Zweitens. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihrer Meinung nach die Ursache im Anstieg des Grundwassers gefunden werden kann? Versprechen Sie sich deswegen aus dem Grundwasserfonds, über den wir gestern hier gesprochen haben, Abhilfe? Wie hängt das bitte zusammen?
Sie haben mich richtig verstanden. Ich habe dargelegt, dass es primär das Wetter ist und dass es das Wetter früherer Zeiten war, das zu diesen Erscheinungen geführt hat.
Im Fall Riestedt - dieser Fall ist auch in den Medien sehr ausführlich betrachtet worden - haben unsere Fachleute geprüft, ob dem landwirtschaftlichen Betrieb eine Schuld zuzuschreiben ist. Das ist eindeutig nicht der Fall. Der Betrieb hat entsprechend der guten landwirtschaftlichen Praxis gewirtschaftet. Die Recherchen haben ergeben, dass es solche Vorfälle dort auch schon in früheren Jahrhunderten gegeben hat.
Das deutet zumindest darauf hin - in früheren Jahrhunderten gab es noch nicht die Agrarpolitik der Europäischen Union -, dass das, was dort passiert ist, nicht primär von der EU-Agrarpolitik abhing.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten in eine Fünfminutendebatte ein. Der Minister hat allen Abgeordneten etwas Redezeit geschenkt. Man muss das Geschenk nicht annehmen. Als Erste spricht für die SPD Frau Schindler. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Grünen kommen mit ihrem Antrag über Schlammfluten zur landwirtschaftlichen Praxis, zur Agrarpolitik und schließlich zur Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist also in gewissem Sinne ein Generalantrag zur Landwirtschaft im Allgemeinen.
Mit diesem Antrag legt die Fraktion ihre Positionen zu wichtigen agrarpolitischen Themen dar. Das ist legitim und keineswegs zu beanstanden. Es ist aber höchst bedauerlich, dass wir dazu jetzt lediglich eine Fünfminutendebatte führen.
Sie haben gesehen, dass wir in diesem Haus durchaus unterschiedliche Ansichten zur Agrarpolitik haben. Deshalb wäre es aus unserer Sicht angemessener gewesen, dieses Thema im Landwirtschaftsausschuss auf die Tagesordnung zu setzen und darüber ausführlich zu diskutieren. Darauf zielt unser Alternativantrag ab.
Denn bei der Agrarpolitik - dies ist auch in anderen Politikfeldern der Fall - steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Ich möchte versuchen, in einem Zeit
fenster von fünf Minuten und vielleicht einer geschenkten Minute unsere Beweggründe für die differenzierte Haltung zu Ihrem Antrag im Einzelnen und zu unserem Alternativantrag im Besonderen darzustellen.
Sehr geehrte Frau Frederking, die Neuausrichtung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ist, wie Sie es auch ausgeführt haben, natürlich ein Thema für Europa, vielleicht für den Bund, aber natürlich auch für unser Land Sachsen-Anhalt, das stark von der Landwirtschaft geprägt ist. Uns sollte dieses Thema auch besonders interessieren.
Daher ist es wichtig, dass wir unsere Standpunkte darüber austauschen und auch zu einer intensiven Diskussion darüber kommen. Diese Diskussion sollte - das wurde bereits ausgeführt - nicht nur hier und heute im Rahmen einer Fünfminutendebatte geführt werden, sondern im Rahmen einer Beratung im Ausschuss.
Auch wir unterstützen das europäische Agrarmodell einer flächendeckend wirtschaftenden und multifunktional ausgerichteten Landwirtschaft, die dem Ziel einer ressourcenschonenden Produktionsweise im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips verpflichtet ist.
Wir möchten starke und lebenswerte ländliche Räume, in denen vielfältig strukturierte landwirtschaftliche Unternehmen eine der wirtschaftlichen Säulen im Land darstellen. Für uns sind lebendige ländliche Räume und eine nachhaltige Landbewirtschaftung zwei Seiten einer Medaille der zukünftigen Agrarpolitik.
Landwirte werden auch in Zukunft primär Nahrungsmittel produzieren und dazu beitragen, unsere vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten. Sie werden aber auch dazu beitragen, die umwelt- und klimapolitischen Ziele zu erreichen, und sich als Dienstleister in den ländlichen Räumen verstehen, wie es auch in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.
Darüber, wie dieses umgesetzt wird, gehen unsere Vorstellungen, wie wir es gerade gehört haben, teilweise auseinander.
