Wir wollen, dass diese 200 Millionen € verbindlich festlegt und zugesagt werden; denn Sie stehen zwar im Haushalt des Bundes, aber sie stehen unter Haushaltsvorbehalt. Das heißt, sie sind nicht so sicher, wie wir uns das wünschen. Deswegen sind wir der Auffassung, dass wir als Parlament der Landesregierung die Unterstützung zusagen und sie auffordern sollten, mit unserer Unterstützung hierfür zu kämpfen.
Des Weiteren geht es darum: Wir sind als neue Bundesländer - übrigens trifft das nicht nur die neuen Bundesländer, sondern auch Niedersachen und Schleswig-Holstein - im Wesentlichen auch bei der Frage der Vertretungen und der Anteile in den Vertretungen bei Abstimmungsverfahren in diesem Bundesträger gefordert. Wir stellen deutlich die wenigsten Versicherten, sind aber diejenigen, die - im Moment zumindest noch - am meisten zu dieser bundeseinheitlichen Solidarleistung beitragen.
Um einige Zahlen zu nennen: In der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bekommen wir 4 Millionen € an Zuschüssen vom Bund. Andere bekommen 1,3 Milliarden €. In der Landwirtschaftlichen Pflegekasse bekommen wir gar nichts, führen aber 1 Million € an den Bundesträger ab, und in der Landwirtschaftlichen Alterskasse bekommen wir auch nichts und führen 15 Millionen € an die Bundesversicherungsanstalt ab. Daran kann man auch erkennen, dass wir an dieser Stelle schon sehr weit in unseren Strukturen vorangeschritten sind.
Die LBG MOD ist der einzige Träger, der der Bundesaufsicht unterliegt. Alle anderen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unterliegen noch der Aufsicht der Länder. Auch das ist ein Grund für westdeutsche, insbesondere norddeutsche Länder zu sagen: Wir wollen eigentlich gar nicht unter die Bundesaufsicht, sondern wollen nach Möglichkeit unter Länderaufsicht bleiben.
Das heißt, wir möchten gern, dass unsere Stimmanteile in dem neuen Bundesträger so gewichtet sind, wie unsere Gewichtung auch tatsächlich ist. Im Moment ist es so, dass es nach Köpfen geht, also ein gewichtetes Stimmrecht dort zum Tragen kommen soll. Das können wir nicht befürworten. Denn damit sind wir strukturell immer in der Minderheit. Also sind diejenigen in der Minderheit, die am meisten zum Solidargedanken beitragen. Wir finden, das ist nicht in Ordnung, und deswegen ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle noch einmal Druck machen, damit die Gewichtung der Stimmen besser geregelt wird.
In der Krankenkasse liegt es vor allen Dingen daran, dass wir in den neuen Bundesländern den Fakt zu verzeichnen haben, dass ein erheblicher Teil der in der Landwirtschaft Tätigen gesetzlich versichert ist. Hier trifft die Last also eigentlich nur die
Familienbetriebe, die einzelbäuerlichen Familienbetriebe und die GbRs. Auch hier haben wir ein Ungleichgewicht zwischen den alten und den neuen Bundesländern und sogar innerhalb der LBG MOD eine falsche Priorisierung. Auch hier, glaube ich, muss man noch einmal darüber nachdenken, wie sich das verhält.
In diesem Jahr haben zum ersten Mal alle Beitragsbescheidempfänger der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft festgestellt, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Beiträge verändert hat. Wir hatten bislang ein Beitragsverfahren, das sich auf die Fläche bezieht und ausschließlich darauf abgestellt hat, ob Vieh gehalten wird. Dort gab es dann einen 20-prozentigen Auf- oder Abschlag, ohne Vieh 80 %, mit Vieh 100 %. Das war relativ einfach.
Jetzt haben wir ein System, das die Risikoklassen bewertet, und damit sind die Ackerbaubetriebe bevorteilt, die Viehbetriebe benachteiligt, weil die Klasse höher ist, weil das Unfallrisiko höher ist. Aber im Wesentlichen sind an der Beitragserhöhung - prozentual zumindest - die Kleintierhalter oder Hobbytierhalter am stärksten beteiligt, insbesondere Pferdehalter, die erheblich höhere Beiträge zu zahlen haben als bisher, nämlich 300, 400 % mehr. Das wird sich unter Umständen auf die Anzahl der in Sachsen-Anhalt gehaltenen Hobbypferde auswirken. Es könnte durchaus sein, dass einige sagen: Das wollen wir uns nicht mehr antun, wenn wir plötzlich 300, 400 € pro Jahr an Berufsgenossenschaftsbeitrag zahlen müssen. Da wird sich der eine oder andere überlegen, ob er sein Pferd behält.
