Verena Späthe

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In drei Minuten ist die Komplexität des Problems sehr schwer zu verdeutlichen. Ich werde deshalb nur auf Konkretes eingehen, was mich besonders bewegt.
Von der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich Tätigen werden 200 € grundsätzlich erst einmal gar nicht in Abzug gebracht. Es geht also um die darüber hinausgehenden Beträge, die im Ehrenamt so häufig auch nicht sind. Es besteht laut unserer Kommunalverfassung die Möglichkeit einer Spitzabrechnung. Das verursacht einen Arbeitsaufwand, ist aber theoretisch möglich, sodass man seinen gesamten Aufwand anrechnen lassen kann.
Dieses Problem ist anders nicht lösbar; so hat es Staatssekretär Gundlach im Innenausschuss gesagt. Es wäre hilfreich gewesen, der Innenausschuss hätte sich die Mühe gemacht, diesen Sachverhalt irgendwie zu verdeutlichen, anstatt so zu reagieren, wie er reagiert hat. Deshalb bitten wir
Sie, die Beschlussempfehlung wie vorliegend anzunehmen. Dieses Zuständigkeitengerangel hat sich aus dem Schriftwechsel ergeben.
Unser Fazit lautet wie folgt: Wir treten mit einem Auftrag und auch einer Bitte an unsere Parteikollegen im Bundestag heran und bitten sie, über den GBD des Bundestags und die Bundestagsfraktionen bei der Novellierung des SGB II dieses Problem in den Fokus zu nehmen, und zwar nicht nur das Problem der Aufwandspauschale im Ehrenamt und SGB II, sondern auch das Problem der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Relevanz von Aufwandsentschädigungen, insbesondere der der Ortsbürgermeister.
Ich möchte darauf drängen, dass diese Lösung und Klärung so erfolgen, dass sie praktikabel und verständlich sind und demzufolge in allen Jobcentern des Landes anwendbar sind, und zwar für alle gleichermaßen.
Ich bitte auch die anderen Fraktionskollegen, das auf ihrer Ebene gleichermaßen zu tun. - Danke schön
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufarbeitung ist ein Thema, das uns seit langer Zeit und in Bezug auf viele Sachverhalte beschäftigt. Gerade das, was in den Psychiatrien und Behinderteneinrichtungen vor vielen Jahren stattgefunden hat, bedarf unbedingt der Aufarbeitung. Das sind wir denjenigen, die noch heute schwer an der Last der Erfahrungen in solchen Einrichtungen tragen, schuldig.
Anders als bei der Fondslösung für Kinder und Jugendliche aus Heimen der Erziehungshilfe gibt es für Menschen mit Behinderungen oder mit psychiatrischen Erkrankungen in entsprechenden Einrichtungen keine Hilfeleistung. Gerade bei erlittenem Leid mit zweierlei Maß zu messen, ist nicht hinnehmbar. Ich denke, in diesem Punkt sind sich alle einig.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ließ mich dennoch an einigen Stellen etwas verwundert zurück. Verwunderlich ist die Tatsache, dass die beiden ersten Punkte des Antrags, der, wie Sie erwähnten, in Mecklenburg-Vorpommern wortgleich gestellt worden war, dort noch vor der Beschlussfassung zurückgezogen wurden. Die Gründe dafür sind bekannt.
Warum haben Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diese beiden Punkte in der Version für Sachsen-Anhalt nicht gleich weggelassen? Der Antrag zielt nämlich darauf ab - ich bin etwas verwundert, dass das bis dato in der Debatte keine Rolle gespielt hat -, lediglich die Vorgänge auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aufzuarbeiten.
Gab es in der ehemaligen BRD diesbezüglich keine Vorkommnisse? Was veranlasst Sie zu einer
solch einseitigen Sicht? Was ist mit denen, die in ähnlichen Einrichtungen damals im westlichen Teil Deutschlands lebten?
In der ASMK ist man da bereits weiter. Auch schon in den Sitzungen der Jahre 2013 und 2014 haben sich die Sozialministerinnen und -minister mit den Hilfen für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in stationären psychiatrischen Einrichtungen in Ost und West auseinandergesetzt.
Heute liegt uns bereits der Bericht der Arbeitsgruppe der Ministerkonferenzen, nämlich der ASMK, der Jugend- und Familienministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Kirchen vor. Der Bericht datiert vom 7. und 8. Oktober 2015, also taufrisch.
Der Vorschlag für ein Hilfesystem für Kinder und Jugendliche, die in der Zeit von 1949 bis 1975 für die Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 auf dem Gebiet der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben, wurde zustimmend aufgenommen.
Der Vorschlag der Arbeitsgruppe beinhaltet ein Hilfesystem in der Rechtsform einer unselbständigen Stiftung des Privatrechts. Auch die wissenschaftliche Aufarbeitung, die im Antrag gefordert wird, ist dort verankert.
Bereits am 9. September 2015 hat es mit Betroffenen, Experten in eigener Sache, und Interessenvertretern eine Anhörung gegeben. Im Ergebnis steht schon fest, dass es eine umfangreiche wissenschaftliche Aufarbeitung geben wird, und zwar nicht nur für den Osten Deutschlands.
Es besteht darüber hinaus Einigkeit, dass erlittenes Unrecht und Leid nicht einfach übergangen werden kann. Wir sind es denen schuldig, die heute immer noch unter den Erfahrungen leiden. Sie brauchen sowohl eine öffentliche als auch eine individuelle Anerkennung.
Es geht darum - so formulieren es die Amtschefs -, das erlittene Unrecht und Leid aufzuarbeiten, finanziell anzuerkennen sowie daraus resultierende andauernde Belastungen abzumildern. Dem ist inhaltlich nichts hinzuzufügen.
Allerdings konnte sich die Arbeitsgruppe - auch das genannt worden - nicht auf einen einheitlichen Vorschlag zu Finanzierung einigen. Insbesondere auch unsere Regierungsvertreter - Minister Bischoff hat es formuliert - signalisieren einen hohen Diskussionsbedarf.
Dem sollten wir Rechnung tragen. Darüber sollten wir uns berichten lassen. Deshalb beantragen wir die Überweisung beider Anträge in den Sozialausschuss. - Danke.
Nein, danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention war und ist ein Meilenstein bezüglich der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Aber dass vieles gut und richtig niedergeschrieben ist, heißt noch lange nicht, dass es auch gut und richtig umgesetzt wird.
Auch nach Artikel 5 der UN-Kinderrechts
konvention sind die Vertragsstaaten gehalten, die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern zu achten. Weiterhin wird Kindern in Artikel 9 der Kinderrechtskonvention zugesichert, dass sie nicht gegen ihren Willen und den ihrer Eltern von diesen getrennt werden dürfen.
Auch das Grundgesetz schützt schon in Artikel 6 die Pflege und Erziehung von Kindern als natürliches Recht von Eltern. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern eine Behinderung haben oder nicht.
