Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

Den Schwerpunkt des Erlasses bildet mithin die verbesserte Koordinierung der für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Stellen im Land SachsenAnhalt. Drei Maßnahmen verdienen in diesem Zusammenhang eine besondere Hervorhebung.

Erstens die alternierenden Schwerpunktgruppen. Um die Effizienz der Bekämpfung der Schwarzarbeit zu verbessern, sollen jeweils mindestens drei örtliche zuständige Bekämpfungsstellen für einen bestimmten Zeitraum zu einer Schwerpunktgruppe zusammengefasst und nach Möglichkeit um externen Sachverstand verstärkt werden. Diese Gruppe führt koordinierte Schwerpunktaktionen im gemeinsamen örtlichen Zuständigkeitsbereich durch.

Dem Landesverwaltungsamt fällt dabei die Rolle einer zentralen Koordinierungsstelle zu. In dieser Eigenschaft wählt die obere Aufsichtsbehörde die jeweiligen Schwerpunktregionen aus und stellt den Kontakt zu den Bundesbehörden, insbesondere zur jeweils zuständigen Einheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit her. Die Handwerkskammern Halle und Magdeburg sollen an diesen Maßnahmen beteiligt werden.

Zweitens die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit. Als Maßnahme der Prävention sind so genannte Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die kom

munalen Verfolgungsbehörden angedacht. Die Aktionstage sollen medienwirksam aufbereitet und ausgewertet werden. Durch diese verstärkten Öffentlichkeitsmaßnahmen soll in der Bevölkerung das Rechtsempfinden geweckt und gestärkt werden, dass es sich bei Schwarzarbeit keineswegs um ein Kavaliersdelikt handelt.

Drittens die Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Eine erfolgreiche und effektive Bekämpfung der Schwarzarbeit setzt voraus, dass sich ein fachlich spezialisiertes und geschultes Team gezielt nur diesem Themenkreis widmet. Deshalb soll die Qualifikation der Mitarbeiter kontinuierlich verbessert werden. Ferner sollen die Bediensteten durch einen Arbeitskreis zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch sowie mittels kontinuierlicher Fortbildung unterstützt werden.

Zu Frage 2: Nach Ansicht der Landesregierung fehlt es für eine Schätzung des Schadens, der den öffentlichen Haushalten seit dem Jahr 2000 jährlich durch Schwarzarbeit entstanden ist, an hinreichend konkreten Schätzungsunterlagen. Über die durch Schwarzarbeit tatsächlich entstandenen Steuerausfälle sind daher keine Angaben möglich. Eine Bewertung entfällt somit.

Die Jahresbilanzen des Hauptzollamtes Magdeburg weisen aber für die Jahre von 2005 bis 2009 folgende Schadenssummen infolge nicht entrichteter Sozialabgaben und Steuern auf, die durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung festgestellt worden sind: im Jahr 2005 19,22 Millionen €, im Jahr 2006 16,2 Millionen €, im Jahr 2007 12,82 Millionen €, im Jahr 2008 10,24 Millionen € und im Jahr 2009 11,45 Millionen €.

Die Summe hat sich in den Jahren von 2005 bis 2008 also fast halbiert und ist im Jahr 2009 wieder leicht gestiegen. Derzeit liegen die benennbaren Schadenssummen somit in der Größenordnung von 10 bis 12 Millionen €. Andere Daten stehen uns leider nicht zur Verfügung. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. Nachfragen sehe ich nicht.

Ich rufe Frage 2 auf. Fragesteller ist der Abgeordnete Herr Gerald Grünert von der Fraktion DIE LINKE. Es geht um Abwasserkosten im Land Sachsen-Anhalt. Bitte schön, Herr Grünert, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Die Landesregierung hat in der Pressemitteilung 215/10 vom 27. April 2010 anhand eines Berichtes aus dem Jahr 2009 eine Kostendarstellung für die Wasserversorgung im Land vorgelegt. Gegenstand des Berichtes waren unter anderem die Jahresbelastungen von Mehrfamilienhaushalten in den einzelnen Kommunen und Verbänden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann beabsichtigt die Landesregierung diesen Bericht in den entsprechenden Fachausschüssen des Landtages vorzustellen und welche Inhalte zur Änderung der Wasser- und Abwasserpolitik des Landes sollen gegebenenfalls berücksichtigt werden?

