Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Ich habe in dieser Legislaturperiode versucht, meine Aufgabe als Vorsitzender des Ausschusses für Inneres und Sport ohne ideologische Scheuklappen auszufüllen. Die Anerkennung und Wertschätzung, die mir von Kollegen, aber insbesondere auch von Außenstehenden zuteil wurde, bestätigt mich jedenfalls in der Meinung, dass ich in dieser Aufgabe durchaus eine gute Figur gemacht habe.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Dass einige meiner Parteifreunde dazu beigetragen haben, das ich gleichwohl auf der Landesliste der SPD bis Platz 26 keine Rolle mehr spielen sollte, muss ich als Geringschätzung meiner Arbeit empfinden. Darüber darf man auch menschlich enttäuscht sein.

Ich weiß, jetzt werden einige denken, Nachtreten - das macht man nicht, das gehört sich nicht. Dar

um geht es auch nicht. Mir geht es schon darum, mich mit Würde aus diesem Hohen Haus verabschieden zu dürfen.

(Zustimmung von Frau Feußner, CDU, und von Frau Tiedge, DIE LINKE)

Ich gehe erhobenen Hauptes, und ich habe die Hoffnung, dass ich bei vielen hier im Hause in positiver Erinnerung bleibe.

Ich wünsche allen, die künftig in diesem Hohen Hause Verantwortung für dieses Land tragen, eine glückliche Hand zum Wohle dieses Landes. Vielleicht ergibt sich noch eine glückliche Fügung, dazu auch selbst etwas beitragen zu können.

Für heute bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen alles Gute. - Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Vielen Dank, Kollege Dr. Brachmann. Auch Ihnen alles Gute!

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4737. Ich sehe auch hierzu keine Wünsche nach getrennter Abstimmung. Ich frage: Wer stimmt dieser Drucksache zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.

Ich rufe die Abstimmung über die Artikelüberschriften auf. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE. Damit wurden die Artikelüberschriften beschlossen.

Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet „Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“. Wer der Gesetzesüberschrift stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE. Damit wurde ist Gesetzesüberschrift beschlossen.

Wir stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt ihm zu? - Die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.

Bei unseren Gästen muss ich nun mein Bedauern und meine Entschuldigung ausdrücken. Wir hatten heute solch spannende Diskussionen, insbesondere über Schule, Sekundarschule, Gemeinschafts

schule, und jetzt haben Sie einen so nüchternen Teil erlebt.

Nun gehen wir in die Mittagspause, die wir um 14.20 Uhr an dieser Stelle beenden. Bis dann!

Unterbrechung: 13.17 Uhr.

Wiederbeginn: 14.20 Uhr.

Meine Damen und Herren! Es ist 14.20 Uhr. Wir setzen unsere Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 9 fort:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4533

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/4727

Die erste Beratung fand in der 100. Sitzung des Landtags am 12. November 2015 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Tögel. Herr Tögel hat auch signalisiert, dass er nach der Berichterstattung ein paar persönliche Worte sprechen möchte. Herr Tögel, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt in Drs. 6/4533 überwies der Landtag in der 100. Sitzung am 12. November 2015 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Bildung und Kultur, für Finanzen sowie für Inneres und Sport beteiligt.

Mit dem Gesetzentwurf kommt Sachsen-Anhalt der Verpflichtung nach, die Richtlinie 2013/55/EU in nationales Recht umzusetzen.

Ziel der Anerkennungsgesetzgebung ist es, Menschen mit Migrationshintergrund durch die Möglichkeit einer qualifikationsgerechten Beschäftigung bei einer wirksamen gesellschaftlichen und beruflichen Integration zu unterstützen und zur Überwindung eines sich zunehmend abzeichnenden Fachkräftemangels beizutragen.

Darüber hinaus wird die Novellierung genutzt, weiter zur länderübergreifenden Vereinheitlichung der Rechtsetzung und Umsetzung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen beizutragen.

Die wesentlichen Änderungen betreffen unter anderem die Einführung eines europäischen Berufsausweises, die Einführung eines Vorwarnmechanismus bei Untersagung oder Einschränkung der Berufsausübung, die Erlaubnis der teilweisen Ausübung eines reglementierten Berufs und die Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung aktuell zu haltender Informationen über Berufsqualifikationsanerkennungsverfahren.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich erstmals in der 52. Sitzung am 26. November 2015 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich über das weitere Verfahren. Im Ergebnis dieser Beratung beschloss der Ausschuss, im Rahmen einer zusätzlichen Sitzung eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Diese fand am 9. Dezember 2015 unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse statt.