Wichtig ist es, dass die Eltern in die Lage versetzt werden, das Wohl und das Recht des Kindes im Blick zu behalten. Das heißt, körperliche und nichtkörperliche Einschränkungen eines Elternteils sind kein Grund dafür und dürfen auch kein Grund dafür sein, ihm allein deswegen die Erziehungskompetenz abzusprechen. Vielmehr müssen Eltern mit Behinderungen - ganz gleich welcher Art - ihrem Bedarf entsprechend unterstützt werden.
Dazu gehört es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Eltern die Wahrnehmung ihres Rechts auf selbstbestimmte Elternschaft ermöglichen.
Generell haben alle Eltern bei entsprechendem Bedarf Anspruch auf angemessene Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bzw. ihrer elterlichen Rolle. Das entspricht schon dem SGB VIII, mit dem Hilfen zur Erziehung geregelt worden sind.
Eltern mit Behinderungen werden daher - je nach Bedarf - vor allem durch die Kinder- und Jugendhilfe und durch die Eingliederungshilfe zu beraten und zu unterstützen sein. Das ist auch gut so, und die Erfahrungen zeigen, dass es funktionieren kann.
Noch bestehenden Praxisproblemen ist zum einen unbedingt durch einen weiteren Wandel der Einstellungen Menschen mit Behinderungen gegenüber zu begegnen. Zum anderen sind sie nur durch ein integriertes und trägerübergreifendes Hilfe- und Gesamtplanverfahren zu lösen.
Das Ziel muss die praxisgerechte Deckung der verschiedenen Unterstützungsbedarfe der Eltern mit Behinderungen sein. Eine Bundesratsinitiative bringt uns an der Stelle nicht weiter. Außerdem ist bereits avisiert worden, dass die Elternassistenz im Teilhabegesetz verankert werden wird.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Danke.
Nein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich brauche nicht zu betonen, dass ich die Intention dieses Antrags sehr begrüße. Es ist deutlich geworden, dass es an der Zeit ist, die berufliche Bildung in dualer Form auch jungen Menschen mit Behinderungen noch mehr nutzbar zu machen.
Den Inhalt unseres Antrags haben die Kollegen Wanzek und Keindorf erläutert und begründet. Dazu liegen uns in der Drs. 6/4215 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und in der Drs. 6/4211 ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Auf diese Änderungsanträge möchte ich namens der Koalition eingehen.
In dem Antrag der Fraktion der LINKEN wird in Punkt 1 das Berichtsersuchen der Koalition um den Punkt „Hürden in der Praxis für die dauerhafte Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt“ ergänzt.
Ein solcher Bericht setzt notwendigerweise eine erhebliche Recherche voraus, wenn er fundiert sein soll. Das ist ein Aufwand, den sich der Bundestag zurzeit schon macht. Das ist in der Rede des Ministers erwähnt worden. Das sich dort in der Bearbeitung befindliche Bundesteilhabegesetz hat einen Teil, der sich mit der Durchlässigkeit auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt. Auf diese Ergebnisse kann man aufbauen und darauf zurückgreifen und man muss nicht ein weiteres Berichtsersuchen auslösen.
In Punkt 2 wird ein Inklusionskonzept in der beruflichen Bildung gefordert. Wir halten ein weiteres Konzept nicht für erforderlich.
Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenkonvention für Sachsen-Anhalt führt beim Handlungsfeld „Arbeit und Teilhabe“ recht ausführlich dazu aus. Sie haben es erwähnt. Allerdings ist der Plan im Bereich der beruflichen Bildung von Jugendlichen mit Behinderungen noch etwas schwach ausgeprägt. Wir wollen mit unserem Antrag die Grundlage für eine Nachbesserung legen.
Dann wird in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE noch auf die Einhaltung des Datenschutzes verwiesen. Wir sind allerdings der Auffassung, dass
der Prüfauftrag in Punkt 3 unseres Antrags dies mit umfasst, sodass dieser Hinweis entbehrlich ist.
Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, lehnen wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab.
Der Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN erfasst anderes. Die unter Punkt 1 vorgeschlagene Änderung stellt aus unserer Sicht eine sinnvolle Ergänzung unseres Antrags dar. Wir schlagen vor, die vorgeschlagene Passage mit einem verbindenden „und“ in unseren Antrag einzufügen.
Die unter Punkt 2 vorgeschlagene Prüfung des Einsatzes von Integrationsbegleiterinnen halten wir für sinnvoll und realisierbar; wir stimmen dem zu.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu der vorgeblichen Diskriminierung durch dieses Infoheft sagen, was eben in den Redebeiträgen gesagt wurde. Ich sehe das, ehrlich gesagt, überhaupt nicht so, sondern ich sehe in diesem Heft eher eine individuelle Hilfestellung für Betroffene und deren Eltern zur Orientierung, aber auch eine Informationsquelle für potenzielle Arbeitgeber über die Möglichkeiten der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt und über die Hilfestellungen, die die Gesellschaft dafür schon gibt. Insofern weise ich das namens der Koalitionsfraktionen zurück.
Herr Präsident, zusammengefasst: Den Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN lehnen wir ab.
Punkt 1 des Änderungsantrags der Fraktion der GRÜNEN bitte ich in folgender modifizierter Fassung zu übernehmen:
„In Nr. 1a werden nach den Worten ‘berufliche Orientierung’ die Worte ‘und § 34 SGB IX in Bezug auf Ausbildungszuschüsse’ eingefügt.“
Punkt 2 des Änderungsantrags, der mit den Worten beginnt „Die folgende neue Nr. 5 wird angefügt …“, wird in unveränderter Fassung zugestimmt.
Ich bitte Sie, unserem Antrag und den Modifizierungen zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Zoschke.
Ich habe ein weiteres Konzept zu unserem Konzept abgelehnt und ich habe zum Beispiel die Erweiterung des Beratungskreises auf den Behindertenbeirat und auf den Behindertenbeauftragten abgelehnt, wie es bei Ihnen gefordert wird, weil der Behindertenbeauftragte des Landes der Vorsitzende des Behindertenbeirats ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch wir als SPD-Fraktion sind wie unser Minister der Ansicht, dass eine Neufassung des Gesetzes über Hilfen für psychisch Kranke, kurz PsychKG genannt, dringend geboten ist. Unsere Fraktion beschäftigt sich schon länger mit der Novellierung des PsychKG in Form von Datensammlungen, fachlichem Austausch mit dem Ministerium und auch mit unseren Fachkollegen in den anderen Bundesländern. Natürlich werden wir uns auch über die Ergebnisse der zurzeit arbeitenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Maßregelvollzugs berichten lassen
Den Ausführungen des Ministers bezüglich zeitlicher Abläufe und der Dauer der Beratung zu dem Gesetzesentwurf der GRÜNEN schließe ich mich an.
