Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

Dies ist notwendig, weil es Bundesländer gibt, die ihre Lehramtsausbildung anders als in Sachsen-Anhalt voll

ständig auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt haben. So wird abgesichert, dass Absolventen eines konsekutiven Bachelor-/Masterstudienganges im Bereich der Lehrerbildung in Sachsen-Anhalt ihr Referendariat absolvieren und die zweite Staatsprüfung ablegen können. Bei uns erfolgt die gestufte Studienstruktur bisher nur im Bereich der berufsbildenden Schulen.

Einen weiteren Punkt, meine Damen und Herren, der oft auch in der öffentlichen Debatte gefordert wird, regelt der Gesetzentwurf nunmehr auch klar, und zwar die Rückkehr zum bewährten Prinzip der Wahl des Schulleiters durch die Gesamtkonferenz. Im Jahr 2005 hatten wir uns wegen der Schließung vieler Schulen darauf verständigt, dass die Besetzung von Schulleiterstellen zwar durch das Land, aber nur befristet erfolgen sollte.

Geregelt wird - das ist auch nicht ganz unwichtig - weiterhin, dass Schulträger, die Kapazitätsgrenzen für Schulen festgelegt haben, auch ein entsprechendes Auswahlverfahren durchführen können, um Rechtssicherheit herzustellen.

Meine Damen und Herren! Bisher gab es die Situation, dass in Wohnheimen, die an Landesschulen angebunden sind, keine Ordnungsmaßnahmen erfolgen konnten. Dies wird aufgrund einer Neuregelung in § 44 Abs. 6a möglich sein.

Ich glaube, dass der Großteil der genannten Änderungsvorschläge sicherlich unumstritten ist. Anders wird sich sicher die Debatte um die Streichung der bevorzugten Behandlung für Schüler von Ersatzschulen mit besonderer pädagogischer Bedeutung bei der Schülerbeförderung darstellen. Das wird sicherlich, so denke ich, ein Schwerpunkt der Parlamentsanhörung und in den anstehenden Beratungen in den Ausschüssen werden. Dass das nicht ganz einfach werden wird, zeigte schon der erste Redebeitrag von Herrn Höhn.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang muss auch über einen sach- und problemgerechten Termin der Inkraftsetzung der Gesetzesänderung gesprochen werden. Wir beantragen daher eine Überweisung des Gesetzentwurfes und auch eine Überweisung des Änderungsantrages der FDP zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Frau Mittendorf. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kley.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt gewisse Gesetze, die diesen Landtag immer wieder erreichen. Es gibt auch gewisse Vorgänge, die offensichtlich immer noch unter der Illusion stehen, dass man durch häufiges Behandeln etwas verbessern kann, obwohl uns die Vergangenheit eines Besseren belehrt haben sollte.

Ich verweise beispielsweise auf das Kommunalabgabengesetz, welches in diesem Landtag durch Gutmenschen so lange geändert wurde, bis auch jeder Bürger von den Gebühren und Beiträgen erreicht war, obwohl immer das Gegenteil verhandelt wurde. So ähnlich verhält es sich

offensichtlich auch in diesem Fall mit der Schülerbeförderung.

(Herr Tullner, CDU: Zum Thema bitte! - Zuruf von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe Ihnen die vorigen zwei Gesetze durchgehen lasen, weil sie dafür nichts konnten, aber dieses ist durch Sie eingebracht worden. Da steht die Frage an die Volkswirtin, ob das alles so ernst gemeint ist.

(Ministerin Frau Prof. Dr. Wolff: Betriebswirtin!)

- Betriebswirtin. - Umso ernster wird das Thema zu behandeln sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Denn die Frage des Schülertransports erfährt im Gesetz mittlerweile drei verschiedene Regelungen, und jede Regelung als solche hat eine Reihe von Ausnahmen, Beschränkungen und Ähnliches.

Wir sehen, dass auch in diesem Fall wieder einmal das Gesetz klüger war als der Gesetzgeber, obwohl die FDP-Fraktion in der Ausschussbehandlung schon nach diesen Folgen gefragt hat und es auch bestätigt wurde, aber der eine oder andere Abgeordnete der Meinung war, die Bürger würden es schon nicht merken, dass ihnen zusätzliche Rechte zugestanden werden. Dieses wurde glücklicherweise widerlegt.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen klaren Vorschlag gemacht, nämlich die gesamten Regelungen zur Schülerbeförderung zusammenzufassen, dieses den Landkreisen zu übertragen, dort auch das Thema, dass der eine alles erstattet bekommt und der andere gar nichts, weil er vielleicht zwei Meter zu weit wohnt, zu beenden und stattdessen andere Kriterien bei der Unterstützung der Kosten für die Schülerbeförderung in Anschlag zu bringen. Das heißt, man erstattet einen prozentualen Anteil, der nach Notwendigkeit, nach Schulform, nach sozialer Lage und Ähnlichem gestaffelt werden kann. Dass wäre eine echte Zusammenfassung und eine Vereinfachung.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, die jetzige Beschränkung, dass Ersatzschulen nicht in vollem Umfang besucht werden können, weil die Fahrtkosten nicht erstattet werden, führt doch nicht zu zusätzlicher Konkurrenz. Wo soll denn die Qualität im Bildungssystem herkommen, wenn ich nach wie vor versuche, über den Schulweg den freien Schulzugang zu erschweren? Alle Fraktionen sind aufgefordert, darüber nachzudenken und Regelungen zu finden, sodass jedem Schüler der freie Zugang zu den Schulen ermöglicht wird.

