Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

Wir sollten im Rahmen der Anhörung detailliert darüber beraten.

Einen letzten Punkt möchte ich benennen, und zwar die fast leidige Frage des Leistungsprinzips im öffentlichen

Dienst. Einige zarte Pflänzchen gibt es bereits; in der Begründung zu dem Gesetzentwurf sind sie etwas stärker hervorgehoben. Ich spreche auch deshalb von einigen zarten Pflänzchen, weil wir es mit einer Verordnungsermächtigung nach Artikel 1 § 44 des Gesetzentwurfs eventuell doch noch schaffen, ein Leistungsentgelt zu zahlen.

Da dies nach dem TV-L nicht geschieht, ist das wieder weggefallen. Wir sollten aber auf alle Fälle den kommunalen Spitzenverbänden, wie sie es in ihrer Stellungnahme fordern, die Möglichkeit geben, Beamte und Beamtinnen in ihrem Bereich im Hinblick auf das Leistungsentgelt den Tarifbeschäftigten gleichzustellen. Andere Länder haben dies bereits getan. Insofern sollten wir zumindest das gewährleisten.

Über weitere offene Fragen werden wir dann in der Anhörung reden. Es ist eine ganze Palette an Fragen, die noch abzuarbeiten ist; aber das werden wir in dieser Legislaturperiode schaffen. - Danke sehr.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Nun bitte Herr Tullner für die CDU-Fraktion.

(Der Redner trinkt aus dem Wasserglas - Heiter- keit bei der LINKEN)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es das Wasserglas von Frau Dr. Paschke ist, war es doch trotzdem Wasser.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Wir wechseln das schnell noch aus.

(Dem Redner wird ein neues Glas gebracht)

- Danke. - Das schmeckt genauso.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Paschke hat vieles gesagt. Da das offenbar eine große Konsensveranstaltung wird - zumindest der erste Teil ihrer Rede deutete darauf hin -, erspare ich es mir, die vielen Detailpunkte anzuführen, die ich im Einzelnen zu erwähnen hätte. Hierüber können wir in den Ausschussberatungen in aller Ruhe beraten.

Man hätte dieses Gesetz nicht machen müssen. Das Land hat diese Kompetenz erhalten. Es gab einen Rechtsrahmen, den wir in den beschriebenen Gesetzespaketen transparenter gefasst haben. Das finde ich im Sinne der Transparenz auch gut. Einiges ist weggefallen. Diesen Aspekt kann man vielleicht auch mit Blick auf das Ziel Bürokratieabbau erwähnen, auch wenn wir genau wissen, dass das Beamtenrecht nicht besonders unbürokratisch sein kann, weil darin viele Regelungen enthalten sind.

Ich denke, vor allem das Prinzip der Leistungsanreize ist eines, das im Zuge der Modernisierungsdiskussion im öffentlichen Dienstrecht immer eine Rolle gespielt hat. Das sollten wir uns noch einmal ansehen. Dazu gibt es Stellungnahmen von vielen Betroffenen, die Wert darauf gelegt haben, dass an der einen oder anderen Stelle etwas nachzuarbeiten ist. Wir sollten uns die Dinge in Ruhe und gelassen ansehen.

Nach den Ausführungen von Frau Dr. Paschke vertraue ich darauf und hoffe, dass wir das wahrscheinlich relativ einvernehmlich hinbekommen. Von den Liberalen habe ich bereits Signale gesehen, die darauf schließen lassen, dass es auch von dort kein großes Widerstreben gibt, was das Vorhaben an sich betrifft. - Damit könnte ich es bewenden lassen.

Aber Sie, Frau Dr. Paschke, haben auf eines hingewiesen. Sie haben den Landrat Herrn Webel noch einmal zitiert in Bezug auf die gleichgeschlechtlichen Lebensverhältnisse, Partnerschaften - -

(Herr Kosmehl, FDP: Eingetragene Lebenspart- nerschaften!)

- Eingetragene Lebenspartnerschaften. Vielen Dank, Kollege Kosmehl.

Ich möchte zumindest für die CDU-Fraktion an dieser Stelle konstatieren, dass man über diese Fragen diskutiert, weil wir, abgeleitet aus dem Grundgesetz, die Familie in ihrer Priorität und ihrer Würdigung schon ernst nehmen. Diese Fragen sollte man - bei allem Verständnis für konkrete menschliche Lebensumstände - schon noch einmal in die Diskussion einfließen lassen.

