Von daher sehen wir die Schwierigkeiten nicht. Wir müssen natürlich immer dran bleiben und müssen es auch beobachten. Wir haben im Zusammenhang mit der Liste, welche Aufgaben über die Jahre an die Investitionsbank übertragen worden sind und wie der aktuelle Stand ist, schon in der Diskussion gehört, dass es eine Masse von Aufgaben ist, die dort zu erledigen sind, dass man sie aber sehr gut lösen kann.
Ich weiß gar nicht, inwieweit noch viele Aufgaben hinzukommen werden. Das wird die nächste Zeit zeigen. Aber ich denke, es wird auch nur peu à peu gehen. Insoweit ist die Informationspflicht der Landesregierung und der Investitionsbank uns gegenüber gegeben und deren Wahrnehmung ist von allen zugesagt worden. Von daher stehen wir der Änderung des Investitionsbankgesetzes nicht entgegen und bitten auch vonseiten der SPD-Fraktion um Zustimmung.
Danke sehr, Frau Fischer. - Die Debatte wird mit dem Beitrag der Landesregierung beendet. Herr Minister Bullerjahn, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin vorhin nicht nach vorne gegangen, weil ich nicht gewusst hätte, was ich hätte sagen sollen.
Ich glaube, wir haben uns ausführlich Zeit genommen. Es stimmt nicht, dass es nicht genügend Zeit gab. Es gab lange kein Gesetz, noch dazu ein so kleines Gesetz, das so intensiv besprochen wurde. Es wurde angehalten und an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Es gab Anhörungen des Fachministers usw.
Jetzt ist mir klar, was Ihr Problem ist. Herr Thiel, stellen Sie sich einmal vor, wir würden es anders machen, sodass Sie jede Veränderung des Geschäftsfeldes der IB gesetzlich determinieren müssten. Wir hätten beim Konjunkturprogramm, unabhängig davon, dass es ganz schnell gehen musste, erst einmal das Parlament fragen müssen, ob die Bank das darf. Als es um das Thema Landessportbund ging, hätte ich erst hierher kommen und fragen müssen, ob sie das darf. Zu dem Thema Teilentschuldung - - Ich müsste laufend Gesetzentwürfe vorlegen. Ich weiß nicht, ob Sie das unbedingt gut finden würden.
Umgekehrt glaube ich sagen zu können, es gibt keinen Teil der Landesregierung, der so oft Thema in den Ausschüssen ist. Bei den Beratungen des Finanzausschusses zum Haushalt muss die IB regelmäßig ihren Wirtschaftsplan erläutern. Ich weiß, bei dem Thema Landessportbund war die IB auch mehrfach im Sportausschuss. Ich glaube, es gibt eine intensive Begleitung. Ob einem das immer passt oder dass es, wie es Frau Dr. Hüskens sehr offen sagte - das finde ich auch gut -, nicht die Aufgabe der Opposition ist, das zu machen, das akzeptiere ich. Ich möchte nur mit dem Vorurteil aufräumen, dass alle Koalitionäre uns nur vertrauen. Das glaube ich wiederum auch nicht.
Es ist nicht so, dass uns zwei überhaupt nicht vertrauen und die anderen machen es automatisch. Auch die Koalitionsfraktionen sind bei dem Thema IB immer kritisch an unserer Seite. Aber ich denke schon, dass die IB und auch die Regierungsmitglieder, die im Verwaltungsrat der IB sitzen, das sehr offen nach vorn treiben.
Ich gebe es gern zu - Herr Thiel, das wissen Sie -: Ich habe voriges Jahr gesagt, wir sollten jetzt ein bisschen in die Konsolidierung eintreten. Aber dann kam die Wirtschaftskrise und dann war das Thema erledigt. Das Kerngeschäft - Herr Tullner hat es angesprochen - ist eigentlich zu schauen, dass das gebündelt wird, was in den Ressorts vorhanden ist. Dieses Spannungsfeld haben wir noch nicht ganz aufgelöst. Das liegt aber auch in der Natur der Sache. Ich denke, daran werden wir weiterhin arbeiten.
In diesem Jahr steht noch eine Diskussion an, und zwar die Umsetzung von Stark II, also Teilentschuldung, sowie die Abwicklung des Konjunkturprogramms. Alles andere wird weiterhin diskutiert. Ich kann aus Überzeugung sagen: Die Übertragung der Aufgaben durch ein Gesetzgebungsverfahren würde jede Bank lähmen. Wir würden überhaupt nicht mehr handlungsfähig sein.
Bitte schmeißen Sie die IB nicht mit einer Geschäftsbank in einen Topf. Das ist sie nicht. Sie ist eine Anstalt in der Anstalt. Sie hat überhaupt keine Möglichkeit, im Kreditgeschäft wie eine Landesbank zu agieren. Sie ist treuhändisch tätig und setzt im Auftrag der Landesregierung die Konjunkturprogramme und Ähnliches um.
Ich lade Sie ein zu überlegen - Frau Fischer, Herr Gürth und andere sind an mich herangetreten -, ob wir die Sitzungen des Beirats der IB öfter stattfinden lassen. Schwierig ist es dann aber, wenn wir uns bei der IB treffen und dort Stunden zubringen, gehen wir auseinander und sagen: keine schlechte Bank; aber sobald die Scheinwerfer ein bisschen angehen oder wir hier sitzen, tun wir so, als ob das an uns vorbeigeht. Das finde ich schade.
