Die Landgesellschaft hat die Aufgabe, agrarstrukturell positiv auf die Entwicklung unserer ländlichen Räume zu wirken. Sie hat in den zurückliegenden 20 Jahren Beachtliches geleistet. Warum sollen wir ihr das Landgestüt und das Landesweingut nicht anvertrauen?
Natürlich ist es für die weitere Entwicklung der Landesbetriebe hilfreich, die wirtschaftliche Tragfähigkeit auf den Prüfstand zu stellen bzw. herzustellen. Die Landgesellschaft besitzt hierzu den erforderlichen Sachverstand. Der Herr Minister wies auf das entsprechende Gutachten, das erstellt wird, hin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte meinen Redebeitrag nicht unnötig in die Länge ziehen. Die Fraktion DIE LINKE soll ihren Antrag als Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf im Rahmen der Haushaltsberatungen einbringen; denn dort gehört er hin.
Wir sind für eine Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Finanzen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich möchte, dass wir die Fragen, die zu diesem Thema bestehen, intensiv und ausführlich in den Ausschüssen behandeln. - Danke.
(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Kurze, CDU - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Kann ich eine Kurzintervention machen?)
Ich bedanke mich, Herr Präsident. - Die Landgesellschaft, die die beiden Einrichtungen kaufen soll, wird laut Haushaltsplanentwurf im Jahr 2012 eine Ausschüttung von 8,9 Millionen € vornehmen. Im Jahr 2013 soll sie 15 Millionen € aufbringen, um die beiden Landesbetriebe aufzukaufen. Das ist eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu der Ausschüttung im Jahr 2012.
Das heißt, die Landgesellschaft muss voraussichtlich im Jahr 2013 einen Kredit aufnehmen, um die beiden Landesbetriebe kaufen zu können. Das bedeutet, dass das Land einen Teil seiner Schuldenaufnahme auf die Landgesellschaft abschiebt, die eine private Gesellschaft mit fast 100-prozentiger Beteiligung des Landes ist. Das, was hier ablaufen soll, ist ein ganz krudes Stück.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Seit Monaten beschäftigt uns die Frage: Wie geht es weiter mit dem vom Kabinett beschlossenen Verkauf des Landgestüts und des Landesweingutes?
Zurzeit sei alles im Fluss, ist von der Landesregierung zu hören. Mehrere Befragungen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten brachten allerdings nichts Erhellendes.
Die Fraktion DIE LINKE möchte mit ihrem Antrag den Verkauf stoppen und fordert ein Bekenntnis zu den beiden Betrieben. Aber warum? Welche staatlichen Aufgaben nehmen denn die beiden landeseigenen Betriebe wahr?
Das Landesweingut Kloster Pforta ist ein kommerzieller Betrieb - Herr Krause hat das ausgeführt. Das Landesweingut schreibt schwarze Zahlen, müsste allerdings einen Kredit aufnehmen, um die notwendigen Sanierungen durchführen zu können. Also, auf so soliden Füßen steht es doch nicht. Das heißt, an dieser Stelle müsste wieder das Land aushelfen.
Das Landesweingut ist kommerziell ausgerichtet und hat unternehmerische Ambitionen. Diese stehen im Vordergrund. So präsentiert sich das Landesweingut auch. Weinanbau, Kellerbetrieb, Weinverkauf und ein Gutsausschank bilden das Kern
Als größtes Weingut in der Weinbauregion SaaleUnstrut steht es damit in Konkurrenz zu anderen Winzerbetrieben. Dass der Wein von landeseigenen Hängen und aus der landeseigenen Kelterei besonders identitätsstiftend sein soll, ist nicht nachvollziehbar.
Eine Flasche Wein als Gastgeschenk wird doch durch das Label „Saale-Unstrut“ wertvoll und nicht dadurch, dass der Wein auf dem Landesweingut produziert wurde.
Auch das defizitär arbeitende Landgestüt nimmt keine Aufgaben wahr, die nicht auch in privater Hand liegen könnten. Das Landgestüt hält Hengste diverser Rassen, vornehmlich Warmblüter. Dagegen werden die dicken, stämmigen und ruhigen Kaltblutpferde, die zu den bedrohten Nutztierrassen gehören, nur in ungenügender Anzahl gehalten. Nur drei der 30 Hengste sind Altmärker Kaltblutpferde.
