Protokoll der Sitzung vom 06.10.2011

(Zustimmung bei der SPD)

Zur Verbesserung der Leichenschau könnte eine Änderung einzelner Vorschriften des Gesetzes angedacht werden, wenn die Maßnahmen, die die Landesregierung in ihrer Antwort auf die von der Fragestellerin erwähnte Kleine Anfrage aufgezeigt hat, wirkungsvoll sind.

Dabei geht es insbesondere um die Gewinnung von Ärzten und Ärztinnen mit spezieller Fortbildung für die Leichenschau und um eine verstärkte Beteiligung der Institute für Rechtsmedizin. Dafür bedarf es eingehender Beratungen insbesondere mit den zuständigen ärztlichen Körperschaften und einigen Berufsverbänden, sodass mit kurzfristigen Ergebnissen auch angesichts des zunehmenden Ärztemangels nicht zu rechnen sein dürfte.

Zu Frage 2: Eine Entscheidung der Landesregierung über die Finanzierung der rechtsmedizinischen Institute in Halle und in Magdeburg ab dem Jahr 2012 ist noch nicht getroffen worden. Bisher konnte zwischen den beteiligten Ressorts, dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung, dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, trotz der Feststellung, dass eine Deckung der Kosten der rechtsmedizinischen Institute aus Erlösen der hoheitlichen Aufgaben für die Strafverfolgungsbehörden nicht vollumfänglich möglich ist, eine Einigung über die Finanzierung noch nicht erzielt werden.

Zur Klärung der Finanzierung erarbeitete das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft ein Konzept Rechtsmedizin, welches mit den genannten Ressorts zurzeit abgestimmt wird. Danach sind weitere Gespräche geplant.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 3 zum Thema Umzüge durch Neuzuschnitt der Ministerien stellt der Kollege Henke. Bevor er sie stellt, freue ich mich, gemeinsam mit Ihnen die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Norbertusgymnasiums Magdeburg begrüßen zu dürfen.

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte schön, Herr Henke.

Nach Informationen des Ministeriums der Finanzen im „Finanzdialog“ vom 13. September 2011 wird ein Großteil der geplanten 750 Umzüge, die durch den veränderten Zuschnitt einiger Ministerien erforderlich sind, Ende September vollzogen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche Ministerien waren und sind Neuanmietungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen des § 38 Absatz 4 LHO, erforderlich?

2. Welche Kosten entstehen für die einzelnen Neuanmietungen im laufenden Haushaltsjahr 2011?

Vielen Dank für die Frage. - Für die Landesregierung antwortet der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Henke, ich kann mich gut daran erinnern, dass ich das nicht nur in dem Dialog, sondern auch im Ausschuss erläutert habe. Aber ich werde es hier gern noch einmal tun.

Mit dem Koalitionsvertrag vom 13. April 2011 haben die Fraktionen der CDU und der SPD die Fortsetzung ihrer Koalition in der sechsten Legislaturperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt beschlossen und zugleich verabredet, den Zuschnitt einzelner Ressorts neu auszurichten und auch die geplante weitere Zusammenarbeit anzupassen. - Das ist übrigens Kennzeichen vieler Koalitionsregierungen, unabhängig von den Farben, die sie prägen.

In einer Protokollnotiz zum Koalitionsvertrag sind die Abgrenzungen der Geschäftsbereiche im Einzelnen niedergelegt und die Grundsätze zur Umsetzung der Veränderungen einschließlich einer Zeitschiene festgeschrieben worden. Im Vollzug dieses Koalitionsvertrages hat das Kabinett am 3. Mai 2011 den Aufbau der Landesregierung und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche beschlossen.

Zur räumlichen Umsetzung des geänderten Aufbaus der Landesregierung und der damit geänderten Abgrenzung der Geschäftsbereiche sind von der Landesregierung am 17. Mai 2011 das Umzugskonzept und am 6. September 2011 das Umsetzungskonzept zur Unterbringung am Standort Magdeburg beschlossen worden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie alle diese Unterlagen auch kennen.

Die Konzepte berücksichtigen folgende Ziele: die Unterbringung von Dienststellen unter Berücksichtigung funktionsfähiger Einheiten zur Erschließung von Synergien, die Optimierung der Belegung in landeseigenen Liegenschaften, die Erschließung bzw. Nachnutzung landeseigener Flächenressourcen und eine weitgehende Vermeidung langfristiger Fremdanmietung.

