Protokoll der Sitzung vom 09.12.2010

Gut ist auch - das muss ich neidlos anerkennen -, dass der Ausschuss eine ganze Reihe von Anregungen aufgenommen hat, die im Rahmen der Anhörung und vom Ausschuss für Recht und Verfassung, der noch einmal intensiv tätig geworden ist, gekommen sind. Es ist einer der Gesetzentwürfe, von denen man sagen muss, dass in den Beratungen viele durchgreifende Änderungen umgesetzt worden sind. Diese haben den Gesetzentwurf besser gemacht, als er war, als er im Landtag das erste Mal gelesen worden ist.

Positiv ist auch die Regelung zum Datenschutz, die Sie heute noch einmal per Änderungsantrag einbringen. Wir haben im Ausschuss lange darüber diskutiert. Es war am Ende auch der zeitlichen Enge geschuldet, dass wir im Ausschuss keine entsprechende Regelung gefunden haben, die die Bedenken des Datenschutzbeauftragten auf der einen Seite und die Wünsche und Notwendigkeiten der Betreiber auf der anderen Seite in Einklang gebracht hat. Ich halte das für eine sinnvolle Vorgehensweise.

Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Punkten, die wir als FDP-Landtagsfraktion ablehnen, bei denen ich es bedauere, dass wir bei den Beratungen keine Verbesserungen, keine Lösungen gefunden haben. Auf diese Punkte will ich mich jetzt konzentrieren.

Der eine Punkt ist ein eher rechtssystematischer. Ich finde den Gesetzentwurf nach wie vor enorm unhandlich und unübersichtlich. Wir haben das bei der zweiten Lesung im Ausschuss gemerkt. Wir haben angefangen, wild von einer Seite auf die andere zu springen. Wir haben verzweifelt versucht, die Verweise und Bezüge zu finden. Ich glaube, das ist ein Punkt, an dem man im Rahmen der Evaluierung in der nächsten Legislaturperiode sicherlich noch einmal nachschauen wird, ob das wirklich so zielführend ist.

Es kann durchaus sein - das will ich zugestehen -, dass die Betreiber damit klarkommen und dass sich die Sorgen und Probleme, die wir im Landtag damit hatten, als unbegründet herausstellen. Das würde mich freuen. Ich muss aber ganz offen gestehen, dass ich den Gesetzentwurf enorm unhandlich fand und wir alle gemeinsam damit Schwierigkeiten hatten.

Ein Kernpunkt ist für mich natürlich die Frage des Bürokratieabbaus. Ich meine, dass der Gesetzentwurf da nicht weit genug greift. Wir haben nicht den Mut gehabt, das Intervall der heimaufsichtlichen Prüfung überall auf drei Jahre festzulegen, wenn MDK oder Sachverständige im Heim sind. Ich hielte das für richtig. Wir werden künftig auch im Bereich der Heimaufsicht damit zu tun haben, ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen zu können.

Der Punkt ist für mich, dass wir dort prüfen und dort die staatliche Kontrolle konzentrieren, wo es nötig ist. Wenn ein Heimbetreiber über viele Jahre bewiesen hat, dass er ordentlich arbeitet, dass er gesetzestreu arbeitet, dass er im Sinne der Heimbewohner arbeitet, dann halte ich es für gerechtfertigt zu sagen: Okay. Ich muss mit der Aufsicht nicht so häufig kommen. Ich schenke dir auch ein Stück weit Vertrauen. Das heißt nicht, dass man nicht anlassbezogen kontrollieren und Hinweisen nicht nachgehen darf. Ich glaube, wir hätten als Gesetzgeber einen Ansatzpunkt gehabt und hätten überall einen Zeitraum von drei Jahren nehmen können. Aber den Mut haben Sie nicht gehabt.

Wichtig ist aber, dass wir eine Trennung von der Einbindung gesellschaftlicher Gruppen gefunden haben. Darüber haben wir bei der Einbringung lange diskutiert. Ich glaube, es wäre tatsächlich eine schwierige Nummer geworden, wenn die Einbeziehung von gesellschaftlichen Gruppen die Abwesenheit der Heimaufsicht normiert hätte. Das ist ein positiver Aspekt.