(Beifall bei der FDP)

Eine andere Frage an die Betriebswirtin ist für uns das Thema der Lehrlingsausbildung. Wir haben jetzt eine Regelung enthalten, die den Besuch einer berufsbildenden Schule auf das Land Sachsen-Anhalt beschränkt. Das heißt, wir diskutieren über Fachkräftemangel, wir diskutieren darüber, dass wir Fachleute brauchen, und zwar solche, die bestens ausbildet sind. Gleichzeitig sagen wir aber, wenn es in Sachsen-Anhalt eine ähnliche Schule gibt, ist es verboten bzw. würde grundsätzlich unmöglich sein, eine Schule im Umland aufzusuchen.

Das heißt, nicht der Lehrbetrieb sucht die Schule aus und auch nicht die nächstgelegene Schule ist sinnvoll, sondern jene, welche sich in Sachsen-Anhalt befindet, ist aufzusuchen. Das kann größere Wege und andere Qualitäten bedeuten. Dieses soll eine Neuerung darstellen, die uns voranbringt? Das hätte ich mir unter einem Pädagogikprofessor noch vorstellen können, aber jetzt, so glaube ich, sollte man so etwas einmal auf den Prüfstand stellen.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, der Teufel steckt häufig im Detail. Aber auch die Änderungen, die in diesem Gesetzentwurf zu begrüßen sind, sollten uns Anlass sein, weiter zu denken.

Die Frage der Anerkennung des Masterabschlusses als erstes Staatsexamen sollte den Blick auf die Frage eröffnen, ob das gegenwärtige System der Lehrerausbildung noch zeitgemäß ist

(Zuruf von Frau Feußner, CDU)

oder ob man an dieser Stelle nicht zu der Thematik der gestaffelten Ausbildung und des eingebetteten praktischen Jahres und Ähnlichem übergehen sollte. Dieses nur als Überlegung. Wer von den Damen und Herren mitbekommen hat, was auf dem Kongress zur Lehrerbildung, auf dem Staatssekretär Willems einen sehr interessanten Vortrag gehalten hat, bundesweit debattiert wird, sieht, so glaube ich, dass sich Sachsen-Anhalt gerade im Hinblick auf den drohenden Lehrermangel diesem Thema nicht verschließen kann.

Wir brauchen attraktive Studiengänge und wir müssen den jungen Menschen auch die Chance geben, frühzeitig in den Beruf zu kommen, ohne große Schlangen und Schleifen aufgrund des Mangels an Referendariatsstellen zu laufen. Angesichts dessen hilft ein Vorschlag des Finanzministers, alle zu verbeamten, gar nicht. Wenn es in der Ausbildung stockt, kann man später nicht drauflegen. Wer die Ausbildung jahrelang nicht ausfinanziert, braucht später nicht mit teuren Vorschlägen zu kommen.

In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, hoffe ich auf eine intensive Beratung und wünsche gute Erfolge für die Schüler in unserem Land. - Danke sehr.

(Beifall bei der FDP)

Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Feußner. Bitte sehr.

(Herr Kosmehl, FDP: Sachliche Arbeit!)

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Die 13. Änderung des Schulgesetzes stellt ausnahmsweise keine größeren inhaltlichen Änderungen unseres Schulsystems dar, wie man es auf den ersten Blick vielleicht denken mag.

Diese Änderung ist aus der Notwendigkeit heraus entstanden, dass das Oberverwaltungsgericht - das ist bereits mehrfach gesagt worden - am 11. Februar 2010 in einem Beschluss zugunsten eines Klägers entschied. Dieser Beschluss kann enorme Auswirkungen auf die Landkreise und auf die kreisfreien Städte haben.

Es geht um die Beförderung von Schülern, die eine Ersatzschule mit einer besonderen pädagogischen Bedeutung besuchen und nach dem derzeit gültigen Schulgesetz einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung haben. Das betraf insbesondere - das ist auch schon mehrfach angesprochen worden - die Waldorfschulen, welche eine bevorzugte Behandlung durch das Schulgesetz in der Vergangenheit erfahren haben.

