Protokoll der Sitzung vom 10.12.2010

Entschuldigung, Herr Wolpert, reden Sie von unserem Gesetzentwurf oder vom Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen?

Ich rede von diesem Gesetzentwurf. - Sind Sie auch der Auffassung, dass diese Ordnungswidrigkeitenregelung letztlich nur unsere Landeskinder benachteiligt?

Meine zweite Frage ist: Wie steht DIE LINKE zu der nunmehr im Gesetz enthaltenen Forderung, dass das ein freier Beruf ist?

Zur letzten Frage: In § 1 ist geregelt, dass die Restauratorin oder der Restaurator einen freien Beruf ausübt. Sie oder er betreibt somit kein Gewerbe. Wenn man kein Gewerbe betreibt, dann ist die logische Konsequenz, dass man einen freien Beruf ausübt.

(Herr Gürth, CDU: Das ist im Einkommensteuer- recht geregelt!)

Das finde ich an dieser Stelle absolut unstrittig. In unserem Gesetzentwurf stand lediglich die Aussage, dass er kein Gewerbe betreibt. Die Koalitionsfraktionen hat dies um die Bemerkung ergänzt „übt einen freien Beruf aus“. Ich kann mit beiden Formulierungen leben. Das ist nämlich vom Sinn her das Gleiche.

Zu der anderen Frage. Ich denke nicht, dass es Benachteiligungen gibt. Ich glaube, Sie haben da einen Denkfehler. Wir machen das Gesetz nicht für die 62 Restauratoren, sondern wir machen es für die unzähligen Kunst- und Kulturgüter im Land.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Hüskens, bitte.

Herr Gebhardt, ich habe eine Nachfrage dazu. Machen Sie es doch einmal praktisch; ich habe es nicht so gern abstrakt.

Wenn jemand nicht in der schönen Restauratorenrolle von Herrn Weigelt steht - also die berufsbezeichnenden Begriffe Restaurierung oder Konservierung nicht verwenden darf -, was macht der, wenn er einen Vertrag unterschreibt? Die Privaten juckt das nicht, da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Die werden sich ihre Kunden auf dem freien Markt suchen und fertig.

Kommen wir aber einmal zu dem Bereich der öffentlichen Hand. Ein Gewerk wird üblicherweise zunächst ausgeschrieben und dann vertraglich untersetzt. Was tun Sie, wenn Sie aus unserem Bundesland kommen und nicht in der Restauratorenrolle stehen, aber eine entsprechende Leistung erbringen wollen? Man ist auf Sie gekommen, weil Sie eben ein Fachmann für etwas sind und das besonders gut können. Was tun Sie dann mit dem Vertrag, um zu umgehen, dass Sie anschließend aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach diesem Gesetz 10 000 € zahlen müssen?

(Herr Gürth, CDU: Das ist doch ganz einfach!)

Frau Hüskens, jeder, der an Kunst- und Kulturgütern Restaurierungsarbeiten vornehmen möchte, kann sich entsprechend qualifizieren. Wenn er die Qualifikationen nachweisen kann oder gewisse Praxisnachweise vorlegen kann, kann er sich in die Restauratorenliste des

Landes eintragen lassen und darf sich damit auch als Restaurator bezeichnen.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Genau damit haben wir die Diskriminierung!)

- Entschuldigung, wieso ist es eine Diskriminierung, wenn jemand für eine Tätigkeit, die er ausüben möchte und für die er öffentliche Aufträge bekommen möchte, eine Qualifikation nachweisen muss? - Das ist doch völlig logisch.

(Beifall bei der LINKEN - Widerspruch bei der FDP)

Der Skandal besteht doch darin, dass sich jeder so nennen kann und man überhaupt keine Möglichkeit hat zu vergleichen, welche Qualifikationen er überhaupt vorzuweisen hat. Auch ich kann mich theoretisch Restaurator nennen und um Aufträge bewerben. Darin besteht doch derzeit der Skandal, dem wollen wir Abhilfe schaffen.

