führte am 1. August 2001 mit dem in Artikel 1 enthaltenen Lebenspartnerschaftsgesetz das neue Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft ein. Seither ist es Menschen gleichen Geschlechts möglich, in neuen, den Eheleuten ähnlichen besonderen rechtlichen Beziehungen zu leben. Damit verbunden sind Auswirkungen auf den verschiedensten Rechtsgebieten.
Parallel dazu sind durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingetragene Lebenspartnerschaften in vielen Bereichen der Ehe gleichgestellt worden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Landesregierung den Beschluss des Landtags in der Drs. 5/45/1523 B vom 9. Oktober 2008 um. Der Herr Minister verwies bereits darauf. Dieser betraf rechtliche Regelungen zur Gleichstellung von verpartnerten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern.
Darin wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert, alle Gesetze und Verordnungen, in denen die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaften zu berücksichtigen ist, zu erfassen und dem Landtag rechtzeitig vor dem Ende der Wahlperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Bitte des Landtags kommt die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf nach.
Den ebenfalls in dem von mir erwähnten Landtagsbeschluss erfassten Regelungsbereich der beamtenrechtlichen Vorschriften hat die Landesregierung bereits im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechtes des Landtages von Sachsen-Anhalt in der Drs. 5/2477 in Angriff genommen.
Mit beiden Gesetzentwürfen zur Änderung des Landesrechts aufgrund des bundesrechtlich eingeführten Rechtsinstitutes der eingetragenen Lebenspartnerschaft werden weitere Lücken bei Rechtsverordnungen und im
Bereich des Landesrechts geschlossen. Der Gesetzentwurf trägt darüber hinaus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Rechtskomplex Rechnung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist es wichtig, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Zustimmung des Lesben- und Schwulenverbandes, des LSVD, in Sachsen-Anhalt gefunden hat. Dies ist für meine Fraktion insofern von Bedeutung, als wir im Interesse einer zügigen Gesetzesberatung vorschlagen, diesen Gesetzentwurf ausschließlich in den Sozialausschuss des Landtages zu überweisen und ihn nur in diesem Ausschuss zu beraten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir darüber hinaus eine kurze Anmerkung zur vergangenen Sitzungsperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt. Dort haben wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Überschrift „Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts“ in der Drs. 5/2791 beraten. Mit diesem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, dem vom Land Berlin in der 873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010 eingebrachten Antrag mit der Überschrift „Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts“ in der Bundesratsdrucksache 386/10 zuzustimmen.
Hierzu ist anzumerken, dass der Bundesrat zwischenzeitlich entschieden hat, die in Rede stehende Entschließung nicht zu fassen.
Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zur FDP beantrage ich, diesen Gesetzentwurf ausschließlich im Sozialausschuss zu beraten. - Danke.
Herr Jantos, ich habe eine ganz kurze Frage. Wenn Sie die Regelungen, die in dem Gesetz enthalten sind, durchgehen, welche Regelung enthält denn eine materielle und keine, ich sage mal, eher formale Gleichstellung?
Eigentlich geht es nur um Bezüge, es geht um vererbte Sachen. Dazu muss man einfach sagen: Es geht eigentlich um die soziale Sicherheit der Partner. Sonst brauchten wir das nicht. Sonst könnten wir das so lassen.
Die Ehe ist eine soziale Institution. Auch im Fall der Lebenspartnerschaft gibt es zwei Partner, die zusammenleben und füreinander sorgen. Das soll hier gleichgestellt
Meine Damen und Herren! Die LINKE begrüßt selbstverständlich den vorgelegten Gesetzentwurf, geht doch der viel erwähnte Beschluss des Landtags auf eine Initiative meiner Fraktion zurück. „Es ist vollbracht!“, könnte man sagen. Lang genug hat es gedauert. Es ist einer der wenigen Schritte in die richtige Richtung.
Auch die CDU hat uns eine Vorstellung der besonderen Art heute erspart. Offensichtlich ist es bei Ihnen Querschnittsthema. Jeder muss mal durch. Kann ich nachvollziehen.
