Es kann nicht sein, dass sich das Land eines Dienstleisters bedient und die gemessen am Aufgabenbestand spärlichen Zuschüsse auf dem Umweg über die Erhebung der Umsatzsteuer um fast die Hälfte reduziert. Inwieweit diese Problematik auch andere Vereine, die im Auftrag des Landes wichtige Aufgaben erfüllen, betrifft, sollte in den jeweiligen Fachausschüssen hinterfragt werden.
Meine Damen und Herren! Ich werbe für die Annahme unseres Antrages im Interesse der Arbeitsfähigkeit der Naturparke und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Grünert. - Es wurde mir signalisiert, dass die Landesregierung auf einen Redebeitrag verzichtet. Wir kommen zum Debattenbeitrag der SPD. Frau Fischer, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Grünert, ich kann Ihren Unmut verstehen, wenn man der Meinung ist, die Beareitung dauere zu lange, man bekomme vielleicht auch nicht die richtigen Antworten oder überhaupt keine Antworten. Ihren Unmut kann ich verstehen. Nun habe ich mich im Vorfeld auf den kurzen Beitrag zu diesem Tagesordnungspunkt kundig gemacht. Sie sagen, es sei ein Hin und Her und kein Ministerium will so richtig zuständig sein.
Ich habe die Information - ich bin mir sicher, dass das stimmt -, dass das im Finanzministerium in Bearbeitung ist. Sie sagten das auch. Nun hat mir natürlich niemand gesagt - das kann ich auch verstehen -, dass man auf das Ergebnis des Petitionsausschusses wartet. Frau Weiß, ich denke, Ihr Ausschuss kann schlichtweg nicht die Frage beantworten, ob die Landeszuschüsse an Naturparke umsatzsteuerrechtlich zu erfassen sind oder nicht. Ich denke, das ist schlichtweg nicht zu leisten. Deswegen ist die Fachabteilung im Finanzministerium damit befasst.
Es ist doch nicht so, Herr Grünert - das ist aus Ihrem Antrag herauszulesen -, dass vonseiten der Landesregierung ein Desinteresse besteht. Ich denke, sie hat ein großes Interesse an dem Thema, nicht nur wegen einer eventuellen Umsatzsteuer, die dem Landeshaushalt zu kleinen Teilen zufließen würde; das ist, glaube ich, nicht der Grund. Es stellt sich die Frage, was mit den Naturparken passiert. Wie werden künftig die Zuschüsse für die Naturparke aussehen? Natürlich wissen wir, dass es ein großes Debakel für die Naturparke sein wird, wenn die Umsatzsteuer auf die Landeszuschüsse für Naturparke abzuführen ist.
Sie schreiben unter Punkt 1 Ihres Antrages, dass die Landesregierung aufgefordert wird, abschließend darzulegen, wie die Zuschüsse steuerrechtlich zu bewerten sind. Dazu kann ich sagen - die Regierung hat noch nicht gesprochen -, dass es, da es sich in der Bearbeitung befindet, sicherlich auch bald abgeschlossen sein wird. Ich denke, da das Thema im Petitionsausschuss behandelt wird, hat es eine gewisse Dynamik bekommen.
Sie wollen in unter Punkt 2 Ihres Antrages, dass die Landesregierung im Finanzausschuss und im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darüber berichten soll, unter welchen Bedingungen ein so versteuerter Leistungsaustausch zwischen Land und Naturparken zu bewerten ist.
Herr Grünert, ich sehe das als sehr schwierig an. Ich weiß auch nicht, ob wir den Bericht in den beiden Ausschüssen zur Kenntnis nehmen sollen, ohne genau zu wissen, ob es so richtig ist oder nicht. Ich glaube, das ist ein so sensibler Bereich, dass man aus einer vorgezogenen Berichterstattung an den Landtag kaum etwas Nützliches heraushören kann.
Ich sehe noch ein anderes Problem in diesem Zusammenhang. In der Berichterstattung in den Ausschüssen müsste zumindest aus meiner Sicht das Steuergeheimnis verletzt werden. An dieser Stelle sehe ich ein großes Problem.
Wir sind der Meinung - die CDU-Fraktion schließt sich dieser Meinung an -, das Thema wird im Petitionsausschuss bearbeitet und diskutiert. Das heißt, die Fragen zur Besteuerung der Landeszuschüsse für Naturparke werden im Parlament bereits erörtert. Außerdem beschäftigt sich auch das Finanzministerium damit. Das größte Problem sehe ich im Zusammenhang mit dem Steuergeheimnis. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab.
