Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

(Beifall bei der FDP - Zuruf von Herrn Geisthardt, CDU)

Da werde ich keine Ruhe geben. Das wird auch dementsprechend transportiert. Das wollte ich mit kurzen Worten sagen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Hauser. - Ich darf Ihnen noch mitteilen, dass wir gerade einen Änderungsantrag der FDPFraktion auf den Tisch bekommen. Er konnte noch nicht vervielfältigt und ausgeteilt werden. Wir könnten jetzt über den Antrag abstimmen. Aber er hat mehrere Seiten, was bedeuten würde, dass ich ihn jetzt verlesen müsste. Die FDP-Fraktion kann ihn natürlich auch bei der Ausschussberatung einbringen. Dann ist er gleichwertig im Beratungsverfahren, wenn Sie damit einverstanden sind. - Okay.

Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann stimmen wir über die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab. Weitere Überweisungswünsche gibt es nicht. Wer stimmt zu? - Offenbar alle. Dann ist das so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.

Ich habe zunächst die Freude, auf der Südtribüne eine Gruppe von Pfarrhaushälterinnen der Katholischen Erwachsenenbildung Magdeburg begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich will noch sagen, dass wir einen zeitlichen Vorsprung von eineinhalb Stunden gegenüber der bisherigen Planung haben. Das bedeutet, dass wir ernsthaft versuchen sollten - es wird schon versucht -, wenigstens noch zwei Punkte der morgigen Tagesordnung vorzuziehen. Ich bitte also, darüber nachzudenken, wie das zu machen ist.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2877

Ich bitte den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Bischoff, als Einbringer das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf einen Beschluss des Landtages vom 9. Oktober 2008 zurück, der besagt, dass die Landesregierung bis zum Ende der Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorlegen soll, in dem die eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieser Bitte des Landtages nachgekommen.

Der vorliegende Gesetzentwurf schließt die derzeit vorhandene Lücke auf der Landesebene, abgesehen vom Landesbeamtenrecht und vom Landesbesoldungsrecht. Hierzu ist schon im Frühjahr durch eine umfangreiche Gesetzesnovellierung eine Angleichung vorgenommen worden.

Es werden 18 Gesetze und Verordnungen geändert - das sehen Sie an den Artikeln -, angefangen beim Ministergesetz über die Elternwahlverordnung bis hin zum Fischereigesetz. Also überall dort, wo bisher von „Eheleuten“ die Rede ist, ist jetzt auch die Rede von den eingetragenen Lebenspartnerschaften, die gleichberechtigt mit benannt werden.

Einbezogen in die Gesetzesnovellierung sind auch die Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht erst in den letzten Monaten gefällt hat. Deshalb hat es etwas gedauert. Das eine ist, den hinterbliebenen Lebenspartnern von Arbeitnehmern eine Witwenrente aus einem Versorgungswerk zu gewähren, ähnlich wie sie den Verheirateten zusteht. Deshalb mussten auch die landesrechtlichen Regelungen der berufsständischen Versorgungswerke mit aufgenommen werden. Die andere Entscheidung betraf die erbschaftsteuerrechtliche Ungleichbehandlung von Eheleuten und verpartnerten Menschen. Das betrifft etwa die Kommunalabgabenverordnung, weil diese ebenfalls davon betroffen ist.

Es zeigt sich, dass eine lückenlose Regelung aller Bereiche der Gesetzgebung notwendig ist, damit gerichtliche Auseinandersetzungen überflüssig werden.

Die Landesregierung hat vorher eine schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände und Institutionen durchgeführt. Von den 19 Angeschriebenen haben lediglich das Rechtsanwaltsversorgungswerk und die Ärztekammer zurückgeschrieben und gesagt, es wäre ihnen ein zu starker Eingriff in ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten.

(Zuruf von Frau Fischer, SPD)

- Genau.

Alle anderen haben sich zu dem Gesetzentwurf nicht geäußert. Der Landesverband der Lesben und Schwulen allerdings hat uneingeschränkte Zustimmung signalisiert.