In Ihrem Antrag fordern Sie unter anderem, dass jeder Betrieb einen Anteil von 10 % seiner Fläche für Agrarstrukturelemente und für den Naturschutz zur Verfügung stellen soll. Inhaltlich bedeutet dies, dass nach Ihren Vorstellungen die Landwirte auf betrieblicher Ebene zukünftig analog § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes auch Ersatzmaßnahmen durchzuführen haben.
Selbst wenn man das wollte, stünde man vor dem Problem, dass in unserer Flächenstruktur das Eigentum und die Bewirtschaftung der Flächen im
mer noch zu 80 % auseinanderfallen und nicht identisch sind. Auch müssen Sie bedenken, dass wir ohnehin eine erhebliche Flächenkonkurrenz am Bodenmarkt vor Ort haben.
Von der Landwirtschaft wird zu Recht kritisiert, dass bei Investitionen nicht nur die Investitionsflächen, sondern auch landwirtschaftliche Flächen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen bereitgestellt werden müssen. Diese Forderung in Ihrem Antrag geht zulasten landwirtschaftlicher Flächen.
Unbenommen ist die Tatsache - darin stimme ich Ihnen zu -, dass wir zur Verminderung von Bodenerosionen mehr Strukturelemente in der Landwirtschaft brauchen. Ihr pauschaler Ansatz mag gut gemeint sein, geht aber nicht in die richtige Richtung.
Wir haben in der letzten Sitzung des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ auch über die Möglichkeiten der Landwirtschaft diskutiert und werden uns dazu weiterhin verständigen.
Ein weiterer Punkt Ihres Antrages zielt auf das generelle Verbot genetischer Verfahren ab. Sie haben es in der Begründung zu Ihrem Antrag noch einmal ausgeführt.
Wenn es um die Frage geht, ob wir Bt-Mais brauchen, dann können wir vielleicht eine gemeinsame Meinung finden. In Ihrem Antrag geht es darum, dass generell alle Agrargenetik verboten werden soll. Ich halte diese undifferenzierte Betrachtung für falsch. Ich werde erläutern, warum es hierzu differenzierte Auffassungen gibt.
Jede genetische Veränderung ist nämlich für sich zu betrachten. Wir wollen nicht das Verfahren in Gänze in Deutschland verbieten; denn dann könnten wir auch die Pflanzenzüchtung in Deutschland verbieten. Denn genetische Verfahren in der gleichen Art sind genetische Verfahren in der Pflanzenzüchtung, die nicht zu verbieten sind.
Die Regierungsfraktionen haben diese Thematik in einem Alternativantrag aufgegriffen, um sich in die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Jahr 2013 einzuschalten. Wie bereits von Mi
Da in unserem Antrag der Begriff „Agrogentechnik“ auftaucht und Sie gerade behauptet haben, unter diesen Begriff würde auch die Züchtung fallen, würde ich Sie gern nach Ihrer Definition von Agrogentechnik fragen; denn der kann ich leider nicht ganz folgen.
Ich kann Ihrer Definition nicht folgen. So, wie es Frau Frederking ausgeführt hat, geht es um gentechnisch veränderte Lebensmittel. Gentechnische Veränderungen sind auch gentechnische Veränderungen innerhalb einer Art. Das heißt, das, was sich in der Züchtung auf genetische Weise verändert - auch bei der Züchtung verändern sich Gene -, ist auch Gentechnik.
- Gut, dann gehen unsere Auffassungen in Bezug auf die Definition auseinander. Wir können das ausführlich besprechen. Sie verstehen GVO als Gentechnik; wir sehen das anders.
Ich komme zu meinem Vortrag zurück. Wir haben in unserem Antrag unsere Vorstellungen dargelegt. Natürlich gibt es auch innerhalb der Regierungskoalition Diskussionsbedarf, zum Beispiel hinsichtlich des Greenings der Direktzahlungen. Wir sind in unserem Antrag nicht darauf eingegangen, da es hierzu noch Beratungsbedarf unter den Regierungsfraktionen gibt.
Wir haben in Deutschland ein weitreichendes Fachrecht und nach unserer Auffassung müssten unsere Landwirte das Greening nicht fürchten. Der Teufel steckt auch in diesem Fall im Detail.
Daher müssen wir darauf achten, dass das geplante Greening der Direktzahlungen so gestaltet wird, dass sich daraus keine Einschränkungen für die Inanspruchnahme von Umweltprogrammen der zweiten Säule der GAP ergeben. Außerdem darf dies nicht zu einer Verschärfung der Flächenkon
kurrenz für den Anbau von Nahrungsmitteln oder Rohstoffen führen. Wir halten eine Beteiligung an der Diskussion über die Gestaltung des Greenings für zielführender als, wie es vorgeschlagen wurde, eine bloße Abwehrhaltung.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag, damit wir uns noch ausführlicher damit befassen können.