Protokoll der Sitzung vom 11.12.2015

Es ist nicht vorstellbar, dass das Ministerium ausdrücklich zwei Maßnahmen wünscht, ja sogar drängt, weil es nicht schnell genug geht, dann jedoch später nicht mehr wissen will, wieso es sich das so sehr wünschte.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man nach Bekanntwerden der Vorgänge nicht intern untersuchte, wie es zu dieser Instrumentalisierung des heutigen Ministerpräsidenten kam. Mit der vorgeschützten Erinnerungslücke verhindert der Ministerpräsident die Aufklärung des Vorganges.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich habe in einem Sondervotum auf 26 Seiten die gewonnenen Erkenntnisse dargelegt und vor dem Hintergrund der Ergebnisse Empfehlungen für den zukünftigen Umgang mit Fördermitteln gegeben. Aus Zeitgründen gehe ich nicht auf die einzelnen Punkte ein; man kann es ja nachlesen.

In der heutigen Debatte geht es aber natürlich auch um die politische Bewertung und die Benennung von Verantwortlichen. Tatsächlich steht der Ministerpräsident im Mittelpunkt dieser Affäre. Obwohl sein Name mit dem Wunsch nach Vorrangigkeit der betrügerischen Projekte verbunden ist, verweigert er die Aufklärung.

Darüber hinaus verweigert seine Regierung auch jegliche Reaktion auf die Korruption. Der Hauptverdächtige ist weiterhin tätig; eine Versetzung findet nicht statt. Die Organisation der Fördermittelvergabe entsprach nicht den Anforderungen. Auch dafür ist der heutige Ministerpräsident als damals zuständiger Fachminister politisch verantwortlich.

Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, die Erinnerungslücke zu überwinden, die Sachverhalte aufzuklären und die notwendigen Maßnahmen und Reaktionen auf und zur Vorbeugung von Korruption endlich einzuleiten. Hoffnung habe ich aber nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Weigelt hat noch eine Frage und kann Ihre Redezeit ein wenig verlängern. Herr Weigelt, bitte.

Danke schön, Herr Präsident. - Herr Kollege Meister, nur die Frage, ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie haben in Ihren Ausführungen - so habe ich es zumindest verstanden - gesagt, dass die Schulung dieser acht von neun Mitarbeitern durch einen CDU-Stadtrat aus Bernburg durchgeführt wurde.

Das habe ich korrekt verstanden?

Ja, das ergibt sich so aus den Unterlagen.

Ist er CDU-Stadtrat in Bernburg?

Er müsste zum damaligen Zeitpunkt CDU-Stadtrat in Bernburg gewesen sein, also in der Stadt Bernburg. Im Sondervotum steht es genau. Wenn Sie es lesen wollen, dann empfehle ich das.

Ja, recht herzlichen Dank für die Antwort.

Dann können wir das im Sondervotum nachlesen. Danke für den Beitrag. - Wir kommen zum letzten Debattenbeitrag, zu dem der CDU. Ich erteile dem Abgeordneten Herrn Thomas das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich hab es schon vermutet und die Vorgeschichte zur Entstehung des Untersuchungsausschusses legte es auch nahe: Ich habe nicht das Gefühl, dass wir alle im gleichen Ausschuss saßen, sondern in verschiedenen Ausschüssen.

Wenn man bedenkt, wie dieser Ausschuss zustande gekommen ist - es gab erst eine Kleine Anfrage, dann war es eine Selbstbefassung im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft, dann gab es dazu eine Aktuelle Debatte, und zum Schluss, ein halbes Jahr später, den Beschluss dieses Landtages, diesen Ausschuss einzusetzen -, dann darf man schon die Frage stellen: Welches Ziel hatte man denn mit der Installation dieses Ausschusses? Ging es hier tatsächlich um Aufklärung, um die Bewertung bestimmter Dinge? Oder ging es um Panikmache, um Vorteile im politischen Geschäft?

Leider sind doch einige Kollegen der Versuchung verfallen, im Dezember, kurz vor den Landtagswahlen, zu versuchen, daraus politisches Kalkül zu schlagen. Das ist schade; denn das wird der Arbeit dieses Ausschusses nicht gerecht.

