Reformbedarf bei der Leichenschau hielten insbesondere die Staatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt, die Ärztekammer Sachsen-Anhalt und das Institut für Rechtsmedizin für erforderlich.
Keine Notwendigkeit einer Gesetzesreform, sondern lediglich Nachbesserungsbedarf sahen aber die Bestatterinnung und der Landesverband Gartenbau Sachsen-Anhalt.
In der 52. Sitzung am 15. April 2015 befasste sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales erneut mit den in Rede stehenden Beratungsgrundlagen. Im Vordergrund der Diskussion stand das weitere Vorgehen. Dem Ausschuss lag zu dieser Sitzung eine Synopse mit Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Im Ergebnis dieser Beratung stand die Übereinkunft, in der darauffolgenden Sitzung eine Zeitschiene für das weitere Beratungsverfahren festzulegen.
In der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 legte der Ausschuss für Arbeit und Soziales auf einen Vorschlag der Koalitionsfraktionen hin fest, in der darauffolgenden 54. Sitzung am 24. Juni 2015 eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Zu dieser Sitzung lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, der den Gesetzentwurf an einigen Stellen konkretisierte und den Entschließungsantrag in der Drs. 6/3041 für erledigt erklärte. Außerdem lag dem Ausschuss ein Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag in der Drs. 6/3048 vor. Hierin wurden die im Rahmen der Anhörung geäußerten Vorschläge bezüglich der Leichenschau aufgegriffen.
Die Koalitionsfraktionen führten aus, dass sie keine Veranlassung dafür sähen, das geltende Bestattungsgesetz zu ändern. Sie verwiesen darauf, dass die geltende Rechtslage es erlaube, die wichtigsten Probleme schon jetzt zu lösen. Die Landes
regierung wies zudem darauf hin, dass die Finanzierung einer zweiten Leichenschau noch ungeklärt sei. Die Oppositionsfraktionen haben in den Ausschüssen auch dargelegt, dass sie darüber verwundert seien, dass die Koalitionsfraktionen so hartleibig seien, was die Änderungen an diesem Gesetz betreffe, da doch eine sehr breite Diskussion in der Gesellschaft stattfinde und die Notwendigkeit von Veränderungen immer wieder deutlich gemacht werde.
(Herr Rotter, CDU: Berichterstattung! Ich darf Sie daran erinnern, dass das eine Be- richterstattung ist! - Frau von Angern, DIE LINKE: Das ist die Anhörung! Das sind die Inhalte der Anhörung, die sie wiedergibt! - Zuruf von Frau Gorr, CDU)
- Ich habe mich mit der Ausschussassistentin besprochen. Das, was mir die Ausschussassistentin übermittelt hat, ist ein Redeentwurf. Und ich habe nichts weiter getan, als die Situation, die zwischen Koalition und Opposition im Ausschuss bestand, hier darzustellen.
- Das ist es. Aber egal. - Im Ergebnis der Beratung am 24. Juni 2015 lehnte der Ausschuss den vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf mit 8 : 5 : 0 Stimmen ab. Der Gesetzentwurf in der Drs. 6/3040 wurde dann in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt und mit 8 : 0 : 5 Stimmen abgelehnt. Der dazugehörige Entschließungsantrag in der Drs. 6/3041 wurde mit 8 : 4 : 1 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3048 wurde mit 8 : 4 : 1 Stimmen abgelehnt. Die Beratungsergebnisse wurden den mitberatenden Ausschüssen als vorläufige Beschlussempfehlung zugeleitet.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 65. Sitzung am 9. Juli 2015 mit den vorgenannten Beratungsgegenständen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis der Beratung folgte er der vorläufigen Beschlussempfehlung. Sowohl der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurden mit jeweils 6 : 5 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung befasste sich in der 53. Sitzung am 10. Juli 2015 mit den vorgenannten Beratungsgegenständen und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Auch er lehnte den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag mit 7 : 5 : 0 Stimmen und den Antrag in der Drs. 6/3048 mit 7 : 4 : 1 Stimmen ab.
Die nächste Beratung im federführenden Ausschuss, in der eine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet werden sollte, war für die 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 vorgesehen. Aufgrund einer Bitte der Koalitionsfraktionen zu Beginn dieser Sitzung wurde dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Bitte mit dem noch bestehenden Beratungsbedarf innerhalb ihrer Fraktionen.
