Protokoll der Sitzung vom 09.12.2015

fassung, es hätte nicht geschadet, wenn diese Bestimmung im Gesetz erhalten geblieben wäre, vor allem bezüglich der Meldung an die nächsthöhere Wasserbehörde. Denn wir haben mit der Bebauung in Überschwemmungsgebieten sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Wenn hierfür noch nicht einmal eine Meldepflicht verankert wird, finde ich das negativ.

Das Zweite - in meiner ersten Rede dazu habe ich noch darauf hingewiesen, dass ich das durchaus positiv finde - ist die Regelung des § 14 des Wassergesetzes. Auch das wurde hier schon angesprochen. Diese Bestimmung wurde um den folgenden Satz ergänzt:

„Die Aufgaben der Wasserwehren können von freiwilligen Feuerwehren mit deren Zustimmung wahrgenommen werden.“

Ich halte diese Regelung im Wassergesetz nach wie vor für richtig. Aber man sollte hierbei auch die Hinweise des GBD beachten. Darüber wurde meines Wissens im Innenausschuss diskutiert. Wenn man ein solches Artikelgesetz vorlegt, dann gehört dazu auch, dass das Brandschutzgesetz geändert wird; denn das konkurriert gegenwärtig mit dem Wassergesetz. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich. Das will ich für uns eindeutig feststellen.

Ich möchte mich wie mein Vorredner an dieser Stelle beim GBD dafür bedanken, dass er im § 94 des Wassergesetzes, in dem es um den Trassenverlauf, um die Wiederherstellung geht, den Begriff der unwesentlichen Veränderung des Trassenverlaufs rechtlich in einer Form dargestellt hat, die hoffentlich nicht dazu führt, dass an einigen Stellen Landbesitzer den Klageweg einschlagen. Ich finde diese Regelung, wie sie jetzt vorgeschlagen worden ist, durchaus positiv.

Unsere Bedenken habe ich benannt: Die §§ 14 und 101 sind strittig. Wir können diesem Gesetzentwurf deshalb nicht zustimmen und werden uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Kollege Lüderitz. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Schachtschneider.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In der heutigen Sitzung steht die finale Beratung eines wichtigen Gesetzes an. Ich freue mich sehr, besonders als Umweltpolitiker, aber auch als Wahlkreisabgeordneter der schönen Stadt Halle (Saale), die im Jahr 2013 sehr stark von den Hochwasserereignissen betroffen war.

Ebenfalls freue ich mich, dass die Beratungen zu dem Gesetzentwurf in den Ausschüssen - hierbei möchte ich besonders den Ausschuss für Umwelt erwähnen - fachlich sehr fundiert, harmonisch und zügig durchgeführt wurden, und dies bei einem Gesetzentwurf, der auf die Änderung von immerhin fünf Gesetzen abzielt: das Gesetz zur Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung, das Talsperrenbetriebsgesetz, das Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz, das Wassergesetz und das Naturschutzgesetz.

Mit der Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung werden die Aufgaben ergänzt, die für die altlastenbedingte Sanierung von Böden und Wasserkörpern zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendig sind. Die Umweltzerstörungen aus der DDR-Zeit wirken immer noch nach. Es zeigt sich auch hier, dass die Natur ein sehr langes Gedächtnis hat. Dies hat die Änderungen notwendig gemacht. Wir wollen und müssen die EU-Vorgaben für die Qualität unserer Gewässer erfüllen.

Als kleiner Exkurs - ich bin auch Finanzpolitiker - sei mir der Hinweis gestattet, dass die Geschichte der Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt eine Erfolgsgeschichte ist. Für die Sanierung von Bodenkontaminationen sind seit Mitte der 90er-Jahre Mittel in Höhe von rund 800 Millionen € aufgewendet worden. Das ist eine beträchtliche Summe für unser kleines Bundesland. Für die nächsten zehn bis 15 Jahre, in denen insbesondere das schwere Erbe aus den Zeiten der SED-Diktatur das Land belastet, werden noch einmal Mittel in Höhe von 100 Millionen € benötigt. Die Gesamtaufwendungen zur Beseitigung ökologischer Schäden an Boden und Grundwasser sowie an den Gewässern belaufen sich auf rund 1,3 Milliarden €. Ich bin frohen Mutes, dass wir auch das schaffen können.

(Zuruf: Wir schaffen das!)

- Das war sehr schön. - Auch begrüßen wir die Flexibilisierung des Talsperrenbetriebes. So wird im Sinne des öffentlichen Hochwasserschutzes die Integration von hochwasserrelevanten Talsperren ermöglicht.