Eine große Bedeutung bei der Beratung des Gesetzentwurfes hat die Frage gehabt, wie wir neue, weitere Wohnformen entwickeln können, in denen Herr Rotter

einmal gern leben möchte. Wie kommen wir überhaupt zu neuen Modellen?

Dafür muss ich natürlich ein attraktives Angebot machen. Ich muss dafür Sorge tragen, dass ein Heimbetreiber, wenn er Modelle anbietet, wenn er versucht, neue, attraktive Angebote zu machen, das Modell dann relativ schnell auf den Markt bringen kann. Daher hätte es aus meiner Sicht ausgereicht, das einmalig zu befristen. Von mir aus hätte man gesagt, dass man sich das Ganze nach vier Jahren anschaut und dass es dann entweder eine Genehmigung auf Dauer oder eben keine Genehmigung gibt. Dann brauche ich nicht noch einmal weitere Jahre zu experimentieren.

Auch das sind Punkte, bei denen ich mir gewünscht hätte, dass wir ein bisschen mehr Mut gehabt hätten, als wir mit dem Gesetzentwurf gezeigt haben.

Abschließend will ich nur noch einen Punkt nennen, der für mich wirklich ein Problem ist. Wir haben lange darüber diskutiert, wie wir das Gesetz nennen, und haben im Zuge der Anhörung verschiedene Begriffe für das Gesetz gefunden. Wir haben uns von dem Begriff „Heim“ verabschiedet und reden jetzt von Wohnformen. Es ist sicherlich richtig, dass Menschen, die in diesen Wohnformen betreut werden, nicht gern von Heimen reden, weil dies schon einen etwas stigmatisierenden Charakter hat.

Wir haben aber jetzt das Problem, dass wir mit der Länderhoheit in allen Bundesländern lustige neue Namen und unterschiedliche Begriffe und Bezeichnungen gefunden haben und dass derjenige, der sich länderübergreifend informieren möchte, vor einem Wust von unübersichtlichen Begrifflichkeiten steht und jedes Mal schauen muss, wie das Ganze definiert ist.

(Zustimmung von Herrn Dr. Eckert, DIE LINKE)

Das wird für den Anwender, für die Träger, aber auch für die Bürger, die nach entsprechenden Angeboten suchen, zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Nachdem wir alle unsere Kreativität bei diesem Punkt ausgelebt haben, sollte man in Zukunft vielleicht zu etwas mehr Harmonie in diesem Bereich kommen. Ich denke, das wird eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode sein. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens, für Ihren Beitrag. - Wir kommen zum letzten Debattenbeitrag. Für die SPDFraktion hat Frau Dr. Späthe das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Hüskens, in dem letztgenannten Aspekt Ihrer Rede kann ich Ihnen nur ausdrücklich und aus vollem Herzen zustimmen, was die in der Tat in allen Bundesländern total unterschiedlich ausgefallenen Nachfolgegesetze zu dem Heimgesetz angeht. Es ist ein großer Nachteil, dass das so gekommen ist. Nach meinem Kenntnisstand war es aber nicht zu erreichen, dass die Länder untereinander in irgendeiner Form den Föderalismusgedanken aufgeben und etwas Einheitliches machen.

Ich möchte nicht noch einmal auf die Inhalte eingehen, sondern vier Anmerkungen machen, die mir auf dem Herzen liegen.

An den Antrag der PDS-Fraktion vom 13. Dezember 2006 erinnere ich mich noch äußerst genau. Das war der Auftrag zur Erarbeitung eines Landesheimgesetzes und meine erste Rede in diesem Hohen Haus. Sie war zu einer ähnlich späten Zeit und alle waren ähnlich wie heute im Gedanken schon bei der Weihnachtsfeier.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Herr Gallert, DIE LINKE: Nein! - Herr Dr. Eckert, DIE LINKE: Nein!)

Ich hatte damals, nachdem meine Vorredner die Reden zu Protokoll gegeben hatten, gesagt: Es tut mir leid. Ich kann sie nicht zu Protokoll geben. Es ist meine erste.

(Herr Dr. Eckert, DIE LINKE: Das wusste ich aber nicht mehr!)