Zur Umsetzung der genannten Ziele bei der Unterbringung der Landesregierung werden auch Behörden und deren Liegenschaften einbezogen, die

nur mittelbar betroffen sind. - Dies vorausgeschickt, beantworte ich die beiden Fragen wie folgt.

Zu Frage 1: Neuanmietungen waren für die Aufnahme der Wissenschaftsabteilung im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft im City Carré erforderlich. Sie wissen, dass auch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt umziehen wird. Das hat aber nichts mit dem Neuzuschnitt zu tun, sondern mit der Belastung der alten Immobilie.

Ich erlaube mir, wie auch schon im Finanzausschuss, den zusätzlichen Hinweis darauf, dass wir den Landesbetrieb Limsa ebenfalls im City Carré untergebracht haben, auch um die beschlossene Zusammenführung - zumindest vonseiten der Landesregierung; das Parlament wird sich damit noch beschäftigen - zu erleichtern. Sie wissen, wir haben einen, glaube ich, fünfjährigen Mietvertrag dort unterstellt.

Zu Frage 2: Durch die Neuanmietung für das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft entstehen im laufenden Haushaltsjahr Kosten für die Nettokaltmiete in Höhe von ca. 35 200 €. Für die Anmietung des Landesbetriebes Limsa werden im laufenden Haushaltsjahr Kosten in Höhe von ca. 14 300 € entstehen. - Ich hoffe, ich konnte Ihnen Auskunft geben.

Herr Minister, würden Sie eine Zusatzfrage von Herrn Henke beantworten?

Ja. Soweit ich es kann, würde ich es gern tun.

Das unterstelle ich Ihnen, Herr Minister.

Nein. Die Mietverträge selbst habe ich nicht gemeint.

Ich hatte bei der Fragestellung ganz bewusst auf § 38 Absatz 4 LHO abgestellt. Sie können ausdrücklich bestätigen, dass Verträge nicht künstlich gesplittet wurden, um die Wertgrenze von 125 000 € zu unterschreiten? Können Sie das bestätigen?

Herr Henke, was soll das jetzt?

Ich frage Sie nur.

Wir haben mehrmals stundenlang im Ausschuss darüber gesprochen. Ich kann sagen, dass mir das, was mir aufgeschrieben worden ist und was ich hier vorgetragen habe, logisch erscheint, dass ich das umgesetzt habe, dass mein Staatssekretär Herr Felgner mit dem Umzugskonzept beschäftigt war und dass wir es im Kabinett auch unter kritischer Begleitung aller anderen Ressorts jetzt umgesetzt haben.

Deswegen haben wir, so glaube ich, alles nach Recht und Gesetz gemacht. Darin bin ich mir, was meine Leute betrifft, ziemlich sicher. Zu Fehlern, die dabei passieren, - das habe ich mir jedenfalls in den letzten fünf Jahren erhalten - stehe ich meistens.

Meistens.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Es gibt andere, die stehen gar nicht dazu.

Vielen Dank für die Antwort.

Die Frage 4 zum Thema Zusätzliche Zahlungen an die Kommunen in 2011 stellt die Kollegin Frau Dr. Klein. Bitte schön.

Danke, Herr Präsident. Ich möchte meine Frage gern zurückziehen, weil der Finanzminister den wesentlichen Teil meiner Frage gestern Abend beantwortet hat, indem er einen Nachtragshaushalt ankündigte.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie haben sich damit um die Beschleunigung der Veranstaltung verdient gemacht.

(Heiterkeit - Minister Herr Bullerjahn: Soll ich trotzdem antworten?)

- Das ist schwierig. Wo keine Frage ist, ist keine Antwort.

(Heiterkeit bei der LINKEN und bei der SPD)

Dann kommen wir zur Frage 5 zu den Maßnahmen gegen Grundwasseranstieg, gestellt von der Kollegin Edler. Bitte schön.

Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 27. September 2011 plant die Landesregierung,

zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Millionen € für Maßnahmen zur Abwendung von Schäden und Gefahren infolge von Vernässungen und Erosionen bereitzustellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sollen diese Mittel bereits 2011 zum Einsatz kommen und aus welchen Haushaltsansätzen sollen diese finanziert werden?

2. Sind diese Mittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2012/2013 veranschlagt und in welchen Haushaltsansätzen?

Vielen Dank für die Frage. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Aeikens. Bitte schön.