Als langjähriges Mitglied des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung Sachsen-Anhalt habe ich mich natürlich den drängenden Fragen der Kollegen dort zu stellen. Das tue ich auch. Ich will nicht verhehlen, dass es dabei noch nicht gelungen ist, im Hinblick auf eine mögliche Novellierung in allen Punkten Übereinstimmung zu erzielen. Die im April durchgeführte Frühjahrssitzung des Ausschusses, die sich ausschließlich mit diesem Thema befasst hat, habe ich leider aufgrund des Bahnstreiks nicht mehr erreicht.
Ein Dissenspunkt ist die gesetzliche Verankerung der Psychiatrieplanung auf Landesebene. Für mich ist aber gerade das vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der allgemeinen Zunahme psychischer Erkrankungen einer der wichtigsten Punkte.
Der Psychiatrieausschuss weist bereits seit vielen Jahren darauf hin, dass wir neben der teilweisen Planung innerhalb anderer Regelungsbereiche, wie der Krankenhausplanung, dem Programm zur Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe oder dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, eine zusammenhängende Psychiatrieplanung bräuchten.
Ein modernes PsychKG muss Rahmenbedingungen für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen vorgeben. Eines bleibt dabei aber festzuhalten: Psychiatrische Versorgung ist Aufgabe der Krankenversorgung und
ist gleichzeitig Daseinsvorsorge. Somit wird eine Psychiatrieplanung nur in der Zusammenarbeit der verschiedenen Regelungsbereiche und aller an der Versorgung von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen Beteiligten effektiv gestaltbar sein, und das auch nur bei Einsicht aller in die Notwendigkeit dessen.
Gleiches gilt übrigens auch für die Bestellung von Psychiatriekoordinatoren in den Landkreisen und kreisfreien Städten und die Errichtung von gemeindepsychiatrischen Verbünden. Ich kann das sagen. Ich komme aus dem Saalekreis, wir haben beides, auch ohne Landesvorgaben und Geld von oben.
Ein Aspekt bei der Novellierung liegt mir persönlich sehr am Herzen und ich werde mich nachdrücklich dafür einsetzen. Es geht mir um die Verankerung der Besuchsrechte der Kommissionen in Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege im Gesetz. Diese Einrichtung betreuen viele Menschen mit gerontopsychiatrischem Pflegebedarf. Ich habe die Besuche in diesen Einrichtungen immer als bereichernd empfunden. Gerade im Zuge der Ambulantisierung der Pflege- und Betreuungsangebote ist die Begleitung durch den Psychiatrieausschuss außerordentlich wichtig.
Der Vorzug der Besuchskommissionen ist es nämlich, Personen unterschiedlichster Profession dabei zu haben: Psychiater und Psychologen, Richter, Einrichtungsträger und auch Politiker und andere.
Da es den ausdrücklichen Hinweis auf das Besuchsrecht im Gesetz nicht gibt, haben sich Träger von Pflegeeinrichtungen erfolgreich gegen die Besuche der Kommissionen verwahrt. Deshalb müssen wir das im Interesse der Bewohner dieser Einrichtungen ändern.
Lassen Sie uns also gemeinsam an diesem und anderen Punkten intensiv arbeiten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen BAGSO hat in ihrem Positionspapier von August 2014 zur lokalen Seniorenpolitik Folgendes formuliert:
„Zu... einer umfassenden Seniorenpolitik gehören … Arbeit und Beschäftigung, Prävention und Gesundheitsförderung, Freizeit, Bildung und Kultur, Wohnen und Mobilität, Partizipation und Engagement, Generationenbeziehungen, soziale Netze und Migration.“
Das heißt, für eine Große Anfrage mit dem Anspruch, Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter zu thematisieren, ist Ihre Fragestellung, die sich auf die Komplexe Wohnformen, Dienste und Wohnen im Quartier beschränkt, einfach zu wenig.
Ich habe mir Ihre einzelnen Fragen genauer angesehen. Ich muss sagen, einige Fragestellungen fand ich ausgesprochen irritierend. Vielleicht erklärt das auch, warum die Landesregierung zu manchen Punkten nicht Auskunft gibt.
Was meine ich damit? - Sie fragen zum Beispiel nach den Möglichkeiten der Kommunen, stationäre Einrichtungen zu verbieten, und welche Möglichkeiten das Land hat, die Kommunen bei einem solchen Ansinnen zu unterstützen. Natürlich haben die Kommunen über baurechtliche Vorschriften hinaus dieses Recht nicht. Dafür kann auch das Land keine Regelungen treffen. Was für eine Frage!
In dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist auf unsere Initiative hin verankert, die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken. Es wurde bereits erwähnt. Das erfordert aber eine grundlegende Diskussion zum Selbstverständnis der Kommunen, was die Wahrnehmung von Verantwortlichkeiten im Kontext der kommunalen Daseinsvorsorge angeht.
Ein weiterer Anlasse zur Irritation ist die wiederholte Verwendung der Begriffe „Alten- und Pflegeheime“ oder sogar „stationäre Heime“ in einer Häufung in Ihrer Anfrage, die nicht mehr an ein Versehen glauben lässt. Das sind Begrifflichkeiten, die nach dem Wohn- und Teilhabegesetz SachsenAnhalts aus dem Jahr 2011 hier nicht mehr gängig sind.
Und Sie fragen nach der Durchführung und Kontrolle des § 10 des Wohn- und Teilhabegesetzes, welcher gerade die Öffnung stationärer Einrichtungen ins Quartier fordert und somit dem sozialräumlichen Grundsatz Rechnung trägt. Deshalb haben wir das damals im Gesetz so formuliert.
Und schließlich die Frage, wie man denn die getrennte Verantwortlichkeit für ambulante und stationäre Angebote durch die Kommunen bzw. das Land überwinden will. Dies ist seit 2005, also seit mehr als zehn Jahren, in Sachsen-Anhalt Fakt.
All das vermittelt den Eindruck, dass Teile der Anfrage aus anderen Bundesländern übernommen worden sind, ohne zu prüfen, inwiefern sie auch
für uns zutreffen. Sie sagten mehrfach in Ihrer Rede, dass Sie Baden-Württemberg und NordrheinWestfalen dabei herangezogen haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So hinterlässt diese Große Anfrage den sachkundigen Leser ziemlich ratlos. Der nun vorliegende Entschließungsantrag räumt diese Ratlosigkeit nicht aus. Die Antragsteller sind dabei in ihrem Text von „altersgerecht“ auf den Begriff „alternsgerecht“ gewechselt, der aus der Arbeitswissenschaft und der Industrie bekannt ist. Alternsgerecht beschreibt den Anspruch, das Arbeitsumfeld bis hin zu Arbeitsinstrumenten der älter werdenden Belegschaft anzupassen. Dies im sozialen Kontext anzuwenden, ist zumindest sehr gewagt.
Dem Entschließungsantrag werden wir nicht zustimmen. Ich verweise dabei auf die Ausführungen des Ministers und von Herrn Krause; denn Quartiersmanagement ist nicht erst seit heute in aller Munde und ist auch an Sachsen-Anhalt nicht vorübergegangen. Wie bereits ausgeführt, ist dieser Ansatz im seniorenpolitischen Programm und anderen Papieren verankert. Fördermöglichkeiten für Quartier- und Stadtteilmanager gibt es über das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr.
