Eduard Jantos
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Nein, Abschied nicht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes am vergangenen Dienstag haben wir in einer intensiven und zum Teil emotionalen Debatte über alle wesentlichen Aspekte des Gesetzentwurfs diskutiert. In den Beratungen der Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Die Debatte vom Dienstag möchte ich auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit nicht wiederholen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, noch einmal die Position meiner Fraktion zur Verwendung der im Jahr 2016 aus dem Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel darzulegen. Die CDU-Landtagsfraktion hat als erste Partei im Landtag eine Kostenentlastung der Eltern durch die vollständige Verwendung der Betreuungsgeldmillionen gefordert. Wir bekräftigten hier und heute erneut den im Dezember 2015 im Hohen Haus gefassten Beschluss, die aus den Bundesbetreuungsgeldmitteln anfallenden Mit
tel zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen einzusetzen.
Die CDU hält weiterhin an ihrem Vorschlag fest, das letzte Kita-Jahr für die Eltern beitragsfrei zu stellen. Die Finanzierung dafür ist aus den Mitteln des Betreuungsgeldes spätestens ab 2017 gesichert. Auch die Verwendung der Mittel für das Jahr 2016 ist bereits geklärt. Für das Jahr 2016 soll die zu erwartende Zahlung des Bundes in Höhe von 9,1 Millionen € für die Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen im Jahr 2016 verwendet werden.
Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen hatten vorgehabt, Ihnen zur Bekräftigung dieses Vorhabens einen Entschließungsantrag zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies ist nach der Geschäftsordnung des Hohen Hauses aber nicht möglich. Daher trage ich Ihnen jetzt den Inhalt unseres geplanten Entschließungsantrages vor, damit sich dessen Inhalt im Protokoll der heutigen Sitzung wiederfindet.
Erstens. Wir bekräftigen den in der 104. Sitzung zur Drs. 6/4645 gefassten Beschluss, mit dem der Landtag die Landesregierung auffordert, die auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel des Betreuungsgeldes des Bundes zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen einzusetzen.
Zweitens. Der Finanzausschuss des Landtages hat in der Sitzung am 13. Januar 2016 im Vorgriff auf die zu erwartende Zahlung des Bundes für das Jahr 2016 in Höhe von 9,1 Millionen € aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2015 für das Haushaltsjahr 2016 insgesamt Mittel in Höhe von 9,1 Millionen € zweckgebunden einer allgemeinen Rücklage für das Kinderförderungsgesetz zugeführt. Damit ist eine finanzielle Grundlage für die Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen ab dem Jahr 2016 geschaffen worden. Im Zuge der Evaluierung und der anstehenden Änderung des Kinderförderungsgesetzes wird diese Summe rückwirkend zum 1. Januar 2016 zur Senkung der Kostenbeiträge der Eltern ausgereicht werden.
Meine Damen und Herren! Die Kommunen, in deren Hoheit die Ausgestaltung der Elternbeiträge liegt, erhalten damit ein klares Signal und können die Beiträge der Eltern zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen auf einem angemessenen Niveau halten. Ebenso erhalten die Eltern das klare Signal, dass sie im Jahr 2016 bei den Kostenbeiträgen nach § 13 KiFöG entlastet werden.
Vor diesem Hintergrund werden wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zustimmen. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Ich möchte hier noch eine Erklärung abgeben, und zwar betrifft das die
letzte Sitzung. In der letzten, heißen Debatte zum KiFöG vor drei Tagen ist mir leider ein Fehler unterlaufen, den ich nicht sofort bemerkt habe. In keiner Weise wollte ich zum Ausdruck bringen, dass alle Kommunen klebrige Finger haben. Wenn das so zum Ausdruck gekommen ist, entschuldige ich mich hier offiziell. Ich bin selbst Kommunalpolitiker und weiß, wie schwer die Arbeit vor Ort ist. - Vielen Dank.
Heute nicht mehr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greifen die Oppositionsfraktionen unseren einstimmigen Landtagsbeschluss aus der letzten Sitzungsperiode zur Verwendung der aus dem Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld in das Land Sachsen-Anhalt fließenden Mittel auf. Damit ist unstrittig, dass die Eltern im Jahr 2016 um den Betrag von 9,1 Millionen € bei den Kostenbeiträgen nach § 13 Abs. 1 KiFöG entlastet werden. Warum nun die Oppositionsfraktionen glauben, den im Übrigen mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf heute einbringen zu müssen, bleibt auch nach der Einbringungsrede deren Geheimnis.
- Doch, ich habe zugehört. Deswegen sage ich es ja.
Mathematisch betrachtet ist es für die betroffenen Eltern gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt sie diese Entlastung erhalten; denn auf das gesamte Jahr 2016 gerechnet bleibt die Jahresentlastung dieselbe.
Nach dem Willen der Oppositionsfraktionen wären das über alle Betreuungsformen hinweg gerechnet etwa 5 €, so wie es der Minister schon gesagt hat, pro Kind und Monat. Würde die Entlastung einmalig an die Eltern ausgereicht werden, wären es ca. 60 € je Kind für das gesamte Jahr 2016. Also, warum die Hektik? - Offensichtlich geht es der Opposition weniger um die Belange der Eltern als um Wahlkampfgetöse. Das ist jetzt gerade der richtige Zeitpunkt.
