Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

herausfallen, völlig unabhängig davon, wie sie genutzt werden. Für alle anderen Bauten gilt, dass Baulichkeiten, die nicht bewohnt werden, nicht zum Wohnen geeignet sind und nicht bewohnt werden dürfen, auch keine Zweitwohnungen im Sinne des Grundtatbestandes sind.

Also für unsere Datschen, um es einmal so zu sagen, gilt der Grundtatbestand, nach dem eine Zweitwohnung nur das ist, was tatsächlich als Zweitwohnung genutzt wird. Wenn es ein Geräteschuppen ist, wenn es eine Scheune ist, in der Geräte untergestellt sind, mag sie auch noch so groß sein, oder in der man am Sonntagnachmittag vielleicht auch einmal Kaffee trinkt, dann ist es keine Zweitwohnung. Aber in diesem Fall wird nachgeguckt. Das ist der einzige Unterschied.

Es ist nicht so, dass Datschen, die nicht zum Wohnen geeignet sind, die nicht bewohnt werden, kraft Gesetzes und entgegen der realen Nutzung als Zweitwohnung definiert werden. Vielmehr gilt: Wenn sie nicht genutzt werden, sind es keine Zweitwohnungen und dann werden sie auch nicht herangezogen. Die anderen fallen von vornherein aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung komplett heraus; da guckt man gar nicht nach. Das ist der wichtige Unterschied.

(Frau Mittendorf, SPD: Das widerspricht sich doch!)

Ich bin damit einverstanden, dass wir uns das im Einzelnen noch genauer angucken und dass wir dafür sorgen, dass klargestellt wird, dass in dem Fall, in dem es Probleme mit der Erfassung geben sollte, niemand - ich denke, darauf kann sich auch jetzt schon jeder verlassen -, der seine Laube, wie groß sie auch sein mag, nicht zu Wohnzwecken nutzt, herangezogen wird, weil es keine Zweitwohnung ist. Das gilt auch für die Almhütte, die keine Zweitwohnung ist, die auch nicht unter das Kleingartengesetz fällt; auch sie wird nicht herangezogen für den Haushaltsbeitrag.

Es muss ein Haushalt vorhanden sein. Dort, wo kein Haushalt ist, ist es völlig egal, wie groß es ist, ob es auf der Ostseedüne oder im Kleingartengebiet liegt. Das ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, wer eine Zweitwohnung hat, wer sie bewohnt, der wird herangezogen, aber auch nur der.

Es gibt eine weitere Nachfrage, Herr Staatsminister, von Frau Mittendorf.

Herr Robra, stimmen Sie mir zu, dass mit diesen Formulierungen und so, wie die Debatte verlaufen ist, eigentlich nur zur allgemeinen Verunsicherung beigetragen wird? Ich will das auch begründen. Es ist so, dass die sogenannten Gartenlauben in den Ostländern, die nicht die Größenordnung nach

dem Bundeskleingartengesetz aufweisen, eigentlich nach der geltenden Rechtslage überhaupt nicht als Wohnungen genutzt werden dürfen.

(Zuruf von Herrn Krause, Salzwedel)

- Moment! - De facto wissen wir aber - das ist auch ein Problem in den neuen Ländern -, dass in einer Reihe von Gartenanlagen, weil die Häuser größer sind und durchaus sehr komfortabel sind - - Ich habe auch so eins, das muss ich zugeben.

(Oh! bei der CDU - Herr Borgwardt, CDU: Mit Heizung!)

Sie dürfen nicht als feste Wohnsitze, als Zweitwohnsitze genutzt werden. Aber es ist erlaubt, während der Saison dort zu übernachten. Darin unterscheidet sich die Nutzung vom Kleingartengesetz. Wenn diese Regelung erhalten bleibt, dann führt es nicht nur zur allgemeinen Verunsicherung, sondern es macht die Tür für Dinge auf, die eigentlich keiner will und die man auch nicht zulassen darf, weil es eine offensichtliche Benachteiligung aufgrund von Regelungen ist, die hier nicht anwendbar sind.