Das hat die Landesregierung, so glaube ich, in ausreichender Würdigung getan. Es gibt nun einen Kompromiss, auf dem man, so denke ich, aufbauen kann. Aber ideologische oder andere Diskussionen sollten wir an dieser Stelle nicht führen. Das weise ich auch zurück. Wir müssen nicht übertreiben.

Den Rest der Diskussion können wir im Ausschuss führen. Darauf freue ich mich. Gemeinsam mit den Kollegen aus dem Bereich Inneres bekommen wir etwas Vernünftiges hin. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Nun bitte Frau Dr. Hüskens für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist tatsächlich so, dass dieses Gesetz zwar mehr Aufmerksamkeit verdient, als es während der Einbringungsrede des Ministers erfahren hat, insgesamt aber relativ konsensfähig ist. Ich bedanke mich bei Frau Dr. Paschke ausdrücklich dafür, dass sie den positiven Teil bereits dargestellt hat. Somit brauche ich das als Opposition nicht zu tun. Vieles von dem können wir mittragen.

Nach der Föderalismusreform ist es aus meiner Sicht nur konsequent, dass wir die Kompetenzen, die wir bekommen haben, auch ausfüllen. Das gilt für die vielen Aspekte, die der Minister dargestellt hat. Das gilt aus liberaler Sicht natürlich auch für das Thema der eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Ich glaube, ich habe mit Minister Hövelmann schon beim CSD in Magdeburg im Jahr 2007 darüber diskutiert. Er war damals noch ein bisschen jung und neu im Amt. Er hat dann forsch gesagt: Das machen wir schon im nächsten Jahr. Ich habe damals leise zu ihm gesagt, dass ich mit solchen Aussagen vorsichtig wäre. Ich fürchte, damit hatte ich Recht. Wir werden das wahrscheinlich erst zum nächsten CSD umgesetzt haben. Aber manche Dinge brauchen eine gewisse Zeit.

Ich freue mich darüber, dass wir dies im Parlament mit einer Stimme und nicht mit Mehrheitsbeschlüssen erledigen werden.

Auch aus der Sicht der Liberalen gibt es einige Punkte, über die wir in den Ausschüssen diskutieren müssen. Ich hatte vorhin salopp gesagt, es sei ein Gesetz, das mehr Aufmerksamkeit verdient, vor allem auch von den Fachkollegen.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Genau!)

Denn mit diesem Gesetz wird eine Reihe von Regelungen für die verschiedenen Fachressorts getroffen. Ich empfehle jedem Abgeordneten, einmal hineinzuschauen und nachzusehen, ob das, was für seinen Bereich geregelt ist, wirklich dem entspricht, was er selbst haben möchte.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ein weiterer Punkt ist mir aufgefallen. Ich denke, auch darüber werden wir im Finanzausschuss und vielleicht auch im Innenausschuss diskutieren. Es gibt eine ganze Reihe von Bezeichnungen für Dienstposten darin, die es in unserem Bundesland gar nicht gibt. Ich vermute, das hat etwas mit Transparenz zu tun bzw. mit der Möglichkeit, über die Ländergrenzen hinweg den Dienstherrn zu wechseln. Gleichwohl sollten wir darüber reden, ob es nicht sinnvoller ist, an dieser Stelle die eine oder andere Anpassung an die Realität in unserem Bundesland vorzunehmen, als einen ganzen Katalog zu übernehmen, der, so vermute ich, aus dem Bundesrecht stammt.

Es gibt in § 24 einen Aspekt, den wir als Abgeordnete berücksichtigen müssen und bezüglich dessen wir prüfen müssen, wie wir ihn ausgestalten. Ich kündige an, dass wir das meiner Meinung nach im Ältestenrat diskutieren müssen. § 24 regelt die berücksichtigungsfähigen Zeiten. Der Minister hat das Beispiel der Kindererziehung genannt.

Regeln müssen wir auch die Frage, wie wir mit Zeiten umgehen, die Landesbeamte im Parlament verbringen. Dabei ist zu klären, ob diese Zeiten angerechnet werden. Dazu brauchen wir eine Position; denn die bundesrechtliche Regelung läuft zukünftig leer. Auch wenn wir im Parlament nicht viele Beamte haben, sollten wir dafür doch eine entsprechende Position finden, wie auch immer sie dann sein wird.