Ihre Pressemitteilung liegt sicherlich schon in den Schubladen und wir werden sie demnächst sehen.
So einfach, wie die Oppositionsfraktionen hier vorgehen, ist unser gemeinsames Vorhaben nämlich nicht umzusetzen. Deren Gesetzentwurf enthält keine Regelung dahin gehend, wie die Entlastung bei den Kostenträgern, also bei den Eltern, ankommen soll. Der Finanzierungsweg endet bei den Gemeinden bzw. den Verbandsgemeinden oder den Verwaltungsgemeinschaften. Ob und wie diese die Gelder zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen einsetzen werden, bleibt offen.
Nutzen die Gemeinden diese Mittel zur Senkung ihrer eigenen finanziellen Beteiligung nach § 12b KiFöG, führt das zwar noch immer zu einer Entlastung der Eltern, wobei die Kostenbeiträge nach
§ 13 KiFöG aber eben in wesentlich geringerer Höhe ausfallen.
Dies ist der Grund, warum wir diesen Schnellschuss, der sich eben nicht mal durch einen Änderungsantrag berichtigen lässt, nicht unterstützen.
Meine Damen und Herren! Wie dieses Problem der klebrigen Hände der Kommunen
- das haben wir in der Vergangenheit gesehen, wenn wir bestimmte Sachen vor Ort besichtigt haben - gelöst werden kann, lässt der vorliegende Gesetzentwurf offen. Auch löst dieser nicht diese Probleme.
Nach der Erfahrung mit dem Umgang mit der jüngsten Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum KiFöG seitens der Städte und Gemeinden werden wir uns jedenfalls nicht einfach darauf verlassen, dass diese schon in Rede stehenden Mittel eins zu eins an die Eltern weitergeleitet werden, auch wenn uns das vielleicht versprochen wird. Dies muss im Vorfeld rechtskonform und in aller Ruhe geregelt werden.
Vor diesem Hintergrund werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Herr Gallert, ich danke Ihnen für die Frage.
Aber wenn Sie dem Minister gut zugehört hätten, hätten Sie festgestellt, dass er dies eigentlich schon beantwortet hat.
Es darf kein Schnellschuss werden. Wir werden das so zügig wie möglich machen, aber unter Mitnahme aller. Das Wichtigste ist es, die Kommunen mitzunehmen.
Wir haben alle dasselbe Gesetz. In meinem Wahlkreis gibt es aber Gemeinden, die eine unwahrscheinlich große Erhöhung haben, und es gibt auch welche, die sogar eine Senkung haben.
Also muss einmal untersucht werden, wie die Auswirkungen überhaupt sind. Woran liegt es denn? Welche Gemeinde gibt wie viel Geld dazu? Welche Gemeinde stellt die Kosten richtig fest und wie wird das weitergeleitet?
Sie haben sich bestimmt auch in den Gemeinderäten informiert. Dort war es recht einfach: Es wurde über eine Erhöhung gesprochen und mit dem Finger wurde immer auf das Land gezeigt. Der Kollege Born und ich haben eine solche Großveranstaltung miterlebt; eine Argumentation war kaum möglich.
Es geht darum, tiefgründig festzustellen, wie sich die Kosten zusammensetzen, die den Bürgern jetzt mitverkauft werden. Bevor die Gesetzesänderung in Angriff genommen wurde - vielleicht erinnern Sie sich daran -, führte das Ministerium eine Umfrage durch. Diese hatte Herr Bönisch aus Halle gestartet. Dabei ging es darum, wie hoch die Kosten für einen Kindergartenplatz sind. Was ist dabei herausgekommen? - Herausgekommen ist,
dass sich der Großteil der Gemeinden überhaupt nicht daran beteiligt hat; sie haben ihre Zahlen für sich behalten.
Auf der Grundlage der Angaben der wenigen Gemeinden, die das dargestellt haben, konnte natürlich nicht festgestellt werden, wie es sich mit den Kosten wirklich verhält.
Ich möchte eines hervorheben: Wir haben eigentlich das beste Kinderförderungsgesetz in Deutschland für unsere Kinder.
An dessen Entwicklung müssen wir weiterarbeiten. Wir müssen die Kinderbetreuung auch für schwache Familien bezahlbar machen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hohmann, ich beziehe mich auf Ihren ursprünglich gestellten Antrag. Alles Weitere hat der Minister bereits für die Koalition erklärt.
Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns mit der Verwendung der aus dem Bundeshaushalt von dem Betreuungsgeld in das Land Sachsen-Anhalt fließenden Mittel befassen.
Nach meinem Kenntnisstand ist immer noch nicht verbindlich geklärt, wie hoch der Anteil der Mittel des Bundes aus dem Betreuungsgeld letztlich sein wird, der auf Sachsen-Anhalt entfällt. Gleichwohl erhalten wir immer wieder neue Vorschläge, wie diese Mittel sinnvoll eingesetzt werden können.