Herr Staatsminister, die Frage war, ob Sie dem zustimmen.

Frau Mittendorf, es ist richtig, dass wir eine vernünftige Abgrenzung zur Zweitwohnung brauchen, die herangezogen wird, und dass all die Bauten, die keine Zweitwohnungen im herkömmlichen Sinne sind, außen vor bleiben müssen. Dafür wollen wir gemeinsam sorgen.

Danke, Herr Staatsminister. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Gebhardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben es bereits erwähnt: Es ist nicht das erste, sondern das ich weiß nicht wievielte Mal, dass wir uns im Landtag sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen zum Thema 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verständigen und darüber diskutieren. Ich prognostiziere, es wird in der Gesellschaft bei Weitem nicht die letzte Debatte zu diesem Reformvorhaben sein, weil die Probleme, die mit dem Gesetz und mit der Machart dieses Gesetzes entstehen werden, größer sein werden, als es bisher absehbar ist.

Wir haben von Beginn an gesagt, wir als LINKE begrüßen den Wechsel von einer geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass man aufgrund der technischen Ent

wicklung schon heute davon ausgehen kann und ab dem Jahr 2013 erst recht, dass jeder technisch in der Lage ist, mit irgendeinem Gerät Rundfunk zu empfangen und dass die klassischen Empfangsgeräte, wie Radio und Fernseher, nicht mehr existent sein werden. Insofern finden wir es logisch, dass man diesen Gerätebezug abschafft und stattdessen auf Geräteunabhängigkeit setzt.

Das war es dann aber aus unserer Sicht schon mit den guten Nachrichten; denn wie der künftige Rundfunkbeitrag erhoben werden soll, ist für uns nach wie vor unlogisch und wird aus unserer Sicht mehr Probleme schaffen, als es heute vorhersehbar ist.

Meine Damen und Herren! Grundsätzlich gilt für uns Folgendes: Der Konsument von Rundfunkangeboten - egal ob Fernsehen, Radio oder Telemedien - ist und bleibt immer die jeweilige Person. Demzufolge favorisieren wir auch nach wie vor eine personenbezogene Abgabe.

Die Ministerpräsidenten haben sich jedoch in ihren Verhandlungen darauf verständigt, eine Haushalts- bzw. Betriebsstättenabgabe einzuführen. Die ersten größeren Probleme hierbei sind schon heutzutage sichtbar, eben weil die Person den Rundfunk nutzt. Nicht der Haushalt, nicht die Wohnung, auch nicht die Betriebsstätte, schon gar nicht das Kfz oder das Wochenendgrundstück oder die Gartenlaube kommen in die Versuchung, Rundfunk zu nutzen, sondern es ist immer die Person, die den Rundfunk nutzt.

Schauen wir uns einmal die Chronologie des Zustandekommens dieses Staatsvertrages an. Nachdem bereits in der letzten Legislaturperiode eine umfangreiche Anhörung im Fachausschuss stattgefunden hat, wurden die ersten Probleme deutlich erkennbar, nämlich die, dass die kleinen und mittelständischen Betriebe und besonders jene mit vielen dienstlichen Kraftfahrzeugen überproportional belastet werden. Das hatte zur Folge - das wurde bereits erwähnt -, dass wir im Landtag im Dezember 2010 einen Beschluss gefasst haben, welcher die Landesregierung aufforderte, Korrekturen vorzunehmen, sodass die dienstlich genutzten Kfz aus der Berechnung herausfallen.

Trotz dieses Beschlusses erfolgte keine Korrektur des Staatsvertrages. Der Ministerpräsident hat damals den Staatsvertrag unterzeichnet. Der von mir geschätzte damalige medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Borgwardt, sagte im Landtag, dass der Ministerpräsident, wenn es nicht zu Korrekturen kommt, eigentlich nicht unterschreiben dürfte.