Im Übrigen will ich hier noch einmal darauf hinweisen, weil es Ihnen ja so wichtig ist, den LSVD mit im Boot zu haben, dass der LSVD die Initiative des Landes Berlin zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts ausdrücklich begrüßt hat. Beim letzten Mal gab es ein paar Irritationen; ich bin beauftragt worden, sie auszuräumen.
Ich kann auch die Argumente meines Kollegen Guido Kosmehl nachvollziehen. Meine Damen und Herren! Hier geht es um
(Die Abgeordnete blättert in dem Gesetzentwurf - Herr Tullner, CDU: Na? Worum geht es denn? - Herr Kosmehl, FDP: Na?)
Sparkassenangelegenheiten, um Fischereivorstände. Können Sie mir einen einzigen Grund dafür nennen, warum das im Sozialausschuss behandelt werden soll?
Ich könnte gut damit leben, dass der Gesetzentwurf im Interesse einer zügigen Beratung nur im Innenausschuss behandelt wird. Wir können auf die Behandlung im Sozialausschuss gut und gerne verzichten. Nach meinem Überblick ist so gut wie nichts Angelegenheit des Sozialausschusses. Insofern unterstütze ich nicht nur die Argumentation, sondern auch den Antrag des Kollegen Kosmehl, der FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Bull. - Die Debatte wird mit dem Beitrag der SPD-Fraktion abgeschlossen. Ich erteile Frau Schmidt das Wort.
Entschuldigung. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bull hat den gleichen Satz gesagt, mit dem ich auch anfangen wollte: Es ist vollbracht. Ich sage darum: Es ist endlich vollbracht.
18 Verordnungen und Gesetze sollen geändert und angepasst werden. Darüber bin ich sehr froh, genauso wie ich froh darüber bin, dass die Landesregierung den zwei Einwendungen im Rahmen der von ihr durchgeführten schriftlichen Anhörung nicht entsprochen hat. Ich bin froh darüber, dass die Rechtsanwaltskammer und die Ärztekammer das nicht in ihren Satzungen regeln, sondern dass das im Gesetz geregelt werden soll; denn Satzungen können schnell geändert werden. - Diese Sache ist also geklärt.
Besonders gut finde ich auch die Änderung der Elternverordnung. Bisher konnte die Partnerin oder der Partner für ein Kind des Partners oder der Partnerin nur dann elternmäßig in der Schule oder im Kindengarten eintreten, wenn eine Stiefkindadoption stattgefunden hatte. - Wir kamen gerade darauf, was eigentlich in den Sozialausschuss gehört; das sind solche Sachen.
Ich möchte hier aber nicht alles wiederholen, was meine Vorredner schon gesagt haben. Mir ist es eigentlich egal. Die Leute, die für den Innenausschuss sind, können auch Recht haben. Mir ist es egal, welches Ressort federführend ist. Hauptsache, wir beraten über den Gesetzentwurf zügig.
Nicht nur der LSVD, sondern alle Vereine und Verbände und alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger warten auf das Gesetz.
Mir wäre es am allerliebsten, wir würden alles der Ehe gleichsetzen. So weit sind wir aber tatsächlich noch nicht.
Lassen Sie uns über den Gesetzentwurf zügig beraten. Am zügigsten geht das natürlich, wenn der Gesetzentwurf nur an einen Ausschuss überwiesen wird. Wir bleiben beim Sozialausschuss, selbst wenn der Ausschuss bis oben voll mit Arbeit ist; das muss ich dazu sagen. Ich bitte darum, den Gesetzentwurf ausschließlich an den Sozialausschuss zu überweisen. - Haben Sie herzlichen Dank.
Wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse ab, und zwar in der Reihenfolge, in der die Anträge gestellt worden sind.
Als Erstes hatte Herr Kosmehl beantragt, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Der nächste Antrag lautete, über den Gesetzentwurf ausschließlich im Sozialausschuss zu beraten. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Die Koalitionsfraktionen und Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Teile der FDP-Fraktion.