(Zustimmung bei der CDU)

Mit der heutigen Beratung stellen wir die Tätigkeit nach drei Jahren ein, auch formal. Der Ausschuss hat am 20. November 2015 abschließend getagt und somit seine Beratungen abgeschlossen. Wir beraten heute eigentlich darüber, was in diesem Abschlussbericht steht.

Ich möchte sagen, da mir dies wichtig ist, da es mein erster parlamentarischer Untersuchungsausschuss war: Darin steckt schon viel Arbeit, wenn man das ernst nimmt, und man muss viel Zeit investieren.

Wir hatten 23 öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen. Wir hatten neun Aktenvorlageverfahren und umfängliche Zeugenvernehmungen, die auch nicht ganz einfach waren, da parallel dazu staatsanwaltschaftliche Ermittlungen durchgeführt wurden und wir letztlich nicht alle Informationen bekommen haben, die wir gern gehabt hätten. Aber das ist nun einmal das Recht der Zeugen. Davon mussten wir Kenntnis nehmen.

Es wurden 19 Beweisanträge mit Vernehmungen von 58 Zeugen beantragt und beschlossen. In 13 Fällen wurden Zeugen zu mehreren Beweisbe

schlüssen benannt. Fünf Zeugen wurden zur wiederholten Vernehmung geladen. Zwei Aktenschränke füllten sich mit Ordnern. Daran sehen Sie schon: Allein diesen Aktenberg zu bewältigen ist nicht ganz einfach.

Aber, meine Damen und Herren, aus unserer Sicht gibt es entscheidende Erkenntnisse aus der Arbeit des 13. Parlamentarischen Untersuchungsaus

schusses, nämlich die, dass weder eine Verquickung von Regierungsmitgliedern noch ein Fehlverhalten des damaligen Wirtschaftsministers

Dr. Reiner Haseloff festgestellt werden konnte. Das ist so.

(Zustimmung bei der CDU)

Genau das waren doch die Vorwürfe, warum wir damals diesen Ausschuss eingesetzt haben. Deswegen möchte ich für die CDU-Fraktion noch einmal drei Punkte besonders herausstellen:

Erstens. Die Landesregierung, insbesondere im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft - damals Ministerium für Wirtschaft und Arbeit -, und die nachgeordneten Behörden haben bei der Vergabe und Gewährung von beantragten Fördermitteln und deren Verwendungskontrolle nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Fördermittelvergaben einschließlich der Bewertungsverfahren sind als rechtmäßig und nicht willkürlich einzuordnen und ohne mittelbare oder unmittelbare Beeinflussung des Verfahrens erfolgt. Da war schlichtweg nichts.

Zweitens. Weder eigenes Handeln noch ein Unterlassen der Landesregierung im Rahmen der Fördermittelvergabe hat dazu geführt, dass Spendenleistungen, Provisionen oder andere finanzielle Zuwendungen oder Vorteile durch Fördermittel-begünstigte vor oder nach den Fördermittelvergaben an Mitglieder der Landesregierung Sachsen-Anhalts oder ihr nahestehende Personen oder Organisationen getätigt wurden. Somit besteht kein ursächlicher oder zeitlicher Zusammenhang zwischen der Fördermittelvergabe und einer Geldspende oder einer anderen finanziellen oder geldwerten Zuwendung.

Drittens. Die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie das Ministerium für Inneres und Sport, hat alles getan, um zu einer zügigen und umfassenden Aufklärung von möglichen Fördermittelbetrugsfällen beizutragen und insbesondere mittels einer ausreichenden personellen Ausstattung der Ermittler - hier insbesondere Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt - die Ermittlungen erfolgversprechend durchzuführen und zeitnah abschließen zu können.

Meine Damen und Herren! Weder durch die vorgelegten Akten noch durch die vernommenen Zeu

gen konnte eine Einflussnahme der Landesregierung auf die zu untersuchenden Sachverhalte belegt werden. Es hat eine solche Einflussnahme nicht gegeben.