- Es war so.

Zweitens. Fast ein Jahr lang haben wir und habe insbesondere auch ich an diesem Gesetz gearbeitet und gelitten. Es ist schon bezeichnend, dass der Sozialminister genau diese Formulierung gewählt hat. Das drückt ein kleines bisschen aus, wie schwierig die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes war, wie viel intensive Arbeit darin steckt und wie viele Runden wir gedreht haben.

Nun könnte man drittens sagen: Es ist vollbracht. Aber auch hier geht es nicht ohne einen weiteren Änderungsantrag. Eingebracht hat ihn schon der Kollege Rotter. Ich möchte nur noch einmal auf § 33 - Verordnungsermächtigung - hinweisen, weil mir der unheimlich am Herzen liegt und wir auch im Ausschuss in der letzten Sitzung hart gerungen haben, und zwar um die Frage: Wie kriegen wir diesen Aspekt der Kontrolle über die Verordnungen in das Gesetz?

Diese Verordnungen lösen die Heimmindestbauverordnung, die Heimmindestpersonalverordnung und die Heimmindestmitwirkungsverordnung ab. Deshalb ist es Aufgabe des Parlaments, einen Blick darauf zu werfen. Es geht darum, die Fachkraftquote im Blick zu behalten. Es geht darum zu schauen, dass die neue Mindestbauverordnung den neuen Wohnformen nicht mehr im Wege steht, als dass sie sie befördert, obwohl das eigentlich der Ansatz und der Sinn dieser neuen Gesetzgebung war.

Insofern bin ich dankbar. Wir wären mit einer einvernehmlichen Lösung im Ausschuss zufrieden gewesen. Unser Koalitionspartner hat den Landtag in die Verantwortung genommen. Dafür mein Dank.

Damit bin ich auch bei Punkt 4 meiner kurzen Rede: Herzlichen Dank an alle Mitstreiter, an all die Kollegen in den mitberatenden Ausschüssen, an das Fachreferat und an den GBD, die wahrlich alle mitgelitten haben, wenn auch auf der einen oder anderen Seite aus unterschiedlichen Gründen.

Jetzt haben wir es geschafft. Ich finde das gut. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf inklusive des vorliegenden Änderungsantrags. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/3008 abstim

men. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Ich sehe Zustimmung bei allen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Ich schlage Ihnen vor, jetzt über die so geänderten selbständigen Bestimmungen, über die Abschnittsüberschriften, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gänze abzustimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt das ab? - Das ist die FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist DIE LINKE. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden und ich darf Tagesordnungspunkt 17 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2969

Einbringer ist in Vertretung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit Herrn Dr. Haseloff Herr Dr. Daehre. Bitte schön.

(Zuruf von der FDP: Mach es nicht so langweilig!)

Meine Damen und Herren! Das vorliegende Änderungsgesetz dient der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Benennung der nach Landesrecht zuständigen Stelle für den Bereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten und des Schornsteinfegerhandwerkergesetzes.

(Zuruf von der FDP: Zwei verschiedene Sachen!)

- Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, Herr Kollege.

(Heiterkeit im ganzen Hause - Zuruf von der FDP: Das finde ich gut, dass Sie das erkannt haben!)

- Sie trauen mir wenig zu.

(Heiterkeit im ganzen Hause)

Die Änderung des Geldwäschegesetzes ist am 21. August 2008 in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 37 der dritten Geldwäscherichtlinie. Es soll die Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche verhindern sowie den Terrorismus bekämpfen.

Der Bund hat die in seine Gesetzgebungskompetenz fallenden Aufsichtszuständigkeiten bereits in § 16 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 des Geldwäschegesetzes bestimmt. Nach Nr. 9 obliegt es den Ländern, die nach Landesrecht zuständige Stelle zu benennen. Eine solche zuständige Stelle wurde im Land Sachsen-Anhalt noch nicht benannt.

Für die Umsetzung des Geldwäschegesetzes und damit der dritten EU-Geldwäscherichtlinie sind Festlegungen zu treffen, welche Stelle für die im Geldwäschegesetz festgelegten Verantwortungsbereiche im Rahmen des Landes Sachsen-Anhalt zuständig ist.