Nichts hat sich in dieser Legislaturperiode daran geändert, dass unser Personal im Justizvollzug zahlenmäßig zu wenig, überaltert und überdurchschnittlich oft krank ist. Diese Spirale muss mittelfristig durchbrochen werden, wenn dieses neue Gesetz seine Wirkung entfalten soll. Dies wird aber eine Frage sein, mit der sich ein neuer Landtag und eine neue Landesregierung beschäftigen müssen.
Positiv zu sehen ist, dass die Rechtstellung der Strafgefangenen im Gesetzentwurf grundsätzlich gestärkt wird. Dies trägt auch der einschlägigen Rechtsprechung auf dem Gebiet des Schutzes der Menschenrechte Rechnung und trägt ebenso dazu bei, dass Gefangene die Chance bekommen, besser an ihrer eigenen Resozialisierung mitzuwirken.
Es geht nicht darum, dass sie einfach nur ihre Strafe absitzen, sondern es geht um Mitwirkung. Zu dieser Mitwirkung trägt aus der Sicht unserer Fraktion grundsätzlich auch eine Arbeitspflicht bei. Sie ist nach dem Grundgesetz und nach europäischer Rechtsprechung zulässig und hilft vielen Gefangenen dabei, sich zu strukturieren und wieder neu zu orientieren.
Das Angebot und die Ausgestaltung dieser Arbeit sind die Knackpunkte. Es geht uns dabei nicht um eine Arbeit in Steinbrüchen, sondern um sinnvolle und qualifizierende Arbeiten in gut ausgestatteten Werkstätten.
Eine Zustimmung zur Arbeit, wie im Antrag der Fraktion DIE LINKE enthalten, sehen wir als nicht unbedingt notwendig an. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Änderungsantrag der Stimme enthalten, da in begründeten Fällen von der Arbeitspflicht durchaus abgesehen werden kann.
Bei der Ausgestaltung ist die Vergütung ein entscheidendes Thema. Wir sagen ganz klar: Der Mindestlohn muss auch in der Strafhaft gelten. Ausnahmen davon widersprechen dem Grund
gedanken des Mindestlohnes. Dazu muss sich auf Bundesebene etwas ändern, zumal Strafgefangene keine Rentenansprüche bei der Arbeit in der Haft erwerben. Gute Arbeit, meine Damen und Herren, muss auch in der Haft gut entlohnt werden.
Zu Beginn der Diskussion über den Gesetzentwurf wurde auch das Thema Datenschutz angesprochen, das uns bewegt hat. Wichtige Vorstellungen unseres Landesdatenschutzbeauftragten sind zu wesentlichen Teilen in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Aus diesen Gründen wird sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Kollege, Sie haben gerade zu Recht beklagt, dass die Strafgefangenen, wenn sie arbeiten - und das jahrelang -, nicht rentenversichert sind. Ist Ihnen klar, dass das mit der Arbeitspflicht zusammenhängt? Wir fordern auch deshalb die Abschaffung der Arbeitspflicht, damit sich diese Menschen dann rentenversichern können.
Das ist mir schon klar, dass das daran liegt. Aber wir können es hier nicht ändern. Dieses Thema muss auf Bundesebene geklärt werden, und zwar sowohl was die Rentenversicherungspflicht angeht, als auch was den Mindestlohn angeht.
Grundsätzlich sprechen - nur darauf bin ich hier eingegangen - Dinge dafür, an der Arbeitspflicht im Rahmen der Resozialisierung festzuhalten, damit diese Menschen sozusagen wieder in die Spur kommen und ihren Alltag organisieren können. Frau von Angern ist vorhin darauf eingegangen, dass es im freiwilligen Bereich auch funktioniert.
- Ob es besser funktioniert, weiß ich nicht. Dazu sind wir an der Stelle wahrscheinlich wirklich anderer Meinung.
Ein Großteil dieser Menschen wird sicherlich freiwillig die Arbeit aufnehmen, aber ein relevanter Teil eben nicht. Das ist bei dieser Klientel ein Problem, das wir sehen. Deswegen ist es an dieser Stelle wichtig, dass wir daran festhalten. Aber die Probleme, die Sie angesprochen haben, sehen wir auch.
Ich muss Ihnen an einer Stelle widersprechen. Wir können das Rentenrecht hier natürlich nicht ändern. Aber wir können die Arbeitspflicht abschaffen.
Dann können sich diese Menschen, wenn sie jahrelang im Strafvollzug arbeiten, auch rentenversichern. Man muss bitte auch bedenken, dass diese Menschen, wenn sie viele Jahre im Strafvollzug nicht rentenversichert sind, dann nach der Entlassung noch einmal eine Strafe abgebrummt bekommen, indem sie in die Altersarmut fallen können.