Aber wichtig wäre es, die Rolle der Kommunen, der Landkreise und der kreisfreien Städte zu beleuchten. Lassen Sie mich dazu etwas ausführen. In den 90er-Jahren ging man noch von einer bestehenden und ständig weiterentwickelten Sozialplanung der Kommunen aus. Aufgrund der Förderregelung des neu geschaffenen - nicht SGB IX, wie es in Ihrer Anfrage immer steht - SGB XI mussten die Kommunen auch damals schriftlich zu Vorhaben zur Errichtung von stationären Pflegeeinrichtungen Stellung nehmen. Diese Bestätigung der Kommunen für den Bettenbedarf, aber auch ganz entscheidend für den Standort der geplanten Einrichtungen, war eine Voraussetzung für eine 80 %ige und auch übersteigende Förderung.
Mit dem Auslaufen der finanziellen Förderung machten sich zahlreiche Kommunen die Mühe einer kommunalen Sozialplanung nicht mehr. Das war für uns auch der Grund dafür, die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen des Landes an die Kommunen wieder an das Vorlegen von Sozial- und Jugendhilfeplänen zu binden. Sie erinnern sich.
Sozialplanung, Pflegeplanung und damit auch die Frage der Quartiersentwicklung im Kontext der demografischen Entwicklung liegen im kommunalen Interesse und sind nicht per Landesgesetz durchzudrücken. Nicht vergessen werden darf, dass sich nach derzeitiger Gesetzeslage auf der Bundesebene der Bereich des Pflegeangebotes, sowohl ambulant als auch stationär, der Einflussnahme von Kommunen und Land entzieht.
Gleiches gilt für die von Ihnen vorgeschlagene gesetzliche Verankerung kommunaler Pflegekonferenzen. Zahlreiche Projekte wie psychosoziale Arbeitsgemeinschaften, Bündnisse für Familien, aber auch Quartiersentwicklung zeigen, dass es ohne den Willen der Handelnden vor Ort, der Kommunen, der Leistungsträger, der Pflegekassen, aber auch betroffener Einwohner bis hin zu ehrenamtlichen Helfern, gar nicht umgesetzt werden kann.
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Deshalb sollte man vorsichtig mit diesen Forderungen umgehen.
Zu Ihrer Forderung - darauf möchte ich noch eingehen - nach einer Absenkung der Doppelzimmerquote, mit der als langfristiges Ziel ein Einzelzimmer als Regelangebot anzustreben ist. Hierzu möchte ich auf das verweisen, was ich eben ausgeführt habe, nämlich dass sehr viele Einrichtungen im Land gemäß Artikel 52 des Pflegeversicherungsgesetzes gefördert wurden, deren Zweckbindung noch bis Mitte der 2020er-Jahre andauern wird, Frau Dirlich.
Angesichts dessen kann man nicht einmal eben eine strenge Reduzierung der Zimmerbelegung postulieren. Das bedeutet, dass man alle Zuwendungsbescheide im Nachhinein abändern müsste. Darüber müssten wir uns hier noch unterhalten.
Die zweite Frage ist: Warum diese stringente Forderung? Was ist, wenn ich gar kein Einzelzimmer möchte? Was ist, wenn ich es mir nicht leisten kann? - Die Kosten für die Unterbringung, die Hotelkosten, trägt nämlich immer der Betroffene selbst oder seine Angehörigen oder die Sozialhilfe. Insofern verteilen sich die gesamten Investitionskosten auf eine wesentlich geringere Bettenzahl. Das bedeutet immer eine Kostensteigerung für die Betroffenen.
Und vielleicht möchte der Pflegebedürftige gar kein Einzelzimmer oder es ist aus therapeutischen oder konzeptionellen Gründen gar nicht vorgesehen. Man sollte den Betroffenen zumindest an dieser Stelle die Wahl lassen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
In Merseburg wurde eine tschetschenische Familie wegen der ihr drohenden Abschiebung nach Polen aus humanitären Gründen ins Kirchenasyl
der evangelischen Kirche aufgenommen. Insbesondere die Kinder der Familie stellt dies vor Probleme, da sie einerseits der Schulpflicht unterliegen und andererseits gern weiter die Schule besuchen wollen, aber aufgrund ihres ungeklärten Aufenthaltsstatus und der damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen ein Schulbesuch kaum möglich erscheint.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Welchen rechtlichen Status haben Kinder wäh
rend ihres Aufenthalts im Kirchenasyl?
2. Welche Möglichkeiten und rechtlichen Absiche
rungen gibt es für die Fortsetzung der Schulbesuche? Ich meine so etwas wie Absicherung der Schule, versicherungstechnische Fragen bei Unfällen usw.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte versuchen, von der Einzelfallbetrachtung der Antragsteller in eine allgemeine Problembetrachtung hinüberzuwechseln. In Sachsen-Anhalt wird die beschriebene Therapie vom Verein Ponte Kö in Weißenfels angeboten. Ich weiß, dass viele Kolleginnen und Kollegen schon mehrfach dort waren: Frau Feußner, Frau Rotzsch, Frau Niestädt, Herr Erben, ich selbst und natürlich die Kollegen von den LINKEN auch.
Dem Konzept von András Petö liegt ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde, das wurde gesagt. Er verbindet medizinisch-therapeutische, psychologische, ergotherapeutische und pädagogische Elemente. Das Ziel ist es, auf den motorischen Grundlagen der Kinder aufbauend, eine Verbesserung der Mobilität und der Teilhabechancen zu erreichen - also ein ganzheitlicher Ansatz. Dieser Ansatz in Verbindung mit der deutschen Gründlichkeit und Regulierungsliebe macht es dieser Therapie trotz nachweisbar erzielter Erfolge schwer, Anerkennung zu finden.
Der Ansatz war zunächst, die Therapie in den deutschen Heilmittelkatalog aufzunehmen. Das wurde mehrfach abgelehnt - wie gesagt -, und demzufolge zahlen die Krankenkassen die Therapie nicht mehr. Damit gehen die Eltern meist in
Vorleistung, aber eine reguläre Erstattung im Rahmen der Sozialhilfe im Sinne der Eingliederung findet eben auch nicht statt. Diese Situation ist in fast allen Bundesländern so, wobei - wie bereits erwähnt - Bayern eine positive Vorreiterrolle spielt und seit einigen Jahren die konduktive Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfe akzeptiert.
Bahnbrechend war hierbei das Urteil des Bundessozialgerichts vom September 2009. Es zeigt, dass eine Behandlungsmaßnahme, die darauf abzielt, die selbständige Verrichtung von alltäglichen Dingen eines Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, also einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe begründen kann.