(Herr Gürth, CDU: Das kann im Ausschuss be- sprochen werden!)

Meine Damen und Herren! Ich verstehe die Eile, weil die Wahlperiode zu Ende geht. Aber wären das nicht Gespräche, die im Ausschuss besser geführt werden könnten?

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der LINKEN)

Das müssten Sie der Fragestellerin sagen.

Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Zum Schluss der Debatte erhält der häufig zitierte Kollege Weigelt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nicht noch einmal ans Rednerpult treten, aber das hat mich jetzt doch gelockt. Herr Gebhardt, Sie sprechen von Scheinheiligkeit, wenn ich es richtig im Ohr habe.

In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen sagen: Sie sprechen immer von Ihrem Entwurf. Ich habe Ihnen in meinem Redebeitrag gesagt, woher der Entwurf kommt: Er kommt vom Verband deutscher Restauratoren. Das Datum kann ich Ihnen mitliefern: Am 4. März 1995 ist dieser Gesetzentwurf, so wie Sie ihn abgeschrieben haben, entstanden. Das werfe ich Ihnen im Übrigen gar nicht vor. Das ist der Entwurf des Verbandes deutscher Restauratoren.

(Zurufe von der FDP - Unruhe)

- Das ist doch ganz normal. - Jetzt aber stellen Sie sich hier ans Mikrofon und sagen: Sie haben „unseren“ Entwurf übernommen. Mit dem Begriff Scheinheiligkeit sollte man also vorsichtig sein; das zielt dann, wenn überhaupt, in beide Richtungen. Den Rest können wir im Ausschuss besprechen.

Liebe Frau Dr. Hüskens, Sie haben gefragt, wie in einem solchen Fall der Vertrag unterschrieben wird. Wir haben

eispiele, wo so etwas ganz perfekt funktioniert; das meine ich im übertragenen Sinne. Denken Sie zum Beispiel an die Berufsbezeichnung „Trainer“, die muss lizenziert sein. Es gibt A-Trainer etc.

Einer der bedeutendsten Trainer in Deutschland hieß Franz Beckenbauer und wurde „Kaiser“ genannt; er durfte sich aber nicht Trainer der deutschen Nationalmannschaft nennen. Wie hat er sich genannt? - Er hat sich Teamleiter genannt.

Ich denke, dazu werden wir in Zukunft noch einiges erleben. Ich beantworte jetzt aber keine weiteren Fragen mehr. Das machen wir alles im Ausschuss. Es sei denn, es ist eine interessante Frage.

(Herr Gürth, CDU: Die wollen nicht mehr! Die FDP gibt die Arbeit auf!)

Ich werbe noch einmal für diesen Gesetzentwurf. Ich bitte um Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse.

(Beifall bei der CDU)

Herr Weigelt, es gibt noch immer zwei Fragewünsche.

Von Herrn Kley und von Frau Klein.

Nein, das machen wir im Ausschuss.

Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Es ist eine Überweisung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit beantragt worden. Wenn das eine Mehrheit findet, dann ist der andere Antrag, der auf eine umgekehrte Überweisung zielte, hinfällig.

Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die FDP-Fraktion. Der Gesetzentwurf ist damit an die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 22 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Zweite Beratung

Zeitarbeit auf Mindestmaß begrenzen

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2422

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drs. 5/2970

Ich bitte Herrn Tilmann Tögel, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Anliegen des Antrages hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit bereits vor der Überweisung im Rahmen einer Anhörung von Zeitarbeitsfirmen sowohl aus der Sicht der Arbeitgeber als auch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung der Zeitarbeitsbranche am 16. September 2009 befasst.

Bei der Auswertung der Anhörung waren die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend der Meinung, dass die Anhörung sehr wichtig gewesen sei und dass man eine Reihe von Informationen und Erkenntnisse gewonnen habe, die in der öffentlichen Diskussion bislang noch keine Beachtung gefunden hätten.