Ich hatte das auch kritisiert und sehe das an dem Punkt genauso. Dennoch wollen wir auf Landesebene an dieser Stelle zum gegenwärtigen Zeitpunkt an der Arbeitspflicht nichts ändern. Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die auf zwei unterschiedlichen Ebenen zu regeln sind. Ich denke, ich habe das ausgeführt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als letzter Redner möchte ich vermeiden, dass ich zu viel doppele. Daher möchte ich nur auf einige wesentliche Punkte aus der Sicht unserer Fraktion und auf das Problem, das Sie, Frau Dirlich, beschäftigt, eingehen.
gung als Regelunterbringung dient dem Schutz des Privat- und der Intimsphäre von Gefangenen. Selbstverständlich besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Unterbringung. Deswegen haben wir darauf großen Wert gelegt.
Bereits in den Einrichtungen vor 1990 ist damit begonnen worden, dass abweichend vom Grundsatz der Einzelunterbringung bis Ende 2024 während der Einschlusszeiten bis zu zwei Gefangene untergebracht werden dürfen, solange die räumlichen Verhältnisse der Anstalt dies erfordern.
Es freut uns als CDU-Fraktion besonders, dass unser Koalitionspartner und natürlich auch Frau Ministerin Kolb die Forderung der Rechtspolitiker meiner Fraktion umgesetzt haben, abweichend vom Musterentwurf den zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Strafgefangenen Langzeitausgang nicht bereits nach fünf, sondern frühestens nach zehn Jahren im Vollzug zu gewähren.
Weiterhin werden wir entgegen dem Musterentwurf an der Mitwirkungs-, Beschäftigungs- und Arbeitspflicht von Gefangenen festhalten.
Herr Herbst, meine Vorredner haben das bereits ausgeführt. Ich will vielleicht nur so viel sagen: Ob diese Menschen eine Arbeitspflicht haben oder eine freiwillige Arbeitsmöglichkeit haben, ist unerheblich; denn in beiden Fällen können sie sich rentenversichern. Bei dem einen wäre es ein Alleingang - -
- Natürlich ist es auch möglich, dass Abgaben übernommen werden. Das Problem dabei ist, dass - das wissen Sie, Frau Dirlich, möglicherweise auch - wir keine Möglichkeit haben, jedem Gefangenen Arbeit anzubieten. Das ist auch ein Problem.
Deswegen sage ich zur Arbeitspflicht: Die Argumente, die die Ministerin, Herr Dr. Brachmann und Herr Herbst vorgetragen haben, stimmen. Diese teile ich. Es ist aber nicht so, dass alle zur Arbeit gezwungen werden. Wir wollen nur von der Pflicht nicht abrücken, nur in Ausnahmefällen. Der Regelfall ist aber - das wissen Sie selbst -, dass wir einfach nicht genügend Angebote von Firmen, die Arbeitsmöglichkeiten schaffen, haben. Das Land kann das allein nicht schaffen. Daher werden wir das weiter beobachten. Ihre Grundintentionen kann ich verstehen.
Wir wollen weiterhin die sogenannte elektronische Aufenthaltsüberwachung als mögliches Mittel des Anstaltsleiters haben. Hierzu gab es bereits umfangreiche Ausführungen, auch in meiner Einbringungsrede.
Ferner haben wir einen Punkt übernommen, der insbesondere auf Anregung des Ministeriums und der Fachleute des Strafvollzuges gekommen ist, nämlich die Problematik des Überfliegens durch Drohnen. Das haben wir aufgenommen. Es geht sowohl um die fotografische Aufzeichnung als auch um das Abwerfen von BtM und anderem.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Ich habe versucht darzulegen, warum wir den Änderungsantrag ablehnen. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Kollege Borgwardt. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Es liegen nunmehr zwei Änderungsanträge vor. Der eine Änderungsantrag ist im Rahmen der Berichterstattung eingebracht worden, in dem im Kern um die Folgen geht, die sich aus der Aufnahme des Absatzes 9 in § 45 ergeben. Ferner gibt es den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
Ich schlage vor, weil der Gesetzentwurf sehr umfangreich ist, dass wir in gewohnter Weise verfahren und zunächst über die Änderungsanträge und danach - je nachdem, wie sie beschieden wurden - über den Gesetzentwurf in geänderter oder nicht geänderter Fassung abstimmen.
Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4539 - dieser lag zuerst vor - ab, der die Aufhebung der Arbeitspflicht betrifft. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt, wie bereits erwähnt, über den von Berichterstatter Herrn Wunschinski vorgetragenen Änderungswunsch bezüglich des § 45 ab. Es geht um die Realisierung von Folgeanpassungen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Änderung angenommen worden.
Ich schlage vor, dass wir jetzt über die selbständigen Bestimmungen unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderung abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit wurden die selbständigen Bestimmungen beschlossen.
Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zur Weiterentwicklung des Justizvollzugs in Sachsen-Anhalt. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit wurde der Gesetzesüberschrift zugestimmt.
Nun lasse ich über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abstimmen. - Wer stimmt dem Gesetz zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz mit der entsprechenden Änderung beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 6.