Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Geprägt wurde mein politisches Interesse zu DDR-Zeiten. So etwas wie eine moralische Instanz für mich wurde Bettina Wegner, die uns schon vor 40 Jahren ins Gewissen gesungen hat. Menschen ohne Rückgrat oder tumbe Karrieristen waren mir damals und sind mir bis heute suspekt.

(Zustimmung bei der SPD und von Frau Weiß, CDU)

Fraktionszwang hin, Landeslisten her, man sollte versuchen, seinen Überzeugungen treu zu bleiben. Ich glaube, dass mir das nicht immer gelungen ist. Aber die Zahl der faulen Kompromisse ist, denke ich, überschaubar geblieben.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, abschließend einige Wünsche vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation zu formulieren. Es darf keine rechtsfreien Räume geben. Ein Staatsversagen muss konsequent verhindert werden. Für die nächste Wahlperiode wünsche ich mir eine stabile, handlungsfähige und demokratische Koalition, die Sachsen-Anhalt weiter voranbringt. - Ich danke Ihnen.

(Starker Beifall im ganzen Hause)

Vielen Dank, Herr Kollege Felke, und alles Gute für die Zukunft.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Jetzt erinnern wir uns an seinen Wunsch, dass wir der Beschlussempfehlung zustimmen sollen. Ich glaube nicht, dass jemand Einzelabstimmung verlangt. - Dann lasse ich jetzt über die Drucksache in ihrer Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt zu? - Das ist das gesamte Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit wurde der Drucksache zugestimmt.

Dann stimmen wir jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet „Gesetz zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik“. Wer stimmt der Überschrift zu? - Das ist das gesamte Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Damit wurde die Gesetzesüberschrift beschlossen.

Nun stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das ist das gesamte Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Bis auf ein paar langsame Arme ist das,

glaube ich, nicht der Fall. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist erledigt.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Gemeinschafts- und Sekundarschule Kastanienallee aus Halle an der Saale.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4616

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/4722

Die erste Beratung fand in der 102. Sitzung am 9. Dezember 2015 statt. Berichterstatter ist Herr Schwenke. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 102. Sitzung des Landtages am 9. Dezember 2015 in erster Lesung behandelt. Er wurde zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Mit dem vorliegenden Änderungsabkommen wird der Zentralstelle für Sicherheitstechnik, die Bestandteil des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist und die Aufgaben für alle Bundesländer wahrnimmt, die Aufgabe der Anerkennung von Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung übertragen.

Außerdem erfolgt eine sprachliche Anpassung an den aktuell geltenden Rechtsrahmen vor dem Hintergrund des seit dem 1. Dezember 2011 geltenden Produktsicherheitsgesetzes.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 60. Sitzung am 13. Januar 2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Ihm lag dazu ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in dem mitgeteilt wurde, dass es von dort in Bezug auf den Gesetzentwurf keine Änderungsempfehlungen gibt.

Nach einer kurzen Erläuterung durch die Landesregierung hat der Ausschuss dem Gesetzentwurf

in unveränderter Fassung einstimmig seine Zustimmung erteilt.

Ich bitte namens des Ausschussers das Hohe Haus, dieser Empfehlung ebenfalls zu folgen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwenke. - Es gibt keine Fragen und keinen Redebedarf. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren über die Drs. 6/4722. Ich sehe nicht, dass jemand eine getrennte Abstimmung verlangt. Deshalb lasse ich über die Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das ist das gesamte Haus. Wer stimmt dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet „Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik“. Wer stimmt der Überschrift zu? - Das ist das gesamte Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit wurde der Gesetzesüberschrift zugestimmt.

Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das ist das gesamte Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4341

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/4737

Die erste Beratung fand in der 95. Sitzung des Landtages am 17. September 2015 statt. Berichterstatter ist Herr Dr. Brachmann, der angezeigt hat, dass auch er nach der Berichterstattung eine persönliche Erklärung abgeben möchte. Bitte Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zu den Aufgaben eines

Ausschussvorsitzenden, gelegentlich auch über Gesetzgebungsvorgänge Bericht zu erstatten. Das möchte ich jetzt noch einmal tun, obgleich vorgefertigte Reden vom Blatt abzulesen nicht unbedingt meine Stärke ist und war.