2. Waren bei der Darstellung der unterschiedlichen Ergebnisse auch die Organisationsformen der Abwasserentsorgung bzw. -beseitigung, zum Beispiel

Eigenbetrieb, Zweckverband oder privatrechtliche Form, Gegenstand der Untersuchung, und wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank für die Frage. - Die Antwort wird der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Aeikens geben. Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Grünert namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die Landesregierung hat dem Landtag am 25. Februar 2009 einen Bericht zur Sicherung annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bereich der Abwasserbeseitigung zugeleitet. Über den Bericht wurde in den Ausschüssen für Inneres und für Umwelt diskutiert.

Am 4. Mai 2010 hat die Landesregierung dem Landtag den Bericht für den Bereich Wasserversorgung vorgelegt. Ich werde diesen Bericht den Ausschüssen des Landtags gern vorstellen, wenn das gewünscht und auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Beide Berichte enthalten eine Reihe von Maßnahmen, die dazu beitragen, die Entgelte zu stabilisieren.

Die Landesregierung wirkt bereits seit langer Zeit darauf hin, dass die Strukturen der Aufgabenträger der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung effektiver werden. So gab es im Jahr 1994 in Sachsen-Anhalt noch 106 Zweckverbände für die Abwasserbeseitigung; Anfang des Jahres 2010 waren es noch 62. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Daneben wirkt die Landesregierung darauf hin, dass nur noch die Vorhaben durchgeführt werden, die langfristig auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung wirtschaftlich sind oder die aus Umweltsicht unbedingt notwendig sind. Für die Erreichung beider Ziele werden Investitionen der Aufgabenträger gefördert.

Zu 2: Die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung werden im Wesentlichen durch die örtlichen Verhältnisse bestimmt. Die Höhe der Entgelte wird ganz wesentlich davon beeinflusst, wann und wie die Bürgerinnen und Bürger zu einmaligen Beiträgen herangezogen worden sind und wie die restlichen Kosten finanziert werden.

Es ist bei der geringen Fallzahl der einzelnen Organisationsformen in Sachsen-Anhalt nicht möglich, diese Einflüsse so herauszurechnen, dass ein Vergleich der Organisationsformen zu einem seriösen und belastbaren Ergebnis führt. Ein diesbezüglicher Vergleich wurde daher nicht angestellt.

Herzlichen Dank.

Wir kommen zu Frage 3. Fragesteller ist der Abgeordnete Herr Heft von der Fraktion DIE LINKE. Es geht um die Sicherheit im Schülerverkehr. Bitte schön, Herr Heft.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf aktuelle Sicherheitsprobleme bei der Schülerbeförderung weist

der ADAC gegenwärtig in der Monatszeitschrift Nr. 6/2010 hin. Diese reichen von der Nichtbeachtung des Tempolimits über unrealistische und viel zu knapp kalkulierte Fahrpläne bis hin zu überfüllten und unpünktlichen Schulbussen sowie fehlenden Nothämmern. Scharfe Ecken und Kanten, Stolperstellen und ungesicherte Gegenstände sorgen darüber hinaus für Verletzungsgefahr. Nicht selten gibt es verschmutzte Haltestellen mit fehlenden oder falschen Fahrplänen ohne Dach und Wetterschutz.

Der ADAC-Test, für den in zwölf Bundesländern auf 36 Teststrecken je zwei Busfahrten ausgewertet wurden, erbrachte für die drei getesteten Schulbusstrecken in Sachsen-Anhalt einmal die Bewertung „gut“ und zweimal das Prädikat „ausreichend“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie und durch welche konkreten Maßnahmen bemüht sich die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den direkt und indirekt Beteiligten und Verantwortlichen, die notwendige Sicherheit bei der Schülerbeförderung in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten?

2. Welche wirksamen und regelmäßigen Kontrollen hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit bei der Schülerbeförderung gibt es aus der Sicht der Landesregierung in Sachsen-Anhalt? Welche Ergebnisse und Konsequenzen erbrachten welche Kontrollen in den letzten fünf Jahren?

Vielen Dank. - Die Antwort wird Minister Herr Dr. Daehre erteilen. Bevor ich ihm das Wort erteile, möchte ich Schülerinnen und Schüler der Humboldt-Sekundarschule Naumburg auf der Südtribüne begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister, Sie haben das Wort zur Beantwortung der Frage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Heft namens der Landesregierung wie folgt.