Nichtsdestotrotz bin ich, was die Naturparke betrifft, zuversichtlich, dass eine vernünftige Regelung im Sinne der Naturparke getroffen wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Fischer. Herr Grünert und Herr Dr. Köck haben Fragen. Wollen Sie diese beantworten?
Frau Fischer, ich hatte dargestellt, dass die Vertragswerke, die das Land mit den Naturparken abgeschlossen hat, letztlich einheitlich sind, aber dass eine unterschiedliche Bewertung der Besteuerungsmöglichkeiten durch die Finanzämter dargestellt wird. Es erschließt sich mir nicht, warum ein Petitionsausschuss sachlich zuständig sein soll, wenn offensichtlich die Vertragswerke die Möglichkeit einer unterschiedlichen Auslegung eröffnen.
Insofern wäre ich daran interessiert, dass es auch in den zuständigen Fachausschüssen Beratungen dazu gibt. Denn es würde die Alternative bestehen - ich frage Sie, ob Sie das anders sehen -, dass diese Verträge gegebenenfalls für nichtig erklärt werden müssten und eine andere Form der Betriebsführung der Naturparke gewährleistet werden soll.
Ich habe eine weitere Frage: Wir befinden uns mittlerweile im Juni des laufenden Jahres. Wenn die Naturparke also wegen der möglichen Steuerlast Rücklagen bilden, gehen diese bei der vertraglichen Neugestaltung von Aufgaben verloren, die die Naturparke im zweiten gefördert Arbeitsmarkt oder in anderen Bereichen ausloben. Wenn die Naturparke also bis zum Ende des Jahres keine Auskunft haben, haben sie das Problem, dass sie den Vertragsnaturschutz, zu dem sie sich verpflichten, nicht umfänglich wahrnehmen können. Das heißt, es drückt an dieser Stelle auch das zeitliche Problem. Deswegen habe ich die dringende Bitte - das ist als Intervention zu verstehen -, dass es so schnell wie möglich zu einer Entscheidung kommt.
Zu dem letzten Punkt. Ich kann das durchaus verstehen. Ich sehe auch die Not vor dem Hintergrund, dass die Zeit vergeht. Ich hoffe - das Kabinett ist anwesend -, dass man zu einem schnellen Ergebnis kommt. Wir im Landtag können das nicht beschleunigen; denn dann hätten wir im Antrag einen Termin setzen müssen. Man kann es nicht beschleunigen. Wir wissen, dass die Steuerabteilung des Finanzministeriums das prüft.
Zu dem zweiten Punkt. Einheitliche Verträge für die Naturparke, jawohl. Ich glaube aber nicht - das meinte ich -, dass der Petitionsausschuss am Ende bewerten oder beschließen kann, ob das eine Finanzamt zu Unrecht die Umsatzsteuer verlangt oder ob die anderen Finanzämter zu Unrecht darauf verzichten. Deswegen wird das im Finanzministerium geprüft. Das können wir auch nicht machen. Sie sind nicht in der Lage zu beurteilen, ob das Bundessteuerrecht, nämlich die Umsatzsteuer, durch das Finanzamt Dessau-Roßlau richtig und durch die anderen Finanzämter nicht richtig angewandt wird. Warum in diesem Finanzamt von der Praxis in den anderen abgewichen wird, kann ich nicht sagen. Deswegen liegt es im Finanzministerium zur Prüfung.
Keine Frage, sondern eine Kurzintervention. - Ich würde Folgendes vorschlagen. Den Naturpark als Schutzkategorie gibt es in allen Bundesländern. Vielleicht macht man mal seitens des Finanzministeriums eine Umfrage, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, und kann sich dann einigen.
Vielen Dank, Frau Fischer, für die Beantwortung. - Wir kommen dann zum Debattenbeitrag der FDP. Die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Fischer, ich glaube, da war er wieder, der bescheidene Dienstleister der Exekutive: Das Finanzministerium kennt das Problem und wird es lösen.
Ich muss ganz offen gestehen: Auch wenn sich im Finanzministerium bestimmt sehr viele tolle Leute jeden Tag abmühen, gibt es Vorgänge, die ein bisschen länger dauern. Ich kann heute - das wäre auch merkwürdig - keine steuerrechtliche Bewertung für das Problem abgeben, das von Herrn Grünert vorgetragen worden ist.