Ich will für meine Fraktion deutlich machen, dass es die CDU-Landtagsfraktion war, die als erste erklärt hat, wie diese Mittel eingesetzt werden sollen. Wir haben am 8. September dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass die aus dem Betreuungsgeld auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel zur Entlastung der Eltern durch Senkung der Kosten nach § 13 KiFöG LSA eingesetzt werden sollen.
Wir haben weiterhin erklärt, dass das kostenneutral für den Landeshaushalt gestaltet werden soll. Das bedeutet, dass nur die zugewiesenen Bundesmittel hierfür eingesetzt werden können. Falls deren Höhe das erlaubt, wollen wir diese dazu einsetzen, dass das pädagogisch wichtige letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung für die Eltern beitragsfrei gestaltet wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist dem intensiven Einsatz unseres Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff zu verdanken, dass die Länder nun tatsächlich die vom Bund für das Betreuungsgeld eingeplanten Geldmittel zur Verfügung gestellt bekommen, auch wenn nach meinem Kenntnisstand zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich geklärt ist, in welcher Höhe diese Mittel dem Landeshaushalt zufließen werden.
Ich bin unserem Koalitionspartner dankbar, dass er sich in dem Ihnen ebenfalls zur heutigen Beratung vorliegenden Alternativantrag gemeinsam mit uns dafür ausspricht, die auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel des Betreuungsgeldes des Bundes zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen einzusetzen. Sie sehen darin zwischen den Regierungsfraktionen Konsens.
Meine Damen und Herren! Seit Dienstagnachmittag hat die Diskussion hierüber dadurch weiter an Fahrt gewonnen, dass die SPD-Fraktionsvorsitzende Budde vorgeschlagen hat, die Elternbeiträge für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten auf monatlich 190 € zu deckeln.
Die SPD hat mit der Forderung nach einer Obergrenze aus unserer Sicht ihre Haltung zu ihrem eigenen Gesetz plötzlich verändert. Noch im Februar schloss sie diesen Weg im Landtag aus.
Herr Minister Bischoff hat in der Landtagssitzung im gleichen Monat dieses Jahres Folgendes geäußert - ich zitiere -:
„Das Land kann nicht vorschreiben, den Elternbeitrag zu deckeln; denn dann wäre das Land sofort in der Pflicht. Denn dann stellt sich die Frage, wer den Rest bezahlt. Die Gemeinden werden dann sagen, wenn das Land dies gesetzlich regelt, dann muss es auch zahlen. Das geht nicht.“
Scheinbar hat die SPD nunmehr einen Weg gefunden, wie diese Folge vermieden werden kann. Wir sind gespannt, wie dieser Vorschlag letztlich konkret aussehen wird. Wir gehen davon aus, dass in der SPD Klarheit darüber besteht, welche Kosten die Umsetzung dieses Vorschlags verursacht, und dass die hierfür erforderlichen rechtlichen Änderungen zeitnah erfolgen können.
Wir stehen zum Gespräch hierüber sofort bereit. Aus unserer Sicht ist dieser Vorstoß so wichtig, dass wir ihn möglichst noch in dieser Wahlperiode - und nicht erst nach der Landtagswahl - umsetzen wollen. Wir stehen bereit, das zusammen mit unserem Koalitionspartner noch vor der Wahl zu beschließen.
Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, das auf die lange Bank zu schieben. Wir favorisieren an dieser Stelle klare Verhältnisse. Wir sagen deutlich,
ein umsetzbares Konzept dafür würde an der CDU nicht scheitern. Die SPD muss sich an ihren Taten messen lassen und kann sich nicht durch eine bloße Ankündigungspolitik über den Wahlkampf retten.
Sie stellt die dafür zuständigen Minister der Landesregierung und hat es selbst in der Hand, ihre Glaubwürdigkeit zu beweisen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in meiner Rede zur Einbringung dieses Antrags habe ich darauf hingewiesen, dass sich der Antrag nahezu ausschließlich mit Sachverhalten befasst, die der Regelung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt entzogen sind.
Zwischenzeitlich hat die Einbringerin bei der Beratung zu dem Antrag im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales im Oktober 2015 eingeräumt, dass Nr. 1 des Antrags, in der die Landesregierung aufgefordert wird, sich für eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden einzusetzen, mittlerweile erledigt sei.
Auch Nr. 2 des Antrags hat sich zwischenzeitlich im Wesentlichen erledigt, nachdem die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag mit ihrem Vorstoß gescheitert ist, die Bezugsdauerbegrenzung beim Unterhaltsvorschuss vom zwölften auf das 18. Lebensjahr anzuheben.
Bezüglich Nr. 3 des Antrages, mit der gefordert wird, die Quote der Eltern zu erhöhen, die ihren Unterhaltspflichten nachkommen, hat der Minister für Arbeit und Soziales in der Ausschussberatung vollkommen zu Recht dargelegt, dass das Land seit Langem versucht, die Jugendämter durch finanzielle Anreize dazu zu bewegen, geleistete Unterhaltsvorschüsse bei den unterhaltsverpflichteten Eltern einzutreiben. Wirklich genutzt hat dies bisher nichts.
