Vielen Dank, Kollege Barthel. - Bevor wir zur Abstimmung kommen, habe ich die Freude und das Vergnügen, Damen und Herren der Basisorganisation DIE LINKE in Naumburg zu begrüßen
Jetzt stimmen wir ab. Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Das ist die Drs. 6/659. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über die selbständigen Bestimmungen ab. In Anwendung des § 32 unserer Geschäftsordnung schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mit
glied an irgendeiner Stelle getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir insgesamt ab.
Wir stimmen jetzt über die selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt denen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.
Jetzt stimmen wir über die Artikelüberschriften ab. Wer ihnen zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Artikelüberschriften sind angenommen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Verbandsgemeindegesetzes“. Wer stimmt dieser Überschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.
Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz beschlossen worden; aber wir sind noch nicht fertig.
Wir kommen jetzt zu dem Entschließungsantrag. Da stimmen wir als Erstes über den Änderungsantrag in Drs. 6/670 ab, der einmal ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE war. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt diesem Antrag nicht zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.
Jetzt stimmen wir über den Entschließungsantrag ab. Das ist die Drs. 6/660. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist auch der Entschließungsantrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 4 erledigt.
Meine Damen und Herren! Wir hatten uns heute früh darauf verständigt, dass die Fragestunde auf den Freitag verlegt wird.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt
Die erste Beratung fand in der 12. Sitzung des Landtags am 10. November 2011 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Felke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt, einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/498, hat der Landtag in der 12. Sitzung am 10. November 2011 zur Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, einen Rechenfehler zu korrigieren, der sich bei der Verteilung der Mittel auf die kommunalen Aufgabenträger für den Ausbildungsverkehr bei der großen Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2010 zum Nachteil des Landkreises Wittenberg eingeschlichen hat.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 5. Sitzung am 25. November 2011 mit dem Gesetzentwurf. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss rechtzeitig vor seiner Beratung eine mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse vor. Die Synopse, die ausschließlich rechtsförmliche Änderungsempfehlungen enthielt, wurde als Vorlage 1 zum Gesetzentwurf verteilt. Auf der Grundlage dieser Synopse wurde der Gesetzentwurf abschließend beraten und einstimmig beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/609 vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Felke. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir über die Drs. 6/609 ab. Die Beschlussempfehlung ist einstimmig beschlossen worden und es ist keine Debatte vorgesehen.
Deshalb möchte ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen lassen. - Es gibt keinen Widerspruch. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig beschlossen worden.
Die erste Beratung fand in der 6. Sitzung des Landtages am 7. Juli 2011 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Tögel. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/132 wurde nach der ersten Beratung in der 6. Sitzung des Landtages am 7. Juli 2011 bereits an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. In dieser Sitzung verständigte sich der Ausschuss darauf, in der folgenden Sitzung am 20. Oktober 2011 eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen. Der Einladung zur Anhörung folgten die Landesrektorenkonferenz, Kanzler der Hochschulen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und auch die Konferenz der Studierendenschaften in Sachsen-Anhalt. Herr Professor Kluth, Lehrstuhl für öffentliches Recht, legte eine schriftliche Stellungnahme vor.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im Großen und Ganzen von den Angehörten unterstützt. Zu Fragen, die durch die Anzuhörenden aufgeworfen worden sind, wurde der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beauftragt, Stellung zu nehmen und die Stellungnahme mit dem zuständigen Fachministerium abzustimmen. Dieser Prüfauftrag wurde vom GBD erfüllt; die Beschlussfassung des Ausschusses zum Gesetzentwurf fand in der Sitzung am 24. November 2011 statt.
Vom GBD geprüft wurde die Frage des Vertreters der GEW nach der Zulässigkeit der Festsetzung von Zulassungszahlen durch Hochschulsatzungen. Hier wurde ein Widerspruch zwischen der Formulierung in § 1 Nummer 3 des Gesetzentwurfes, die Hochschulen setzten die Zulassungszahlen nach Maßgabe des Artikels 6 des Staatsvertrages durch Satzung fest, und der Begründung, nach der in
Geprüft wurde auch die Annahme der GEW, dass nicht jedes Mal Satzungen erlassen werden müssen, um die Zulassungszahlen festzulegen, sondern dass nur das Instrumentarium beschrieben wird. Gegen beide Formulierungen im Gesetzentwurf hatte der GBD keine Bedenken.
Eine weitere Frage, die geprüft wurde, war die Frage der Berücksichtigung von Drittmitteln bei der Kapazitätsermittlung. Die im Gesetz vorgesehene Regelung ist so auszulegen, ließ der GBD wissen, dass gesetzlich nur die Drittmittel unberücksichtigt bleiben dürfen, die dem Zweck der Verbesserung der Lehre in qualitativer Hinsicht dienen. Im Hinblick darauf könnte es geboten sein, in § 1 Nummer 3 des Gesetzentwurfs das Wort „Ziel“ durch das Wort „Zweck“ zu ersetzen. Diese Empfehlung des GBD wurde aufgegriffen und beschlossen.
Ein Vorschlag im Rahmen der Anhörung betrifft die Nummer 7 und hier den § 4a - Kapazitätsermittlung. Im Hinblick auf die Einführung des Bandbreitenmodells wurde zur Klarstellung folgende Ergänzung im Absatz 3 vorgeschlagen: „im Rahmen der vom Ministerium vorgegebenen Bandbreiten“. Auch dieser Vorschlag erfuhr eine Prüfung durch den GBD und wurde vom Ausschuss angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft verabschiedete die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig. Ich bitte auch Sie, dem Votum des Ausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Danke schön.
Danke sehr, Herr Tögel. - Da auch hierzu Einstimmigkeit herrschte, ist keine Debatte vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/615 ein. Auch hier möchte ich in Anwendung des § 32 der Geschäftsordnung über das Gesetz in Gänze abstimmen lassen. Ist jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 7.