Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

Wenn Sie sagen, dass die Informationen, die bereits seit dem Jahr 2002 vorlagen, die für uns erst nach der Einsichtnahme in die Akten erkennbar wurden und vor allen Dingen durch den angesprochenen Aktenvermerk von Frau Rohschürmann aus dem Jahr 2004 deutlich wurden, dann stellte sich natürlich auch bei uns, der SPD, die Frage, ob es durch den Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses gedeckt ist, dies weiter zu untersuchen. Denn im Einsetzungsbeschluss heißt es unter Abschnitt II:

„Der Ausschuss soll des Weiteren klären, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die politische Leitung des Ministeriums des Innern im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle des Abteilungsleiters Polizei in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Kenntnis erhalten hat …“

Damit ist der Zeitraum also eingegrenzt worden.

Nach diesen Ergebnissen bleibt also doch die Frage, ob es eines solchen parlamentarischen Untersuchungsausschusses bedurfte, und auch, wozu er eigentlich diente.

Sie, Herr Kosmehl, sprachen am Ende Ihrer Rede im April 2010 davon, dass Sie nicht versucht sein wollten, dieses Thema als Wahlkampfthema zu missbrauchen. Sie haben auch angesprochen: Es ist leider nicht geglückt, die Arbeit des Ausschusses bis zum Herbst abzuschließen. Aber mit diesem Ergebnis ist wahrscheinlich auch kein Wahlkampf zu machen. Die Klarstellung aller Dinge, wie sie jetzt im Ergebnis feststehen, findet leider kein großes öffentliches Interesse mehr.

Auch ich möchte im Namen der SPD allen, die am Ergebnis und an der Arbeit des Untersuchungsausschusses beteiligt waren, für die sehr gute und auch immer schnelle Arbeit danken. - Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit.

(Zustimmung bei der SPD und von der Regie- rungsbank)

Herr Kosmehl.

Frau Kollegin Schindler, stimmen Sie mit mir darin überein, dass wir uns ohne parlamentarischen Untersuchungsausschuss niemals ein Bild von der Aktenlage, dem Umfang der Aktenführung und von Vermerken hätten machen können, wenn wir nur auf das vertraut hätten, was der Innenminister im Innenausschuss gesagt hat?

(Zustimmung bei der FDP und bei der LINKEN)

An der Stelle stimme ich Ihnen zu.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Eines der Ergebnisse war ja auch, dass daraus Schlussfolgerungen gezogen worden sind.

Danke, Frau Schindler. - Damit ist die Debatte beendet. Auf der Grundlage des entsprechenden Landtagsbeschlusses hat der Zwölfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss nach Abschluss seiner Tätigkeit einen Bericht vorzulegen. Dieser Pflicht ist er soeben mit dem Bericht in der Drs. 5/3094 und der heutigen Berichterstattung nachgekommen. Der Landtag hat den Bericht einschließlich der mündlich vorgetragenen Änderungen des Vorsitzenden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss hat damit seine Arbeit beendet und wir können den Tagesordnungspunkt 21 verlassen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Beratung

Effektiver Datenschutz und Informationsfreiheit für Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/3072

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/3117

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Kosmehl. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich zur Kenntnis genommen habe, und zwar wohlwollend, dass sich die Koalitionsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag im Kern auch für einen effektiven Datenschutz und für die Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt stark machen, kann ich meine Rede etwas abkürzen. Ich möchte Ihnen einige Grundsätze ans Herz legen.

Wir sind uns zum einen dessen bewusst bzw. machen uns bewusst, dass im Zeitalter der Informationstechnologie der Datenschutz das zentrale Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts ist.

(Herr Gürth, CDU: Richtig! Stimmt!)