Auch das ist ein Punkt, von dem ich sage: Dieser ist noch einmal zu überprüfen, wobei dies eine Frage ist, über die die Selbstverwaltungsgremien selbst entscheiden können. Ich glaube, das war keine besonders gute Entscheidung.
Wir möchten also gern die Stimmverteilung in unserem Sinne vernünftig geregelt haben. Wir möchten gern den Zuschuss von 200 Millionen € verbindlich festgelegt haben, und wir möchten gern, dass die strukturellen Nachteile, die wir haben - auf der anderen Seite sind es ja auch Vorteile -, also dass die hier bestehenden Verhältnisse bei der Stimmverteilung angemessen berücksichtigt werden.
Das ist der wesentliche Inhalt unseres Antrags. Was am Ende dabei herauskommt, müssen wir abwarten. Ich denke, die Bundesländer sind mit dem Thema befasst. Das wird Thema der Agrarministerkonferenzen sein. Ob wir einen Bundesträger bekommen werden, werden wir sehen. Wir wollen aber im Sinne unserer Landwirtschaft, im Sinne der Versicherten in den neuen Bundesländern der Landesregierung die entsprechende Unterstützung geben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank an die Fraktionen der CDU und der SPD, dass sie eine für unsere Land- und Forstwirtschaft wichtige Thematik aufgreifen. Bei der Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung geht es im Wesentlichen um die zukünftige Höhe der Beitragsbelastung für unsere Versicherten.
Die letzte Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung von 2008 ist noch nicht einmal vollständig umgesetzt. Mit dieser Reform wurde, wenn Sie so wollen, der erste Schritt hin zu einem Bundesträger gemacht. Ein Spitzenverband wurde gegründet, der Arbeiten effizienter erledigen soll, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften wurden verpflichtet, den Beitragsmaßstab auf mehr Risiko umzustellen. Weiter wurde ein Lastenausgleich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur Stärkung der innerlandwirtschaftlichen Solidarität eingeführt. Damit wird ein Teil der Altrentenlasten gemeinsam von allen Unfallversicherungsträgern gezahlt.
Strukturbedingt sind diese Lasten im Süden deutlich höher als im Norden, sodass ein Mittelabfluss von Nord nach Süd erfolgt. Noch greift dieser nicht vollständig, noch befinden wir uns beim Lastenausgleich in der Übergangsphase, die erst 2013, also mit der Beitragserhebung 2014 beendet ist.
Des Weiteren müssen die Berufsgenossenschaften ihre jährlichen Verwaltungskosten bis 2014 um 20 % gegenüber 2007 vermindern. - So weit die Schwerpunkte der letzten Reform.
Noch kann nicht abgeschätzt werden, ob die Maßnahmen greifen, und schon steht die landwirtschaftliche Sozialversicherung wieder auf der Tagesordnung. Dabei - Herr Daldrup hat das zutreffend ausgeführt - sind die Interessen der Länder unterschiedlich. Die meisten Bundesländer haben noch die Landesaufsicht über die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger. Das haben wir nicht. Der für Sachsen-Anhalt zuständige Sozialversicherungsträger, die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Mittel- und Ostdeutschland, steht unter Bundesaufsicht, da er für mehr als drei Länder verantwortlich ist.
Bekannt ist, meine Damen und Herren, dass insbesondere in den alten Bundesländern der Strukturwandel immer weiter voranschreitet. Aufwendungen müssen von immer weniger Versicherten getragen werden. Das macht es vor allen Dingen in den Bundesländern mit klein strukturierter Landwirtschaft schwer.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Das geht aus dem Referentenentwurf zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hervor, der uns letzte Woche zuging. Hauptinhalt des Gesetzes ist die Schaffung eines Bundesträgers, der dann auch der Bundesaufsicht unterliegen würde.
Die Beitragsgestaltung soll auch weiterhin den Selbstverwaltungsträgern obliegen. Der Beitrag soll auch zukünftig vorrangig auf das Risiko ausgerichtet sein. Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung ist die Stärkung der innerlandwirtschaftlichen Solidarität und damit verbunden die Reduzierung des Zuschusses des Bundes. Ein weiteres Ziel ist natürlich - das muss man offen sagen - die Erhöhung der Einflussnahme der Bundesregierung.
