Im Ergebnis der Diskussion verabschiedete der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 8 : 2 : 2 Stimmen einen von der Vorsitzenden unterbreiteten Vorschlag für die vorläufige Beschlussempfehlung mit folgender Fassung:
auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Zuge der Überarbeitung des SGB II dem Anliegen des vorliegenden Antrages stärker Rechnung getragen wird.
stellt fest, dass die Zuständigkeit für das Kommunalrecht bzw. für die Lösung des Problems beim Ausschuss für Inneres und Sport liegt.“
Diese vorläufige Beschlussempfehlung wurde den mitberatenden Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Finanzen zugeleitet.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 95. Sitzung am 16. Dezember 2015 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Mit 6 : 4 : 0 Stimmen schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung an.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 73. Sitzung am 17. Dezember 2015 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Er stimmte Nr. 1 der vorläufigen Beschlussempfehlung zu; lehnte jedoch Nr. 2 - das Problem der Zuständigkeit - ab. Diese Empfehlung wurde mit 7 : 2 : 1 Stimmen beschlossen.
Die abschließende Beratung zum Antrag in der Drs. 6/3818 fand in der 60. Sitzung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales am 13. Januar 2016 statt. Dazu lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Fraktionsübergreifend wurde nochmals der Umgang des Ausschusses für Inneres und Sport mit diesem Antrag kritisiert, der seine Zuständigkeit offensichtlich nicht erkannt hat.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales verständigte sich darauf, die Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung als Beschlussempfehlung an den Landtag zur Abstimmung zu stellen. Die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport, Nr. 2 abzulehnen, wurde nicht aufgegriffen.
Die Beschlussempfehlung an den Landtag wurde daraufhin mit 8 : 3 : 1 Stimmen verabschiedet. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Zoschke. - Das Ministerium hat angekündigt, auf einen Redebeitrag zu verzichten, und bleibt dabei. Wir kommen zur Dreiminutendebatte. Diese eröffnet Kollege Krause für die CDU-Fraktion. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt auf eine Änderung der Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche auf kommunaler Ebene ab, die auf eine Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind.
Mein Kollege Peter Rotter hat in seiner Rede zu diesem Thema im Parlament vor fast einem Jahr und auch im Ausschuss für Arbeit und Soziales mehrfach darauf hingewiesen, wie komplex und kompliziert dieses Thema in der bundesdeutschen Gesetzgebung ist.
auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Zuge der Überarbeitung des SGB II dem Anliegen des vorliegenden Antrages stärker Rechnung getragen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch Minister Bischoff hat mehrfach darauf hingewiesen, dass das, was im Rahmen des SGB II als Einkommen anzurechnen ist, nicht in unserem Ermessen und unserer Zuständigkeit liegt. Dass wir das Thema heute wiederum debattieren und nicht einfach die oben genannte Beschlussempfehlung abstimmen, ist mir ein Rätsel, da aus meiner Sicht keinerlei neue Erkenntnisse vorliegen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Krause. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Meister das Wort. Bitte schön, Herr Meister.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der ursprüngliche Antrag der Fraktion DIE LINKE hatte die Zielrichtung, die ehrenamtlichen Bürgermeister und Stadträte hinsichtlich der ihnen zustehenden Aufwandsentschädigungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchenden anrechnungsfrei zu stellen. Derzeit werden die Entschädigungen als nicht zweckgebundene Einnahmen betrachtet mit der Folge, dass die Ehrenamtlichen, die auch Leistungen nach dem SGB ll beziehen, Abzüge von ihrem Regelsatz treffen.
Dass dies der Arbeitsfähigkeit der Betroffenen abträglich ist und nicht zur Attraktivität des Ehrenamtes beiträgt, liegt auf der Hand. Problematisch ist jedoch die Frage, wie das Problem angegangen werden kann. Der Antrag der LINKEN sah in Punkt 1 eine Anerkennung der Aufwandsentschädigung durch den Landtag als zweckgebundene Einnahme zur Abgeltung der erhöhten Aufwendungen eines Ehrenamtes vor.
Der schlichte deklaratorische Beschluss des Landtages kann aber nicht zu einer Rechtsänderung führen. Es hätte einer deutlichen Veränderung des Antrages hin zu einer Gesetzesänderung bedurft, die aber nicht vorliegt, wobei ich erhebliche Zweifel daran habe, ob wir das Ziel mit den rechtlichen Mitteln des Landes überhaupt erreichen können.
Insofern weist die Beschlussempfehlung, die auf eine Änderung des SGB II auf der Bundesebene verweist, vermutlich in die richtige Richtung. Die
Formulierung ist aber so flauschig, dass ich nicht ernsthaft damit rechne, dass daraus eine Initiative des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund erwächst.
Vollends kurios ist Punkt 2 der Beschlussempfehlung. In seiner letzten Sitzungsperiode soll der Landtag nun feststellen, dass der Ausschuss für Inneres und Sport inhaltlich zuständig ist, der allerdings in dieser Legislaturperiode nicht noch einmal tagt. Wir können doch nicht ernsthaft versuchen, die Zuständigkeitsfragen des Landtages der siebenten Wahlperiode zu lösen. Abgesehen davon wäre es grundsätzlich sinnvoll, wenn sich die Ausschüsse ohne Hilfe des Plenums über ihre Zuständigkeiten verständigen könnten.
