Ich habe gesagt: An dieser Stelle haben wir heute noch einmal die Gelegenheit, ganz klar festzustellen, wie wir uns zu diesem Projekt verhalten, und vor allen Dingen festzustellen, wie Sie sich als Fraktion zu diesem Projekt verhalten. Das hat nichts mit Gefühlen zu tun.
(Zuruf: Dann können Sie doch mitgehen! - Herr Kolze, CDU: Gott sei Dank haben Sie nicht die Mehrheit! - Weitere Zurufe von der CDU - Un- ruhe)
Vielen Dank. - Liebe Frau Abgeordnete Dr. Klein, ich schätze Sie außerordentlich, aber ich hatte Ihnen, glaube ich, nicht das Wort erteilt. Aber es ist ja beantwortet worden.
Meine Damen und Herren! Bevor ich jetzt für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Daehre das Wort erteile, begrüße ich Damen und Herren der Urania aus Salzwedel auf der Tribüne. Herzlich willkommen, meine Damen und Herren!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist sicherlich eine meiner letzten Reden vor diesem Hohen Haus, in der es noch einmal um die A 14 und - ich will es wenigstens ein Mal gesagt haben - um die Realisierung des Hosenträgers geht. Herr Güssau hat das schon alles ausführlich erläutert. Damit es auch deutlich ist: Wir vergessen die westliche Altmark nicht.
Darf ich die Frage vorweg beantworten, warum wir uns heute noch einmal damit beschäftigen und warum ich den Fraktionen dafür auch dankbar bin?
Es wurde darüber diskutiert, dass die Finanzierung nicht stehe. Ich war anwesend und habe den Redebeitrag des Landes Sachsen-Anhalt zu Protokoll gegeben. Im Verkehrsausschuss ergab das Abstimmungsergebnis, dass sich die LINKEN der Stimme enthalten haben.
(Herr Scharf, CDU: Ach so! - Herr Gürth, CDU: Die sind nicht für die A 14? - Weitere Zurufe von der CDU)
Die LINKEN im Bundestag haben sich der Stimme enthalten, meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht abgelehnt, sondern sich der Stimme enthalten.
Darum ist es so wichtig, dass von diesem Land Sachsen-Anhalt ein Signal ausgeht und dass man zur Kenntnis nimmt, dass eine überwiegende Mehrheit dafür ist,
Nun kommt immer wieder die Frage, warum es nicht losgeht. Meine Damen und Herren! Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Das Bundesverwaltungsgericht hat über den ersten Abschnitt zu entscheiden und, ich denke, es sollte auch in Richtung des Bundesverwaltungsgerichts möglich sein zu signalisieren, ohne dass wir in irgendeiner Form politischen Druck ausüben wollen, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Nordverlängerung will.
Darum konzentriere ich mich heute in der Zeit, die ich hier habe, nicht darauf, über das Politische zu reden - das hat Herr Güssau hervorragend herübergebracht. Es soll vielmehr darum gehen, einmal deutlich zu machen, was wir unabhängig vom Bau alles für den Umwelt- und Naturschutz tun. Ich will das juristisch einwandfrei herüberbringen und werde das deshalb verlesen:
Mit dem Urteil zur A 143 haben wir neuerliche Auflagen bekommen. Deshalb sind folgende Maßnahmen zu benennen: An 60 % der über 100 Ingenieurbauwerke sind für die ökologische Durchlässigkeit Veränderungen vorgenommen worden, die aus den speziellen Anforderungen der Umsetzung der EU-Richtlinien zur FFH-Verträglichkeit - damit ist Flora-Fauna-Habitat gemeint - und zum Artenschutz herrühren.
Besondere Bauwerke mit einem naturschutzfachlichen Hintergrund sind: vier Wildgrünbrücken, fünf Wildunterführungen, sechs Fledermausüberführungen, zehn Fledermausunterführungen, 31 fischottergerechte Querungen, 17 Durchlässe für Amphibien.