An dieser Stelle muss man fragen, wie ernst wir als Parlament unsere eigenen Beschlüsse nehmen und inwieweit die Entschließung, die wir heute verabschieden, für das künftige Agieren der Landesregierung verbindlich ist. Wie wollen wir damit um

gehen? Ist das ein ehrliches Vorgehen? - An dieser Stelle habe ich ein dickes Fragezeichen zu setzen.

Nach den Protesten aus dem Mittelstand folgten weitere Widersprüche und Einsprüche, beispielsweise von Menschen mit Behinderungen, die künftig rundfunkbeitragspflichtig werden sollen, unabhängig vom Grad ihrer Behinderung. Aus ähnlichen Gründen meldeten sich die gemeinnützigen Vereine zu Wort und äußerten Kritik, weil sie künftig grundsätzlich rundfunkgebührenpflichtig sein sollen.

Eine weitere massive Kritik kam von den Datenschützern. Diese Kritik veranlasste uns im Ausschuss dazu, noch einmal eine Anhörung mit der GEZ und mit dem Landesdatenschutzbeauftragten durchzuführen. Zumindest aus meiner Sicht war es so, dass die vom Landesdatenschutzbeauftragten geäußerten Zweifel, Bedenken und Einwände während dieser Anhörung nicht ausgeräumt werden konnten.

Als wäre das alles nicht genug, wurde in den letzten Tagen - mein Kollege Herr Krause hat es eben intensiv und emotionsgeladen angesprochen - ein neues Problem offenkundig, nämlich die Ungleichbehandlung von ost- und westdeutschen Gartenlaubenbesitzern.

Nach dem vorliegenden Rundfunkstaatsvertrag werden Gartenlauben, die nach dem alten DDRRecht bekanntlich auch größer als 24 m² sein durften, nämlich nicht als Lauben, sondern als Zweitwohnung definiert, und damit sind diese rundfunkbeitragspflichtig.

Ich will nicht unterstellen, dass bei der Erarbeitung des Staatsvertrages an dieser Stelle absichtlich gehandelt wurde und man gesagt hat: So, den ostdeutschen Laubenbesitzern werden wir es mal zeigen. - Nein, es ist wahrscheinlich nur der Klassiker: Das Gegenteil von gut ist gutgemeint. Es sind einfach handwerkliche Fehler, die sich bei dem Staatsvertrag eingeschlichen haben.

(Herr Borgwardt, CDU: Die sind schon im Einigungsvertrag gewesen!)

Dennoch muss man an dieser Stelle sagen: Wenn die Koalition im Ausschuss einen Entschließungsantrag vorlegt, in dem steht - übersetzt -: Dieses Gesetz ist eigentlich Mist; eigentlich müssten wir verschiedene Passagen in diesem Gesetz rigoros ändern und einige Tatbestände sogar gänzlich streichen, kann ich nicht verstehen, dass Sie diesem Gesetzeswerk heute zustimmen wollen. Das ist aus meiner Sicht nicht nur unlogisch, sondern im Endeffekt auch unehrlich.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wenn man die Kritik an dem Staatsvertrag ernst meint, sollte man nicht nur einen Entschließungsantrag einbringen; dann muss man das auch mit

seinem Abstimmungsverhalten zum Staatsvertrag deutlich machen.

Wir werden diesen Staatsvertrag deshalb ablehnen. Die Gründe habe ich mehrfach genannt. Das hindert uns nicht, einen Entschließungsantrag einzubringen, weil wir die Hoffnung haben, dass hier und da noch deutliche Änderungen zugunsten der Beitragszahler erfolgen können. An der Ablehnung des aus unserer Sicht handwerklich schlecht gemachten Staatsvertrags wird dies nichts ändern. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Gebhardt. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Felke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorab auch von mir noch einmal herzlichen Dank an unseren scheidenden Ausschussvorsitzenden. Ich denke, es war eine gute Zusammenarbeit, die wir in der zurückliegenden und zu Beginn dieser Wahlperiode hatten.

Das Altmark-Kolorit - wenn ich es einmal so nennen darf - bleibt uns durch den Nachrücker ja erhalten. Ich gehe davon aus, dass auch der neue Ausschussvorsitzende die Zusammenarbeit in bewährter Weise fortsetzen wird.