Die Betonung liegt auf „kann“, denn die Gewährung von Eingliederungshilfe ist, wie wir alle wissen, an zahlreiche weitere Voraussetzungen gebunden und demzufolge in jedem Einzelfall zu prüfen. Diese Voraussetzungen sind nicht einfach zu übergehen, um damit die Therapie „leichter zugänglich zu machen“, wie es im Antrag der LINKEN heißt.
Aber das ist auch nicht gemeint, nehme ich an; ich habe das jetzt bei Frau Zoschke so gehört. Ich denke, Ihr Schwerpunkt liegt in der Bewilligung bzw. Nichtbewilligung der Therapiekosten aufgrund von Nichtakzeptanz oder Nichtkenntnis der Therapie.
Grundsätzlich bezieht der Sozialminister eine klare Position dazu, wie aus der ebenfalls schon erwähnten Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN aus dem Jahr 2014 hervorgeht. Ich zitiere es noch einmal:
„Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für Eingliederungshilfe erfüllt, besteht hinsichtlich der Eingliederungshilfeleistung für die konduktive Therapie nach Professor Dr. Petö kein Ermessen, sondern eine Verpflichtung.“
So wurden von 2012 bis 2014 in Sachsen-Anhalt von 14 gestellten Anträgen auch acht bewilligt.
Dabei gibt es aber sicherlich Differenzen in der Herangehensweise der herangezogenen Sozialämter vor Ort. Auch hierbei macht - wie immer - der Ton die Musik. Da scheint es eben die großen Unterschiede im Land zu geben. Die in der Kleinen Anfrage aufgeführten Gründe für die Ablehnungen sind sehr, sehr verkürzt dargestellt und lassen sich zum Teil vielleicht deshalb schwer nachvollziehen.
Aber die Möglichkeit, eine Teilhabe an Schulbildung zu erreichen, mit der Begründung abzulehnen, es erfolgte bereits genug Teilhabe in einer Fördergruppe an einer WfbM, erscheint sehr fragwürdig. Und der mehrfache Hinweis auf die Einbeziehung des rehapädagogischen Fachdienstes erinnert mich an frühere Diskussionen um die Be
setzung und die Fachlichkeit, und deshalb sollten wir uns darüber berichten lassen.
Auch die Frage, ob der Ansatz des präventiven Charakters der Arbeit im Sinne der Vermeidung eines Besuchs einer Förderschule, eines Besuchs einer Fördergruppe oder des Umzugs in eine stationäre Wohnform usw. ausreichend gewertet wird, möchte ich gern beantwortet bekommen.
Insofern erwarte ich spannende Diskussionen im Ausschuss. Ich denke, wir sollten die Inanspruchnahme auf eine breite Basis stellen - also nicht nur auf Kinder im Sinne des Änderungsvorschlags der GRÜNEN - und uns dazu im Ausschuss verständigen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Während in Sachsen-Anhalt immer weniger Heroin, Kokain und LSD konsumiert werden, stieg der Konsum von Crystal Meth zwischen 2011 und 2013 um 280 % an.
Methamphetamin, auch als Crystal Meth bekannt, wird künstlich hergestellt. Die Produktion erfolgt im Labor durch die chemische Reduktion des Wirkstoffes Ephedrin, der in zahlreichen Asthma-, Husten- und Grippemedikamenten enthalten ist. Die Herstellung erfolgt häufig in der Tschechischen
Republik, bevor die Droge dann nach Deutschland geschmuggelt wird.
Obwohl Methamphetamin oft als neuartige Modedroge wahrgenommen wird, gibt es Crystal Meth in kristalliner Reinform bereits seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts. In Deutschland wurde es erstmals im Jahr 1934 hergestellt. So entstand das Arzneimittel Pervitin, das bis 1988 legal auf dem Markt erhältlich war. Frontsoldaten konsumierten Pervitin im Zweiten Weltkrieg, da so das Angst- und Hungergefühl sowie das Schlafbedürfnis verringert wurden. Aber auch als Dopingmittel im Leistungssport wurde das Arzneimittel missbraucht.
Heute ist Methamphetamin ein Betäubungsmittel, das nur selten verschrieben wird. Meist wird Crystal Meth in pulvriger, feiner Form verkauft. Gelegentlich ist es auch in Tablettenform erhältlich. Oft wird es durch die Nase gezogen oder in verdampfter Form geraucht. Beliebt ist außerdem der intravenöse Gebrauch, also das direkte Spritzen in die Vene.
7 915 Handelsdelikte mit Amphetamin und Methamphetamin wurden im Jahr 2013 in Deutschland registriert. Bei keiner anderen Drogenart ist der Konsum im vergangenen Jahr derart stark gestiegen wie bei den synthetischen Drogen, zu denen auch Crystal Meth zählt. Insgesamt konnten im 2013 deutschlandweit rund 77 kg Crystal Meth sichergestellt werden. Das ist ein neuer Höchstwert. Geschlagen wird er nur durch den jetzt bekannt gewordenen Fahndungserfolg in Leipzig. Die Chemikalien hätten die Produktion von 2,3 t Crystal Meth ermöglicht.
Je nach Reinheitsgrad wird der Droge eine bis zu fünfmal stärkere Wirkung als anderen Amphetaminen wie zum Beispiel Speed nachgesagt. Trotz der offensichtlichen Gefahren erscheint vielen die Wirkung von Crystal Meth anfänglich positiv. Die Konsumenten verspüren ein starkes Gefühl von Euphorie. Während Hunger und Schlafbedürfnis verringert werden, steigt die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zunächst. Außerdem mindert die Droge das Schmerzempfinden, die Konzentrationsfähigkeit nimmt zu.
Jedoch schlägt diese positive Wahrnehmung schnell in gesteigerte Nervosität und Aggressivität um. Es kommt zu Herzrasen, Schwindel und Muskelkrämpfen. Zittern und Schweißausbrüche sind häufig auftretende Phänomene nach dem Konsum. Diese Reaktionen können aber auch schon Symptome für eine Überdosierung sein.
Langfristig birgt regelmäßiger Crystal-Meth-Konsum das Risiko enormer körperlicher und psychischer Schäden. Es kann zu Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, zu Herz- und Kreislaufproblemen, zu Organ- und Gehirnschäden sowie zu Psychosen kommen. Schlafstörungen, Hautentzündungen und Schädigungen der Zähne treten
häufig auf. Das Absterben von Nervenzellen ist insbesondere bei Jugendlichen ein Problem, da dies zu Störungen der Gehirnreifung führen kann. Die durch den Drogenkonsum verursachten Nervenschädigungen können so groß sein, dass ein Konsument zum langwierigen Pflegefall wird, der stets auf ärztliche und soziale Betreuung angewiesen ist.
Eine oft unterschätzte Gefahr ist außerdem die Übertragung von Infektionskrankheiten durch
mangelnde Hygiene beim Konsum von Crystal Meth. Die Droge an sich ist häufig bereits unsteril. Die Spritzen, die zum intravenösen Gebrauch verwendet werden, sind oft verschmutzt und bereits mehrere Male verwendet worden. Durch eine unsaubere Spritztechnik kann es zu Venenverletzungen kommen. Um Crystal Meth durch die Nase zu ziehen, werden Geldscheine als Röhrchen verwendet, die eine hohe Infektionsgefahr bergen.
