Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich mich bei der Einbringung etwas kürzer gefasst habe, habe ich gedacht, ich nehme jetzt noch die fünf Minuten Redezeit nach der Debatte. - Herr Kollege Borgwardt, Sie haben heute einen Debattenbeitrag abgeliefert, der eines Mitglieds der Regierungskoalition würdig ist,
Sie wissen ganz genau, weil Sie sich - ich weiß das - immer auch ganz genau mit den Tagesordnungen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien beschäftigen, dass wir rein objektiv keine Zeit mehr haben, vor der Unterzeichnung am 10. Juni 2010 über diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu beraten, und zwar so zu beraten, wie wir das zum Beispiel beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vereinbart hatten, der ähnlich weitreichende Beratungen erforderte, nämlich mit Anhörungen. Diese schließen Sie per se schon einmal aus. Das heißt, wir haben nur noch - -
- Herr Kollege Felke, wir haben noch einen Termin in Berlin. Es ist der Wunsch der Koalitionsfraktionen, dort bloß nicht zu viel auf die Tagesordnung zu setzen: Die ist voll, wir machen dort nichts. Das sehe ich ein.
Dann haben wir noch einen Termin am 21. Mai 2010. Da haben wir jetzt schon eine gute Tagesordnung; zu dem Termin können wir darüber beraten. Wann wollen Sie eigentlich die Experten zur Anhörung einladen, wenn am 10. Juni 2010 unterschrieben werden soll? Wir haben in dem Zeitfenster, das uns jetzt vorgegeben wird, objektiv
- Herr Felke, das ist doch nur eine Bitte. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht ist es auch so, dass man die Hoffnung hat, dass ein Wunsch, der einmal erfüllt worden ist,
auch wieder erfüllt wird. Beim Zwölften und beim 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat die Landesregierung von sich aus gesagt: Der ist noch nicht fertig, aber wir geben ihn euch vorab zur Kenntnis, weil er schon die wesentlichen Inhalte enthält. Setzt euch damit auseinander; denn das ist wichtig. Dann haben wir das selbstverständlich auch begleitet, als dann die Originalvorlage, der endgültige Text kam.
Nun machen wir es nicht. Und warum machen wir es nicht? - Weil - damit verrate ich jetzt kein Geheimnis, Herr Kollege Felke - alle Staatskanzleien in allen Bundesländern die Parlamente nicht informieren, weil es alle Medienreferenten in den Staatskanzleien völlig unter sich aushandeln und den MPK zur Verfügung geben.
Herr Kollege Gebhardt, ich muss Ihnen widersprechen - ich tue es ungern, aber ich muss es wirklich tun. Mit Blick auf die Datenlage haben Sie völlig Recht. Wir haben die LIV-Vorlage „Ergebnisprotokoll der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien“. Darin steht für den 25. Februar 2010: Wir nehmen das zur Kenntnis und der MPK soll empfohlen werden, das ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen. Sie haben zu Recht gesagt, dass man dann davon ausgeht, dass der Staatsvertrag am 25. Februar 2010 fertig war.
Also, am 25. Februar haben die Chefs der Staatskanzleien noch über einen Arbeitsentwurf vom 18. Februar 2010 abgestimmt. Aber es gibt derzeit tatsächlich einen Entwurf vom 12. März 2010; darin sind zwar nur einige technische Änderungen enthalten, keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, aber nach dem Beschluss der Chefs der Staatskanzleien hat es tatsächlich noch eine Überarbeitung gegeben.
Das Verfahren müssen die Herren unter sich klären. Aber grundsätzlich ist es so, dass der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zumindest seit dem 12. März so weit gediehen wäre, dass man ihn uns hätte zuleiten können. Das, was Herr Haseloff für Staatsminister Herrn Robra gesagt hat, klingt eher danach: Wir warten die MPK ab, danach bekommt ihr die Informationen und dann können wir einmal darüber reden. Am 10. Juni 2010 unterschreiben wir sowieso und in das Ratifikationsverfahren kann man sich dann ja noch einmal einmischen.
Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es zu spät. Entweder tun wir das vor der Unterzeichnung oder Sie laufen Gefahr, dass Sie Ihrem Ministerpräsidenten, der dann schon unterschrieben hat, sagen: Wir stimmen dem Staatsvertrag nicht mehr zu. Das wäre auch eine schlechte Lösung, und ich weiß, dass Sie diese nicht mittragen. Also lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, dass wir uns schnellstmöglich damit beschäftigen können.