Mir sind weitere Aspekte aufgefallen, zum Beispiel das Thema Leistungsbezüge bzw. leistungsorientierte Bestandteile der Bezüge. Das begrüßen wir als Liberale ausdrücklich. Gleichwohl sollten wir im Ausschuss darüber diskutieren, was man in diesem Bereich machen kann.

Wir alle haben mit etwas Überraschung festgestellt, dass es die leistungsorientierten Bestandteile im Tarifbereich schon einmal gab und dass sie inzwischen wieder abgeschafft worden sind. Auch über diesen Punkt müssen wir diskutieren. Passt der so oder passt der nicht so?

Bei dieser Frage finde ich es wichtig, dass wir als Gesetzgeber uns darüber einig sind, was wir in diesem Bereich eigentlich haben wollen und was in diesem Bereich möglich ist. Wir sollten nicht etwas in ein Gesetz aufnehmen, bei dem wir im Nachhinein feststellen, dass wir uns, wenn die Verordnung kommt, auf einem sehr schmalen Brett befinden.

Dann gibt es einige Kleinigkeiten. Zum Beispiel ist mir aufgefallen, dass bei der Uni Magdeburg für den Kanzler künftig die B 3 und nicht mehr die B 2 vorgesehen ist. Ich vermute, dass das angemessen ist; gleichwohl müssen wir im Finanzausschuss klären, ob dafür haushaltsrechtlich Vorsorge getroffen worden ist.

Dann gibt es einen Punkt, der mich schon etwas länger umtreibt, der einem als Abgeordneter immer wieder einmal auffällt, wenn man mit Lehrern in unserem Bundesland spricht. Wir haben nur ein Viertel der Lehrer verbeamtet, der Rest sind Angestellte. Wenn man mit denen spricht und sie erzählen einem etwas von Umsetzungen und erzählen einem etwas von Beförderungen, dann hat man immer den Eindruck, man rede mit einem Beamten. Aber es sind Angestellte.

Wir haben in unserem Bundesland - ich glaube seit dem Jahr 1990 - die Praxis, unsere angestellten Lehrer zu behandeln wie Beamte. Das heißt, wir haben Lehrer, die angestellt sind und einen Anspruch auf eine amtsangemessene Bezahlung haben, die aber auf einem so genannten Beförderungsamt sitzen, das es für Angestellte gar nicht gibt.

Das ist ein Punkt, über den wir meiner Meinung nach diskutieren sollten, auch darüber, ob wir so weiter verfahren wollen, ob das rechtlich überhaupt geht. Ich muss gestehen, ich habe mir immer vorgenommen, das einmal zu prüfen, habe es bisher aber noch nicht getan. Das ist ein Aspekt, den wir im Zuge dieser Diskussion sicherlich klären müssen und für den wir für die Zukunft eine rechtlich saubere Lösung finden müssen, die hier im Landtag einen Konsens und Unterstützung findet.

In diesem Sinne beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres sowie an den Ältestenrat. Ich bin sicher, dass wir dort eine ganze Reihe von spannenden Diskussionen über die einzelnen Punkte haben werden, wobei auch wir sagen müssen, dass wir dem Grundanliegen dieses Gesetzentwurfs positiv gegenüberstehen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Und nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Fischer. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit diesem Entwurf des Besoldungsneuregelungsgesetzes werden die Spielräume genutzt, die sich aus der Umsetzung der Föderalismusreform I zur Ausgestaltung eines neuen Besoldungsrechtes ergeben haben. Bisher - das haben wir gehört - galten verschiedene Regelungen, unter anderem auch das Bundesbesoldungsgesetz mit Normen, die unser Land teilweise überhaupt nicht betrafen.

Es wurde also nötig, ein für Sachsen-Anhalt maßgeschneidertes Recht zu entwickeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die bisherigen verschiedenen Ansätze zusammengefasst und auch fortentwickelt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich ist vom Einbringer, dem Finanzminister Herrn Bullerjahn, sowie von meinen Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen al

les gesagt worden. Ich möchte auf Wiederholungen gern verzichten.