Die vorgenannten Beratungsgegenstände fanden in der 59. Sitzung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2015 wieder Eingang in die Tagesordnung. Die Obleute der Fraktionen hatten sich zuvor darauf verständigt, dem Landtag eine gemeinsame Willensbekundung oder Entschließung als Beschlussempfehlung zuzuleiten.
Zu Beginn der Beratung lag dem Ausschuss ein Formulierungsvorschlag der Koalitionsfraktionen vor. Die Fraktion DIE LINKE begrüßte den Textvorschlag, allerdings hielt sie den darin enthaltenen Satz: „Das kann in der Friedhofssatzung geregelt werden“, der sich auf das Ergreifen von Maßnahmen gegen Handel und Nutzung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit bezog, für problematisch.
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah diesen Satz kritisch. Ihrer Meinung nach habe das von der Koalition vorgelegte Papier insgesamt nicht den Charakter einer Beschlussempfehlung; in eine solche müsse zum Beispiel eine Aussage zur Möglichkeit der Bestattung ohne Sarg oder zur Informationspflicht der Friedhofsträger hinsichtlich der Problematik von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufgenommen werden.
Nachdem sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf eine Bitte des Ausschusses hin zu der Frage geäußert hat, ob in Friedhofssatzungen die Verhinderung des Handels und die Nutzung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit geregelt werden könne, und er dies verneint hat, wurde dieser Passus von den Koalitionsfraktionen aus dem Textvorschlag zurückgezogen.
Der Ausschuss verständigte sich darauf, die so geänderte Fassung des Beschlussvorschlages der Koalitionsfraktionen zur Abstimmung zu stellen. Der so geänderte Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3048 wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 11 : 0 : 1 Stimmen angenommen und liegt dem Plenum heute als Beschlussempfehlung zur Verabschiedung vor.
Allerdings ist noch in Bezug auf diese Beschlussempfehlung noch eine geringfügige redaktionelle Änderung angezeigt. Ich möchte diese kurz vortragen. In Absatz 2 der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung ist der erste Halbsatz, der lautet: „Die im Landtag von Sachsen-Anhalt vertrete
nen Fraktionen stimmen überein“, durch die Formulierung „Der Landtag von Sachsen-Anhalt stellt fest“ zu ersetzen. Der Satz würde dann lauten:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt stellt fest, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, um den Handel und die Nutzung von Steinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verhindern.“
Des Weiteren muss im dritten Absatz der Passus „sind sich die Fraktionen darüber einig, dass“ durch das Wort „soll“ ersetzt werden. Demzufolge fällt das Wort „soll“ am Ende des Satzes weg. Das bedeutet, dass der Satz dann heißen würde:
„Des Weiteren soll im ganzen Land für alle fehlgeborenen Kinder, unabhängig von Größe und Alter, die bereits bestehende Möglichkeit einer würdevollen Bestattung gegeben sein.“
Nun zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3040 und dem dazugehörigen Entschließungsantrag in der Drs. 6/3041. Beide Beratungsgegenstände wurden mit 7 : 3 : 2 Stimmen abgelehnt. Auch diese Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute zur Verabschiedung vor.
Das Plenum wird im Namen der Mehrheit des Ausschusses darum gebeten, diesen Empfehlungen zu folgen. - Vielen Dank.
Frau Dirlich, ich habe eine kleine Frage an Sie. Sie haben Änderungen zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drs. 6/4625 angemerkt. Alles, was Sie zum Text gesagt haben, stimmt mit dem überein, was ich habe. Bei der Abzählung der Abschnitte sind wir irgendwie aus dem Tritt geraten. Bei mir beginnt der erste Abschnitt mit: „Der Ausschuss empfiehlt“. Das ist der erste Abschnitt. Der zweite Abschnitt beginnt mit: „‘Das Gesetz‘“ und der dritte mit: „Der Landtag stellt fest“. Oder zählen Sie anders?
Einleitende Sätze wie „Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag“ werden vom Landtag ja nicht beschlossen.
Wunderbar. Sie zählen also nach dem Doppelpunkt. Dann ist Ihre Zählung die richtige gewesen. Dann sind die Änderungen also im zweiten und im dritten Absatz. Alles wunderbar, dann sind wir uns einig. Das ist für das Protokoll wichtig.
