Protokoll der Sitzung vom 06.10.2011

Eine unmittelbare Betroffenheit des Landes Sachsen-Anhalt oder des Landesrechts ist nicht erkennbar.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag einstimmig, zu dem oben genannten Verfassungsgerichtsverfahren keine Stellungnahme abzugeben. Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen. - Danke.

Vielen Dank, Herr Kollege Herbst. - Redewünsche kann ich nicht erkennen. Dann lassen Sie uns abstimmen.

Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Drs. 6/426 ab. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Das ist die Mehrheit aller Fraktionen im Haus.

Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Drs. 6/427 zu? - Auch das ist die Mehrheit aller Fraktionen im Haus. Damit sind die Beschlussempfehlungen angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung

Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt

Antrag Landesregierung - Drs. 6/413

Einbringer ist Staatsminister Herr Robra. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung beabsichtigt, Frau Ministerin Professor Dr. Birgitta Wolff in den Aufsichtsrat der IBG Beteiligungsgesellschaft zu entsenden.

Die IBG ist eine Gesellschaft des Landes. Wie sich aus § 3 des Gesellschaftsvertrages ergibt, sind alle Anteile im Eigentum des Landes. Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 2a des Gesellschaftsvertrages der Erwerb, die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an technologieorientierten Unternehmensgründungen.

Per Ende August 2011 hielt die IBG etwa 70 Beteiligungen in den Bereichen Umwelttechnik, Medizintechnik, Oberflächentechnologie, Verfahrenstechnik, Chemie, Mikrosystemtechnik, Optik, aber auch im Bereich der Informationstechnologie.

Der Ministerpräsident war, als er noch Wirtschaftsminister war, Mitglied des Aufsichtsrates dieser Gesellschaft. Am 11. Juli 2006 wurde er zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.

Auch in der jetzigen Legislaturperiode sollte die für Wirtschaft zuständige Ministerin Frau Professor Dr. Wolff Mitglied des Aufsichtsrates sein.

Im Namen der Landesregierung bitte ich Sie, der Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt für Ministerin Frau Professor Dr. Wolff zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

Danke sehr, Herr Staatsminister. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag in der Drs. 6/413 ab.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag der Landesregierung angenommen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Beratung

Für eine Ausweitung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/421

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/464

Einbringer des Antrages der Koalitionsfraktionen ist der Abgeordnete Herr Steppuhn. Bitte sehr.

Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass unser Zeitproblem noch nicht gelöst ist.

(Zuruf: Es ist gelöst!)

- Es ist gelöst? - Jetzt hat er es. Gut. - Herr Steppuhn, jetzt tickt die Uhr wieder.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, ein wenig Zeit als Ausgleich für heute Morgen aufzuholen.

Mit dem vorliegenden Antrag und dem klaren Bekenntnis zu einer Ausweitung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen setzen die Koalitionsfraktionen der CDU und der SPD einen weiteren Punkt aus der Koalitionsvereinbarung um. Wir wollen, dass sich die Landesregierung gezielt dafür einsetzt, das Entsendegesetz auf weitere Branchen, in denen tarifliche Mindestlöhne existieren, auszuweiten.

Zurzeit lässt das bestehende Entsendegesetz eine Aufnahme von weiteren Branchen nicht zu. Das heißt, neue von den Tarifparteien vereinbarte Mindestlöhne und gegebenenfalls auch die, die noch hinzukommen werden, können nicht für allgemeinverbindlich erklärt werden, weil das gültige Entsendegesetz es derzeit nicht zulässt.

Meine Damen und Herren! Konkret bedeutet dieses zum Beispiel, dass die Beschäftigten in der privaten Land- und Forstwirtschaft, inklusive der forstlichen Dienstleister, zurzeit nicht an einem bereits tariflich vereinbarten Mindestlohn partizipieren können. In absehbarer Zeit werden weitere tarifliche Mindestlöhne, die zurzeit von den jeweils zu

ständigen Tarifvertragsparteien verhandelt werden, hinzukommen.

Solange die CDU-FDP-geführte Bundesregierung in Berlin nicht dazu bereit ist, gesetzliche Mindestlöhne flächendeckend in Deutschland einzuführen, ist es notwendig, diesen Weg zu nutzen, um über das Instrumentarium der Allgemeinverbindlichkeit im Rahmen des Entsendegesetzes zu weiteren tariflichen Mindestlöhnen zu kommen.

