Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Erstes, hochverehrte Kollegin Dr. Hüskens: Ich war doch schon sehr verwundert über Ihre Rede und ganz besonders über den Schluss Ihrer Rede;
denn eines möchte ich hier betonen: Wir haben uns die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes mit Sicherheit nicht leicht gemacht und wir sind auch mit Sicherheit nicht leichtfertig über die Sachen hinweggegangen, die Sie hier betont haben.
Ich bin der Meinung - Entschuldigung bitte -, Belehrungen in dieser Art haben wir nicht nötig. Das sollten Sie vielleicht in Zukunft auch unterlassen.
(Beifall bei der CDU - Zuruf: Was soll denn das? - Zurufe von der CDU - Frau von Angern, DIE LINKE: Doch, das müssen Sie sich anhören!)
(Zuruf von der FDP: Nein! - Frau Dr. Hüskens, FDP: Sie haben es nötig! - Zurufe von Frau von Angern, DIE LINKE, und von Herrn Gallert, DIE LINKE)
(Frau Budde, SPD: Sie haben doch das Ret- tungsdienstgesetz in der letzten Legislaturperiode durchgebracht! - Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP - Frau Budde, SPD: Wer war es denn das letzte Mal mit dem Rettungsdienstgesetz, das wir nachbessern müssen? - Herr Scheurell, CDU: Frau Vorsitzende! - Unruhe bei der LINKEN)
Frau Dr. Hüskens, wenn ich die Ausführungen vieler Beteiligter in den Anhörungen zu dem Gesetzentwurf einmal wiedergeben darf, dann ist von vielen einfach gesagt worden, dass sie auf diese Änderungen gewartet haben. Wir schicken uns heute an, diese letzte Hürde für das Maßregelvollzugsgesetz zu überwinden.
Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Dr. Hüskens, bin ich der felsenfesten Überzeugung, dass wir ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht haben.
Wobei ich mich im Moment, sehr geehrter Herr Minister, noch nicht festlegen möchte, ob es eine ähnlich lange Bestandsdauer haben wird wie das geltende Gesetz; denn ähnlich wie im Jahr 1992 die rasante Entwicklung der Telekommunikation bei der Verabschiedung des damaligen Gesetzes nicht absehbar war, können wir auch heute noch nicht mit Gewissheit sagen, wie sich die Entwicklung eben jener Technik zukünftig gestalten wird und ob deshalb eine Anpassung des Gesetzes an aktuelle Gegebenheiten zeitiger nötig sein wird.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz, für das ich übrigens um Ihre Zustimmung werben möchte, ist es aus meiner Sicht gelungen, Regelungen zu finden, die den Gegebenheiten der heutigen Zeit entsprechen.
Dabei ist von uns besonderes Augenmerk auf die Ziele eines modernen Maßregelvollzuges gelegt worden. Für die untergebrachten Personen werden durch dieses Gesetz aus meiner Sicht optimale Bedingungen für deren Heilung bzw. Zustandsverbesserung geschaffen, damit sie für sich und für die Allgemeinheit zukünftig keine Gefahr mehr darstellen. Dazu gehört selbstverständlich die sichere Unterbringung in den Einrichtungen des Maßregelvollzuges; denn eines muss uns hier klar sein - und darin gebe ich Ihnen Recht -: Es handelt sich um kranke Straftäter, die in den Maßregelvollzugseinrichtungen unseres Landes untergebracht sind.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, mit dem vorliegenden Gesetz ist es uns gelungen, eine weitgehende Sicherheit für alle zu erreichen, sowohl für die Allgemeinheit als auch für die im Maßregelvollzug untergebrachten Personen.
Es sind aber auch Regelungen geschaffen worden, die die Lage der in den Maßregelvollzugseinrichtungen unseres Landes Beschäftigten deutlich verbessern und ihrem Tun und Lassen einen rechtssicheren Rahmen geben; denn - ich glaube, darin sind wir uns alle einig -, auch dieser Personenkreis bedarf unserer Fürsorge.
Nun bin ich natürlich nicht der Meinung und auch nicht der Illusion verfallen, in den Einrichtungen des Maßregelvollzuges hier in Sachsen-Anhalt wäre damit für alle Zeit alles in bester Ordnung. Natürlich werden wir auch in Zukunft Verfehlungen zu verzeichnen haben. Mit dem vorliegenden Gesetz werden uns jedoch geeignete Mittel an die Hand gegeben, diesen mit den entsprechenden Konsequenzen zu begegnen, ohne dabei den therapeutischen Fortschritt der untergebrachten Personen nachhaltig zu gefährden.