Ja, genau. - Die Landesregierung hat Verzicht auf einen Redebeitrag angekündigt. Sie verzichtet weiterhin. Dann wird jetzt der Kollege Herr Schwenke für die CDU-Fraktion sprechen. Das Leben ist allumfassend. Bitte.
Das Leben hat Anfang und Ende. Insofern passt das alles ganz gut. - Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes und des Entschließungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Antrags der Fraktion DIE LINKE hatte der Abgeordnete Jürgen Scharf als Vertreter unserer Fraktion umfänglich begründet, wieso eine grundsätzliche Veränderung des geltenden Friedhofsgesetzes aus der Sicht der CDU-Fraktion nicht notwendig ist.
Die in den letzten Monaten durch unsere Arbeitsgruppe geführten Gespräche mit Beteiligten, die Diskussionen im Ausschuss und auch die sehr intensive Anhörung hier im Plenarsaal haben uns nicht davon überzeugt, Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ja, es gibt einige wenige Punkte, bei denen man nachsteuern könnte oder bei denen ein gewisser Lenkungsbedarf besteht. Eine Gesetzesnovelle in dem von Ihnen vorgeschlagenen Umfang lehnen wir aber weiterhin ab.
Wir haben uns - die Berichterstatterin aus dem Ausschuss sagte es gerade - auf eine Art Konsensliste bezüglich der Handlungsbedarfe verstän
Zum Friedhofszwang. Unsere Fraktion hält auch weiterhin eine über die schon vorhandenen Möglichkeiten hinausgehende Aufweichung des Friedhofszwangs für falsch. Eine über den Tod des Menschen hinausgehende Wertschätzung ist unseres Erachtens nur in würdevoller Umgebung gesichert. Dies ermöglichen nur unsere Friedhöfe in Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften oder öffentlich-rechtlicher kirchlicher Körperschaften. Nur hier wird allen Angehörigen ein gleichberechtigter Zugang gewährt und eine angemessene Erinnerungskultur möglich.
Eine Bestattung auf privatem Grund und Boden lässt Probleme erwarten, zum Beispiel bei einem Verkauf des Grundstücks. Über den möglichen Streit um den Zugang zu der im privaten Besitz befindlichen Urne mit der Asche des bzw. der Verstorbenen unter sich vielleicht zerstreitenden Familien und über die daraus folgenden juristischen Vorgänge will ich hier nicht weiter philosophieren.
Schon jetzt werden auf unseren Friedhöfen unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten vorgehalten. So sind zum Beispiel neben den schon seit Langem möglichen anonymen Bestattungen auf der sogenannten grünen Wiese auf einigen Friedhöfen auch sogenannte naturnahe Bestattungen möglich. Selbst Friedwälder sind keine Einzelfälle mehr, obwohl sich diesbezüglich für die nächste Legislaturperiode wirklich Klarstellungsbedarf entweder auf dem Gesetzesweg oder über Verordnungen abzeichnet.
Zur Sargpflicht. Dies ist sicherlich ein Thema, über das man in Zukunft noch einmal in Ruhe diskutieren muss. Ich persönliche werbe für einen toleranten und akzeptierenden Umgang mit religiösen Traditionen, egal welcher Glaubensüberzeugung. Allerdings sehe ich hierbei immer noch ein Missbrauchsrisiko in Richtung Billigbestattungen. Ich halte derzeit ob der sehr geringen Nachfrage begründete Ausnahmeregelungen oder Bestattungen im offenen Sarg als Alternative für ausreichend. Aber, wie gesagt, das Thema könnte uns künftig noch intensiver beschäftigen.
Zum Thema „Sternenkinder“. Auch hierbei besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Eine würdevolle Bestattung fehlgeborener Kinder, unabhängig von deren Größe und Alter, ist schon jetzt möglich und wird auch in vielen Kommunen praktiziert. Wahrscheinlich ist nur eine intensivere Informationspolitik notwendig, damit dies im ganzen Land möglich gemacht wird.
Das letzte Thema, auf das ich kurz eingehen möchte: Grabsteine aus Kinderarbeit. Ja, ausbeuterische Kinderarbeit ist zweifellos zu verurteilen
Es sind aber gesetzgeberische Wege zu beschreiten. Ich persönlich bin gern bereit, realistische, zielführende Schritte zu unterstützen. Meines Erachtens ist aber der Bundesgesetzgeber in der Pflicht, erfolgversprechende Wege einzuschlagen.