Die Koalitionsfraktionen Sachsen-Anhalts haben sich in der Koalitionsvereinbarung für die Schaffung eines einheitlichen zukunftsfesten Rentenrechts ausgesprochen. Dafür setzen wir uns auch ein. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der die aktive Beteiligung unseres Landes am „Regierungsdialog Rente“ vorsieht, um die besonderen Aspekte der Rentenentwicklung in unserem Bundesland in diesem Dialog nachdrücklich zum Ausdruck zu bringen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wort „schnell“ finde ich im Zusammenhang mit der Rentenangleichung inzwischen wirklich nicht mehr witzig. 21 Jahre?
Natürlich muss man sich die Frage stellen, warum es so lange gedauert hat. Es hat unter anderem, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, auch
deshalb so lange gedauert, weil in den letzten Jahren ein Niedriglohnsektor besonders im Osten etabliert worden ist, und es hat auch mit Hartz IV zu tun. Wir sind also wieder bei der Frage: Wer hat’s erfunden?
Herr Rotter, wir hatten keinen Grund, das Abstimmungsverhalten im Bundestag zu feiern. Wir hatten diesen Grund vor allem deshalb nicht, weil nicht ein Vorschlag der LINKEN abgelehnt worden ist. Es ist nämlich ein Vorschlag - ich habe es hier noch einmal deutlich gesagt - von der GEW, von ver.di, von den Sozialverbänden, von der Volkssolidarität usw. abgelehnt worden. Es ist nicht ein Vorschlag der LINKEN abgelehnt worden. Und ich sage Ihnen ehrlich: Ich finde das traurig.
Frau Lüddemann, wenn wir nämlich unseren eigenen Vorschlag dort eingebracht hätten, dann hätte sich in diesem auch der Vorschlag für eine garantierte Mindestrente gefunden. Das ist also durchaus kein Alleinstellungsmerkmal der GRÜNEN.
Ich habe schon über die Gründe gesprochen: Es ist nicht verstanden worden, worum es geht, es wird ein falscher und einseitiger Blick auf die gesetzliche Rente geworfen, es werden Birnen und Äpfel miteinander verglichen und es wird gesagt, die Renten im Osten seien viel höher als die im Westen - eine alberne Vorstellung - und es sind Sparvorstellungen im Hinterkopf, die dadurch realisiert werden sollen, dass man die Höherwertung abschafft. All das waren Gründe für die Ablehnung.
Ich halte die Gründe für falsch. Deshalb finde ich das Abstimmungsverhalten falsch und deshalb sage ich: Der Landtag hat immer die Möglichkeit, anders zu entscheiden.
Es ist eine komplizierte Materie und wir haben nicht sehr viel Zeit. Aber ich möchte eine Sache herausgreifen, die ich an dem Vorschlag der GRÜNEN gefährlich finde. Was passiert, wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze auf das Westniveau anheben, ohne dass sich bei den Löhnen etwas tut? - Ich erläutere das an einem einfachen Beispiel; denn Rechnen ist nicht unbedingt meine Stärke.
Wir nehmen eine Beitragsbemessungsgrenze von 4 000 € an und bestimmen den Durchschnitt auf ungefähr 3 000 €. Was passiert, wenn jemand ein Einkommen von 1 500 € hat? - Er bekommt 0,5 Entgeltpunkte, also einen halben Entgeltpunkt;
denn die Entgeltpunkte werden nach dem Durchschnittseinkommen berechnet. Jemand, der das Durchschnittseinkommen hat, bekommt einen Entgeltpunkt, wer darunter ist, bekommt weniger, wer darüber ist, bekommt mehr.
Wenn Sie nun die Beitragsbemessungsgrenze auf 5 000 € anheben und der Durchschnittsverdienst nicht steigt, dann passiert Folgendes: Wenn jemand dann dasselbe Einkommen hat, bekommt er noch weniger Entgeltpunkte. So ist das, wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen und nicht gleichzeitig etwas für eine Anhebung der Löhne tun. Ich halte das für eine sehr gefährliche Geschichte. Deshalb würde ich vorschlagen, dass wir uns über diese Geschichte einmal in Ruhe unterhalten.
Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Es ist kein Ansinnen in Bezug auf eine Überweisung deutlich gemacht worden. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/468 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Der Änderungsantrag ist angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über den Ursprungsantrag, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/439, in der soeben geänderten Fassung ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 14.
Wir treten in die Mittagspause ein. Ich schlage Ihnen vor, dass wir uns um 13.45 Uhr hier wieder treffen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Jahr 2014 beginnt die neue Förderperiode für die EU-Agrarbeihilfen. Es handelt sich um Gelder von mehr als 40 Milliarden €, die zurzeit jährlich durch die flächengebundenen Direktzahlungen der ersten Säule in die landwirtschaftlichen Betriebe fließen.
12 Milliarden € stehen in der zweiten Säule als ELER-Mittel für verschiedene Programme zur Verfügung. Es ist gut, dass es diese Gelder gibt, damit die Landwirtschaft eine finanzielle Unterstützung erhält, um die vielfältigen Aufgaben und Anforderungen, die an sie gestellt werden, erfüllen zu können.
Nun besteht die Frage, wie die gemeinsame Agrarpolitik so reformiert werden kann, dass diese Aufgaben nachhaltiger, gerechter und ökologischer wahrgenommen werden können. Es geht nicht allein um die Sicherstellung von gesunden und nachhaltig erzeugten Nahrungsmitteln. Auch die Aufgaben und die gesellschaftlichen Anforderungen wie stoffliche und energetische Bereitstellung, Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz, Tierschutz, Erhalt der Artenvielfalt und die Bereitstellung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum gehören zur Landwirtschaft.
Obwohl mit den EU-Agrarbeihilfen viel Geld an die landwirtschaftlichen Betriebe gezahlt wird, kommt es zu Fehlentwicklungen, die zum Großteil auf eine zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft zurückzuführen sind. Monokulturen auf großen Schlägen verringern die Tier- und Pflanzenvielfalt. Es existieren auch zu wenige Schlagränder, an denen sich seltene Pflanzenarten entwickeln können, die wiederum die Nahrungsquelle für andere Arten sind.
Mittlerweile ist ein Viertel unserer heimischen Pflanzenarten und sogar ein Drittel der heimischen Tierarten vom Aussterben bedroht.
Auf stärker erodierenden Böden, wie es zum Beispiel beim Mais der Fall ist, werden Düngemittel besonders schnell ausgewaschen und gelangen ins Grundwasser und auch in offene Gewässer. Zirka 50 % des Wassers aus dem ersten Grundwasserleiter ist heute schon so stark mit Nährstoffen belastet, dass dieses Wasser nicht einmal zum Tränken des Viehs genutzt werden kann. Das waren jetzt zwei Beispiele.
Wir meinen trotzdem, dass die Direktzahlungen auch weiterhin zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen beitragen sollen. Die geleisteten Zahlungen werden inzwischen jedoch kritisch hinterfragt, da die Agrarintensivierung nicht zu den Ergebnissen führt, die gesellschaftlich erforderlich und gewollt sind. Die Zahlungen müssen deshalb neu legitimiert werden. Beim Einsatz von europäischen Geldern in der Landwirtschaft muss für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar sein, welche öffentlichen Leistungen dafür erbracht werden.
Deshalb ist das Prinzip der EU-Kommission und des EU-Parlaments begrüßenswert, öffentliche Gelder für öffentliche Güter bereitzustellen.
Dazu gehören nun die Überlegungen, dass Direktzahlungen an konkrete Umweltleistungen geknüpft werden. Wir schlagen folgendes ökologisches Anforderungsprofil als Voraussetzungen für die Direktzahlungen vor: Auf den Ackerflächen soll eine verbindliche dreigliedrige Fruchtfolge zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit realisiert werden. Diese Maßnahme wird zurzeit auch schon beim Cross Compliance als Option angeboten. Aber das kommt in der Praxis nicht umfangreich zum Tragen. Zu denken ist zum Beispiel an den Mais, der mehrere Jahre hintereinander auf derselben Fläche angebaut wird.
Wir schlagen vor, dass in einer Vegetationsperiode mindestens drei Hauptfrüchte angebaut werden. Dabei soll keine der Hauptkulturen einen Anteil von 50 % der Ackerfläche überschreiten und jede der drei Hauptkulturen muss auf mindestens 10 % der Fläche angebaut werden.