Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Besonders eifrig war die CDU in Sachsen-Anhalt, die das Weihnachtsgeld als jährliche Sonderzahlung abschaffte und Tarifergebnisse nicht übernahm. Dazu kam etwas später ein SPD-Finanzminister, der zwar - verspätet, aber immerhin - die Tarifergebnisse voll übernahm, aber den Beamten mit der Kostendämpfungspauschale in die Tasche griff. Die Beamtinnen und Beamten des Landes wurden von der Koalition als Sparschweine entdeckt.

Und heute, kurz vor der Wahl, entdecken Sie, dass Beamte Wähler sind, und stellen komische Anträge, die das Papier nicht wert sind, auf das sie geschrieben sind.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Die Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt ist nicht verfassungskonform. Seit wann wissen Sie das? Seit Dezember? - Das Urteil vom Dezember 2015 bestätigt die Grundsätze eines Urteils vom Mai 2015, das die Besoldung der Richter verwarf.

Haben Sie denn in Anbetracht der anhängigen Klagen zur A-Besoldung gedacht, dass das Verfassungsgericht bei Richtern anders entscheidet als bei Beamten? - Ja, das haben Sie gedacht. Deshalb haben Sie mit Ihrem Heilungsgesetz zur Richterbesoldung, mit dem Sie all Ihre Verachtung für die berechtigten Klagen zum Ausdruck brachten, ein Gesetz geschaffen, das sich am Rande der Verfassungsgemäßheit bewegt und Rechtsfrieden herzustellen nicht in der Lage ist, und das mit dem Hinweis auf laufende Verfahren zur A-Besoldung. Sie haben wirklich geglaubt, dass sich das Verfassungsgericht von Ihnen beeindrucken ließe.

Das, was ich jetzt gesagt habe, habe ich Ihnen schon mehrmals gesagt. Und wir haben es nicht nur gesagt. Wir haben die Sonderzahlung für Beamte hier mehr als einmal auf die Tagesordnung gesetzt. Unseren Antrag zum Landesbesoldungsanpassungsgesetz haben Sie abgelehnt. Ebenso haben Sie den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts und unseren Antrag zum Nachtragshaushalt ins parlamentarische Nirwana versenkt.

Und jetzt ein Antrag in letzter Minute: Die Landesregierung soll dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen. Welche Landesregierung, bitte? Die hier sitzende, die nicht mehr lange im Amt ist? - Der Finanzminister hat schon darauf hingewiesen, was er von der Sonderzahlung hält. Diese Landesregierung wird nichts mehr tun. Das wissen Sie.

Die Landesregierung soll diesen Entwurf dem Landtag vorlegen. Welchem Landtag? Dem, der in dieser Woche zum letzten Mal tagt? Wen wollen Sie eigentlich veralbern?

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn es Ihnen ernst wäre, hätten Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Unsere Zustimmung wäre Ihnen sicher gewesen. Aber das, was hier vorliegt, ist nichts anderes als ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver, zu dem man sich allenfalls der Stimme enthalten kann.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich versichere Ihnen, meine Damen, meine Herren: Meine Fraktion wird das Thema als eines der ersten im neuen Landtag auf die Tagesordnung bringen. Ich bin gespannt, was Sie dann tun. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die SPD spricht jetzt der Kollege Erben. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, dass sich die Begeisterung für diesen Antrag, der heute auf der Tagesordnung steht, bei mir eher in Grenzen hält - nicht weil ich gegen eine verfassungskonforme Besoldung wäre, auch nicht weil ich gegen die Wiedereinführung eines Weihnachts- oder Urlaubsgeldes wäre, sondern weil wir heute hier überhaupt nichts regeln können.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Es ist jetzt erforderlich, dass wir genau analysieren, welche Konsequenzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung in Sachsen für Sachsen-Anhalt hat.

Es war vorhersehbar, was die Opposition uns heute hier vorhalten würde und dass sie uns hier sehr intensiv den Gesetzentwurf oder den Änderungsantrag vom letzten Dezember vor die Nase halten wird.

Wir haben zweifelsohne Handlungsbedarf. Es ist bereits über die Frage der R-Besoldung gesprochen worden, zu der Sachsen-Anhalt ein Urteil kassiert und ein entsprechendes Reparaturgesetz erlassen hat. Wir werden Handlungsbedarf für die A-Besoldung bekommen; das ergibt sich sehr deutlich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sächsischen Beamtenbesoldung.

Ich sage ganz klar: Das Alimentationsprinzip ist nicht davon abhängig, ob es in die Mipla des Landes passt. Wir werden in der nächsten Wahlperiode entsprechende Änderungen vornehmen müssen.

Ein Wort zu dem mehrmals angesprochenen Länderranking bei der Besoldung. Ich glaube, man kann nicht pauschal sagen, ob wir da gut oder schlecht liegen. Aber eines fällt mir auf: Je höher die Besoldungsgruppe ist, umso besser liegen wir im Länderranking.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Mir fällt auf, dass wir in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 weit hinten liegen. Je höher die Besoldungsgruppe ist - die Tabelle hört irgendwo bei B 3 auf -, desto besser liegen wir im Länderranking. Ich habe gehört, dass ein Beamter mit der Besoldungsgruppe B 5 in Sachsen-Anhalt 1 000 € im Jahr mehr hat als sein niedersächsischer Kollege. Ich gebe damit nur weiter, was andere erzählen; ich habe es nicht wirklich selbst nachgeprüft.

Schon deswegen haben wir Handlungsbedarf. Das ist auch eine Auswirkung des Wegfalls von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Deshalb ist die Wiedereinführung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes für mich ein wirksamer Ansatz, um das Alimentationsprinzip einzuhalten und insbesondere die Beamten im mittleren Dienst deutlich besser zu stellen als in der Vergangenheit.