Wenn wir nicht aufpassen, wie wir mit unseren Daten umgehen, wird es unter Umständen bald nicht mehr möglich sein, diese Daten vor Missbrauch zu schützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Landtag der fünften Wahlperiode mehrfach mit dem Thema Datenschutz beschäftigt - manchmal positiv, manchmal eher aufgezwungen. Der Weg zum Informationszugangsgesetz - jetzt sehe ich zur Fraktion DIE LINKE - war lang. Wir haben ihn in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Die Videoüberwachung am Justizzentrum Magdeburg war etwas, das wir uns sozusagen aufgezwungen haben, genauso wie die Speicherung von Daten Jugendlicher unter 14 Jahren beim Verfassungsschutz. Wir haben uns - auch wenn das Ergebnis aus der Sicht der FDP-Fraktion nicht befriedigend ist - positiv mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich beschäftigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Antrag - ausgehend von einem ähnlichen Antrag zur Kommunalpolitik am Ende der vierten Wahlperiode - soll sozusagen den Staffelstab von der fünften Wahlperiode in die sechste Wahlperiode tragen und noch einmal darauf hinweisen, was der Landtag in diesen fünf Jahren geleis

tet hat und was wir noch an Hausaufgaben zu erledigen haben.

Deshalb bin ich der Auffassung, dass es wichtig ist, dass wir uns heute - darauf gehen die Koalitionsfraktionen dankenswerterweise auch ein - noch einmal in Erinnerung rufen, Herr Kollege Rothe, dass uns eine Hausaufgabe vom Europäischen Gerichtshof aufgetragen worden ist. Wir haben gestern zum Thema Gewerberecht - - Der Minister ist da.

(Minister Herr Dr. Haseloff: Ich bin immer da!)

- Ja, selbstverständlich; also ich zumindest nehme Sie immer wahr. - Wir haben beim Thema Gewerberecht sozusagen in letzter Minute, wo uns eigentlich schon der Zahlungsbefehl aus Brüssel vorgehalten wurde, weil wir das nicht fristgemäß umgesetzt haben - wir waren das vorletzte Land; ich glaube, Mecklenburg-Vorpommern fehlt jetzt noch - gehandelt. Ich hoffe, dass uns das nicht auch im Bereich des Datenschutzes droht. Wir müssen handeln und wir sollen handeln.

(Zuruf von der CDU: Und wir werden handeln!)

So, wie es mir die Kollegen signalisiert haben, verabschiedet sich der eine oder andere auch von der Mitteldeutschland-Lösung, weil die anderen Partner aus meiner Sicht schon frühzeitig signalisiert haben, dass sie nicht mitmachen wollen. Aber bei manchen ist die Erkenntnis erst später angekommen. Diese Lösung werden wir jedenfalls nicht hinbekommen. Wir sollten dann reagieren.

Ich bin mir sicher, dass wir uns vielleicht schon im Mai 2011 wieder mit diesem Thema beschäftigen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie auf einen wichtigen Punkt der Datenschutznovellierung für die Zukunft hingewiesen haben, nämlich auf den Beschäftigtendatenschutz. Dieses Thema ist seit vielen Jahren nicht nur ein Anliegen der Datenschützer, sondern das ist auch ein Arbeitsprogramm der Koalition von CDU/CSU und FDP in Berlin.

(Herr Gürth, CDU: Herzensangelegenheit!)