Nun hätte sicherlich niemand an diesem Umstand gerüttelt, wenn es diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht gegeben hätte, welches auch anderen Ersatzschulen diese besondere Bedeutung zuerkennt, wie man diesem Urteil entnehmen kann.

Das bedeutet letztlich, dass auch andere Ersatzschulen neben den Waldorfschulen den gleichen Anspruch erheben können. Hinzu kommt, dass es keine eindeutige Definition - genau das ist das Problem, das von Herrn Kley zum Teil angesprochen worden ist - für Ersatzschulen mit besonderer pädagogischer Bedeutung gibt.

Das Gericht hat also einer Schule diese besondere pädagogische Bedeutung zuerkannt und diesen Anspruch könnten auch weitere Ersatzschulen erheben. Demzufolge besteht ein großes Risiko, dass andere Träger ebenfalls von diesen Ansprüchen Gebrauch machen. Somit besteht die Befürchtung sicherlich zu Recht, dass den Ersatzschulen, die ein besonderes Schulprofil für sich in Anspruch nehmen und sich in diesen Bereich einordnen möchten, daraus ein Anspruch erwachsen könnte.

Eine solche Ausweitung würde aber beinhalten, dass die Träger der Schülerbeförderung einer bisher noch nicht zu beziffernden finanziellen Belastung entgegensehen müssten. Ich glaube, das möchte niemand. Dann hätten wir eine große Diskussion mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Allerdings möchte ich auch betonen: Wenn man zu völlig neuen Regelungen kommen möchte - Herr Kley hat vorgeschlagen, die Schülerbeförderung in Gänze den Landkreisen zu überlassen -, dann hat das einen gewissen Charme, das gebe ich gern zu, aber dann muss man das in einer gesonderten Regelung richtig anfassen. Ich glaube kaum, dass wir das mit dieser Schulgesetzänderung hinbekommen; das wäre ein etwas größerer Kraftakt. Aber man kann durchaus über solche Ideen, die ich gar nicht so schlecht finde, nachdenken.

Es ist bisher vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen, auch den anderen Schulen die Kosten für die Schülerbeförderung zu erstatten, sodass wir jetzt, damit dieser Anspruch nicht entsteht und um diesem entgegenzutreten, diesen Gesetzentwurf unterstützen werden.

Bedauerlich ist, dass dabei auch die Sonderstellung der Waldorfschulen entfällt. Ich darf an dieser Stelle sagen: Eine nochmalige Prüfung seitens des GBD, die wir als Fraktion veranlasst haben, hat ergeben, dass auch der GBD aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts keine rechtliche Möglichkeit mehr sieht, diese Alleinstellung beizubehalten.

Ein weiteres Problem hinsichtlich der rechtlichen Sicherheit sehe ich bei der Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes. Darüber müssen wir im Ausschuss noch diskutieren, um einen sauberen Übergang für die Eltern und Schüler, die jetzt noch Anspruch auf die Erstattung der Schülerbeförderungskosten haben, zu finden. Das

sollten wir aber nicht am Rande des Plenums machen, sondern dazu haben wir im Ausschuss genügend Zeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben dieser Klarstellung sind noch weitere Punkte in dieser Novelle angesprochen worden, auf die ich jetzt nur noch ganz kurz eingehen möchte.

Da immer mehr Ergänzungsschulen beabsichtigen, Bildungsabschlüsse mit dem Zusatz „staatlich anerkannt“ zu vergeben, muss eine Vergleichbarkeit zu den öffentlichen Schulen hergestellt werden - in der Regel handelt es sich bei diesen Schulen um Schulen der beruflichen Ausbildung -, da diese Ergänzungsschulen weitestgehend von der staatlichen Aufsicht freigestellt sind. Es liegt auch im Interesse der Auszubildenden, dass ihnen ihr Abschluss entsprechend anerkannt wird. Deshalb begrüßen wir eine Verordnung, die wir sicherlich im Ausschuss noch gemeinsam besprechen werden, um eine entsprechende Regelung zu finden.

Vielleicht noch zwei Sätze zur Besetzung der Schulleitung. Das ist eine Anpassung an die alte Regelung; das hat Frau Mittendorf bereits gesagt. Das begrüßen wir ebenfalls.

Die Kapazitätsbegrenzung haben wir in einer der letzten Schulgesetzänderungen in das Schulgesetz eingebracht. Dass es jetzt notwendig ist, einen Umgang mit überhöhter Nachfrage zu regeln, hat die Praxis gezeigt. Darauf möchte ich jetzt nicht weiter eingehen; denn bei mir leuchtet ebenfalls das rote Lämpchen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.