Vermutlich ist der größte Teil der Unterhaltsschuldner aufgrund seines geringen Einkommens wohl nicht in der Lage, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Der übrige Teil entzieht sich vermutlich der Zahlung durch alle möglichen Tricks. Im Hinblick darauf, dass der Verwaltungsaufwand zur Eintreibung der Beiträge extrem hoch ist, erscheint es nicht als realistisch, die Rückgriffquote auf 25 % zu steigern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund empfiehlt der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, den in Rede stehenden Antrag abzulehnen. Die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung haben sich der Empfehlung angeschlossen. Namens der CDU-Fraktion bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales und die mitberatenden Ausschüsse für Inneres, für Recht, Verfassung, Gleichstellung, für Bildung und Kultur sowie für Finanzen haben den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE intensiv beraten. Alle Ausschüsse sind übereinstimmend mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. Mit diesem wollte die Fraktion DIE LINKE die Rechte und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken und auch verfassungsrechtlich verankern.
Der Gesetzentwurf bündelt eine Reihe von Initiativen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch der Antragstellerin, die bereits in anderen Zusammenhängen, jedenfalls in Teilen, im Landtag beraten worden sind.
Da wir die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge bereits in den Ausschüssen diskutiert haben und Ihnen die Position meiner Fraktion hinreichend bekannt ist, will ich diese nicht erneut vortragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sich mit der Frage zu befassen, ob und wie die Partizipation von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann, ist ein Anliegen, das uns alle eint. Nicht einig sind wir uns über den Weg, wie wir dies erreichen wollen.
Wir teilen die Einschätzung, dass die Beteiligung der jungen Menschen an der Gestaltung des für sie relevanten Umfelds von zentraler Bedeutung ist. Partizipation, also die Beteiligung der Jugendlichen an für sie wichtigen Entscheidungen, muss größer geschrieben werden. Konkrete Partizipation
wird häufig vor Ort gestaltet und ist oft auch von den örtlich handelnden Personen abhängig.
Dass junge Menschen dies wollen und tun, erleben wir erfreulicherweise täglich. In großer Zahl beteiligen sie sich an der Gestaltung der sozialen Wirklichkeit und übernehmen individuell Verantwortung für ihr Umfeld. Sie gestalten es, wenn sie die Gelegenheit dazu erhalten.
Praktische Erfahrungen zeigen, dass Kommunen, die Kinder und Jugendliche früh beteiligen, doppelt profitieren. Sie verbessern ihr Angebot für junge Menschen und deren Familien, weil sie sie als Experten in eigener Sache einbringen. Gleichzeitig stärken sie die Demokratieorientierung der jungen Generation.
Meine Damen und Herren! Wir haben die Frage, ob und wie die Partizipation von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann, nicht nur in den Ausschüssen, sondern auch außerhalb des Landtags, zum Beispiel mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalts, beraten. Auch dieser unterstützt die im Gesetz angestrebten Strukturen nicht.
Auch wenn die Oppositionsfraktionen eine gesetzliche Verankerung für wünschenswert bzw. erforderlich erachten, haben uns die hierfür zur Begründung vorgetragenen Argumente nicht überzeugt. Wir glauben nicht, dass man die Beteiligung von Jugendlichen staatlich verordnen kann. Da braucht es auf den einzelnen Ebenen Sensibilität. Es sollte nicht nach dem Motto praktiziert werden: Lasst die jungen Leute machen, gebt ihnen die Chance, Verantwortung zu übernehmen. Ich glaube nicht, dass die Institutionalisierung der Partizipation das ist, was sich junge Menschen primär wünschen und für ihr Engagement benötigen. Dies ist auch ohne Institutionalisierung möglich, wie die Erfahrung mit den vorhandenen Gremien zeigt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben erhebliche Zweifel, dass die Beteiligungsmöglichkeiten, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, tatsächlich eine Verbesserung darstellen würden.
Unbeleuchtet geblieben ist die Frage - unterstellt, der vorgelegte Gesetzentwurf träte in Kraft -, welche Personengruppen danach berechtigterweise die gleichen oder zumindest ähnliche Rechte für sich reklamieren würden und welche Folgen dies hätte. Wir glauben nicht, dass derartige von Interessengruppen geleitete Gesetze tatsächlich zu einer Verbesserung der Beteiligung und Teilhabemöglichkeit führen würden.
Die bisherigen Erfahrungen auf anderen Gebieten zeigen, dass jede Ausweitung von gesetzlichen Beteiligungen in der Regel zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung von Vorhaben führen und sich Entscheidungswege derart verlän
gern, dass wir uns hinterher über die Verfahrensdauer beklagen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen ehemaligen Heimkindern der DDR wurde unvorstellbares Leid angetan. Sie wurden gedemütigt, erniedrigt, ausgebeutet und missbraucht. Noch heute haben zahlreiche Opfer unter den Folgen zu leiden. Das strenge Erziehungssystem der DDR sperrte nichtangepasste Kinder weg, zwang sie zur Arbeit und gefährdete so die kindgerechte Entwicklung.
Da als Folge der Euthanasie des Nationalsozialismus zahlreiche Heime für Behinderte und Psychiatrien leer standen und andere Heime überfüllt waren, wurde vielen Kindern das gleiche Schicksal zuteil. Sie wurden in Einrichtungen für Behinderte und psychisch Kranke gebracht, obwohl keine Behinderung vorlag.
