Nach dem Redebeitrag der antragstellenden Fraktion weiß ich jetzt, dass meine Erwartungen voll und ganz erfüllt werden:
kein Argument, keine Vorverurteilung, die es in diesem Zusammenhang bisher gegeben hat, ist ausgelassen worden.
Ich werde bewusst nicht auf die hier vorgetragenen sogenannten Argumente, die angeblich gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes sprechen, eingehen.
Die Diskussionen um das Betreuungsgeld und die dafür und dagegen vorgetragenen Argumente sind uns allen hinlänglich bekannt.
Ich möchte diese nicht wiederholen, da ich nicht davon ausgehe, dass es mir mit meinem Redebeitrag gelingen wird, die Antragstellerin dazu zu bewegen, ihren Antrag selbst abzulehnen.
(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU - Oh! bei der LINKEN - Frau Lüddemann, GRÜNE: Das ist auch gut so! - Heiterkeit bei den GRÜNEN - Unruhe)
Unter dem Strich bleibt zu diesem Antrag festzuhalten, dass DIE LINKE ihrer Politik ein gänzlich anderes Menschenbild zugrunde legt, als wir es tun.
Sie ist offensichtlich der Auffassung, dass allein sie weiß, was für die Menschen in unserem Land gut ist und was nicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Menschenbild ist ausdrücklich nicht das Menschenbild der CDU.
(Zuruf von der CDU: Ja! - Frau Zoschke, DIE LINKE: Dann machen Sie das! - Weitere Zu- rufe von der LINKEN)
Anders als die Antragstellerin wollen wir keine holzschnittartige Gesellschaft, in der es nur Schwarz und Weiß gibt, in der die Krippe gut und die Erziehung in der Familie schlecht ist.
(Zuruf von der LINKEN: Ach! - Herr Lange, DIE LINKE: Das hat keiner gesagt! - Herr Leimbach, CDU: O doch! - Oh! bei der LIN- KEN - Zuruf von der LINKEN: Ach was! - Zuruf von der SPD: Mann! - Herr Lange, DIE LINKE: Was für ein Quatsch!)
Auch wenn es der Antragstellerin möglicherweise missfällt, bleibt es dabei, dass der Staat keine Eingriffsrechte hat, solange die Eltern ihre Erziehungsverantwortung nach dem Grundgesetz gewissenhaft wahrnehmen.
(Zustimmung bei der CDU - Herr Leimbach, CDU: So ist es! - Frau Brakebusch, CDU: Ja! - Frau Mittendorf, SPD: Ja! - Herr Czeke, DIE LINKE: Was nützt uns das jetzt?)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Betreuungsgeld, wie es von der Bundesregierung beschlossen worden ist, funktioniert zweigleisig. Es ist zum einen eine Anerkennung für die Eltern, die sich bewusst für die Betreuung ihrer Kleinst- und Kleinkinder zu Hause entscheiden und dafür eine Zeit lang auf nichts Geringeres als auf ihre eigene Berufstätigkeit verzichten.
Zum anderen ist es eine Unterstützung auch derjenigen Eltern, die weiterhin berufstätig sind und sich anmaßen, eine Krippe nicht in Anspruch zu nehmen,
weil sie sich die Betreuung des Wichtigsten, das sie im Leben haben, nämlich ihrer Kinder, anders vorstellen als beispielsweise die Antragstellerin.
Meine Damen und Herren! Auf Ihren Hinweis auf Fälle von Vernachlässigung hin muss ich Ihnen sagen: In unserem Land, jedenfalls in meinem Landkreis, ist das Jugendamt sehr bemüht, dass Kindern in Familien, in denen sie gefährdet sind, nichts passiert.
Auch vermag ich in dem Vorhaben keinen Verstoß gegen höherrangiges Recht zu erkennen. Anders als in anderen Bundesländern haben die Eltern in Sachsen-Anhalt angesichts des deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Angebotsumfangs an Betreuungsplätzen für Kleinkinder - der Minister sagte es schon - mit dem Betreuungsgeld eine echte Wahlfreiheit.
In den Ländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist das natürlich anders. Diese sind noch sehr weit davon entfernt, die vereinbarte Ausbauquote bei den Betreuungseinrichtungen für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr in absehbarer Zeit zu realisieren. Auch deshalb haben diese Länder, wie mit dem genannten Antrag im Bundesrat geplant, ein Interesse daran, weitere Bundesmittel in den Ausbau der frühkindlichen Bildung und der Betreuungsangebote zu lenken.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stellen die Erziehung in der Kita und die Erziehung zu Hause nicht konfrontativ gegenüber. Für uns hat beides seinen Wert. Beides kann gut sein. Beides kann zu Problemen führen.
Nach unserer Überzeugung möchte die große Mehrheit der Eltern selbst entscheiden, was sie mit ihrem Säugling, mit ihrem einjährigen, zweijährigen oder dreijährigen Kind macht.
Mit dem in Rede stehenden Betreuungsgeld geben wir allen Eltern gleichmäßig die finanziellen Möglichkeiten, die sie brauchen, um diese Entscheidung gänzlich frei, ohne staatlichen Zwang und nur für sich selbst zu treffen.
Frau Präsidentin! Die CDU würde den in Rede stehenden Antrag ablehnen. Da wir uns aber in einer erfolgreichen Koalition mit der SPD befinden,
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zuruf von der SPD: Herzlich will- kommen, Herr Jantos! - Frau Bull, DIE LIN- KE: Nein! Sagen Sie das noch mal! - Zurufe von der LINKEN: Na ja! - Quatsch!)
beantrage ich die Überweisung des Antrages der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Arbeit und Soziales.