Der Schwerpunkt des Gesetzes ist das Wassergesetz. Zahlreiche Anregungen von Anzuhörenden, beispielsweise der berufsständischen Vertreter, wurden bereits im Anhörungsverfahren übernommen. Eine praktische Änderung, die von den kommunalen Vertretern begrüßt wurde, betrifft die Arbeit der Wasserwehren. So können nunmehr die Aufgaben der Wasserwehren mit deren Zustimmung auch durch die Freiwilligen Feuerwehren wahrgenommen werden und es können deren Ressourcen gemeinsam genutzt werden.

Ausdrücklich begrüßen wir die Vereinfachung, dass eine Planfeststellung und Plangenehmigung entfallen kann, wenn es sich um eine ordnungs

gemäße Wiederherstellung eines Deiches oder Dammes handelt und wenn sich der Trassenverlauf nur unwesentlich ändert und die Flächenverfügbarkeit gesichert ist. Dies spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern sichert im Hochwasserfall die schnelle Wiederherstellung der Anlagen zum Schutz von Hab und Gut der betroffenen Bürger.

Auch Land- und Forstwirte bekommen mehr Klarheit. So werden Regelungen zu Entschädigungen bei Poldern und Retentionsräumen getroffen. Das Ausmaß dieser Flächen wird sich in den kommenden Jahren stark vergrößern; denn man setzt auf präventive Hochwasserschutzmaßnahmen. Es

wird hierzu Regelungen geben, die auf Grundsätze bzw. Kriterien zurückgreifen, die vom zuständigen Ministerium gemeinsam mit den berufsständischen Vertretern erarbeitet worden sind.

Zuletzt möchte ich mich ganz besonders bei den beteiligten Ausschüssen, aber auch beim GBD bedanken, der uns Abgeordnete und die Fraktionen trotz seiner hohen Arbeitsbelastung auch am Ende einer Wahlperiode stets kompetent und zeitnah beraten hat. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Professor Dr. Dalbert. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist meine Aufgabe, am Ende der Debatte etwas Wasser in den Wein der großen Harmonie zu gießen. Wenn es um den Hochwasserschutz geht, haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei klare Ziele: Wir wollen einen zügigen Schutz unserer Bürger und Bürgerinnen und wir wollen den Flüssen mehr Raum geben. Unter diesen Aspekten haben wir den vorgelegten Gesetzentwurf geprüft.

Lassen Sie mich vorab sagen: Es sind einige Punkte im Gesetz enthalten, die auch wir gut finden. Sie wurden in der Debatte zum Teil schon erwähnt. Wir halten die neue Regelung zur Zusammenarbeit von Feuerwehren und Wasserwehren für einen guten Schritt, weil das einfach näher an der Realität ist. Wir finden es auch gut, dass jetzt eine Regelung dafür gefunden werden soll, dass bei der gesteuerten Füllung von Poldern eine Entschädigung zu zahlen ist. Herr Lüderitz hat in seiner Rede darauf hingewiesen, dass wir jetzt auf die Umsetzung warten, um zu erfahren, wie das genau erfolgen soll. Das sind gute Ansatzpunkte für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Aber wenn wir zum Kern kommen, dazu, ob es durch das Gesetz zu einer Verfahrensbeschleuni

gung kommt und ob damit das Ziel in den Blick genommen wird, den Flüssen mehr Raum zu geben, dann kann ich nur sagen: Wir sind nicht überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf diesen Zielen dient. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Lassen Sie mich drei Punkte dazu herausgreifen. Der erste Punkt ist § 94 Abs. 2 des Wassergesetzes. Sie alle wissen: Heute gilt ein Planfeststellungsbeschluss maximal fünf Jahre. Nunmehr soll im Gesetz geregelt werden, dass die Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses auf bis zu zehn Jahre verlängert werden kann. Inwieweit das der Beschleunigung dienen soll, ist mir nicht ersichtlich.

Wir wünschen uns, dass zügig gebaut wird, sobald ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Dass dies möglich ist, zeigt das Land Brandenburg. Lassen Sie mich ein Beispiel anführen: die Deichrückverlegung Lenzen-Wustrow. Durch diese Deichrückverlegung sind 84 ha als Retentionsraum für das Hochwasser gewonnen worden. Der Planfeststellungsbeschluss stammt vom 1. Februar 2005, die Bauzeit erstreckte sich von 2005 bis 2009. Dann war die Deichrückverlegung abgeschlossen. Das stelle ich mir unter beschleunigtem Hochwasserschutz vor. Wenn die Planfeststellung vorliegt, fängt man an, den Plan umzusetzen.