(Herr Geisthardt, CDU: Das ist kein Wunder!)

- Selbstverständlich. Ja.

Die Landesregierung ist gehalten bzw. hat die Pflicht, die Regelungen zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes in die Gesetze einzubringen, was wir hiermit tun. Ich bitte um zügige Beratung. Ich vermute, es soll eine Überweisung in den Sozialausschuss und wahr

scheinlich in den Ausschuss für Recht und Verfassung werden.

(Herr Franke, FDP: Nein!)

- Nicht. Dann reicht auch der Sozialausschuss. Ich wäre froh, wenn es zügig beraten werden könnte. Es ist nur eine Anpassung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Bischoff. - So weit die Landesregierung. Nun die Fraktionen Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kosmehl das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer Schritt bei der Anpassung der rechtlichen Regelungen im Land Sachsen-Anhalt für das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im Rahmen des vorliegenden Artikelgesetzes werden 29 unterschiedliche Gesetze und Verordnungen angepasst. Die Änderungen reichen vom Ministergesetz bis zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes.

Inhaltlich ist das Gesetz sicherlich unproblematisch und somit konsensfähig; denn es wird jeweils neben dem Wort „Ehegatten“ das Wort „Lebenspartner“ eingefügt und damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine entsprechende verfassungsrechtliche Vorgabe umgesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt die Vorlage des Gesetzentwurfes, um längst überfällige notwendige Anpassungen außerhalb des Beamtengesetzes durchzuführen.

Auch wenn in Sachsen-Anhalt derzeit nur 240 eingetragene Lebenspartnerschaften gemeldet sind, ist es wichtig, Gesetze und Verordnungen des Landesrechtes anzupassen, um die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe weiter voranzubringen.

Positiv möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich hervorheben, dass der Lesben- und Schwulenverband Sachsen-Anhalt eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes eingebunden worden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Frage stellt sich dann doch. Warum ist das Ministerium für Gesundheit und Soziales federführend für die Erarbeitung des Gesetzentwurfes zuständig?

(Herr Wolpert, FDP: Ein gesundheitliches Pro- blem!)

- Na, Herr Kollege Wolpert. - Ich bin der Auffassung, dass es sich bei der Änderung des Landesrechtes um personenstandsrechtliche Fragen handelt.

(Beifall bei der FDP)

Somit wäre es in der Zuständigkeit des Ministeriums des Innern.

(Ah! bei der FDP - Zuruf von Minister Herrn Bi- schoff)

- Der Minister meldet sich auch. - Wenn man dem nicht folgen würde, könnte man unter Umständen noch darüber nachdenken, dass es sich vielleicht um eine so ge

nannte Prüfung der Rechtsförmlichkeit handelt, weil es nur um eine Gleichsetzung geht. Für solche Rechtsvorschriften wäre das Ministerium der Justiz zuständig.

Da es sich aber nicht um eine gesundheitliche Frage und auch um nicht um eine soziale Frage handelt, ist, glaube ich, jedenfalls das Ministerium für Gesundheit und Soziales dafür unzuständig.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie deshalb, diesen Gesetzentwurf, dem wir alle gemeinsam sicherlich auch im Ergebnis zustimmen können und wollen, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres zu überweisen, weil wir der Meinung sind, es ist eine personenstandsrechtliche Frage. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von Minister Herrn Bi- schoff)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Jantos. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften vom 16. Februar 2001 auf Bundesebene

(Frau Bull, DIE LINKE: Wechselnde Gesetze!)

führte am 1. August 2001 mit dem in Artikel 1 enthaltenen Lebenspartnerschaftsgesetz das neue Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft ein. Seither ist es Menschen gleichen Geschlechts möglich, in neuen, den Eheleuten ähnlichen besonderen rechtlichen Beziehungen zu leben. Damit verbunden sind Auswirkungen auf den verschiedensten Rechtsgebieten.