„Der grundrechtlich geschützte Freiheitsanspruch der Betroffenen lässt sich aufgrund der aktuell zugespitzten Situation derzeit nur schwer realisieren.“
Sind Sie vor dem Hintergrund dieser gemeinschaftlich getragenen Aussage in der Tat noch der Meinung, wie Sie es in der Rede gesagt haben, dass Resozialisierung immer ortsunabhängig sein müsse, auch wenn die von uns gewollte Erreichung der Resozialisierungsziele im Sinne der Betroffenen an dieser Stelle gar nicht mehr möglich war?
Ich bin in der Tat davon überzeugt, dass die Tür für eine erfolgreiche Resozialisierung auch in Insel nicht abschließend zugeschlagen war, bevor eine neue Initiative begonnen wurde, die ganz eindeutig nicht mehr in diese Richtung zielte, sondern auf die Verbringung der Betroffenen an einen anderen Ort.
Ich glaube, dass auch Frau Ministerin das meinte, als sie von dem Zuschlagen der Tür sprach. Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe, aber so habe ich es aufgenommen.
Nicht durch die aufgeheizte Situation, die es zwar schwierig machte, war die Tür endgültig zugeschlagen, sondern durch den Stand, den wir durch diese Intervention erreicht haben, ist die Tür ein für alle Mal zugeschlagen.
(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE - Herr Rosmeisl, CDU: Quatsch! - Weitere Zurufe von der CDU)
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Schröder. Ich kann nicht bestätigen, dass wir vor dem Gespräch durch den Innenminister darüber informiert wurden, dass ein solches Gespräch stattfindet.
Gibt es weiteren Gesprächsbedarf bei den Fraktionen? - Dies scheint offensichtlich nicht der Fall zu sein. Zu diesem Tagesordnungspunkt werden gemäß § 46 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Landtags keine Beschlüsse gefasst.
Damit ist das zweite Thema der Aktuellen Debatte beraten worden und der Tagesordnungspunk 2 ist beendet.
Wir hatten uns heute Morgen im Rahmen des Beschlusses zur Tagesordnung darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 18 aufzunehmen.
Der Entschließungsantrag soll unmittelbar zur Abstimmung gestellt werden. Zu dem Antrag erfolgen keine Einbringung und keine Debatte.
In dem vorliegenden Antrag wird angeführt, dass die Begründung mündlich erfolgt. Wir gehen davon aus, dass die Einbringer während der Aktuellen Debatte die Argumente für die Begründung geliefert haben.
Somit können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten. Wer dem Antrag in der Drs. 6/462 zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit hat der Antrag die Zustimmung aller Abgeordneten gefunden und ist so beschlossen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:
Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtags findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Wir führen diese jetzt durch. Für die Fragestunde liegen sieben Kleine Anfragen vor.
Die Frage 1 zum Thema wirtschaftlicher Nutzen der Saale wird durch Herrn Erdmenger gestellt. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich verlese meine Frage. Laut Medienberichten, unter anderem in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 27. September 2011, lässt das Bundesministerium für Verkehr ein neues Gutachten zum wirtschaftlichen Nutzen des Saale-Seitenkanals erstellen.
Wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass über die in die Studie eingehenden Annahmen vor Erstellung der Studie Transparenz hergestellt und eine breite Konsultation durchgeführt wird und so die Chance eröffnet wird, Befürwortern und Gegnern des Saale-Seitenkanals mit der Studie eine gemeinsame Gesprächsgrundlage zu schaffen?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht der Innenminister Herr Stahlknecht in Vertretung des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Erdmenger in Vertretung von Minister Herrn Webel namens der Landesregierung wie folgt.
Die Beauftragung des Gutachters zum wirtschaftlichen Nutzen des Saale-Seitenkanals und somit auch dessen Betrachtungsumfang sowie die Berücksichtigung der Annahmen obliegen einzig dem Bundesverkehrsministerium.
Eine solche Wirtschaftlichkeitsstudie erfolgt analog zu den Kosten-Nutzen-Analysen, wie sie im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans durchgeführt werden. Da dies ein unter den Ländern anerkanntes Verfahren ist, besteht kein Grund, dieses Mal davon abzuweichen.
Die Frage 2 stellt die Kollegin Frau von Angern zum Thema Änderung des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und zur Zukunft der rechtsmedizinischen Institute in Halle und Magdeburg. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung antwortete auf die Kleine Anfrage KA 6/7153 in der Drs. 6/400, dass Überlegungen bestehen, das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund vorhandener Defizite in der derzeitigen Praxis der Leichenschau zu ändern.
Zudem stellte die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage KA 6/7146 in der Drs. 6/383 fest, dass noch keine tragfähige Entscheidung der Landesregierung zur weiteren Finanzierung der rechtsmedizinischen Standorte in Halle und Magdeburg infolge der noch nicht abgeschlossenen Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Doppelhaushalt 2012/2013 getroffen worden sei.
1. Plant die Landesregierung in der sechsten Wahlperiode eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, um unter anderem die in der Antwort auf die Kleine Anfrage benannten Defizite in der derzeitigen Praxis der Leichenschau zu ändern? Falls ja, in welcher Form und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden?
2. Besteht zwischenzeitlich eine Entscheidung der Landesregierung zur Finanzierung der rechtsmedizinischen Institute in Halle und Magdeburg? Falls ja, welche? Falls nein, welche Gründe gibt es dafür?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Arbeit und Soziales Herr Bischoff.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Eva von Angern namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien eine Novellierung des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nicht vorge