob Sie wollen. Mein Eindruck ist - das sage ich ganz deutlich -, dass Sie nicht wollen. Es steht für mich nicht die Frage, ob Sie können. Das setze ich fachlich voraus. Mein Eindruck ist, dass Sie nicht wollen. Es geht hier nicht um 6 % oder 60 %, sondern darum, die aktuelle Situation der laufenden Ausschreibung zu nutzen und die Ausschreibung nicht zu ändern.

Unser Anliegen ist aus strategischer Sicht - gerade auf diesen 30 km, um die es hier geht -, die gegebene Ausschreibung zu ergänzen. Das ist nach der entsprechenden Richtlinie 2004/17/EG jederzeit möglich, welche die entsprechende Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste ausdrücklich regelt. Dort regelt Artikel 36 ausdrücklich, dass durch den Auftraggeber Änderungen jederzeit zulässig sind. Insofern ist das auch das Anliegen unseres Antrags.

Noch etwas zu Busverkehren: Herr Minister, Herr Scheurell, natürlich werden dort mehr Busse unterwegs sein, aber eben lokal. Diese zusätzlichen 15 Busse entfalten keine regionale Wirkung. Die entfalten lokale Wirkung, mehr nicht.

Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass jemand aus dem ostthüringischen Raum, der von Gera oder von Altenburg die touristisch interessanten Gebiete an Saale und Unstrut erreichen möchte, bis Zeitz mit dem Zug fährt, dort in einen Linienbus steigt, dann 40, 50 Minuten im Linienbus bis Naumburg fährt und dort wiederum in die Burgenlandbahn steigt. Das wird niemand tun. Das ist für die Fahrgäste unzumutbar.

Das ist das, was ich vorhin sagte. Sie steigen auch nicht nach 20, 30 km aus Ihrem Pkw aus, wechseln das Fahrzeug und warten dort vielleicht noch auf das nächste mit einer Wartezeit von fünf oder zehn Minuten. Das passiert einfach nicht, weil das unattraktiv ist. Es ist nicht wirklich attraktiv und bequem schon gar nicht, im Linienbus 40, 50 Minuten lang durch die Gegend zu gondeln. Ich drücke es einmal so salopp aus.

Noch ein letztes Wort. Mit Ihrer Zustimmung, Herr Minister, darf ich Sie zitieren. Anlässlich der Ehrung mit der Goldenen Ehrennadel der Gewerkschaft der Lokführer im Januar 2010 sagten Sie wörtlich:

„Im Nahverkehr müssen wir insbesondere Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Jugend an das Verkehrsmittel Schiene herangeführt wird. Nahverkehr ist Daseinsvorsorge. Dafür gilt es zu kämpfen.“

Herr Minister, lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Tragen Sie die Goldene Ehrennadel der Gewerkschaft der Lokführer für hervorragende Verdienste um den Schienenverkehr in Ehren und zeigen Sie sich dieser hohen Auszeichnung würdig! - Danke, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Heft. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen ab, zunächst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 5/2492. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Bitte, Frau Dr. Hüskens.

Herr Präsident, Herr Schrader hatte für die FDP-Fraktion eine Ausschussüberweisung beider Anträge beantragt.

Das ist nicht zulässig. Das ist ein Alternativantrag.

Herr Präsident, dann beantragen wir die Überweisung des Ursprungsantrags in den Ausschuss.

Es wird erst über den ursprünglichen Antrag abgestimmt. Wenn der überwiesen ist, ist er überwiesen. Wenn er abgelehnt wird, wird über den Alternativantrag abgestimmt. Aber beides automatisch zu überweisen ist nicht möglich. Das ist kein Änderungsantrag, der mit überwiesen wäre.

Hat jemand für den Antrag der Fraktion DIE LINKE einen Überweisungsantrag gestellt? - Dann stimmen wir darüber zuerst ab. Wer möchte, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird? - Der Antragsteller und die FDP-Fraktion. - Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. - Das ist die Mehrheit. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.