Herr Kollege Felke, ich höre sicherlich nicht auf jeden Zwischenruf, der in dieser Debatte getätigt wird. Aber wenn Sie sich die Stellungnahme des Bundesverbandes
der Zeitungsverleger anschauen, in der darauf hingewiesen wird, dass wir plötzlich ein Auseinanderdriften von Presseerzeugnissen und Online-Veröffentlichungen bei Tageszeitungen, die periodisch erscheinen, bzw. nur bei Einzelartikeln haben, dann wird zu Recht auf Probleme hingewiesen, die dann in der Umsetzung eines solchen Staatsvertrages auftreten. Diese nehme ich selbstverständlich ernst und diese werde ich auch weiterhin vortragen. Vielleicht können wir das gemeinsam im Ausschuss machen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich weiß gar nicht, ob das jetzt eine Nachfrage oder eine Intervention ist. Ich würde gern den Gedanken des Kollegen Kosmehl aufgreifen. Ich habe mich mit meinem Kollegen Felke verständigt. Wir haben überhaupt nichts dagegen, dass Sie - um einen Zeitgewinn zu erreichen - schon jetzt die Liste der Anzuhörenden vorlegen. Wir werden uns nicht gegen den Versuch sperren, zeitnah eine Anhörung durchzuführen.
Das ist nicht am 9. April 2010 in Berlin möglich, das ist klar. Aber machen Sie das, das bieten wir Ihnen ausdrücklich an. Wir haben gar nichts dagegen. - Erstens.
Zweitens. Zu den inhaltlichen Einlassungen könnte man viel sagen. Aber wir möchten gern diese offiziell zugeleitete Vorlage haben. Ansonsten können wir uns hier auch darüber unterhalten, wie im Jugendmedienschutz der Unterschied zwischen Datenträgern und Internet ist. Das wollen wir aber dann machen, wenn wir die Vorlage haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich würde ganz kurz dazu Stellung nehmen. - Herr Kollege Borgwardt, dass Sie sozusagen kraft Amtes einen Ausschussbeschluss ersetzen, finde ich nett. Wir können das auch gern machen, ich würde Ihnen gern die Liste zukommen lassen.
- Auch Herrn Schömmel, wenn Sie das möchten. - Sie können gern versuchen zu erreichen, dass wir uns dann - wahrscheinlich am 21. Mai - darüber unterhalten.
Ich würde nur herzlich um eines bitten und darum ging es mir in meinem Antrag. Wir hatten bei den letzten beiden Verträgen schon ein anderes Vorgehen. Jetzt plötzlich wird wieder gemauert, wie gesagt, nicht nur in Sachsen-Anhalt. Keine Landesregierung gibt derzeit Informationen dazu an das Parlament. Das - dachte ich - hätten
wir in Sachsen-Anhalt schon überwunden. Und deshalb haben wir das Thema heute zur Debatte gestellt. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Herr Kosmehl. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2493 und zur Drs. 5/2507 ein. Das ist eine Direktabstimmung.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 5/2507 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über die Drs. 5/2493 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt dieser zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 19.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erlaube mir, die Einbringung unseres Antrages mit einem Zitat zu beginnen:
„Im Land können fast 15 % der Haushalte das Internet nicht nutzen und eine unbestimmte Zahl kann es nur schlecht nutzen. Es besteht Handlungsbedarf, nicht überall in demselben Maße, aber flächendeckend. Die Vollerschließung des Landes mit Breitbandinternet ist kein Luxus mehr, sie sichert die gleichberechtigte Teilhabe am Informationszeitalter und sie ist inzwischen notwendiges Produktionsmittel für unseren Mittelstand im weltweiten Wettbewerb.“
Es ist ebenfalls fast genau ein Jahr her, dass in der Staatskanzlei der Breitbandgipfel stattfand. Bekanntlich - Sie erinnern sich sicherlich - haben wir als FDP damals nicht mit Kritik gespart, weil hohe Erwartungen geweckt wurden, ohne dass ein klares Konzept der Landesregierung erkennbar war.
Wir halten es nun für angebracht, eine Zwischenbilanz zu ziehen; denn seitdem ist viel passiert. Es begann damit, dass der Finanzausschuss die Höhe der Mittel für den Breitbandausbau von 50 Millionen € auf 37 Millionen € zusammengestrichen hat.
Am 5. Mai 2009 hat dann das Kabinett die Breitbandstrategie des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Diese Strategie sah unter anderem vor, die Bedarfe zu ermitteln und ein Breitbandkompetenzzentrum zu errichten. Herr Robra sagte damals in der soeben erwähnten Aktuellen Debatte, dass wir ein Breitbandkompetenzzentrum brauchten.
Auf dieses müssen wir leider immer noch warten. Stattdessen hat ein Beraterpool seine Tätigkeit aufgenommen, um die Kommunen bei ihren Breitbandaktivitäten zu begleiten. Ob dies ein Vorteil ist, möchte ich an dieser Stelle offen lassen.