Wenn sich das Landgestüt an dieser Stelle mehr engagieren würde, wäre eine staatliche Bezuschussung noch nachvollziehbar. Aber anstatt die genetische Vielfalt zu fördern, liegt der Fokus auf den Sportpferden. Der gesellschaftliche Nutzen dieser Aktivitäten ist nicht sehr hoch. Hierfür öffentliches Geld einzusetzen, ist höchst fraglich.
Vom Landgestüt Prussendorf werden Kutschfahrkurse, Reitkurse und sogar der Beritt der Pferde angeboten. Das Landgestüt bietet diese Leistungen teilweise sogar günstiger als privatwirtschaftliche Unternehmen an und macht somit den privaten Pferdehöfen mit staatlicher Hilfe Konkurrenz. Die Privaten haben es oft schon schwer genug, zu bestehen und marktgerechte Preise zu erzielen.
Auch die Leistungsprüfungen könnten von anderen übernommen werden, zum Beispiel vom Landeszuchtverband, wie es auch in anderen Bundesländern der Fall ist.
Die Landesregierung hat eine gewisse Präferenz, die beiden Betriebe an die Landgesellschaft zu veräußern, die wiederum selbst zu einem Anteil von 84 % eine Landestochter ist.
Um den Kauf der Betriebe durch die Landgesellschaft zu realisieren, wäre sicherlich die Aufnahme eines Kredits erforderlich. Das wurde bereits gesagt. Es wäre ein Kredit, der nicht im Landeshaushalt auftaucht, sondern nur in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung der Landgesellschaft. Wenn es so käme, dann wäre das eine versteckte Kreditaufnahme und ein Beispiel dafür, wie man den Haushalt schönrechnen kann. Das wäre unsolide.
Stattdessen plädieren wir dafür, zu prüfen, das Landgestüt und das Landesweingut an einen privaten Interessenten zu verkaufen. Die Einnahmen könnten im Haushalt, etwa zum Erhalt von vom Aussterben bedrohten Nutztierarten und in diesem Sinne auch für den Erhalt der Kaltblutpferde, eingesetzt werden. Das Volumen bestehender Programme zur Förderung der genetischen Ressourcen könnten ebenfalls aufgestockt werden.
Wir sehen Schwierigkeiten, wenn die Landgesellschaft diese Kosten schultern müsste; denn dann würde sich der Gewinn deutlich schmälern und das Land hätte letztlich das Nachsehen. Daher ist es fraglich, ob die beiden Betriebe, insbesondere das defizitäre Landgestüt, wirklich direkt oder indirekt weiterhin unter Landeshoheit stehen sollten.
Vielleicht noch einen Punkt. Ich habe einiges weggelassen, weil ich gesehen habe, dass meine Redezeit zu Ende geht.
Die Arbeitsplätze sind auch immer ein Aspekt, den man beachten muss. Dies wäre letztlich auch eine Frage für die Verkaufsverhandlungen, in die der Aspekt einer Übernahme des Personals einfließen sollte.
Frau Frederking, Sie führten aus, dass das Landesweingut ein kommerzielles Unternehmen ist. Das stimmt, da es tatsächlich Gewinn erwirtschaften soll.
Herr Kollege, es kann an meinem zunehmenden Alter liegen: Ich kann Sie akustisch ganz schlecht verstehen.
Entschuldigen Sie bitte, Herr Präsident. Ich bemühe mich, lauter zu sprechen. Ich hoffe, so geht es besser.
Frau Frederking, Sie führten aus, dass das Landesweingut ein kommerzielles Unternehmen ist. Das kann man dem Landesweingut auch nicht absprechen. Es muss Gewinn erwirtschaften. In diesem Zusammenhang haben Sie vom Landesweingut behauptet, es würde keinen besonderen Wert gegenüber privaten Weingütern haben.
Wie steht denn Ihre Fraktion bzw. die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Maßnahmen des Landesweingutes bezüglich der Biodiversität?
Stimmen Sie mit mir darin überein, dass insbesondere dieses Weingut im Gegensatz zu privaten Weingütern in gesteigertem Umfang Maßnahmen zur Biodiversität im Bereich der Landwirtschaft unternimmt?
Meine Recherchen haben ergeben, dass zwölf Weinsorten angebaut werden. Ich kann nicht erkennen, an welcher Stelle ein besonderer Wert bezüglich der Biodiversität liegen soll.