Meine Damen und Herren! Unser Landtag wird heute mehrheitlich dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Ich denke, das ist gut so. Denn damit wird die notwendige Finanzierung des für unsere Demokratie so wichtigen öffentlichrechtlichen Rundfunks gesichert. Damit wird im Übrigen auch eine umfangreiche Berichterstattung über Sachsen-Anhalt gesichert, die es so nur in den öffentlich-rechtlichen Medien gibt.

Der Beitrag wird nach dem Staatsvertrag künftig geräteunabhängig erhoben. Damit wird auch den Möglichkeiten des Empfangs über das Internet Genüge getan. Pro Haushalt gilt ein einheitlicher Beitrag für alle Medien, unabhängig von der Zahl der dort lebenden Personen und unabhängig davon, wie viele Geräte dort genutzt werden. Die Wirtschaft wird weiterhin mit einem Anteil von 6 bis 7 % zum Gesamtaufkommen beizutragen haben.

Zu der Höhe des von den privaten Haushalten zu zahlenden Beitrags gab es in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien eine Information durch Staatsminister Robra. Danach ist zu erwarten, dass die KEF einen Vorschlag unterbreiten wird, der zu einem stabilen Beitrag von knapp 18 € führen wird.

Diese Beitragsstabilität, von der die meisten Bürgerinnen und Bürger betroffen wären, halte ich für

sehr wichtig. Ich denke, dass auch die Beratungen in den Landtagen über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit dazu beigetragen haben, dass eine derartige Summe ab dem 1. Januar 2013 möglichst Bestand haben soll.

Daneben existiert die von den Ministerpräsidenten eingerichtete Arbeitsgruppe „Beitragsstabilität“, wobei es nach meiner Meinung nicht um eine Beschneidung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehen kann. Für wichtig erachte ich aber, dass in den pluralistisch besetzten Gremien der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten kritisch nachgefragt wird, wenn beispielsweise Doppelberichterstattungen von Königshochzeiten erfolgen oder wenn die neue MDR-Intendantin meint, einen neuen Jugendkanal für die ARD fordern zu müssen, ohne zu sagen, wo dafür dann gespart wird.

Meine Damen und Herren! Der Modellwechsel ist aus unserer Sicht aber auch mit einigen Problemen verbunden. Meine Vorredner sind darauf schon eingegangen. Diese schlagen sich nach meiner Auffassung auch in der Beschlussempfehlung des Ausschusses nieder. Ich würde aber nicht so weit gehen, Herr Kollege Gebhardt, zu sagen, dass diese Gründe in ihrer Summe ausschlaggebend sind, den Staatsvertrag in Gänze abzulehnen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Sicht auf die Dinge offensichtlich wechselt, je nachdem, ob man sich in der Koalition oder in der Opposition befindet.

Insbesondere die meiner Meinung nach systemfremde Einbeziehung gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge, die Einbeziehung großer Gartenlauben und eine Reihe datenschutzrechtlicher Aspekte sollten zeitnah von unabhängiger Seite evaluiert und möglichst korrigiert werden.

Gestatten Sie mir noch einige Sätze zu dem Antrag der LINKEN. Ganz überraschend war die Ankündigung der Ablehnung nicht. Überraschend war vielleicht eher, dass Sie trotzdem einen umfangreichen Änderungsantrag vorlegen. Überraschen wird es Sie dann aber sicherlich auch nicht, dass wir Ihren Antrag ablehnen.

Die Punkte 2 bis 4 Ihres Antrages sehe ich in der Beschlussempfehlung weitgehend berücksichtigt. Zu den Punkten 1 und 5 Ihres Antrages rege ich eine Selbstbefassung im Ausschuss an. Der Ausbau barrierefreier Angebote muss uns natürlich alle beschäftigen. Ich hielte in diesem Fall eine konkrete Information durch den MDR für angemessen. Das Thema Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien halte ich mit dem von Ihnen gewählten Ansatz ebenfalls für spannend im Ausschuss zu diskutieren.