Zur Untersetzung will ich am Beispiel des Bauwerks entlang der A 14 über den Dollgraben Folgendes ausführen: In der Vorplanung, vor dem Urteil zur A 143 ist von einem Bauwerk mit einer lichten Weite von 30 m und einer lichten Höhe von 4 m und von Kosten in Höhe von 1,96 Millionen € ausgegangen worden. Jetzt, nach dem Urteil zur A 143, betragen die lichte Weite 95 m, die lichte Höhe 3 m, und die Kosten 6,98 Millionen €. Meine Damen und Herren! Das ist ein Beispiel für den Natur- und Artenschutz.
Die Aufweitung des Bauwerks begründet sich in seiner ökologischen Funktion im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung: Schaffung von Biotopverbünden, Verbesserung der vorhandenen Funktion und Qualität als Lebens- und Nahrungshabitat für viele Arten, Fledermäuse, Amphibien, Biber usw., Schaffung unterschiedlicher Strukturen wie Feldgehölze und gewässerbegleitende Gehölzreihen, Umwandlung von Acker in Extensivgrünland, Anlage von Kleingewässern, Neuanlage von Leitstrukturen für Fledermäuse, Schaffung neuer bzw. von Ausweichhabitaten für die durch das Bauvorhaben beeinträchtigten Habitate, Anlage von mindesten 20 m breiten Gehölzstreifen entlang des Dollgrabens unter Berücksichtigung der Habitatansprüche der Libellen, Anlage von Feldsöllen in einer Größe von mindestens 250 m² für die Knoblauchkröte und den Moorfrosch.
Ich will deutlich machen, welche Mühe wir uns beim Arten- und Naturschutz machen. Ich könnte noch viele andere Projekte nennen, wo die Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Am Ende muss aber auch einmal die Frage gestellt werden, wo der Mensch bleibt.
Eine übergroße Mehrheit der Menschen befürwortet das Vorhaben, nicht nur wegen der wirtschaftlichen Entwicklung der Altmark, sondern auch um Chancengleichheit innerhalb der Regionen Deutschlands herzustellen. Wir sind bereit, alles für den Natur- und Umweltschutz zu tun. Das setzt aber voraus, dass man uns die Möglichkeit gibt, das Vorhaben zu realisieren.
Meine Damen und Herren! Die Anbindung und Verlängerung der B 190 neu, die dreistreifig gebaut werden soll, oder der Anschluss von Haldensleben an die A 14 über die B 71 neu ist für diese Region wichtig.
Das ist aber nicht nur für Sachsen-Anhalt wichtig, meine Damen und Herren, sondern ebenso für Brandenburg, für Mecklenburg-Vorpommern und für Niedersachsen, für den gesamten nordöstlichen Raum Deutschlands.
Ich weiß, dass wir unter Zeitdruck stehen. Wir müssen sehen, dass wir die EU-Mittel bis zum Jahr 2015 verbaut haben. Darum kann ich mich dem nur anschließen, was Herr Güssau zum Ausdruck gebracht hat, dass wir in diesem Jahr das Baurecht für den ersten Abschnitt bekommen müssen. Ich kann Ihnen auch sagen, dass die Verwaltung die Planfeststellungsverfahren für die anderen Abschnitte entweder schon eingeleitet hat oder dabei ist, sie einzuleiten. Das trifft auch auf Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu. Wenn wir den ersten Schritt getan und das Baurecht für den ersten Abschnitt haben, dann, denke ich, wird es uns auch gelingen, die nächsten Schritte zügig umzusetzen.
Eine vorletzte Anmerkung: Das Projekt darf nicht am Lärmschutz scheitern. Darum habe ich auch noch einmal vorgelesen, was wir alles für den Naturschutz tun.
Meine Damen und Herren! Ich bitte das Hohe Haus, auch für die Zukunft darauf zu achten: Wenn Sie Marienborn passieren und nach Helmstedt fahren, dann haben Sie Lärmschutzwände vom Feinsten. Die Lärmschutzwände sind gebaut worden, um im Hinblick auf die Expo 2000 in Hannover zu zeigen, was Deutschland kann. Die Maßnahmen sind aus meiner Sicht überzogen, weil wir in der Mitte der Autobahn auch noch Lärmschutzwände haben. Aber was für diese Region gilt, das muss auch für die Umsetzung der A 14 gelten; denn Lärm macht krank. Ich verstehe jeden, der in unmittelbarer Nähe der Autobahn wohnt, wenn er sagt, es muss etwas passieren.