Aber mich wundert es schon, dass Sie den Antrag nicht in den Ausschuss geben wollen. Denn wir haben - daran kann ich mich zumindest erinnern - uns in einem Sachverhalt genauso verhalten. Das war die steuerrechtliche Bewertung der Altschuldenregelung im Landwirtschaftsbereich für die Rechtsform der GmbH & Co. KG. Es ging damals um elf Fälle im Land, bei denen wir das Problem hatten, dass es eine unterschiedliche steuerrechtliche Bewertung für verschiedene Bereiche gab. Damals war es bundesweit und nicht zwischen einzelnen Finanzämtern. Wir haben das Thema damals in den Ausschuss genommen, haben uns dazu vortragen lassen und wussten nach einiger Zeit, wo das Problem lag. Das Ministerium hat dann über die OFD Leitlinien an die Finanzämter gegeben, wie sie mit dieser Frage umgehen sollen.
Hier haben wir offensichtlich den Umstand, dass sich ein Finanzamt anders verhält als die restlichen Finanzämter hinsichtlich der rechtlichen Bewertung, wie dieses Vertragsverhältnis, das wir zwischen dem Naturpark einerseits und dem Land andererseits haben, zu bewerten ist. Das ist tatsächlich ein bisschen schwieriger als bei einem normalen Leistungsvertrag. Da fallen entsprechende Steuern an und deshalb preist man diese vorher ein.
Offensichtlich geht aber das Landwirtschaftsministerium bei seinen Verträgen mit den Naturparken davon aus, dass keine Steuern abgeführt werden müssen. Demzufolge spricht schon sehr viel dafür, dass zumindest die Landesebene in dem zuständigen Ressort davon ausgeht, dass keine Steuerpflicht vorliegt.
Ich mache den Vorschlag, dass wir wenigstens den Antrag, wie er ist, in den Ausschuss für Finanzen überweisen und uns dort in aller Ruhe vortragen lassen, warum es ein Finanzamt gibt, das abweicht. Denn im Endeffekt haben wir zwei Möglichkeiten, man muss es klar sagen: Entweder sagt das Finanzministerium oder die OFD, dass das eine Finanzamt nicht Recht hat. Das soll schon mal vorkommen. Ich habe auch gehört, dass es wie in allen Behörden entsprechende Möglichkeiten gibt anzuweisen. Dann wird dieser eine Naturpark zukünftig genauso behandelt wie die anderen.
Oder wir kämen zu der rechtlichen Bewertung, dass Steuern gezogen werden müssten. Dann müsste das Landwirtschaftsministerium neue Verträge mit den Naturparken abschließen und es müssen Steuern abgeführt werden.
Ich vermute, dass den Naturparken beides völlig egal ist. Wir müssen nur überlegen, ob es für das Land völlig egal ist, in diesem Bereich Steuern zu zahlen. Wir hatten diese Diskussion schon in einem ganz anderen Zusammenhang im Ausschuss, wo wir auf einmal feststellten, dass wir aus dem europäischen Bereich eine ganze Reihe von Regeln haben, bei denen wir künftig steuerpflichtig sind.
Meine Damen und Herren! Deshalb machen wir den Vorschlag, nicht weil die Verwaltung heute keine Lust hat zu reden und nicht da ist - ich gönne dem Finanzminister die Feier -, den Antrag einfach abzulehnen, sondern den Antrag, so wie er ist, in den Ausschuss zu überweisen, um dort herauszufinden, in welche Richtung wir sinnvollerweise gehen müssen und dann gegebenenfalls der Landesregierung eine entsprechende Empfehlung zu geben. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vorschlag von Frau Hüskens ist, denke ich, annehmbar. Denn es geht mir um die Sachklärung. Insofern wäre ich sehr damit einverstanden, wenn es uns gelingen würde, den Antrag in die beiden Ausschüsse zu überweisen, um dort den Sachverhalt klarzustellen und gegebenenfalls nach einer Lösung zu suchen. Auf alle Fälle muss das Problem geklärt werden, denn es erledigt sich nicht von allein. Wenn es eine steuerbare Angelegenheit ist, dann muss man gegebenenfalls über eine Erhöhung des Zuschusses nachdenken, um die Aufgabe insgesamt nicht dem Wegfall anheim zu stellen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 5/2642. Hierzu ist von der FDP beantragt worden, diesen Antrag in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der Koalition. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 5/2642 insgesamt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der Koalition. Damit ist der Antrag abgelehnt worden, meine Damen und Herren, und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 29.
Einsatz von Integrationshelferinnen und -helfern bzw. Schulbegleiterinnen und -begleitern im gemeinsamen Unterricht auf gesicherte Basis stellen