Das hohe Suchtpotenzial macht Crystal Meth umso gefährlicher. Ohne den Drogenkonsum sind viele Konsumenten nicht mehr in der Lage, die erwünschten Leistungen zu erbringen. So zählen vor allem Menschen, die unter starkem persönlichem oder beruflichem Leistungsdruck stehen, zu den Konsumenten. Daher taucht die Droge in allen Milieus der Gesellschaft auf.
Dennoch: Es konsumieren vor allem Männer Crystal Meth.
Im Jahr 2013 war weniger als ein Fünftel aller registrierten Konsumenten Frauen.
Seit Jahren bilden die 20- bis-24-Jährigen die größte Konsumentengruppe in Sachsen-Anhalt. Dennoch gehörten im Jahr 2012 erstmals auch unter 14-Jährige und erstmals auch über 50-Jährige zu den Konsumenten.
Es gibt keinen risikofreien Konsum von Crystal Meth. Zudem sind durch den stark variierenden Wirkstoffgehalt Überdosierungen sehr schnell
möglich. Nach dem Abklingen der Wirkung von Crystal Meth tritt eine starke Erschöpfung ein, die mehrere Tage lang spürbar sein kann. Diese Müdigkeit ist häufig mit dem Auftreten von Depressionen und einem starken Gefühl der Lethargie verbunden.
Trotz der vielen Folgeschäden und der offensichtlichen Gefahren ist auch in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg des Konsums von Crystal Meth und anderen Drogen in Sachsen-Anhalt sowie bundesweit zu rechnen. Durch amerikanische Schockbilder - Sie erinnern sich - sollten potenzielle Konsumenten abgeschreckt werden.
Dieser Versuch der Prävention ist jedoch gescheitert. Die dargestellten Verfallsverläufe entsprechen eben nicht dem Erfahrungsstand der Konsumenten in Deutschland. Diese Bilder zeigen eher Extrembeispiele aus den USA. Daher wird die Gefahr der Droge weiterhin von vielen unterschätzt.
Die bayerische und die sächsische Landesgrenze zählen zu den Hauptumschlagpunkten von Crystal Meth. Deshalb führt die Polizei Sachsen-Anhalts vor allem Kontrollen auf den Bundesautobahnen durch. Die Kooperation mit der tschechischen Polizei spielt eine besondere Rolle.
Bayern und Sachsen haben wegen des zunehmenden Handels an den Grenzen zusätzliche Mittel in ihre Haushalte eingestellt, um noch effektiver gegen die Produktion und die Verbreitung von Drogen wie Crystal Meth vorgehen zu können.
Im Februar 2012 wurde eine ministerielle Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit gebildet. Eine Unterarbeitsarbeitsgruppe befasst sich insbesondere mit der Bekämpfung von Handel,
Schmuggel und Konsum von Crystal Meth in der deutsch-tschechischen Grenzregion. Darin sind Verantwortliche der Polizei, des Bundeskriminalamt sowie des Zollkriminalamtes vertreten.
Für unsere Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen führte die Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt zwischen 2007 und 2012
83 Fortbildungsmaßnahmen mit insgesamt 1 201 Teilnehmern zu den Themen Betäubungsmittel, Betäubungsmittelkriminalität und Drogen im
Straßenverkehr durch. Die dort behandelten Inhalte werden regelmäßig aktualisiert, um auf neue Trends in der Drogenszene aufmerksam zu machen. Außerdem wird seit diesem Jahr ein Lehrgang angeboten, der schwerpunktmäßig die Thematik der synthetischen Drogen beinhaltet.
Ein positives Beispiel für Suchtprävention ist das Projekt Mindzone, das seit 1996 in Bayern aktiv ist. Ehrenamtliche informieren dabei direkt in Diskotheken und Kneipen über jegliche Arten von Drogen und deren Auswirkungen. So sollen die Jugendlichen sensibilisiert werden und auf die Gefahren von Crystal Meth und anderen Rauschgiften aufmerksam gemacht werden.
In Zukunft gilt es, das politische Augenmerk besonders auf die Sucht- und Drogenprävention zu lenken.
Vor allem Jugendliche müssen auf das weite Spektrum der Gefahren des Crystal-Meth-Konsums aufmerksam gemacht werden, damit sie der Verlockung widerstehen.
Zwar wollen viele während ihrer Jugendzeit Drogen nur einmal ausprobieren, aber schneller als erwartet führt der unüberlegte Spaß zu einer jahrelangen Abhängigkeit, die die Konsumenten und auch deren Umfeld nachhaltig physisch und psychisch schädigt.
Deshalb und vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Betroffenen, der zunehmenden Fahndungserfolge - die Meldung von gestern bestätigt das - und der zunehmenden Wortmeldungen aus Fachkreisen haben wir uns entschlossen, dieses Thema auf die Tagesordnung des Hohen Hauses zu setzen.
Wir haben uns nach intensiver Beratung entschieden, zunächst die Sachlage abzufragen, und zwar nicht nur aus den Medien, sondern von Fachleuten, und daraus die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Zudem ist es uns wichtig, dieses Thema nicht nur im Bereich des Sozialausschusses zu debattieren und zu diskutieren. Deshalb haben wir beantragt, die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Bildung und Kultur in die Diskussion einzubeziehen. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Auf den soeben gehaltenen Redebeitrag von Kollegin Lüddemann, insbesondere auf die Wortwahl an manchen Stellen, möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Ich möchte lediglich noch einmal vorgetragen, was unser Antrag beinhaltet. Wir haben gesagt, wir möchten eine valide Datenbasis, die sich aus den Daten der Suchtberatungsstellen, der Polizei und des Zolls zusammensetzt. Wir wollen die Berichte der Polizei und des Zolls haben. Wir schwören hierbei auf eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und wollen eben nicht nur den Bereich Soziales einbeziehen.
Ich betone noch einmal: Wir möchten mehrere Ausschüsse an der Problematik beteiligen, ganz besonders den Bildungsausschuss, der in Ihren Anträgen und Wortbeiträgen überhaupt nicht vorgekommen ist, gerade weil das Thema an den Schulen angekommen ist und ich selbst gesehen habe, wie versucht wird, diese Drogen in den Schulen und auf den Schulhöfen zu verteilen.
Der Alternativantrag ist für uns kein Alternativantrag. Ich zitiere aus unserem Ursprungsantrag:
„Auf Grundlage der sich daraus ergebenen Erkenntnisse wird der Ausschuss gebeten, über Verbesserungen der bereits bestehenden Maßnahmen sowie gegebenenfalls über weitere Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Verbreitung der Droge zu beraten.“
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie Sie der Beschlussempfehlung und auch der Berichterstattung entnehmen können, sind der vorliegende Antrag und der Änderungsantrag im Ausschuss abgelehnt worden, und das nicht, weil wir der Auffassung wären, dass dieses Thema keine Beachtung verdient, sondern weil es bereits eine breite Beachtung erfährt.