Unsere Bedenken bestehen hinsichtlich einer möglichen zusätzlichen Beitragsbelastung der Versicherten. Ich sagte bereits, dass bei der vorangegangenen Reform ein partieller Lastenausgleich eingeführt wurde. Bei der jetzigen Reform ist kein Lastenausgleich vorgesehen, sondern die Lasten sollen bei der Beitragsermittlung auf die gesamte Solidargemeinschaft aufgeteilt werden.
Dies stärkt, so die Auffassung der Bundesregierung, die innerlandwirtschaftliche Solidarität. Die Stärkung der innerlandwirtschaftlichen Solidarität heißt aber aktuell, dass die Versicherten der Landwirtschaftlichen Berufgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland erst einmal 25 Millionen € in den Lastenausgleich einzahlen.
Dank einer Bundesratsinitiative, die auch SachsenAnhalt unterstützt hat, wurde der Lastenausgleich bei der Verteilung der Bundesmittel berücksichtigt. Das bedeutet erhöhte Zuweisungen in Höhe von 6 Millionen €. Damit konnte der von den Versicherten zu schulternde Ausgleich auf 19 Millionen € reduziert werden. Dies war nur ein Teillastenausgleich. Dadurch wird deutlich, womit die Versicherten bei einem vollständigen Ausgleich zu rechnen haben.
Meine Damen und Herren! Des Weiteren müssen wir davon ausgehen, dass der Grundbeitrag erhöht wird. In Sachsen-Anhalt liegt er zurzeit bei 40 €. In anderen Berufsgenossenschaften beträgt er 100 €. Ich denke in diesem Zusammenhang an die Diskussion um die Anhebung dieses Grundbeitrages, insbesondere für die Eigentümer kleiner Waldflächen.
Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer unzumutbaren Belastung insbesondere der Hobbytierhalter, der Imker und der Eigentümer kleiner Waldflächen kommt. Dabei ist es wichtig, dass wir in dem Selbstverwaltungsorgan, also im Träger, ausreichend vertreten sind. Das ist nach dem bisherigen Referentenentwurf
Wir werden über die Thematik auch anlässlich der im Oktober 2011 in Jena stattfindenden Agrarministerkonferenz diskutieren. Wir werden uns auch dafür stark machen, dass der Zuschuss an Bundesmitteln in der ursprünglich angedachten Höhe von 200 Millionen € möglichst erhalten bleibt. Sachsen-Anhalt steht für die Erhaltung dieses Betrages.
Nach meiner Auffassung wäre eine sorgfältige Analyse der vorangegangenen Reform ein erster notwendiger Schritt gewesen, bevor man über eine nächste Reform diskutiert. Die Phase der Evaluierung wurde einfach übersprungen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine ausreichende Interessenvertretung und eine optimale Versorgung bei einer vertretbaren Belastung der Versicherten in Sachsen-Anhalt realisiert wird. Über die Annahme dieses hervorragenden Antrages im Landtag würde ich mich sehr freuen, insbesondere wenn dies mit einer breiten Mehrheit geschieht. Das würde mir eine entsprechende Rückendeckung bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung geben. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Daldrup ist bei der Einbringung des Antrages bereits auf die Aufgaben und die Struktur der landwirtschaftlichen Sozialversicherung eingegangen. Ich möchte Folgendes ergänzen: Wir haben acht regionale Trägerorganisationen. Alle neuen Bundesländer sind in der mittel- und ostdeutschen Trägerorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vereint. Nicht nur die reinen landwirtschaftlichen Betriebe werden dadurch versorgt, sondern auch, wie es der Minister bereits sagte, die Nebenerwerbslandwirtschaft und viele andere Bereiche wie die Jagd und die Forstwirtschaft.
Meine Damen und Herren! Die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist - das wurde bereits zum Ausdruck gebracht - in den einzelnen Regionen Deutschlands sehr unterschiedlich. Während bei uns in Sachsen-Anhalt bzw. in den neuen Bundesländern strukturbedingt doch ein recht ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Beitragsaufkommen und den aufzubringenden Leistungen besteht, haben wir es im Süden
Deutschlands ebenfalls strukturbedingt ganz offensichtlich mit einem unausgeglichenen Verhältnis zwischen dem Beitragsaufkommen und den Versicherungsleistungen zu tun. Der Minister ist darauf eingegangen. Höfesterben, viele mitversicherte Familienmitglieder und anderes führt dazu, dass immer mehr Leistungsempfänger immer weniger Beitragszahlern gegenüberstehen. Es liegt also auf der Hand, dass die Bundeszuschüsse überwiegend den süd- und westdeutschen Trägern zugute kommen.