- Herr Gürth, dass Ihnen als MIT-Vorsitzendem das eine Herzensangelegenheit ist, über Arbeitnehmerdatenschutz zu reden, finde ich sehr gut. - Aus dem Entwurf ergeben sich aber noch einige Fragestellungen. Dabei geht es auch darum, ob bei Bewerbungen künftig auf Google zurückgegriffen werden darf oder nicht. Das muss noch geklärt werden und das sollte zügig geklärt werden. Ich bin dankbar, dass wir uns dieses Themas auch in Sachsen-Anhalt angenommen haben. Es ist wichtig, dass wir uns auch um diesen Bereich kümmern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie in erster Linie um Zustimmung zum Ursprungsantrag. Sollten Sie - wovon ich ausgehe - dann dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Mehrheit schenken, wird sich auch die FDP-Fraktion diesem Antrag in der Schlussabstimmung anschließen. Wir hoffen, dass wir in der sechsten Wahlperiode das Thema Datenschutz weiter behandeln können und auch die anliegenden Hausaufgaben erledigen können, wie wir das auch von der vierten auf die fünfte Wahlperiode mit dem Informationszugangsgesetz getan haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kosmehl. - Für die Landesregierung spricht der Innenminister Herr Hövelmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was das Bekenntnis zu einem effektiven Datenschutz im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich betrifft, so darf ich ebenso wie mein Vorredner daran erinnern, dass sich sowohl der Landtag als auch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt für dieses Ziel stets stark gemacht haben und auch nachhaltig dafür eingetreten sind. Daran - das hoffen wir wohl alle - wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Zu Beginn der nächsten Legislaturperiode wird unter Beachtung der Vorgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 9. März 2010 die Datenschutzkontrolle - insbesondere im nicht-öffentlichen Bereich - neu zu regeln sein. Aus diesem Hohen Haus heraus initiierte Bestrebungen, eine gemeinsame mitteldeutsche Datenschutzkontrollinstitution für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich zu schaffen, sollten - das ist meine Überzeugung - auch weiterhin verfolgt werden. Auch wenn man im ersten Anlauf von den anderen einen Korb bekommt, kann man es trotzdem weiter versuchen.

Unabhängig davon - auch das ist eine wichtige Aussage - arbeitet das Ministerium des Innern zur Umsetzung des Urteils an einem Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine umfassende Regelung des Beschäftigtendatenschutzes ist dringlich. Mit der Verabschiedung des am 25. August 2010 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, zu dem der Bundesrat am 25. Oktober 2010 umfangreich Stellung genommen hat, wird es in naher Zukunft zu den erforderlichen Verbesserungen im Arbeitnehmerdatenschutz kommen.

Sobald das Bundesgesetz verabschiedet worden ist, wird im Interesse der Rechtseinheitlichkeit der Arbeitnehmerdatenschutz für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auch im Lande neu zu regeln sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zum ersten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wird die Landesregierung zu Beginn der nächsten Legislaturperiode schriftlich Stellung nehmen. Die Beiträge der Ressorts zur Stellungnahme der Landesregierung sind von meinem Haus bereits angefordert worden. Entsprechend den Vorgaben des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt wird die Landesregierung nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren - dieser endet am 30. September 2013 - die Auswirkungen des Gesetzes überprüfen und sodann dem Landtag über das Ergebnis der Evaluierung berichten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Stahlknecht.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kosmehl, wir sind Ihnen durchaus dankbar, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben. Dieser Antrag zeigt, dass wir uns in diesem Hohen Hause alle einig sind, dass Datenschutz in der Tat das Bürgerrecht Nr. 1 im 21. Jahrhundert ist. Und weil es so ist, wie es ist, brauchen wir insbesondere im nicht-öffentlichen Bereich eine unabhängige Stelle - ähnlich wie Gerichte -, die unabhängig und ohne Einflussnahme diese Aspekte überwachen und effektiv und konsequent dafür Sorge tragen soll, dass der Datenschutz eingehalten wird.

Wir hatten vor - auch die SPD, unser Koalitionspartner, hat sich zunächst dafür eingesetzt -, zu prüfen, ob man eine solche Behörde in Gesamtmitteldeutschland etablieren kann. Neben den verfassungsrechtlichen Fragen, die das nach sich zieht - wir müssten dazu sogar die Landesverfassung ändern -, bedarf es zumindest einer politischen Einigkeit der drei Länder. Diese ist jedoch nicht zu erkennen. Das nehmen wir zur Kenntnis.

Weil es so ist, wie es ist, werden wir nach der Wiederaufnahme unserer Tätigkeit in der neuen Legislaturperiode unverzüglich ein Datenschutzgesetz verabschieden, in dem wir - das ist die Auffassung meiner Fraktion - den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich und den im öffentlichen Bereich an einer Stelle zusammenführen. Jetzt dürfen Sie klatschen, Herr Kosmehl.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)