Protokoll der Sitzung vom 12.11.2010

Ich möchte wenigstens im Rahmen einer Intervention darauf hinweisen, dass es, bevor wir uns im Landtag damit befasst haben, einen Selbstbefassungsantrag der FDP-Fraktion zur Wirkung des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes und Ähnlichem - den genauen Titel habe ich nicht im Kopf - gegeben hat und wir daraufhin im Ausschuss zu den Fragen diskutiert haben.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass die AOK dem Sozialausschuss, ich glaube, im Zusammenhang mit der Leitstellenreduktion ein Schreiben übersandt hat, in dem dargestellt wurde, dass es im Bereich des Harzes doch zu erheblichen Einsparungen gekommen ist, das aber nicht in jedem einzelnen Fall auszuweisen gewesen war. Im Harzbereich gab es pro Jahr eine erhebliche Einsparung. - Danke.

Vielen Dank. - Das war für uns eine zusätzliche Information.

Meine Damen und Herren! Es ist beantragt worden - -

(Zuruf von Herrn Kley, FDP)

- Bitte, Herr Kley.

Eine Kurzintervention. Ich wollte nur feststellen, dass der Innenminister der Koalition die Anzahl der Polizeileitstellen auf drei reduziert, also offenkundig der Meinung ist, dass der Dienst am Bürger, die nahe Versorgung sehr wohl mit weniger Leitstellen möglich ist, während hier die Behauptung getätigt wird, dass man unbedingt mehr Leitstellen brauche. Vielleicht muss man sich einfach einmal auf eine Sache einigen, bevor man mit unterschiedlichen Tatsachen nach außen geht.

Vielen Dank. - Herr Kurze noch einmal. Bitte.

Das bringt mich auch noch zu einer Kurzintervention. Es ging nicht darum, dass wir behaupten - -

(Herr Kley, FDP: Sie hätten doch die Frage be- antworten können!)

Sie können jetzt auf die Intervention antworten.

Es ging der Koalition nicht darum zu behaupten, dass eine Reduzierung weniger kostet oder am Ende weniger bringt. Es ging uns darum, einmal die Frage zu stellen.

Wir haben eine Reduzierung von 24 auf 14 vorgenommen. Das hat nicht zu einer Kostenersparnis, sondern zu einer Kostensteigerung geführt. Wir haben aus Brandenburg oder Sachsen erfahren,

(Herr Kley, FDP: Das gibt es doch gar nicht!)

- jetzt bin ich dran - dass es mit weniger Leitstellen zu vielen Fehlfahrten gekommen ist. Wer die Verantwortung für Fehlfahrten auf sich nehmen will, wenn draußen Kinder, Eltern, Großeltern verunfallen - - Ich möchte das nicht. Deswegen haben wir ein verantwortungsvolles Gesetz gemacht. Wir wollen auch in der nächsten Legislaturperiode ein großes, verantwortungsvolles Gesetz machen.

(Herr Kley, FDP, lacht)

- Herr Kley, Ihre Schwächen haben wir erkannt. Ich habe damals schon gewarnt - das will ich hier noch einmal feststellen -, dass genau das eintritt, was wir heute haben.

(Beifall bei der CDU - Herr Kley, FDP: Ja, ja!)

Vielen Dank auch für diese Klarstellung. Das hätte freilich auch alles im Ausschuss behandelt werden können.

(Herr Kley, FDP: Das war ja nicht möglich! - Herr Kurze, CDU: Sie waren ja gar nicht da! In keiner Sitzung!)

Jetzt stimmen wir ab. Es ist beantragt worden, über die selbständigen Bestimmungen in § 1 getrennt abzustimmen.

Wir stimmen zunächst über § 1 Nr. 1 zu § 12 des Rettungsdienstgesetzes ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE und die FDP-Fraktion, also die Opposition. Wer enthält sich der Stimme? - Offenbar niemand. Damit ist das so beschlossen worden.

Wir stimmen jetzt über § 1 Nr. 2 ab, der sich auf § 15 des Rettungsdienstgesetzes bezieht. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion. Damit ist das so beschlossen worden.

Wir stimmen jetzt über die so beschlossenen selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und

über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem allen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die FDPFraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 16 aufrufe, habe ich die Freude, Damen und Herren des Vereins Kemberger Lebenszeiten begrüßen zu dürfen.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun zum Tagesordnungspunkt 16:

Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGStG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2488

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2510, 5/2511 und 5/2954

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales - Drs. 5/2941

Die erste Beratung fand in der 73. Sitzung des Landtages am 18. März 2010 statt. Ich bitte Herrn Dr. Eckert, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung sowie die beiden Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE wurden vom Landtag in der 73. Sitzung am 18. März 2009 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales überwiesen. Mitberatend war der Ausschuss für Inneres.

Das in Sachsen-Anhalt derzeit noch geltende Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Land Sachsen-Anhalt vom 22. November 2001 entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen und weist im Vergleich zum Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2002 und zu vergleichbaren Gesetzen anderer Bundesländer Regelungslücken auf.