Das ist eine Aufgabe für die neue Landesregierung. Sie wird nicht nur durch das Verfassungsrecht, sondern auch politisch dazu gezwungen sein, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dem sehen wir erwartungsfroh entgegen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Erben, der Kollege Gallert würde Sie gern etwas fragen. Sie scheinen antworten zu wollen. - Bitte.

Herr Erben, wir haben die Presseerklärungen Ihres Koalitionspartners ganz aufmerksam verfolgt. Die erste Presseerklärung war, dass die CDU-Fraktion beschlossen hatte, zu diesem Thema noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einzubringen.

(Herr Schröder, CDU: Nein, das stimmt nicht! Das ist falsch! - Frau Feußner, CDU: Das haben wir nie gesagt!)

- Ich frage den Kollegen Erben. - Denn zumindest die Pressemitteilung hat diesen Eindruck vermittelt. Hat der Koalitionspartner mit Ihnen darüber gesprochen, einen solchen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen?

Ich bin ein eifriger Leser der Verlautbarungen der CDU-Fraktion. Mir ist nicht unbedingt untergekommen, dass sie einen Gesetzentwurf vorlegen wollte. Ich möchte mich damit aber nicht festlegen. Aber womit ich mich festlege, ist, dass uns von der CDU-Fraktion kein Gesetzentwurf zur Änderung des Besoldungsgesetzes vorgelegt worden ist.

Vielen Dank, Kollege Erben. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Meister. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der CDU und der SPD sieht letztlich eine perspektivische Wiedereinführung der Sonderzahlung für Beamte vor. Das stellt eine Abkehr von der bisherigen Position der Koalitionsfraktionen dar. Nun sind Änderungen von Positionen nicht nur zulässig, sondern können sogar ausgesprochen hilfreich sein.

Wir hatten kürzlich Gelegenheit, über die aktuelle Rechtsprechung zur sachsen-anhaltischen Beamtenbesoldung und die dort festgestellte Verletzung des Alimentationsprinzips zu debattieren. Insofern besteht in diesem Bereich - das haben auch alle meine Vorredner so gesehen - durchaus Handlungs-, zumindest jedoch Diskussionsbedarf.

Was einen ein wenig misstrauisch macht, ist die Tatsache, dass jetzt, wenige Wochen vor der Wahl - Frau Feußner hat geahnt, dass solche Argumen

te kommen -, diese Wohltat verkündet wird, der vor einigen Wochen beschlossene Nachtragshaushalt die Mehrkosten allerdings nicht einpreist.

Selbst bei der Reaktion auf die Rechtsprechung - wir hatten erst in der letzten regulären Sitzung des Landtags die Debatte zu dem entsprechenden Gesetzentwurf bezüglich der Richterbesoldung - wurde nur das minimal Mögliche getan. Erinnert sei an das Heranpirschen an 4,99 % - 5 % würde bereits eine Verletzung des Kriteriums bedeuten. Die Wiedereinführung von Weihnachtsgeld war gänzlich außerhalb der Diskussion. Eher zurückhaltende Anträge während der Gesetzesberatung wurden deutlich abgelehnt. All das ist knapp sechs Wochen her.

Darin erkenne ich einen Widerspruch. Wieso und wie kam es denn zu diesem recht überstürzten Meinungsbildungsprozess? War im Dezember 2015 noch nicht absehbar, was nun sogar zu einem eigenen Antrag erhoben wird? Sollte etwa - ich mag es kaum glauben - der Wahltermin eine Rolle spielen?

(Zurufe von den GRÜNEN und von der LIN- KEN: Nein, nein! Nein!)

Auf unseren Fraktionsfluren wurde über eine versuchte Beamtenbestechung gelästert.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Beifall bei der LINKEN)

So war es. Es scheint doch so zu sein, dass man hiermit ein Wahlgeschenk hübsch verpackt und präsentiert, die tatsächliche Auslieferung und Bezahlung aber dem nächsten Landtag, der nächsten Landesregierung aufhuckt. Zumindest kommt man so billig über den Wahltag.

Nähere Details über die beabsichtigte Regelung sind erst einmal nicht zu finden. Wie die Ausgestaltung aussieht, wann sie kommt und wie sie finanziert wird, all das bleibt völlig offen.

Wenn man sich das Ergebnis der beiden letzten Haushaltsjahre ansieht, kann man feststellen, dass Spielräume für eine solche Regelung bestanden hätten. Ob dies zukünftig so einfach der Fall sein wird, ist offen.

Die Entscheidung, wie wir, die grüne Landtagsfraktion, uns zu dem vorliegenden Antrag verhalten, haben wir uns durchaus nicht einfach gemacht. Einerseits sind wir von der Ernsthaftigkeit nicht so recht überzeugt; Sie konnten es meinen Worten entnehmen. Andererseits sehen wir - wie es im Antrag auch formuliert ist - durchaus Handlungsbedarf. Das ist momentan das, was man tun kann.

Obwohl wir in dem Antrag die sprichwörtliche Nachtigall trapsen hören, halten wir vor dem Hintergrund der Diskussion und Rechtsprechung über das Alimentationsprinzip den damit nun grundsätz

lich eingeschlagenen Weg für richtig und werden dem Antrag daher zustimmen.

(Zustimmung von Herrn Erben, SPD)

Wie ernst der Antrag tatsächlich gemeint ist, werden wir spätestens bei der Diskussion über den Haushaltsplan für das Jahr 2017 sehen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt noch einmal die Kollegin Feußner. Bitte schön, Frau Abgeordnete.