Dies alles sind schreckliche Verbrechen, die uns betroffen machen. Neben diesem schweren Leid fühlen sich die Betroffenen seit Jahren zum zweiten Mal in der Opferrolle. Zwar wurde der im Zuge der erfolgten Aufarbeitung eigens eingerichtete Fonds für Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990 erst im Februar dieses Jahres aufgestockt, jedoch wurden die in Behindertenheimen und Psychiatrien untergebrachten Heimkinder als Anspruchsberechtigte nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2013 wurde dieses Anliegen erstmals aufgegriffen und ein entsprechender Beschluss gefasst, um dem erlittenen Unrecht und Leid abzuhelfen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen ebenso das erlittene Leid der ehemaligen Heimkinder, die zu Zeiten der DDR in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren, und sind uns unserer Verantwortung gegenüber diesen Menschen bewusst. Es ist daher zu begrüßen, dass sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz um dieses Anliegen kümmert. Herr Minister führte es gerade aus. So besteht Einigkeit, dass die Studie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung unter Federführung des Bundes erarbeitet werden soll. Einigkeit besteht auch darüber, dass eine Unterstützung nur im Rahmen einer Billigkeitsleistung erfolgen kann.
Aus unserer Sicht bedarf es daher des vorliegenden Antrags einschließlich des Änderungsantrages nicht. Wir würden diesen Antrag eigentlich ablehnen. Aber in der gegenwärtigen Diskussion - ich habe gerade mit meiner Kollegin gesprochen - und unter der Sicht dessen, was der Minister gerade sagte, sind wir für eine Überweisung beider Anträge in den Ausschuss. Wir müssen uns dort wirklich tiefgründig mit dem Thema befassen; denn eines ist richtig: Es wäre vollkommen falsch, jetzt irgendwelche Erwartungen zu wecken, die niemand erfüllt. Dann würde zu dem Leid und zu dem Vergessensein dieser Menschen hinzukommen, dass sie sich auch noch vor den Kopf gestoßen und nicht beachtet fühlen würden. - Vielen Dank.
Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer intensiven Beratung hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales - Frau Hohmann hat es gerade gesagt - einstimmig diese Beschlussempfehlung beschlossen. Darin fordert der Landtag die Landesregierung auf, die aus dem Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten und in das Land Sachsen-Anhalt fließenden Mittel für Verbesserungen im Bereich der Kindertagesstätten einzusetzen. - So weit, so gut.
Ich habe es überhaupt nicht verstanden, warum wir uns hier auf eine Dreiminutendebatte einlassen mussten.
Aber es ist mir dann klar geworden. Frau Hohmann hatte einen Presseartikel. Aus dem ist mir klar geworden, was das Ziel ist.
Die Fraktion DIE LINKE möchte offensichtlich heute zum wiederholten Male vortragen, dass das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt habe. Auch wenn dies gebetsmühlenhaft immer wieder vorgetragen wird, bedeutet dies nicht, dass das Bundesverfassungsgericht dies tatsächlich entschieden hat.
Tatsächlich entschieden hat das Bundesverfassungsgericht zum Betreuungsgeld, dass die Bundesregierung keine Gesetzgebungskompetenz hat, dieses für die Bundesländer festzulegen.
Mit der Frage, ob das Betreuungsgeld an sich verfassungswidrig ist oder nicht, braucht man sich vor diesem Hintergrund also nicht zu befassen. Das Bundesverfassungsgericht hat damit zum Ausdruck gebracht, dass das Betreuungsgeld bereits aus formalen Gründen nicht mit dem Grundgesetz im Einklang steht.
Es brauchte sich also gar nicht mehr mit der Frage zu befassen, ob ein Betreuungsgeld auch inhaltlich mit dem Gesetz in Einklang steht. Die Behauptung, das Bundesverfassungsgericht habe das Betreuungsgeld an sich bereits für verfassungswidrig erklärt, ist in dieser Form unzutreffend.
Aus diesem Grunde halte ich einen Punkt, der hier immer wieder ins Spiel gebracht wird, für erwähnenswert. DIE LINKE spricht ständig von einer Herdprämie. Wir haben hierzu eine ganz andere Meinung.
Wir sind der Meinung, gerade in diesem Zusammenhang müssten wir allen Eltern Entscheidungsfreiheit lassen, damit sie entscheiden können,
wie sie ihre Kinder erziehen, also ob sie sie in eine Einrichtung schicken oder ob sie sie verantwortungsvoll selbst betreuen.
Meine Damen und Herren! Aufgrund der Kürze der Zeit kann ich leider nicht fortfahren. Mir war es wichtig, die Position an dieser Stelle noch einmal darzustellen. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Frau Zoschke, bitte.
Ja. - Entschuldigung.
Das tut er nicht.
Aber ich musste an dieser Stelle einmal deutlich sagen, wie unser Standpunkt dazu ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle stehen vor großen Herausforderungen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Ein besonderes Augenmerk müssen wir auf allein einreisende Kinder und Jugendliche legen.