Zum Anhörungskreis gehörten neben der Ärzte-, der Architekten- und der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt auch die Hochschule MagdeburgStendal. Des Weiteren erreichten den Ausschuss diverse schriftliche Stellungnahmen. Darüber hinaus stellte das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft dem Ausschuss die Ergebnisse der durch die Landesregierung erfolgten Anhörung zur Verfügung.

Eine erneute Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in einer weiteren zusätzlichen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft am 7. Januar 2016 statt. Zu dieser Sitzung lag dem Ausschuss die zwischen den beteiligten Ministerien und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmte Synopse zum Gesetzentwurf vor.

Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse, welche mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen wurde.

Die mitberatenden Ausschüsse für Bildung und Kultur, für Arbeit und Soziales, für Finanzen sowie für Inneres und Sport schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.

Die abschließende Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 55. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft am 14. Januar dieses Jahres statt.

Im Rahmen dieser Beratung empfahl der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft drei weitere Änderungen, die den § 6a des Architektengesetzes sowie den § 33a des Ingenieurgesetzes betreffen.

Schließlich erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft unter Berücksichtigung der

vorgetragenen Empfehlungen des GBD die Ihnen in Drs. 6/4727 vorliegende Beschlussempfehlung, die mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen wurde.

Im Nachhinein wies der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf hin, dass eine weitere redaktionelle Anpassung notwendig sei. In Artikel 10 Nr. 7 wird die Aufhebung des § 7 des Ingenieurgesetzes empfohlen. Das hat zur Folge, dass in der Inhaltsübersicht des Ingenieurgesetzes die Angabe zu § 7 wegfallen muss. In Artikel 10 Nr. 1 der Beschlussempfehlung ist deshalb ein entsprechender Änderungsbefehl aufzunehmen. Ich gehe davon aus, Sie haben es alle verfolgt und wissen es, aber im Notfall können wir ja noch einmal im Protokoll der Stenografen nachschauen.

Ich bitte Sie, diese redaktionelle Anpassung bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich mich insbesondere beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bedanken, der bereits im Dezember 2015 die mit allen beteiligten Ministerien abgestimmte Synopse mit zahlreichen Anmerkungen und Vorschlägen sehr kurzfristig vorgelegt hat und dem Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft stets beratend zur Seite stand. Ich möchte mich also, wie gesagt, noch einmal ausdrücklich für diesen Stress, den wir beim GBD verursacht haben, bedanken.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

- Ich bin ja nicht immer damit einverstanden, was der GBD macht, aber an dieser Stelle war es völlig okay.

Außerdem möchte ich mich beim Ausschusssekretariat und bei den mitberatenden Ausschüssen bedanken, die über den Gesetzentwurf unmittelbar nach der Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung beraten und damit dazu beigetragen haben, die zeitliche Planung des Verfahrensablaufes des federführenden Ausschusses erfolgreich umzusetzen. - Das war jetzt die positive Darstellung der sehr knappen Zeit, die uns zur Verfügung stand, und dass wir es trotzdem hinbekommen haben.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von Frau Zoschke, DIE LINKE)

Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

Nun hatte die Frau Präsidentin schon angekündigt, dass auch ich ein paar Worte sagen will. Nach 25 Jahren und knapp sechs Monaten Landtagszugehörigkeit will ich diese Gelegenheit hier natürlich auch nutzen, um ein paar persönliche Worte loszuwerden. Für alle Kollegen - wir sind insgesamt noch sieben, die zur ersten Stunde des Land

tags gehörten - war es eher Zufall, dass wir an so herausragender Stelle das Land mit aufbauen und gestalten durften. Dafür bin ich außerordentlich dankbar.

Ich hatte das Glück - bin aber auch weit davon entfernt, dies als allein mein Verdienst anzusehen -, dem Landtag sechs Wahlperioden lang angehören zu dürfen. Ich konnte im Verfassungsausschuss, im Münch/Rauls-Untersuchungsausschuss, im Ältestenrat, im Europaausschuss, im Rechtsausschuss und im Wirtschaftsausschuss in verschiedenen Funktionen vom einfachen Mitglied bis hin zum Vorsitzenden mitarbeiten. Auch auf europäischer Ebene durfte ich den Landtag in verschiedenen Gremien vertreten.