Mittlerweile partizipieren in Deutschland mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte von für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhnen. In zehn Branchen gibt es bereits Mindestlöhne, die tarifvertraglich vereinbart worden sind. Wenn die Leiharbeit hinzu kommt, werden über 3,5 Millionen Menschen schon jetzt an Mindestlöhnen partizipieren.

Zugleich sind für weitere Branchen bereits Mindestlöhne vereinbart worden oder werden verhandelt, wie zum Beispiel für das Gerüstbaugewerbe oder das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.

Jeder neue Mindestlohn stabilisiert zugleich auch die jeweiligen Flächentarifverträge in den Branchen. Im Übrigen, meine Damen und Herren, sind die tarifvertraglich vereinbarten Mindestlöhne in vielen Bereichen bereits weitaus höher als das, was in der politischen Debatte über den gesetzlichen Mindestlohn erörtert wird und wovon die Rede ist.

Ich nenne ein aktuelles Beispiel. Im Dachdeckerhandwerk gilt mittlerweile ein Mindestlohn von 10,80 €. Diese Lohnuntergrenze ist sowohl in Ost als auch in West vereinbart worden, sodass es auch in diesem Bereich eine Angleichung gegeben hat.

Im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden immer mehr tarifliche Mindestlöhne dazu führen, dass der Druck im Hinblick auf die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland wächst. Von daher enthält unser Antrag auch ein klares Signal in Richtung Berlin. Wir wollen überall dort, wo es geht, Mindestlöhne. Wir bitten deshalb die Landesregierung darum, sich dafür einzusetzen, das Entsendegesetz für weitere tariflich vereinbarte Mindestlöhne zu öffnen.

Ziel muss es sein, grundsätzlich immer dann Mindestlöhne für Branchen einzuführen, wenn sich die jeweils zuständigen Tarifsvertragsparteien darauf verständigt haben. Dies ist im Moment nicht der Fall. Deshalb ist es uns wichtig, dies mit dem vorliegenden Antrag deutlich herauszustellen.

Wir bitten die Landesregierung, entsprechend aktiv zu werden und über ihre Aktivitäten zeitnah in den Ausschüsse für Arbeit und Soziales und für Wissenschaft und Wirtschaft zu berichten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Herr Kollege Steppuhn, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ein paar Anmerkungen zu dem machen, was Herr Steppuhn umfassend dargestellt hat.

Neben den von Herrn Steppuhn genannten Branchen, die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz haben, hat zurzeit noch die Gerüstbauerbranche einen Mindestlohn vereinbart. Bis November soll die Verordnung unter Dach und Fach sein.

Was mich trotzdem immer ein bisschen stört, ist, am Rande gesagt, dass bei allen Branchen der Mindestlohn im Osten 1 € niedriger liegt als der Mindestlohns im Westen. Diese Unterscheidung verstehe ich auch nicht so richtig. Aber es ist in allen Branchen so.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich möchte noch zu dem Punkt, was die Landesregierung tut, Stellung nehmen. Alles andere ist, glaube ich, durch Herrn Steppuhn deutlich gemacht geworden.

Wir werden keine Initiative starten, die keine Aussicht auf Erfolg hat. Wir wissen, dass die politischen Mehrheiten auf der Bundesebene, wie von Herrn Steppuhn eben gesagt, nicht vorhanden sind, um das Arbeitnehmerentsendegesetz auf andere Branchen auszuweiten.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Landesregierung kann sich aber im Rahmen zustimmungspflichtiger bundesgesetzlicher Regelungen oder Vorhaben, wie zum Beispiel beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - in diesem Fall ist es auch geschehen -, für einen branchenspezifischen Mindestlohn einsetzen. Dies werden wir auch tun.

Bis dahin müssen wir insbesondere die Tarifparteien weiterhin dabei unterstützen, sich für Branchenmindestlöhne zu engagieren. Nur so können wir sie festlegen. Sie gelten dann für alle Arbeitnehmer, die in dieser Branche tätig sind. Ich glaube, das ist der Weg, den wir zurzeit gehen können. Das Weitere wird die Zukunft bringen.