Sie wissen, dass für DIE LINKE das Solidarprinzip heilig ist. Aber an dieser konkreten Frage, so scheint es uns, wird dieses Prinzip doch überstrapaziert und ist vor allem nicht nachvollziehbar. Wenn wir richtig informiert sind, erhielten die landwirtschaftlichen Sozialversicherungen Mittel- und Ostdeutschland im Jahr 2009 - Herr Daldrup hat das in Millionen ausgedrückt - nur einen Anteil von 0,3 % der gesamten Bundesmittel, die insgesamt ca. 3,8 Milliarden € betrugen.
Wir haben bereits vor gut einem Jahr versucht, uns zu dieser Thematik zu verständigen. Sie erinnern sich sicherlich daran, dass wir dazu im Agrarausschuss auf Antrag der Fraktion DIE LINKE betroffene Vertreter der Berufsgenossenschaft und der landwirtschaftlichen Interessenvertretungen angehört haben und durch die Regierung bzw. durch den Minister Informationen entgegennahmen. Insgesamt haben wir uns kritisch zu dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung positioniert.
Insofern bin ich doch ein klein wenig überrascht über die jetzige Initiative der Koalitionsfraktionen, oder besser gesagt darüber, dass ich zur Kenntnis nehmen muss, dass inzwischen seitens der Regierung sehr wenig unternommen wurde.
Schon damals haben wir auf die Schieflage verwiesen, die es in Vorbereitung und bei Einführung eines risikoabgestuften und differenzierten Beitragsmodells bei der Berufsgenossenschaft gab und immer noch gibt. Wir sprachen damals über die Rücklagen in Höhe von 25 Millionen €, zu deren Bildung nur der ost- und mitteldeutsche Verband aufgrund seiner Größenstruktur gesetzlich verpflichtet ist, also nur die Beitragszahler in den neuen Bundesländern.
Diese Mittel mussten verbandsintern nach dem Solidarprinzip zum Ausgleich der Defizite in den Verbänden der alten Länder umgeschichtet werden, weil der Bund seine Zuschüsse für die landwirtschaftliche Sozialversicherung kürzte und dies generell zu einer Bedingung für die Aufrechterhaltung weiterer Zuschüsse machte.
Im Agrarausschuss haben wir, meine Damen und Herren der Koalition, darüber diskutiert. Mit der Begründung, dass die Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung eine Angelegenheit des
Bundes und beschlossene Sache sei - das ist im Protokoll nachzulesen -, die Umsetzung außerdem eine Angelegenheit sei, die außerhalb der Politik wahrgenommen werden müsse, also im Rahmen der Verbandssatzungen geregelt werde müsse, und die Politik hierbei nicht hineinzureden hätte, wurde das Thema, wie wir heute sehen, doch zu früh ad acta gelegt.
In diesem Zusammenhang muss ich fairerweise betonen, dass selbst in den Reihen der damals Angehörten diese Situation verkannt wurde und die Frage aufgeworfen wurde, warum sich der Agrarausschuss eigentlich damit befasse. Es gab einige Vertreter, die das anführten, weil sie annahmen, der Agrarausschuss mische sich in verbandsinterne Fragen ein.
Dennoch, meine Damen und Herren, besteht in der Tat Handlungsbedarf bei der Umsetzung des Gesetzes zur Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass sich der Bund nicht auf Kosten der Beitragszahler und ungeachtet der Festlegungen im Gesetz und des darauf basierenden Verbandsrahmenplans aus seiner Verantwortung stiehlt und die Zuschüsse weiter kürzt,
und dies vor allem einseitig zum Nachteil der landwirtschaftlichen Sozialversicherung des mittel- und ostdeutschen Verbandes.
Insofern stehen wir Ihrem Antrag aufgeschlossen gegenüber und stimmen - ich möchte das betonen - einer Überweisung zu, und zwar in dem Wissen, dass der Minister, wie er es zum Ausdruck gebracht hat, in unserem Sinne tätig wird. Aber wir sollten dieses Problem nicht durch eine Beschlussfassung erneut ad acta legen, sondern uns damit noch einmal im Ausschuss befassen.