Protokoll der Sitzung vom 11.12.2015

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zur Beantwortung der beiden Fragen werde ich kurz die örtliche Situation und die Aktivitäten der Landesstraßenbaubehörde seit der Vorlage der verkehrsbehördlichen Anordnung erläutern.

Die Kreuzung der Kreisstraße K 2187 mit der B 176, Tagewerbener Straße, weist einen ord

nungsgemäß ausgebauten Zustand mit Linksabbiegespuren auf der Vorfahrtsstraße aus. Dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen. Zusätzliche Markierungen, Stopp-Zeichen usw. haben die Unfälle nicht verhindern können.

Daher hat der Landkreis beschlossen, zunächst eine temporäre Lichtsignalanlage errichten zu lassen. Die entsprechende verkehrsrechtliche Verfügung verbunden mit der Anordnung des sofortigen Vollzugs wurde vom Landkreis Burgenlandkreis am 15. Oktober 2015 erlassen.

Dem folgend hat der Regionalbereich Süd der Landesstraßenbaubehörde am darauffolgenden Tag, am 16. Oktober dieses Jahres, dort bekannte Verkehrssicherungsfirmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Drei Firmen haben erklärt, bis zur 44. Kalenderwoche ein Angebot mit einem voraussichtlichen Signalisierungskonzept für die Aufstellung einer temporären Lichtanlage vorzulegen. Die Angebote der möglichen Baufirmen lagen erst Anfang November, in der 45. Kalenderwoche, vollständig vor. Daraufhin erfolgte sofort die Prüfung der Angebote.

In der 46. Kalenderwoche war ein zusätzliches Gespräch mit der Firma erforderlich, deren Angebot den technischen Erfordernissen der Baumaßnahme am besten entsprach. Hierbei wurden die Anforderungen zur Erstellung der verkehrstechnischen Unterlagen erörtert. Der Auftrag wurde am 26. November dieses Jahres erteilt.

Parallel dazu ist eine Verkehrszählung veranlasst worden, um die Kreuzungsvereinbarung mit dem Landkreis und der Stadt Weißenfels vorzubereiten und möglichst vor der Realisierung der Maßnahme abschließen zu können. Dies ist erforderlich, da eine Kostenbeteiligung sowohl durch die Stadt Weißenfels als auch durch den Landkreis zu erfolgen hat, wenn die Belegung der nachgeordneten Straßen 20 % der Verkehrsmengen überschreitet.

Mit dem Schreiben vom 23. November dieses Jahres sind sowohl der Landkreis Burgenlandkreis als auch die Stadt Weißenfels informiert worden, dass die Errichtung einer temporären Lichtsignalanlage kurzfristig erfolgen wird. Wegen der Anordnung des sofortigen Vollzugs der Errichtung der Lichtsignalanlage wird die Kreuzungsvereinbarung deshalb erst im Nachgang abgeschlossen werden.

Bei einem reibungslosen Verlauf der Vorbereitungen ist von der Realisierung der Anlage noch in diesem Jahr auszugehen. Die temporäre Lichtsignalanlage ist, wie der Name schon sagt, nur eine vorübergehende Maßnahme. Auf der Grundlage der Ergebnisse der oben genannten Verkehrszählung wird dann die Prüfung zur Errichtung einer stationären Lichtsignalanlage beauftragt.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 4 stellt die Kollegin Lüddemann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zum Thema Förderbescheide im Rahmen der institutionellen Förderung. Minister Herr Bischoff wird darauf antworten.

In der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 30. November 2015 ist von verschiedenen Trägern berichtet worden, dass sie noch keine Förderbescheide für das Jahr 2015 erhalten haben. Die Zustellung der Förderbescheide ist einigen Trägern, wie dem Kinder- und Jugendring, erst für das nächste Jahr zugesagt worden. Daraus ergeben sich zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Schwierigkeiten in der inhaltlichen Arbeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit sieht die Landesregierung durch die

se sehr verzögerte Ausstellung von Förderbescheiden den eigentlichen Sinn einer institutionellen Förderung bedroht?

2. Durch welche Maßnahmen will die Landesre

gierung sicherstellen, dass die Förderbescheide zukünftig zeitnah ausgestellt werden?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Bitte, Herr Minister Bischoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antwort der Landesregierung auf die Frage der Abgeordneten Frau Cornelia Lüddemann stelle ich Folgendes voran: Die Zuwendungsbescheide der im Landesjugendhilfeausschuss vertretenen institutionell geförderten Träger sind für das Jahr 2015 bis auf den Bescheid für die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz mittlerweile ausgereicht worden.

Nun komme ich zur Beantwortung der Frage 1. Die Landesregierung sieht durch die verfahrensbedingten Verzögerungen in der Bescheiderteilung den Sinn einer institutionellen Förderung nicht bedroht. Wenn sich das Land für eine institutionelle Förderung entscheidet, was bekanntlich nicht die Regel ist, hat es nicht wie im übrigen Fördergeschäft einzelnen Projekte, sondern die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben der Institution im Blick.

Um die Aufgabenwahrnehmung und die Liquidität der Träger bereits vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides sicherzustellen, haben die betreffenden Träger die Möglichkeit, monatliche Abschläge, in der Regel ein Zwölftel des im jeweiligen Haushaltstitels ausgewiesenen Ansatzes, zu erhalten.

Zur Frage 2: Die Landesregierung sieht grundsätzlich keine Notwendigkeit, über die bestehenden haushaltsrechtlichen Regelungen hinaus Maßnahmen zu ergreifen, um die zeitnahe Ausstellung von Zuwendungsbescheiden im Rahmen der institutionellen Förderung künftig sicherzustellen.