Man muss sich diesbezüglich auch einmal vor Augen führen, wie groß die Not sein muss, wenn Eltern ihre Kinder allein in die Welt schicken in der Hoffnung, dass sie dort ein besseres Leben haben. Es ist aber auch möglich - der Minister sagte es -, dass sie keine Eltern mehr haben und unter Mühen und unsäglichen Umständen den Weg in unser Land finden. Diesen Kindern muss unsere besondere Aufmerksamkeit und unsere besondere Fürsorge gelten.
Wenn diese Jugendlichen - das bewegt mich - irgendwann lesen können und diese Debatten, die wir von rechts haben, in unseren Tageszeitungen und Journalen verfolgen, dann muss ihnen das auch sehr nahe gehen; denn die meisten - ich kenne einige - kommen hierher und denken, Deutschland ist ein Land, in dem Ordnung und Sicherheit herrschen und eine Schulpflicht besteht, und in dem sie ihr Leben gut aufbauen können.
Kinder geben sich auch oft als Erwachsene aus, um in Ruhe gelassen zu werden. Ältere suchen Schutz im Jungsein. Dies ist alles schon gesagt worden. Dies hängt sicherlich mit den unterschiedlichen Traumata zusammen. Viele der minderjährigen Flüchtlinge haben Dinge erlebt, die wir uns kaum vorstellen wollen und können.
Der uns vorliegende Antrag zielt auf eine schnelle und individuelle Hilfe ab. Das ist auch gut so. Aber wenn wir Kinder bis 18 Jahre in Einrichtungen der Jugendhilfe unterbringen wollen, dann brauchen wir Plätze, und wir brauchen vermutlich mehr Plätze, als aktuell zur Verfügung stehen. Die Frage ist also, was brauchen wir und wo schaffen wir erforderlichenfalls neue Einrichtungen oder Unterbringungsmöglichkeiten.
Außerdem wäre zu klären, ob es besser ist, Einrichtungen der Jugendhilfe nur für Flüchtlingskinder zu schaffen - wegen der unterschiedlichen Traumata scheint mir dies zumindest eine Überlegung wert zu sein -, oder ob wir wegen der Sprachförderung und Integration eher eine Einrichtung, in der deutsche Kinder und Flüchtlingskinder gemeinsam untergebracht werden, favorisieren.
Da die Zahl der Flüchtlingskinder schneller steigen wird, weil wir sie demnächst - das haben wir auch gerade gehört - nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen bekommen, brauchen wir schnelle Antworten.
Es müssen auch die folgenden Fragen geklärt werden: Wie schnell wird ein Vormund bestellt? Wie viele Personen stehen dafür zur Verfügung? Wie werden die Kinder beschult und ausgebildet?
Meine Damen und Herren! Nach der Einbringungsrede und dem Redebeitrag der Landesregierung bin ich hin- und hergerissen, welcher Darstellung ich eher glauben sollte. Selbstverständlich wird in
unserem Land viel gemacht. Dies hat die Rede des Ministers auch deutlich gezeigt. Wir müssen uns aber diesem neuen Bedarf, der auf uns zukommen wird, anpassen.
Um sich mit diesem Antrag vertieft im Ausschuss für Arbeit und Soziales befassen zu können und im Interesse der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Antworten und Lösungen für diese Aufgaben zu suchen, neigen wir dazu, diesen Antrag an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen.
Ich würde mich mit der Bitte an die Vorsitzende wenden - ich sehe sie gerade nicht -, dass wir dieses Thema nicht irgendwann behandeln, sondern es auf unserer Liste ganz weit nach oben setzen. Wir beantragen die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beiden Debattenbeiträge meiner Vorredner haben deutlich gemacht, wie komplex der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, der sich mit den Lebensfragen von Familien mit besonders schwierigen Problemkonstellationen befasst.
Ich möchte das bisher Vorgetragene nicht noch einmal mit meinen Worten wiederholen, obwohl ich aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit noch einiges beitragen könnte, sondern mich stattdessen mit der Frage befassen, wie wir mit dem berechtigten Anliegen der Antragstellerin angesichts des nahenden Endes dieser Wahlperiode angemessen umgehen.
Ich bin der Antragstellerin dankbar, dass sie sich dieses Themas annimmt. Herr Minister Bischoff hat in seiner Rede deutlich gemacht, welche Schwierigkeiten mit der beantragten Berichterstattung durch die Landesregierung verbunden sind. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die im Antrag angesprochenen Themenfelder machen eine vollständige Berichterstattung allein durch die Landesregierung unmöglich.
Übrigens: Die These von dem erschöpften Jugendamt kann ich aus Mansfeld-Südharz nicht bestätigen. Ich erlebe dort ein engagiertes, zeitnah handelndes und durch die Mitarbeiter die Aufgaben voll wahrnehmendes Jugendamt.