Ich stehe nach wie vor zu meinen Ausführungen von vor einem Jahr, bei denen ich das schon einmal dargelegt habe. Wir haben uns im Ausschuss
dennoch berichten lassen, wie mit der Problematik im Land umgegangen wird. Die bearbeitete Bandbreite erfasst alle Formen des Suchtverhaltens im Alter, also auch die der Medikamentenabhängigkeit oder den gesundheitlich gefährlichen Alkoholkonsum.
Ein Beispiel: Im Rahmen des Gesundheitsziels Senkung des Anteils der Raucherinnen und Raucher sowie der alkoholbedingten Schäden hat sich die in diesem Bereich tätige Arbeitsgruppe auch in diesem Jahr bereits mit Menschen im höheren Lebensalter und mit der besonderen Problematik beschäftigt. Auch die Multimedikation und deren Kontrolle wurden thematisiert. Dieses Problem wurde insbesondere in den Fokus der Hausärzte gerückt.
Auch von der Besuchskommission des Landespsychiatrieausschusses, der ich angehöre, wird bei den Besuchen in den Einrichtungen durch die uns begleitenden Ärzte immer wieder nach der Medikation gefragt.
Ich möchte den Bericht, der dem Ausschuss erstattet wurde, nicht wiederholen. Man kann das in der Niederschrift über die Sitzung am 5. November 2014 nachlesen.
Am Donnerstag vergangener Woche, am 6. November 2014, fand in Halle die diesjährige Landespflegekonferenz statt. Dort treffen sich die Pflegeprofis aus den stationären und ambulanten Pflegediensten sowie aus Kliniken und Einrichtungen des Landes. Ich habe wie im vergangenen Jahr auch in diesem Jahr die Gelegenheit genutzt, wiederum nach den bestehenden Beziehungen zwischen den Pflegediensten der Regionen und den Suchtberatungsangeboten im weitesten Sinne zu fragen. Es läuft gut. Man kennt sich, berät sich auf kurzem Wege miteinander, trifft sich auf Fach- und Weiterbildungsveranstaltungen, wie zum Beispiel in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Halle/Saalekreis.
Ich weiß, dass es bei diesem Thema wie bei allen Themen regionale Unterschiede gibt. Es gibt Landkreise, in denen es gut läuft, und andere, in denen es weniger gut läuft, in denen die Angebote entweder nicht angenommen werden oder noch gar nicht geschaffen worden sind. Die Voraussetzungen dafür sind aber geschaffen. Die Landesstelle Sucht ist unterwegs und auch der Arbeitskreis „Legale Suchtmittel“. Es gibt Weiterbildungsangebote der Ärztekammer, der Krankenkassen und der Verbände. Dem gilt meine ausdrückliche Anerkennung.
Ein weiterer Landtagsbeschluss dazu ist nicht notwendig. Deshalb bitte ich Sie, der Beschlussemp
fehlung des Ausschusses zu folgen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zwei Bemerkungen zum Thema vorab: Den Umgang von Verwaltungen mit der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und der UN-Kinderrechtskonvention sowie mit bestehenden Bundes- und Landesgesetzen verbessern wir nicht, indem wir wiederholt Bundesratsinitiativen beantragen und Gesetze neu definieren.
Ich finde es auch nicht gut, wenn aufgrund von vorhandenen Schwierigkeiten und eines unsensiblen Umgangs von Behörden mit Betroffenen pauschal der Eindruck erweckt wird, dass SachsenAnhalt eine behindertenunfreundliche Wüste wäre und Landtag und Regierung in desinteressierter Untätigkeit verharrten.
Ja, es gibt nach wie vor große Differenzen und Unsicherheiten beim Umgang mit der Elternschaft von Menschen mit Handicap und es gibt Ungerechtigkeiten. Der Petitionsausschuss hat gerade umsichtig und mit Erfolg zur Lösung eines aktuellen Falls beigetragen. Das ist bereits erwähnt worden. Der jungen Familie schlug landesweit eine große Welle der Hilfsbereitschaft und des Beistands entgegen. Das Netzwerk der in diesem Bereich bereits Tätigen hat gut funktioniert.
Erstaunt und erfreut war ich auch, als ich entdeckte, dass bei Google, wie man es in Vorbereitung einer solchen Rede tut,
zum Thema begleitende Elternschaft als zweiter Eintrag das Angebot stationäres Wohnen für erwachsene Mütter und Väter - -
Ich war also erfreut, dass bei Google bereits als zweiter Eintrag zu diesem Thema das Angebot stationär betreutes Wohnen für erwachsene Mütter und Väter mit Behinderungen der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg zu finden ist.
Auf der Webseite findet man dazu den Eintrag - ich zitiere -:
„In intensiver Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt, dem Landesjugendamt und der Sozialagentur ist es gelungen, die Grundlagen für ein Angebot zu schaffen, das erwachsene Menschen mit Behinderungen auch in der besonderen Situation der Elternschaft unterstützt und begleitet.“
Der Ansatz besteht in der Kopplung des Leistungstyps intensiv betreutes Wohnen der Eingliederungshilfe mit den Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII, also mit den Leistungen des Jugendamts. Genau darüber sollten wir uns im Ausschuss berichten lassen - über beide Aspekte.
Ein Weg zur grundsätzlichen Lösung könnte darin bestehen, dass wir anregen, dass das Sozialministerium mit der Sozialagentur in Verantwortung für die Bereiche SGB IX und SGB XII und der Sozialausschuss des Landkreistages mit der Jugendamtsleiterberatung für das SBG VIII eine abgestimmte Vorgehensweise für die Hilfeplanberatung oder die Gesamtplankonferenz erarbeiten, also nicht eine individuelle Lösung, sondern eine abgestimmte Handlungsempfehlung, damit die Verwaltung nicht jedes Mal erschrickt, wenn ein Antrag im Landkreis gestellt wird.
So individuell wie jeder Mensch und sein Lebensumfeld sind, so individuell ist es eben auch bei Menschen mit Handicap.
Meine Damen und Herren! Wir müssen darauf achten, den Fokus nicht ausschließlich auf Menschen mit geistiger Behinderung zu richten. Ich begleite gerade einen Studenten der Hochschule in Merseburg, einen blinden Studenten, der einer Richterin in seiner eigenen Wohnung vorführen musste, dass er in der Lage ist, seinen Sohn or
dentlich zu windeln, um das Umgangsrecht mit seinem Sohn ausüben zu können.