Hierzu bleibt uns die Landesregierung vieles schuldig. Wenn man die Hochwasserschutzkonzeptionen der Jahre 2010 und 2015 nebeneinanderlegt, sieht man, dass da wenig passiert ist. Diese Regelung wird das mit Sicherheit nicht beschleunigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann gibt es einen Passus zu eigentumsrechtlichen Fragen. Es ist klar, dass das Eigentumsrecht durchaus im Konflikt stehen kann, wenn man Deiche rückverlegen will. Insofern macht es zunächst einen guten Eindruck, dass man hierfür eine neue Regelung finden will. Aber auch an dieser Stelle sind wir nicht davon überzeugt, dass das der Beschleunigung dient.

Wir haben, wie Sie wissen, eine Große Anfrage zu der Thematik gestellt. Dabei kam heraus, dass in genau einem Fall - in genau einem Fall! - eine Privatklage von einem Eigentümer zu einer Entschleunigung des Prozesses beigetragen hat. Das ist also auch nicht der große Wurf, wenn es um die Beschleunigung geht. Im Übrigen ist damit ja das Klagerecht der Eigentümer nicht ausgehebelt. Sie können trotzdem immer noch klagen. Also auch hierzu sagen wir: Zu einer wirklichen Beschleunigung wird das nicht beitragen.

Ganz besondere Sorge bereitet mir aber - das muss ich hier sehr deutlich sagen - § 94 Abs. 1. Hierbei geht es um die Wiederherstellung von Deichen ohne Planfeststellung bzw. Plangenehmi

gung, wenn sich der Trassenzuschnitt oder -verlauf unwesentlich ändert. Ich möchte jetzt nicht auf den unbestimmten Rechtsterminus „unwesentlich ändert“ hinaus und dass Versuche gemacht wurden, das zu bestimmen. Ich möchte auf etwas ganz anderes hinaus: Wenn ein Deich bricht, muss man sich fragen, warum er bricht. Er bricht, weil Hochwasser ist, logisch. Aber warum bricht er an einer bestimmten Stelle?

(Herr Borgwardt, CDU: Wenn Biber und Bäume - -)

- Die bösen Biber! Ich weiß. Die Biber aus Wittenberg sind ganz schlimm, das wissen wir.

(Unruhe)

Aber jetzt lassen wir einmal die Biber aus Wittenberg außen vor und bleiben bei den Hochwasserschutzanlagen. Ich finde es nicht zielführend, dass wir, wenn wir zu einem anderen Hochwasserschutz kommen wollen, mit einem solchen Paragrafen eine Sogwirkung entfalten, indem man sagt: Hier ist eine unwesentliche Änderung, also bauen wir ganz schnell den alten Deich wieder auf. Das halte ich für den falschen Weg. Ich würde mir wünschen, dass man dort genau hinschaut und sich fragt, ob das tatsächlich der optimale Deichverlauf ist. Wenn er es nicht ist, muss man ihn ändern. Und dann muss man mit der Planfeststellung bauen und diese nicht zehn Jahre gelten lassen, sondern nur fünf Jahre. Man muss zügig anpacken, wie das die Brandenburger das tun. Dann kommen wir auch zu einem schnellen Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Frau Professor Dr. Dalbert. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4614 ein. Über die selbständigen Bestimmungen stimmen wir zusammen ab. Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Mehrheit der Fraktion DIE LINKE. Die selbständigen Bestimmungen wurden damit beschlossen.

Wir stimmen über die Artikelüberschriften und die Gesetzesüberschrift ab. Wer diesen Überschriften zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die Überschriften wurden somit gebilligt.

Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Frak

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4616

Einbringer ist der Minister für Arbeit uns Soziales Herr Bischoff. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist eine Formalie, aber sie muss ordentlich eingebracht und ordentlich durch das Parlament gebracht werden. Ich bitte um Verständnis für die späte Vorlage des Gesetzentwurfs. Das ist nicht auf Zeit gespielt, sondern die Änderung des Abkommens geht auf eine europäische Richtlinie zurück und muss alle Landesparlamente passieren; deshalb ist das erst heute bei uns gelandet.

Es geht um die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Sie heißt ZLS und hat die Aufgabe, bestimmte Prüfstellen anzuerkennen und zu überwachen. Dazu gehören Konformitätsbewertungsstellen, die auf der Grundlage von EU-Recht im Rahmen der Herstellung eine CE-Zertifizierung vornehmen. Dieses Prüfzeichen kennen Sie alle. Die Abkürzung CE finden Sie auf allen sicherheitsrelevanten Geräten, also auch auf Haushaltsgeräten und auf vielen technischen Geräten. Es geht jetzt um die Stellen, die das zertifizieren. Diese müssen anerkannt werden. Das gilt also für Druckgeräte, gefährliche Maschinen und ähnliche Geräte, die entsprechend gekennzeichnet werden.

Diese Prüfstellen nehmen regelmäßig Prüfungen von betriebenen gefährlichen technischen Anlagen vor. Dazu gehören auch Aufzüge, Dampfkessel, Tankstellen usw.