Angesichts der Bedeutung der Problematik der Lebenslagen der angesprochenen Familien halte ich es für sinnvoll, diesen Antrag in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. Dies soll mit dem Ziel erfolgen, die dort angesprochenen
Probleme mit den zuständigen Verwaltungseinheiten, den Vereinen und Verbänden, die die Interessen dieser Menschen vertreten, zu erörtern. Ob dies im Rahmen eines Fachgespräches oder auf anderem Wege geschieht, sollten wir in der nächsten Ausschusssitzung gemeinsam miteinander erörtern. Im Hinblick auf die Vielzahl der im Antrag angesprochenen Themenfelder wird dies vermutlich nicht in einem Gesprächsgang abzuarbeiten sein. Dessen sollten wir uns bewusst sein.
Zu Punkt 2 des Antrages rege ich an, diesen Gesprächsgang gemeinsam mit dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu führen.
Zur JVA Volkstedt kann ich nur sagen: Jawohl, dort wird beispielgebend gearbeitet. Die sind top, die denken an die Familien und vor allem auch an die Kinder. Leider wird diese positive Justizvollzugsanstalt in absehbarer Zeit abgewickelt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir teilen die Einschätzung, dass die Beteiligung der jungen Menschen an der Gestaltung des für sie relevanten Umfelds von zentraler Bedeutung ist. Partizipation, also die Beteiligung der Jugendlichen an für sie wichtigen Entscheidungen, muss größer geschrieben werden. Konkrete Partizipation wird häufig vor Ort gestaltet und ist oft auch von den örtlich handelnden Personen abhängig.
Junge Menschen bringen bereits heute die Bereitschaft mit, ihr Umfeld mit Engagement und viel individuellem Einsatz zu gestalten. Ein Indiz dafür sind die nach wie vor erfreulich hohen Teilnehmerzahlen am freiwilligen sozialen Jahr im sozialen Bereich, in der Kultur, im Sport, in der Politik, in der Denkmalpflege oder im ökologischen Bereich, aber auch beim Bundesfreiwilligendienst. In großer Zahl beteiligen sich junge Menschen an der Gestaltung der sozialen Wirklichkeit und übernehmen ganz individuell Verantwortung für ihr Umfeld. Junge Menschen wollen ihr Umfeld gestalten, wenn sie die Gelegenheit dazu erhalten.
Den Kommunen kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Konkrete Partizipation wird häufig vor Ort gestaltet und ist oft auch von den örtlich handelnden Personen abhängig. Kommunen, die Kinder und Jugendliche frühzeitig beteiligen, profitieren doppelt. Sie verbessern ihr Angebot für junge Menschen und deren Familien, weil sie sie als Experten in eigener Sache einbinden. Gleichzeitig stärken sie die Demokratieorientierung der jungen Generation.
Die Beteiligung von Jugendlichen kann man nicht staatlich verordnen. Dazu braucht es auf den einzelnen Ebenen eine Sensibilität nach dem Motto: Lasst die jungen Leute machen. Wir müssen also Jugendlichen die Chance geben, Verantwortung zu übernehmen. Ich glaube nicht, dass die propagierte Institutionalisierung das ist, was sich junge Menschen primär wünschen und für ihr Engagement benötigen. Engagement ist auch ohne eine Institutionalisierung in Gremien möglich, wie die Erfahrung mit den vorhandenen Gremien, zum Beispiel beim Kinder- und Jugendring, zeigt.
Ich komme zum Schluss. Mit dem am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetz zur Parlamentsreform 2014 haben wir Teile des Anliegens der Antragstellerin aufgegriffen und umgesetzt. Mehr ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales empfiehlt dem Landtag, den Antrag abzulehnen. Ich bitte um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich nicht üblich, dass zu dem Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses auch noch die Fraktionen sprechen, aber wir haben uns im Petitionsausschuss einstimmig dafür ausgespro
chen, weil wir der Meinung sind, dass die Arbeit des Petitionsausschusses in den Reihen der Fraktionen zu wenig wahrgenommen wird und dass die Wirkungen, die man mit einer Petition und einer ordnungsgemäßen Bearbeitung erreichen kann, eigentlich unterschätzt werden.
Die Zahlen hat Herr Mewes bereits genannt: Im Berichtszeitraum gab es 417 Schreiben und 356 Petitionen.
Ich muss vorweg sagen: Im Petitionsausschuss gibt es Verantwortliche für bestimmte Bereiche. So wie wir in den letzten Jahren gearbeitet haben, konnte niemand von außen während der Sitzungen erkennen, welcher Partei wir angehören. Wir arbeiten am Thema für den Bürger überparteilich zusammen und sind nur daran interessiert, dass der Bürger sein Recht bekommt, wenn er Recht hat.
Mein Partner ist zum Beispiel der Kollege Loos. Ich habe einmal versucht, die letzte Zeit zu rekapitulieren. In dieser Wahlperiode hat es wahrscheinlich keine Petition gegeben, zu der wir eine unterschiedliche Meinung hatten. Das zeichnet uns aus. So versuchen wir, die Probleme gemeinsam zu lösen. Damit Sie einen Eindruck von der praktischen Arbeit bekommen, habe ich eine Petition mitgebracht. Ich hoffe, dass die Zeit ausreicht, damit ich den Ablauf einmal kurz vortragen kann.