Jetzt stimmen wir über den Antrag selbst ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Der Antragsteller. - Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. - Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Jetzt stimmen wir über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 5/2506 ab. Wer stimmt diesem Alternativantrag zu? - Der Antragsteller und Teile der FDP. - Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. - Damit ist der Alternativantrag angenommen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Finanzausgleichsgesetz LSA (FAG) - LVG 1/10

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2465

Ich erteile dem Berichterstatter des Ausschusses Herrn Dr. Ronald Brachmann das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist noch nicht allzu lange her, dass wir in diesem Hohen Hause das Finanzausgleichsgesetz beschlossen haben. Postwendend hat es dagegen eine Verfassungsbeschwerde gegeben, nicht etwa von einer betroffenen Kommune. Beschwerdeführer ist ein Herr Martin Kirche.

Er wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzausgleichsgesetz und fordert die Erarbeitung eines generationengerechten Finanzausgleichsgesetzes im Sinne der Werte des Grundgesetzes. Er behauptet, das FAG würde Artikel 20 - das ist die bundesstaatliche Ordnung -, Artikel 2 Abs. 1 - die freie Entfaltung der Persönlichkeit - und Artikel 14 Abs. 1 - die Eigentumsgarantie - des Grundgesetzes verletzen.

Das neue Finanzausgleichsgesetz sehe eine aufgabenbezogene Finanzierung vor, wodurch Kommunen animiert würden, neue Aufgaben zu kreieren. Dies belaste, so der Beschwerdeführer, jeden Steuerbürger, da das Finanzausgleichsgesetz im Wesentlichen aus dem Landesanteil am Aufkommen der Einkommensteuer finanziert werde.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 50. Sitzung am 17. Februar 2010 mit der Verfassungsbeschwerde befasst. Er empfiehlt dem Plenum, keine Stellungnahme abzugeben und rein vorsorglich auch auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten.

Ich darf um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung bitten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Wer stimmt diesem Vorschlag des Ausschusses zu? - Das ist die Mehrheit. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Neuwahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den bei dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Wahlausschuss gemäß § 23 der Finanzgerichtsordnung

Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drs. 5/2483

Ich bitte Frau Grimm-Benne, den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Mit dem Antrag aller Fraktionen soll der Ausschuss für Recht und Verfassung bestimmt werden, die Wahl der Vertrauensleute und deren Vertreter für den bei dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Ausschuss durchzuführen.

Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung kann es entweder der Landtag selbst tun oder er kann einen Ausschuss bestimmen. Mit diesem Antrag soll angestrebt werden, den Ausschuss für Recht und Verfassung damit zu betrauen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Ich wiederhole das nicht. Wer stimmt zu? - Die Mehrheit. Damit ist das so beschlossen worden. Tagesordnungspunkt 14 ist damit beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Beratung

Gleichstellungsindikatoren im Rahmen strategischer Steuerung

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2489

Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/2505

Ich bitte Frau von Angern, den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bei der Lektüre des Haushaltsplanentwurfs 2010/2011, spätestens jedoch bei der Veröffentlichung des Doppelhaushalts wird auch dem Letzten in diesem Hause aufgefallen sein, dass wir eine neue Titelgruppe im Einzelplan 13, konkret bei Kapitel 13 02 haben, nämlich die Titelgruppe 62. Sie trägt den schönen Titel „Strategische Steuerinstrumente“ und verfügt für den Zeitraum des Doppelhaushalts über ein Gesamtvolumen von 2,2 Millionen €.

Den Erläuterungen zu der Titelgruppe ist zu entnehmen, dass es zum einen um eine externe Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung bei Einführung eines neuen Fördercontrollings bzw. neuer Steuerungsmethoden und zum anderen um Erstattungen an die Investitionsbank für die Erstellung und laufende Aktualisierung eines Strukturkompasses geht.

Nun habe ich in Vorbereitung auf diese Debatte einen Blick auf den Strukturkompass des Statistischen Landesamtes gewagt. Dieser zeigt ja schon seit ein paar Monaten die Himmelsrichtungen hier im Lande an, und er wurde auch durch den Finanzminister im Rahmen des finanzpolitischen Dialogs mit großen Worten angekündigt.