Vorausschicken möchte ich, dass uns zweifellos das Interesse an der Schülerbeförderung in hoher Qualität und mit einem hohen Sicherheitsstandard verbindet, das unserer gemeinsamen Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler in diesem Land entspricht. Dass das für alle Beteiligten eine tägliche auch persönliche Herausforderung darstellt, ist uns bewusst.

Gleichwohl ist darauf zu verweisen, dass die Verantwortung für die Organisation und die Abwicklung des Schülerverkehrs und damit für dessen Sicherheit nach § 71 Abs. 1 des Schulgesetzes eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist. Insofern gehe ich davon aus, dass sie die Thematik auch mit den Verantwortlichen vor Ort und mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert haben.

Zu 1: Obwohl die vom ADAC angewandte Methodik des Schulbustests nicht unumstritten ist, erscheint er der Landesregierung angesichts der Frage, um wessen Si

cherheit es schlussendlich geht, als unverzichtbar. Das ist auch das Motiv der Landesregierung, die Träger der Schülerbeförderung unabhängig von der bereits dargestellten Zuständigkeit bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unterstützen.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und das Kultusministerium haben den Landkreisen und kreisfreien Städten, den kommunalen Spitzenverbänden, den ÖPNV-Unternehmen und den Verbänden der Verkehrsbetreiber in Sachsen-Anhalt vorgeschlagen, ein Handlungskonzept „Schulsicherheit“ zu entwickeln.

In der gegenwärtigen Etappe wurde der Kontakt zu den Verbänden hergestellt, um einen ersten Rahmen für einen solchen Prozess und seine Strukturierung abzustecken. Unter Wahrung der Zuständigkeiten soll das Konzept in einer weiteren Etappe in großer Runde erarbeitet werden.

Ziel sollte sowohl die Verabredung von Qualitätsstandards als auch von Kontrollmechanismen sein, bei deren Anwendung negative Testergebnisse weitgehend ausgeschlossen werden können. In diesem Konzept sollte auch die Initiative des Landeselternrates, das bereits in den Landkreisen Burgenlandkreis und Wittenberg erprobte Konzept der Schulbusbegleitung durch Schülerinnen und Schüler auszuweiten, einbezogen werden.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, beabsichtigt die Landesregierung, in Kürze eine Novelle zum ÖPNV-Gesetz vorzulegen. Ein Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Öffnungsklausel in § 45a des Personenbeförderungsgesetzes zu nutzen, um den Landkreisen und kreisfreien Städten trotz der einbrechenden Zahl der Schülerinnen und Schüler eine verlässliche Finanzausstattung im Bereich der Schülerbeförderung zu gewähren.

Die Zustimmung des Landtages vorausgesetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird den Landkreisen und kreisfreien Städten in einem dreijährigen Moratorium ein Betrag zur Verfügung gestellt werden, der sie in die Lage versetzen wird, das ÖPNV-Gesamtsystem gemäß den Anforderungen des demografischen Wandels umzugestalten.

Bei der Bemessung der Finanzausstattung im Laufe des Moratoriums hat sich die Landesregierung auch davon leiten lassen, dass die Frage der Schulbussicherheit zur Zukunftsfähigkeit des kommunalen ÖPNV-Systems gehört.

Zu 2: Im Hinblick auf Ihre Frage nach der Wirksamkeit und Regelmäßigkeit der Kontrollen hinsichtlich der Gewährleistung der Schulbussicherheit ist auf die kommunale Verantwortung zu verweisen. Dass das Land nicht bei einer Zuständigkeitsbeschreibung stehen bleibt, habe ich Ihnen in der Antwort auf Frage 1 zu vermitteln versucht.

Gestatten Sie mir abschließend noch eine Anmerkung: Meine Damen und Herrn! Wenn man hört, dass die Schulbusse mit Geschwindigkeiten von nahezu 100 Stundenkilometern fahren, dann ist das unverantwortlich von den Busfahrern und scharf zu verurteilen. Man hat sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten. Entsprechende Kontrollen werden natürlich durchgeführt; aber dass nicht die Geschwindigkeit jedes Schulbusses kontrolliert werden kann, liegt in der Natur der Sache. Hier der Appell an alle Verantwortlichen, sich der Straßenverkehrsordnung zu unterwerfen und so zu han

deln, wie es ein ordentlicher Sachsen-Anhalter regelmäßig tut. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Frau Feußner, CDU, und von Herrn Kurze, CDU)