Am Ende ist es auch Ihre Bank. Diese Bank wurde damals mit einer sehr großen Mehrheit unter Schwarz-Gelb gegründet. Wenn es das Letzte ist, was euch zusammenhält, dann soll es so sein. Ich fand das damals gut; und als Instrument hat sich die IB bewährt. Viele Länder beneiden uns um diese Investitionsbank; das gehört auch zur Wahrheit.
Ein starres Korsett wäre, so glaube ich, das Ende der Möglichkeit, die Investitionsbank für das Land einzusetzen, gerade für die Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn ich glaube, das kann man den Vorständen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht - - In der Krise waren sie manchmal der letzte Anker, wenn die Unternehmen mit ihren Banken nicht mehr weiterkamen. Das ist auch nicht zu unterschätzen. - Schönen Dank.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren, wünscht noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2843 ein.
Mit Ihrem Einverständnis möchte ich über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz seiner Gesamtheit in einem Abstimmungsverfahren abstimmen lassen. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das
sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 4.
Meine Damen und Herren! Da noch nicht alle kurzfristig vorliegenden Änderungsanträge zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz ausgeteilt sind, ziehen wir den Tagesordnungspunkt 6 vor und verhandeln den Tagesordnungspunkt 5, sobald Sie die Drucksachen in der Hand haben.
Einbringer des Gesetzentwurfes ist der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Aeikens. Bitte sehr. - Herr Dr. Aeikens, bevor Sie beginnen, möchte ich es nicht versäumen, Damen des Unternehmerinnenstammtisches aus Wittenberg bei uns zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bienen gehören aufgrund ihrer Bestäubungsleistung und ihrer Honigproduktion zu den wichtigsten Nutztieren der Erde.
Die von uns geschätzte Honigproduktion liegt in Deutschland jährlich bei etwa 25 000 t. Der Nutzen der Bestäubung für die deutsche Landwirtschaft, den Obst- und Gartenbau wird auf einen Betrag in Milliardenhöhe beziffert. Durch die Bestäubung von Wildpflanzen tragen Honigbienen auch zum Erhalt des Artenreichtums in der Pflanzenwelt bei und leisten somit einen wertvollen ökologischen Beitrag.
Das weltweit größte Problem in der Bienenhaltung ist zurzeit die durch die Milbe Varroa Destructor verursachte Varrose. Trotz beachtlicher Fortschritte bei der Bekämpfung der Varroamilbe und bei der Selektion varroatoleranter Bienen kommt es immer wieder zu massiven Völkerverlusten, die auf Varroa Destructor zurückzuführen sind. Das gilt auch in Sachsen-Anhalt.
Um einen züchterischen Fortschritt hinsichtlich varroatoleranter Bienen zu erreichen, damit die Völkerverluste zu senken und um die weitere Verbesserung der Bienengesundheit zu fördern, wurde vom Bund im Jahr 2009 ein Projekt zur Auslese und Verbreitung vitaler Honigbienen und zur Absenkung von Völkerverlusten und Tierarzneimitteleinsatz in einem schadstellenorientierten Bekämpfungskonzept ins Leben gerufen.
Im Ergebnis, meine Damen und Herren, soll den Imkern eine Bienengenetik zur Verfügung stehen, die durch ihr Verhalten im Bienenstock die Schadwirkung der Milbe weitgehend eliminiert. Im Rahmen dieses Projektes wer
den derzeit in Deutschland sechs bis acht Varroatoleranzbelegstellen des Bundes, eine davon in SachsenAnhalt, errichtet. Sowohl das Land als auch der Bund haben die Entwicklung dieser Belegstelle in den Jahren 2009 und 2010 mit insgesamt 16 600 € vom Land und 6 000 € vom Bund gefördert.
Um eine Vermischung toleranter und nichttoleranter Bienengenetik bei der Belegung der Bienenköniginnen durch Fremddrohnen zu verhindern, müssen die Bienenbelegstellen geschützt werden.
- Ich freue mich, dass das den Landwirt Herrn Hauser sehr amüsiert, der in seinen wirtschaftlichen Ergebnissen auch von den Bienen profitiert.
Bundesweit hat dieses Zuchtprogramm einen hohen Stellenwert. Der Landesimkerverband Sachsen-Anhalt betreibt in Sachsen-Anhalt seit 2009 zwei Bienenbelegstellen, eine in Hundeluft im Kreis Wittenberg und eine in der Colbitz-Letzlinger Heide. Zwei weitere Bienenbelegstellen befinden sich an der Grenze zu Sachsen-Anhalt, nämlich in Rathenow in Brandenburg und in Birkenmoor in Thüringen, die ebenfalls eines Schutzes bedürfen.
Zur Erhaltung der in Sachsen-Anhalt standortgebundenen Zucht leistungsfähiger, vitaler und auch friedfertiger Bienen
mit Drohnen, die an den anerkannten Paarungsplätzen gehalten werden, zu verstehen. Die Umgebung einer Belegstelle ist deshalb als Schutzbereich auszuweisen. Dieser Schutzbereich soll einen Radius von mindestens 7 km bis 10 km um die Belegstelle umfassen. Bei Bienenbelegstellen muss die Gewähr gegeben sein, dass sich im Schutzbezirk außer den auf der Belegstelle befindlichen Drohnenvölkern keine anderen Bienenvölker befinden.
In anderen Bundesländern regeln bereits entsprechende Gesetze den Schutz der Belegstellen. In Bayern erfolgte die Regelung im Tierzuchtgesetz, in Hessen im Naturschutzgesetz. Die Länder Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen haben gesonderte Gesetze zum Schutz der Bienenbelegstellen erlassen.