Meine Damen und Herren! Ich möchte es an dieser Stelle nochmals betonen: Das Vorhandensein kinderpornografischen oder ähnlichen Materials in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs darf nicht nochmals vorkommen. Das vorliegende Gesetz gibt uns alle zurzeit möglichen Mittel, dies zu verhindern.
Und, hochverehrte Kollegin Frau Dr. Hüskens - Sie hört jetzt nicht zu, aber gut -, Sie haben in Ihrer Rede im November vergangenen Jahres sinngemäß die Forderung in Richtung des Sozialausschusses aufgemacht, Regelungen zu schaffen, damit Menschen, die in den Maß
regelvollzug eingewiesen wurden, diesen so schnell wie möglich wieder verlassen können und dann keine Gefährdung mehr für die Allgemeinheit darstellen.
(Herr Kosmehl, FDP: Das ist der Anspruch! - Frau Dr. Hüskens, FDP: Das ist der Anspruch! So steht es in dem Gesetz!)
Ich glaube, Sie geben mir Recht, meine Damen und Herren, wir alle wollen, dass diese Menschen nach ihrer Entlassung nicht nur nicht bald wieder, sondern überhaupt nicht wieder vor dem Richter sitzen, um abermals in den Maßregelvollzug eingewiesen zu werden.
- Na sicher. - Denn wenn sie dort, sprich: vor dem Richter sitzen, haben sie mit Sicherheit schon wieder unendliches Leid über andere, unschuldige Menschen gebracht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Herr Kollege Rotter, vielleicht eine Vorbemerkung. Ich glaube, nicht nur im Maßregelvollzug, sondern überall sollte kinderpornografisches Material nicht zu finden sein.
Ich habe eine konkrete Frage zu § 21 des Gesetzes, mit dem Sie sich ja auch schon ausführlich beschäftigt haben. Stichwort „Disziplinarmaßnahmen“. Sie haben den Hinweis richtig gegeben: Nicht nur die untergebrachten Personen, sondern auch das Personal brauchen einen rechtssicheren Raum, wie Sie das so schön formuliert haben.
„Verstößt eine untergebrachte Person in vorwerfbarer Weise gegen Pflichten, die ihr durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes auferlegt sind, können gegen sie Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden.“
Können Sie mir heute, anders als die Kollegen in den Ausschüssen, einmal rechtssicher definieren, was, wie Sie das so schön gesagt haben, „in vorwerfbarer Weise“ ist? Können Sie uns das sagen? Können Sie uns das tatsächlich heute mal als Definition geben, damit auch alle wissen, wie sie dieses Gesetz anwenden sollen?
Hochverehrter Herr Kollege Kosmehl, leider kann ich das so dezidiert nicht, da ich kein ausgebildeter Jurist bin. Aber ich denke, es werden sich dann, wenn dieser Fall eintritt, Fachleute damit beschäftigen und diesen Begriff „in vorwerfbarer Weise“ definieren.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Herr Rotter, ich weiß noch nicht mal, ob das Juristen tatsächlich rechtssicher auslegen können. Das hatten wir auch angesprochen.
Aber dieses Gesetz soll ja insbesondere zum Beispiel das von Ihnen so geschätzte therapeutische Personal anwenden können. Die müssen da reinschauen und müssen wissen, was sie machen können und was sie nicht machen können.
Meinen Sie, dass es dem Personal nach einem Blick in dieses Gesetz möglich ist zu wissen, wie sie dieses Gesetz anwenden können?
Nach einem Blick in dieses Gesetz mit Sicherheit nicht. Aber es werden mit Sicherheit Vorschriften vorhanden sein, die das dann möglich machen.
Herr Rotter, Sie haben mich jetzt etwas verunsichert. Wir dürfen ja hier generell nicht aus den Ausschüssen zitieren. Ich komme jetzt aber auch gar nicht in die Verlegenheit, hier etwas zu zitieren, was Sie in den beiden Lesungen im Sozialausschuss gesagt haben könnten, weil mir nichts eingefallen ist.
Vielleicht können Sie - Sie haben sich so dolle über die Kritik aufgeregt, die Frau Dr. Hüskens sowohl am Sozialausschuss, aber noch viel mehr am Rechtsausschuss geäußert hat - einfach noch mal sagen, welche Gedanken Sie überhaupt in den beiden Ausschusssitzungen zum Gesetzentwurf beigetragen haben.