Laut Berichterstattung der Ausschussvorsitzenden haben die beiden Ausschüsse erhebliche Energie in die Klärung der Zuständigkeitsfrage investiert. Eine vertiefende Arbeit am Inhalt wäre vielleicht besser gewesen, aber na gut.
Letztlich müssen wir feststellen, dass wir der Lösung des im Antrag benannten Problems leider nicht näher gekommen sind und es in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr schaffen werden. Meine Fraktion wird sich bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In drei Minuten ist die Komplexität des Problems sehr schwer zu verdeutlichen. Ich werde deshalb nur auf Konkretes eingehen, was mich besonders bewegt.
Von der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich Tätigen werden 200 € grundsätzlich erst einmal gar nicht in Abzug gebracht. Es geht also um die darüber hinausgehenden Beträge, die im Ehrenamt so häufig auch nicht sind. Es besteht laut unserer Kommunalverfassung die Möglichkeit einer Spitzabrechnung. Das verursacht einen Arbeitsaufwand, ist aber theoretisch möglich, sodass man seinen gesamten Aufwand anrechnen lassen kann.
Dieses Problem ist anders nicht lösbar; so hat es Staatssekretär Gundlach im Innenausschuss gesagt. Es wäre hilfreich gewesen, der Innenausschuss hätte sich die Mühe gemacht, diesen Sachverhalt irgendwie zu verdeutlichen, anstatt so zu reagieren, wie er reagiert hat. Deshalb bitten wir
Sie, die Beschlussempfehlung wie vorliegend anzunehmen. Dieses Zuständigkeitengerangel hat sich aus dem Schriftwechsel ergeben.
Unser Fazit lautet wie folgt: Wir treten mit einem Auftrag und auch einer Bitte an unsere Parteikollegen im Bundestag heran und bitten sie, über den GBD des Bundestags und die Bundestagsfraktionen bei der Novellierung des SGB II dieses Problem in den Fokus zu nehmen, und zwar nicht nur das Problem der Aufwandspauschale im Ehrenamt und SGB II, sondern auch das Problem der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Relevanz von Aufwandsentschädigungen, insbesondere der der Ortsbürgermeister.
Ich möchte darauf drängen, dass diese Lösung und Klärung so erfolgen, dass sie praktikabel und verständlich sind und demzufolge in allen Jobcentern des Landes anwendbar sind, und zwar für alle gleichermaßen.
Ich bitte auch die anderen Fraktionskollegen, das auf ihrer Ebene gleichermaßen zu tun. - Danke schön
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Späthe. - Für die Fraktion DIE LINKE hat nun der Kollege Knöchel das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Flauschig, das Wort finde ich gut, Herr Meister. Das ist in der Tat die Beschreibung des Ergebnisses der Beratung eines Problems, das den einen oder anderen ehrenamtlichen Mandatsträger in unserem Land umtreibt.
Aber die Art - das hat der Bericht der Ausschussvorsitzenden deutlich gemacht -, wie man sich in diesem Landtag damit befasst hat, ist dem Problem relativ wenig gerecht geworden.
Denn ansonsten hätten Sie entdecken können, dass es nicht nur um die Novellierung des SGB II geht, sondern auch um die Novellierung des SGB VI.
Denn Erwerbsunfähigkeitsrentner bzw. Bezieher von Witwenrenten sind genauso von diesen Anrechnungsregelungen betroffen.
Insoweit hätte es durchaus Sinn gemacht, ein Stück weit mehr Energie in die Frage zu stecken, was wir über die landesrechtlichen Regelungen und die Zweckbindungsregelungen in unserem
Kommunalverfassungsgesetz für diese Aufwandsentschädigung hätten tun können, um vorab die Anrechnung, die in § 11a des SGB II geregelt ist, zu umgehen oder deutlicher zu umschreiben. Zum Beispiel hätte man darüber beraten können, ob man von der pauschalieren Aufwandsentschädigung verstärkt zum Beispiel zur Auszahlung von Sitzungsgeld, das zweckgebunden höher angehängt ist, übergeht, und dahin gehend § 35 ändern sollen.
Im Übrigen ist es auch gar nicht schlecht, wenn eher in Richtung Sitzungsgeld anstelle einer monatlichen Pauschale orientiert wird; das soll die Sitzungen in den entsprechenden Gremien sogar beleben.
Insoweit ist es schade. Das, was Sie beschrieben haben, ist der minimale Konsens: Wenn man sich mit dem Problem befasst und eine Novellierung vornimmt, dann könnte man das Problem auch angehen. Das ist so schadlos, dass wir dem sogar zustimmen, weil wir das Problem anerkennen. Nichtsdestotrotz bleibt festzustellen: Der Landtag hat an dieser Stelle eine Chance vertan, das Problem wirklich ernsthaft anzugehen. - Vielen Dank.