Protokoll der Sitzung vom 09.12.2015

Diese Prüfstellen nehmen regelmäßig Prüfungen von betriebenen gefährlichen technischen Anlagen vor. Dazu gehören auch Aufzüge, Dampfkessel, Tankstellen usw.

Neben dem Prüfzeichen CE gibt es noch das Prüfzeichen GS. Meist findet man beides zusammen. Dieses steht für „geprüfte Sicherheit“. Das eine erfasst eine höhere Sicherheitsstufe, das andere eine etwas geringere Sicherheitsstufe.

Die Zentralstelle für Sicherheitstechnik nimmt diese Aufgabe für alle Bundesländer wahr. Sie ist Bestandteil des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Bayern machen also etwas für alle Länder. Im Staatsvertrag sind die Aufgaben, die Organisation und die Finan

zierung dieser Stelle sowie die Mitwirkungsrechte der Länder festgelegt.

Mit dem vorliegenden Änderungsabkommen wird dieser Zentralstelle auch die Aufgabe der Anerkennung von Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung übertragen. Hierbei geht es also um Leitungen, die weitergeführt werden über bestimmte Strecken, und Ähnliches.

Darüber hinaus erfolgt eine sprachliche Anpassung an den aktuellen Rechtsrahmen im Hinblick auf das seit dem 1. Dezember 2011 neu geltende Produktsicherheitsgesetz.

Die finanziellen Auswirkungen dieses Änderungsabkommens, auf das sich das vorliegende Ratifizierungsgesetz bezieht, betragen gemäß dem Königsteiner Schlüssel für Sachsen-Anhalt 3 600 €.

Der Entwurf des Änderungsabkommens wurde dem Landtag bereits im August 2015zugeleitet. Der Sozialausschuss hat in der 55. Sitzung am 25. August 2015 von einer Stellungnahme abgesehen und damit die Voraussetzungen für die Unterzeichnung des Abkommens geschaffen.

Zum 3. November 2015 haben nunmehr alle zuständigen Landesminister - auch ich - das Änderungsabkommen unterzeichnet. Als logische Konsequenz wird nunmehr der Entwurf des Ratifizierungsgesetzes dem Landtag vorgelegt. Erst nach der Verabschiedung durch alle Landesparlamente kann dieses Änderungsabkommen in Kraft treten.

Das ist eine Formalie. Deshalb wäre ich Ihnen dankbar, wenn der Landtag diesen Gesetzentwurf noch in dieser Wahlperiode verabschieden würde. Dann hätten wir auch diese Formalie erledigt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Herr Minister Bischoff. - Es ist keine Debatte verabredet worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drs. 6/4616. Da keine Debatte verlangt worden ist, ist die Überweisung an sich klar. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf an den Sozialausschuss überwiesen werden soll. Wünscht jemand, dass ein weiterer Ausschuss beteiligt wird? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 14.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4617

Einbringer ist der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Webel. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann es relativ kurz machen; denn der Fall ist ähnlich gelagert wie der Fall, den Norbert Bischoff vorhin vorgetragen hat. In diesem Fall geht es aber nicht um Sicherheitstechnik, sondern um die Marktüberwachung für Bauprodukte. Das ist eine Aufgabe, die die Europäische Union Deutschland übertragen hat. Deutschland hat diese Aufgabe wiederum den Ländern übertragen.

Wir haben eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde gefunden. Das ist das Deutsche Institut für Bautechnik, das diese Aufgabe für uns übernehmen wird. Wir haben schon einmal im Landtag darüber diskutiert.

Ich habe am 27. Oktober 2015 im Auftrag des Ministerpräsidenten dieses Abkommen paraphiert. Der Landtag muss diese Paraphierung und die Veröffentlichung dieses Artikelgesetzes nun noch genehmigen.

Ich bitte um eine zügige Beratung und um die Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Es ist keine Debatte verabredet worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Mit dem Verzicht auf die Debatte steht einer Überweisung an sich nichts im Weg. Der Minister hat darum gebeten, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:

Beratung

Ansprechpartner für Tierschutz beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Antrag Landesregierung - Drs. 6/4621

Einbringer ist der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Aeikens. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Der Landtag hat mit Beschluss vom 26. März 2015 die Landesregierung aufgefordert, eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für Tierschutzfragen beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt einzusetzen. Die ausgewählte Bewerberin bzw. der ausgewählte Bewerber soll vom Landtag bestätigt werden.

Der Ansprechpartner soll das für Tierschutz zuständige Ministerium in allen Fragen des Tierschutzes beraten und Stellungnahmen zu speziellen Tierschutzfragen erarbeiten. Darüber hinaus soll er Vorschläge und Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes im Land Sachsen-Anhalt unterbreiten. Er fungiert ferner als Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger und Organisationen, die einen Vorstoß bezüglich tierschützerischer Belange oder auch Anregungen vorbringen möchten. Weiterhin soll der Tierschutzbericht vom Ansprechpartner gesondert publiziert werden und damit der Information der Öffentlichkeit auch über dessen Tätigkeit dienen.

Organisatorisch wird im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine Stabsstelle Tierschutz eingerichtet, die direkt der Hausleitung unterstellt ist.

Die Stelle wurde extern ausgeschrieben. Von den insgesamt zwölf Bewerbungen wurden eine Bewerberin und ein Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Im Ergebnis der Auswahlgespräche ging Herr Dr. Marco König aufgrund seines umfangreichen Fachwissens im Bereich des Tierschutzes als bester Bewerber hervor.

Herr Dr. König verfügt über den Abschluss eines Fachtierarztes für öffentliches Veterinärwesen und kann darüber hinaus mehrjährige Verwaltungserfahrungen vorweisen. Er war zunächst als Tierarzt im Schlachthof Burg und im Anschluss als Tierarzt im Veterinäramt des heutigen Landkreises Jerichower Land tätig. Seit dem 15. Mai 2010 ist Herr Dr. König im Veterinäramt der Stadt Magdeburg im Beamtenverhältnis beschäftigt.

Deshalb bitte ich Sie entsprechend dem eingangs genannten Beschluss um die Bestätigung des ausgewählten Bewerbers Herrn Dr. König. Mit seiner Berufung werden wir eine weitere qualitative Verbesserung der Belange des Tierschutzes in der

Landesverwaltung erreichen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Behandlung ohne Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung in der Drs. 6/4621. Ich gehe davon aus, dass keine Überweisung beantragt wird. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Dann stimmen wir jetzt direkt über den Antrag der Landesregierung in der Drs. 6/4621 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 26.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 29 auf:

Beratung

Behandlung im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 GO.LT (Konsensliste)

Konsensliste Landtagspräsident - Drs. 6/4635

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - Bundesverfassungsgerichtsverfahren 1 BvR 354/11 (ADrs. 6/REV/139)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/4597

Beratung

Verordnungen zum Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt WTG-LSA: WTGPersonalverordnung (WTG-PersVO) und WTGMitwirkungsverordnung (WTG-MitwVO) - Her