Der Gesetzentwurf ist in der September-Sitzung 2015 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Mit Artikel 1 des Gesetzentwurfs soll die Verfolgungs- und Ahndungszuständigkeit der Gemeinden für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr auch auf die mit Bußgeld bedrohten Verstöße ausgedehnt werden. Dazu soll die entsprechende Regelung so gefasst werden, dass die Beschränkung der Zuständigkeit im ruhenden Verkehr auf geringfügige Zuwiderhandlungen entfällt und die Gemeinden künftig auch bußgeldbewehrte Zuwiderhandlungen verfolgen und ahnden und die entsprechenden Bußgelder vereinnahmen dürfen.

Mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs soll eine mit den in Artikel 1 geregelten straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang stehende deklaratorische Doppelregelung im Landesrecht entsprechend dem Beschluss der Landesregierung zu Leitlinien für Vorschriften- und Bürokratieabbau sowie § 3 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes gestrichen werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 70. Sitzung am 1. Oktober 2015 mit dem Gesetzentwurf. Im Vorfeld dieser Sitzung wurden die kommunalen Spitzenverbände SachsenAnhalt gebeten, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern und den beteiligten Ausschüssen eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen. Das ist dann auch geschehen. Hinweisen will ich darauf, dass der Städte- und Gemeindebund anregte, eine Evaluierungsklausel in das Gesetz aufzunehmen.

Der Innenausschuss befasste sich in der Sitzung am 29. Oktober 2015 mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete auf der Grundlage einer Synopse des GBD eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Die vorläufige Beschlussempfehlung, die die Aufnahme einer Evaluierungsklausel in das Gesetz vorsieht, wurde einstimmig beschlossen. Das geschah gleichermaßen auch im Finanzausschuss.

Daraufhin hat der Ausschuss für Inneres und Sport in der 73. Sitzung am 17. Dezember 2015 mit 7 : 0 : 5 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Ihnen vorliegenden Fassung beschlossen.

Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport darf ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung bitten.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist die letzte Rede meinerseits, jedenfalls in dieser Legislaturperiode. Der Präsident wird morgen bei seiner Würdigung derjenigen Abgeordneten, die aus dem Landtag ausscheiden, eine Liste mit Namen vor sich haben, auf der ich nicht stehe. Warum auch? Denn ich stehe auf dem Wahlzettel in meinem Wahlkreis. Aber ich bin der einzige Wiederkandidierende in meiner Fraktion, der auf einer anderen Liste nicht steht, nämlich auf der Landesliste meiner Partei. Es ist zu befürchten, dass mein letzter Auftritt als Mitglied des Landtages in diesem Hohen Hause der heutige sein wird. Selbstverständlich werde auch ich wahlkämpfen. Aber ich bin Realist genug, um einschätzen zu können, dass das ein schwieriges Unterfangen ist.

Ich habe dem Landtag insgesamt drei Legislaturperioden lang angehört. Ich war Abgeordneter mit Herz und Seele. Es ist eine Arbeit, die mir Erfüllung gebracht hat. Insoweit blicke ich mit Dankbarkeit auf diese Jahre zurück. Ich hoffe, dass ich auch Spuren in diesem Parlament und in diesem Lande hinterlassen habe. Ich hätte gern noch weiter gemacht; ein bisschen Wehmut klingt dabei mit.

Ich weiß um die Spielregeln der Demokratie. Als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion gehört es sich nicht, gelegentlich auch Opposition zu sein. Ich war aber nicht - das wollte ich nie sein - nur willfähriger Vollstrecker dessen, was mir von der Landesregierung oder auch aus A-Häusern vorgegeben worden ist.

Ich habe mir erlaubt, selbständig politisch zu denken, Dinge kritisch zu hinterfragen, eine eigene Meinung zu haben und diese auch wahrnehmbar zu artikulieren. Das ist gelegentlich als störend empfunden worden. Es ist vielleicht eine persönliche Genugtuung, dass die Entwicklung und die Geschehnisse mir dann oft Recht gegeben haben.

Ich habe in dieser Legislaturperiode versucht, meine Aufgabe als Vorsitzender des Ausschusses für Inneres und Sport ohne ideologische Scheuklappen auszufüllen. Die Anerkennung und Wertschätzung, die mir von Kollegen, aber insbesondere auch von Außenstehenden zuteil wurde, bestätigt mich jedenfalls in der Meinung, dass ich in dieser Aufgabe durchaus eine gute Figur gemacht habe.