Auch die hierfür immer wieder als Beleg ins Feld geführte sogenannte Prioritäts-E-Mail führt zu keinem anderen Ergebnis. Die Aussagen der hierzu als Zeugen vernommenen Beteiligten haben übereinstimmend ergeben, dass diese zwar einen Erlass darstellte, jedoch das Landesverwaltungsamt nicht davon entband, seinen Prüfpflichten nachzukommen. Das Landesverwaltungsamt hat - was das Ziel dieser E-Mail war - die beiden in Rede stehenden Vorgänge lediglich unter Beachtung seiner Prüfpflichten vorrangig bearbeitet. Die fachliche Bewertung des Landesverwaltungsamtes wurde hierdurch überhaupt nicht eingeschränkt.

Der Untersuchungsgang hat gezeigt, dass die vorhandenen Kontrollmechanismen der Landesverwaltung im Fördergeschäft greifen und wirken, zumal nicht vergessen werden darf, dass die in Rede stehenden Förderungen im Bereich des Arbeitsmarktes ein Massengeschäft waren - mit Hunderten von Förderungen landesweit.

Hätte man die Förderanträge so bearbeitet, wie dies teilweise in den Ausschussberatungen gefordert wurde, hätten viele Antragsteller wesentlich länger auf die Bewilligung ihrer Förderung warten müssen, was mit großer Sicherheit öffentlich gerügt worden wäre.

Ob durch vermehrte unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen zur Verwendung der Fördermittel deren Missbrauch hätte vermieden werden können, mag dahingestellt sein. Diese würden nur Sinn machen, wenn sie flächendeckend erfolgen würden. Dafür reicht das im Landesdienst zur Verfügung stehende Personal angesichts dieses Massengeschäfts bei Weitem nicht aus. Stichproben nach dem Zufallsprinzip sind durch das Landesverwaltungsamt erfolgt. Eine Einflussnahme der Ministerien auf diese Kontrollen hat es nicht gegeben.

Meine Damen und Herren! Unabhängig davon wird man bei entsprechender krimineller Energie der Antragsteller nie in Gänze verhindern können, dass es zu rechtswidrigen Förderungen kommt. Aber auch hierzu ist anzumerken, dass im Rahmen der verschiedenen Prüfungsstufen auch diese Missbrauchsfälle aufgedeckt und entsprechend verfolgt wurden und werden. Die zu untersuchenden Sachverhalte sind auf die hohe kriminelle Energie einzelner handelnder Personen zurückzuführen. Diese sind und werden dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Die Vernehmung der Zeugen aus dem Bereich der Landesverwaltung hat deutlich gezeigt, dass aufgrund der zu untersuchenden Sachverhalte die Landesregierung noch genauer als in der Vergangenheit auf die Verwendung von Fördergeldern

aus dem Europäischen Sozialfonds achtet. Wenn Sie so wollen, hat die Arbeit des 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit dazu beigetragen, diese Sachverhalte aufzuklären und die Förderpolitik des Landes weiter zu verbessern.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zum Schluss noch einige Bemerkungen in Richtung der anderen Fraktionen, insbesondere der Fraktion DIE LINKE.

Ich erkenne an, dass wir - und vor allen Dingen auch Sie - uns mit Sachlichkeit und Offenheit in die Beratungen eingebracht haben. Die Art und Weise, in der wir das in den letzten drei Jahren gemacht haben, entsprach auch der notwendigen Ernsthaftigkeit, für Aufklärung zu sorgen. Ich persönlich habe diese Beratungen als sehr verantwortungsbewusst wahrgenommen.

Daher hat mich das Sondervotum der Fraktion DIE LINKE in dieser Einschätzung nur noch bestärkt. Insbesondere begrüße ich es, dass Sie in Ihrem Pressegespräch zu Ihrem Sondervotum zum Abschluss des Untersuchungsausschusses aus

drücklich vom Vorwurf eines Parteispendenskandals der CDU abgerückt sind. Sie haben eingeräumt, dass nicht belegt sei, dass Fördermittel direkt oder indirekt in die Kassen der örtlichen CDU geflossen seien. Ich stelle dies deshalb so heraus, weil diese Aussage im politischen Geschäft heute leider nicht mehr so selbstverständlich ist.

Das Sondervotum des Kollegen Meister -zu Ihnen komme ich gleich - liest sich an dieser Stelle ganz anders und ist ein Beleg für meine Aussage. Deshalb möchte ich Ihnen, Herr Kollege Dr. Thiel, hierfür ausdrücklich meinen Respekt aussprechen.

(Zustimmung bei der CDU)