Auch die am 13. Dezember 2006 von der Generalkonferenz der Vereinten Nationen verabschiedete und am 26. März 2009 innerstaatlich in Kraft getretene Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfordert eine Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt.

Der federführende Ausschuss für Soziales verständigte sich in der 54. Sitzung am 14. April 2010 zunächst auf eine Anhörung. Diese öffentliche Anhörung fand in der 57. Sitzung am 9. Juni 2010 statt. Eingeladen war auch der mitberatende Ausschuss für Inneres.

Zum umfangreichen Anhörungskreis gehörten die mit den Belangen behinderter Menschen explizit befassten Verbände und Organisationen wie zum Beispiel der Allgemeine Behindertenverband in Sachsen-Anhalt, der Blinden- und Sehbehindertenverband, die Gehörlosengemeinschaft sowie die Liga und die unter ihrem Dach agierenden Wohlfahrtsverbände. Auch die kommunalen

Spitzenverbände und die Behindertenbeauftragten für das Land und für die Landeshauptstadt Magdeburg waren vertreten.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des noch geltenden Landesbehindertengleichstellungsgesetzes wurde von allen Anhörungsgästen begrüßt und die Notwendigkeit dieses Vorhabens allgemein erkannt. Die meisten Angehörten brachten jedoch zu einigen Punkten des Gesetzentwurfes Hinweise sowie Änderungs- und Ergänzungsempfehlungen vor, die aus ihrer Sicht sinnvoll und notwendig seien. Das tat auch die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die an einigen Stellen des Gesetzentwurfes den Aufbau neuer Barrieren befürchtete.

Der Allgemeine Behindertenverband schlug unter anderen eine Änderung des § 10 - Gemeinsame Erziehung und Bildung in öffentlichen Einrichtungen - vor. Dieser Paragraf sei unter Beachtung der Umsetzung des Artikels 24 Abs. 2 der UN-Konvention aus seiner Sicht zu allgemein formuliert. Ähnliche Kritik hinsichtlich des § 10 wurde im Übrigen von den meisten der Angehörten geäußert.

Darüber hinaus empfahlen der Allgemeine Behindertenverband und auch die Liga, ressortübergreifende Einzelgesetze und entsprechende Rechtsvorschriften hinsichtlich ihrer Aktualität und Konformität, das heißt, Inhalte und Begrifflichkeiten, mittelfristig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen bzw. zu ändern.

Der kommunale Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg plädierte unter anderem dafür, im Gesetz den Bezug auf die UN-Behindertenkonvention mehr herauszustellen, zum Beispiel in § 1 - Ziele des Gesetzes.

Der Beauftragte des Landes für die Belange Behinderter regte eine Änderung in § 22 an, mit der die Möglichkeit eröffnet würde, den Landesbehindertenbeauftragten bei der Erarbeitung aller Gesetze und Verordnungen einzubeziehen. Außerdem kritisierte er, dass kommunale Behindertenbeauftragte nicht mehr hauptamtlich bestellt werden sollten, wie das noch der Entwurf des Landesbehindertenbeirats vorsah.

Die kommunalen Spitzenverbände befürchteten bei der Umsetzung dieses Gesetzes erhöhte Kosten im investiven Bereich und sahen durch die Übertragung neuer Aufgaben erhebliche finanzielle Belastungen auf die kommunalen Haushalte zukommen, die sie überfordern würden. Im Übrigen begrüßten sie § 28, der nach zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluation des Gesetzes vorsieht, mit der auch beabsichtigt ist, die finanzpolitischen Auswirkungen zu überprüfen.

In der 58. Sitzung des federführenden Ausschusses für Soziales am 25. August 2010 wurde die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lagen dem Ausschuss eine Stellungnahme und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die vorwiegend, mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales abgestimmt, redaktionelle Änderungen enthielt. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen insgesamt sieben und die Fraktion DIE LINKE insgesamt 13 Änderungsanträge eingereicht.

Zu einigen Punkten in der Gesetzesberatung:

In § 1 - Ziele des Gesetzes - wurde der von vielen Anhörungsteilnehmern geäußerten Anregung gefolgt und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behin

derungen ausdrücklich hervorgehoben. In Absatz 1 wurde deshalb eine entsprechende Ergänzung aufgenommen. Dazu lagen fast inhaltsgleiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE vor.

Auch zu § 2 - Menschen mit Behinderungen - lagen inhaltsähnliche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE vor. Beschlossen wurde letztlich der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem die Worte „Schädigung oder Funktionsbeeinträchtigung“ durch das Wort „Sinnesbeeinträchtigungen“ ersetzt wurden.

Hingegen wurde die in der Anhörung oft geäußerte Kritik hinsichtlich des § 10 - Gemeinsame Erziehung und Bildung in öffentlichen Einrichtungen - vom Ausschuss nicht aufgegriffen. Ein diesbezüglicher Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fand keine Mehrheit.