Bezogen auf den Kinder- und Jugendring wurde aber bereits vereinbart, dass zu Beginn des Jahres 2016 in einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Landesjugendamt sowie dem Kinder- und Jugendring Rahmenbedingungen für eine zügigere Bearbeitung erörtert werden.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine Nachfrage. - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würde gern einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Richtig. Vielen Dank, Herr Präsident. - Uns erreichten Informationen, dass sich Herr Ministerpräsident auf dem Weg nach Zerbst zur Eröffnung eines Windparks befindet. Im nächsten Tagesordnungspunkt behandeln wir den Untersuchungsbericht des 13. Parlamentarischen Untersuchungsaus

schusses. Wir halten es für zwingend geboten, dass der Ministerpräsident an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnimmt; von den erhobenen Vorwürfen ist er persönlich betroffen. Wir bitten darum, ihn auf der Grundlage unserer Geschäftsordnung hierher zu zitieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Wir haben so etwas bisher nicht allzu häufig gemacht. Mein Gedächtnis sagt mir, dass der Landtag darüber mit Mehrheit beschließen muss. Deshalb stelle ich die Frage: Wer stimmt dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, den Herrn Ministerpräsidenten in den Landtag zu zitieren. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Antragstellerin und die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion und mehreren Stimmenthaltungen bei der CDU-Fraktion wird dem Antrag stattgegeben, dass der Herr Ministerpräsidenten in den Landtag zitiert wird.

(Staatsminister Herr Robra: Der Ministerprä- sident ist im Hause. Er ist gar nicht wegge- fahren! - Frau Weiß, CDU: Prima! - Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU, und Frau Weiß, CDU - Herr Thomas, CDU: Unglaublich! - Weitere Zurufe von der CDU und von der LINKEN)

Wir freuen uns, dass der Ministerpräsident im Hause ist; sein Herweg ist kurz. Wir erinnern uns des guten alten Sprichwortes: Wissen ist Macht.

(Herr Scheurell, CDU: Und für manchen macht es nichts, wenn er nichts weiß!)

Nun kommen wir zu Frage 5 zum Thema Umsetzung der Förderrichtlinien zum Breitbandausbau. Diese stellt der Kollege Wagner. Er ist jugendlich schon auf dem Weg zum Pult. Staatsminister Robra wird darauf antworten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 22. Oktober dieses Jahres ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie seit dem 27. Oktober dieses Jahres die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next-Generation-Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt“ in Kraft.

In den letzten Wochen gab es mehrere Konsultationen der Staatskanzlei bzw. des Landesverwaltungsamtes mit Vertretern kommunaler Gebietskörperschaften zu möglichen Förderanträgen gemäß genannter Richtlinien.

(Unruhe)

Herr Wagner, einen kleinen Moment bitte. - Es ist eine allgemeine Zitierungsunruhe aufgekommen. Ich empfehle sehr, dass wir die Gemüter und das Stimmengewirr beruhigen, damit wir alle und das Protokoll die Frage von Herrn Wagner mitbekommen. - Bitte schön, Herr Wagner.

Danke schön, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche der drei in Punkt 3.2. der Bundes

richtlinie ausgeführten Betreibermodelle wirbt das Land gegenüber den Kommunen?

2. Welchen Kommunen ist bisher in Aussicht ge

stellt worden, ohne Eigenanteil Förderung zu erhalten, da sie sich in Konsolidierung befinden?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Bitte, Herr Staatsminister Robra.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Graner muss jetzt hellwach sein. Es geht um das Thema Breitband.

Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Wagner wie folgt.

Das Land wirbt nicht explizit für eines der drei in Punkt 3.2 der Bundesrichtlinie aufgeführten Modelle. Das betrifft die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel. Das ist die Komplettleistung. Die zweite Variante umfasst dann Kabel usw. Die dritte Variante umfasst die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten mit oder ohne Kabel.

Die Staatskanzlei und die zertifizierten Breitbandberater des Landes sind vielmehr bemüht, den Kommunen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Modelle, und zwar unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, die unterschiedlich sind, möglichst objektiv darzustellen und dabei insbesondere die jeweiligen Kosten offenzulegen. Letztlich ist es eine Entscheidung, die die Kommune selbst verantwortet und bei der sie auch die finanziellen Möglichkeiten und die Bedingungen einer etwaigen Refinanzierung, insbesondere bei der Bereitstellung für Pächter, berücksichtigen muss.

Es ist wenig sinnvoll, für ein Modell zu werben, das von der infrage kommenden Kommune so nicht mitgetragen werden kann.

Die Frage 2 beantworte ich wie folgt: Die Bundesrichtlinie erlaubt es den Ländern in Nr. 6.5, bei Kommunen, die sich in einem Haushaltssicherungsverfahren befinden, also ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt haben, wie es in unserem Kommunalverfassungsgesetz heißt, den kommunalen Eigenanteil zu übernehmen. In diesem Fall würde also die Breitbandförderung aus Bundesmitteln sowie aus EU- und Landesmitteln geleistet. Der kommunale Eigenanteil würde entfallen.

In den derzeit laufenden Beratungen zur Breitbandförderung werden grundsätzlich alle Kommunen mit dieser Möglichkeit vertraut gemacht. In der Bundesrichtlinie heißt es in Nr. 6.5 - ich zitiere -:

„Ein Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu gewährleisten. Ersatzweise kann der Eigenmittelbeitrag auch von den Ländern geleistet werden, wenn die Gebietskörperschaft Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegt.“