Ich möchte einen weiteren Aspekt in die Diskussion einbringen, der meines Erachtens entscheidend zu den Unsicherheiten in der Gesellschaft bezüglich der Elternschaft behinderter Menschen beiträgt. Beim Lesen der Fachberichte hat sich immer wieder herauskristallisiert, dass das Thema Sexualität von Menschen mit Behinderungen im gesamten Hilfekontext über Betreuer, Behörden und Eltern als nicht existent betrachtet wird und dieser Personengruppe meist kein sexuelles Empfinden und entsprechende Bedürfnisse zugestanden werden.
Von ähnlichen Erfahrungen hörte ich gerade von Studenten der Sexualpädagogik, die in Behinderteneinrichtungen ein sexualpädagogisches Projekt durchführen wollten, das untersagt wurde, weil es nicht nötig sei und sowieso und überhaupt.
Nicht umsonst nimmt die Notwendigkeit der Bewusstseinsbildung einen breiten Raum bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ein. Es fällt vielen nach wie vor schwer, auch geistig behinderten Menschen das Recht auf Sexualität und deren Auslebung zuzugestehen. Gesetze und Vorgaben helfen eher nicht, wenn diejenigen, die es dann im Verwaltungsverfahren umsetzen sollen, damit nicht umgehen können und dafür auch noch viele vernünftige Begründungen haben.
Noch sind die Jugendämter in vielen Fällen sehr restriktiv, da sie im Interesse des - in Anführungsstrichen - Kindeswohls bei Menschen mit Behinderungen möglicherweise selten Zugeständnisse machen und die Kinder zu deren Sicherheit aus der Herkunftsfamilie nehmen, bevor alle Möglichkeiten der Begleitung ausgeschöpft sind. In der Zwischenzeit gibt es aber auch viele Beispiele, die belegen, dass Menschen mit Behinderungen, die alle Hilfemöglichkeiten erhalten, die der Gesetzgeber vorsieht, sehr liebevolle Eltern sind.
Der Schlusssatz, meine Damen und Herren: Dem sehr sensiblen Thema der begleitenden Elternschaft sollten wir uns zunächst umfänglich im Ausschuss widmen. Ich beantrage deshalb die Überweisung des Antrages. - Danke schön.
Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte in meinem Redebeitrag auf Artikel 4 des vorliegenden Gesetzentwurfes eingehen, die Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes betreffend. Der Landesjugendhilfe
ausschuss schreibt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf:
„Der Ausschuss begrüßt es als sehr positiv, dass mit der rechtlichen Festschreibung im KJHG eine Perspektive geschaffen wurde, die nicht mehr im jährlichen Turnus die Mittel infrage stellt und vor Ort vor allem Unsicherheiten abbauen wird. Eine Kontinuität der Finanzen der Jugendarbeit ist seitens des Landes langfristig gewährleistet.“
Das, meine Damen und Herren, ist der Kern dieses Artikels. Es ist uns gelungen, die jährliche Unsicherheit, das Ob und Überhaupt, und wenn ja, wie viel Geld für die Jugendpauschale und das Fachkräfteprogramm, zu beenden, und zwar durch ein Gesetz, das Sicherheit bringt.
Ja, das hat gedauert und war nicht einfach. Auch die Diskussion über einen Flächenfaktor für den ländlichen Raum bei der Berechnung der Geldverteilung ist nicht neu.
Das eigentliche Problem der größeren Entfernungen in den ländlichen Regionen kann nicht über die Mittel der Jugendpauschale oder des Fachkräfteprogramms gelöst werden, denn die Jugendlichen kommen nicht schneller von A nach B, wenn dort mehr Geld zur Verfügung steht. Das ist das falsche Instrument.
Fakt ist - der Minister hat es ausgeführt -, die Mittelverteilung ist über die Jahre mit erheblichen Unwuchten gegenüber den kreisfreien Städten und Landkreisen gewachsen. Diese Unwucht wird jetzt erst geradegerückt.
Darüber hinaus sind es insbesondere die Altmarkkreise, die immer wieder als Beispiel genannt werden, die durch die Vereinheitlichung des Verteilungsschlüssels von ehemals Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm so gut wie nicht betroffen sind. Diese Mittel für die neue Pauschale in Höhe von 7,391 Millionen € sind eine Menge Geld, das wir jetzt gesetzlich verankern.
Das geschieht unabhängig davon, dass nach SGB VIII, wie Sie wissen, der örtliche Träger für die Gewährung der Leistungen zuständig ist.
Diese Mittel sind nicht die einzigen, die wir im Landeshaushalt veranschlagen: im Jahr 2014 Zuschüsse an freie Träger der Jugendarbeit in Höhe von 2,347 Millionen €, Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen in Höhe von 70 000 €, Zu
schüsse für Jugendsozialarbeit sowie Kinder- und Jugendschutz in Höhe von 522 000 €. Deshalb ist es schlicht und ergreifend rechnerisch und fachlich falsch, wenn in der Überschrift einer Pressemitteilung der LINKEN reißerisch behauptet wird: „CDU und SPD verschlechtern Jugendarbeit im ländlichen Raum“.
Schauen wir uns diesen Text in der Pressemitteilung genauer an - ich zitiere -:
„Beide Programme sollen im Gegensatz zur jetzigen Situation zukünftig entlang der Zahl der Zehn- bis unter 27-Jährigen an Landkreise und kreisfreie Städte verteilt werden.“
Fakt ist: Es gibt beide Programme nicht mehr, sondern nur noch eine Pauschale. Diese ist beim Fachkräfteprogramm schon immer so aufgeteilt worden. - Ich zitiere weiter:
„Zirka 383 000 € werden den Landkreisen abgezogen und den kreisfreien Städten zugesprochen.“
Ich darf daran erinnern, dass es bis zu dieser Gesetzesvorlage bei den Landkreisen überhaupt nichts abzuziehen gab. Es war Landesgeld, welches den Kreisen zusätzlich zur Verfügung gestellt und nicht etwa abgezogen wurde.
Denn - das ist das Entscheidende - es gab keinen Rechtsanspruch auf diese finanziellen Zuwendungen, es gibt ihn erst, wenn wir heute diesen Gesetzentwurf zu einem Gesetz gemacht haben.
Weiter heißt es:
„Dieser Abzug entspricht rechnerisch ca. 20 Fachkräften, die dem flachen Land abgezogen werden sollen.“
Ich wiederhole: 20 Fachkräfte! Die Betonung liegt auf „Fachkräfte“. Da ich davon ausgehe, dass Sie das bisherige Fachkräfteprogramm kennen, wissen Sie selbst, dass die Mitarbeiter nach TVöD vergütet werden und eine Vollzeitstelle mit
35 000 € bis 40 000 € brutto im Jahr veranschlagt wird. Wie kommen dann diese 20 Fachkräfte zustande? - So viel zur Mathematik.
Darüber hinaus ermöglicht das neue Programm jedem Jugendhilfeausschuss in jedem Kreis, in Wahrnehmung seiner kommunalen Selbstverantwortung eigenständig vor Ort zu entscheiden, wie viel Mittel in Personalkosten und wie viel Mittel
in Zuschüsse für Maßnahmen und Projekte fließen.