Es ist eine Petition von Bürgern aus der Kirchstraße in der Lutherstadt Eisleben, die am 23. Oktober 2012 eingereicht wurde. Die Bewohner hatten schon vor der Einreichung der Petition eine Odyssee hinter sich: Sie hatten sich am 16. Mai 2011 an die Lutherstadt Eisleben gewandt. Sie hatten sich am 17. Mai 2011 an das dortige Bauamt gewandt. Sie hatten sich am 22. Juni 2011 mit einem Schreiben an das Ordnungsamt und am 11. Juli 2011 noch einmal an die Bürgermeisterin gewandt.
Was war ihr Begehr? - Ihr Begehr war ganz einfach. Die Kirchstraße ist eine schmale Gasse und kann immer nur in eine Richtung mit Fahrzeugen befahren werden. Breite Fahrzeuge passen nicht hindurch. Dort hat ein Bürger ein Haus gekauft, hat eine Mauer auf die Grenze gesetzt, wo vorher ein Zaun stand und hat seinem Grundstück damit ein Stück der Straße einverleibt. Das Problem dabei war auch noch, dass er sein Dach erneuert und die Durchfahrtshöhe am Eingang der Straße durch den Dachüberstand auf 3,10 m begrenzt hat.
Was wollen die Bürger? - Die Bürger wollten einfach, dass das Recht wiederherstellt wird, dass keine Mauer mit einer Höhe von 2,50 m dort ohne Baugenehmigung steht und dass das Ordnungsamt und das Bauamt den Vorgang aufnehmen und bearbeiten. Sie hatten aber den Eindruck, dass diese Ämter dieses Vorgehen des Bürgers tolerieren.
Die Folgen waren, dass die Feuerwehrzufahrt zu den Häusern nicht mehr gewährleistet war. Die Feuerwehr sagte zwar, dass sie lange Schläuche legen könne, aber eine Direktzufahrt war nicht mehr möglich. Die Fäkalienabfuhr war nicht mehr möglich. Die Heizölbelieferung war in der bisherigen Form nicht mehr möglich und große Bau- und Möbellieferfahrzeuge konnten dort auch nicht fahren.
Das Ende vom Lied war, dass die Bürger jeweils nach rechts und links - die Straße ist ungefähr 250 m lang - ihre Müllkübel an das Ende der Straße fahren mussten. Sie forderten, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. Die Lutherstadt Eisleben teilte mit, dass sie dieses Anliegen der Abteilung Liegenschaften übergeben hat.
Am 23. August 2011 wurde von dort ein Schreiben an die Bürger mit einer unbefriedigenden Antwort versandt. Am 20. September 2011 reichten die Bürger bei der Oberbürgermeisterin eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit der Ämter ein. Am 18. Oktober 2011 wurde diese von der Oberbürgermeisterin zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren! Dann haben sich die Bürger entschlossen, das dem Petitionsausschuss mitzuteilen. Am 5. November 2011 wandten sie sich noch an den Landkreis Mansfeld-Südharz und dort an den Bereich Bau und Umwelt, um ihr Recht durchzusetzen. Am 5. Januar 2012 erstatteten sie Anzeige gegen die Oberbürgermeisterin wegen der Duldung des Schwarzbaus dieser Mauer. Am 11. Mai 2012 wurde vom Kreisbauamt ein Baustopp ausgesprochen, weil keine Baugenehmigung vorlag.
Ich muss dazu aber sagen: Dazu war schon diese Behandlung im Ausschuss notwendig und das Ministerium hatte im Petitionsausschuss in der ersten Beratung mitgenommen, welche Probleme dort anstehen. Es hatte sich an den Landkreis gewandt, sodass der Landkreis den Mauerbau, der noch nicht vollendet war, mit einem Baustopp belegt hat.
Das hat aber den Verursacher nicht interessiert. Er hat seine Mauer weitergebaut und Stück für Stück sein Grundstück mit dieser Mauer versehen, egal ob es den Nachbarn gepasst hat und ob es Recht oder Unrecht war.
Daraufhin hat der Petitionsausschuss am 24. Januar 2013 einen Vor-Ort-Termin festgelegt. Am 6. März 2013 fand der Vor-Ort-Termin statt. Die Teilnehmer waren auf Forderung der Bearbeiter das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, das Landesverwaltungsamt, der Landkreis Mansfeld-Südharz, das Bauamt der Lutherstadt Eisleben und das Ordnungsamt der Lutherstadt Eisleben.
Ich darf aber noch einiges sagen. Es fand ein Vermessungstermin statt. Die Lutherstadt Eisleben teilte den Petenten mit, sie lasse das Grundstück vermessen, obwohl Karten vorhanden waren. Wenn die Petenten Unrecht hätten und es sich nicht um eine Grenzüberschreitung handele, dann müssten die Petenten diese Vermessung bezahlen.
Sie sind das Risiko eingegangen. Es hat sich gezeigt - ich fasse es einfach zusammen -, dass nach einer Zeit vom 23. Oktober 2012 bis zum gestrigen Tag - am gestrigen Tag habe ich das Schreiben von der Lutherstadt Eisleben bekommen - nun alles rechtens ist und die Mauer zurückgebaut werden kann. Es hat sich gezeigt, dass mit der Unterstützung des Petitionsausschusses den Bürgern einer ganzen Straße das Leben wieder lebenswert gemacht werden konnte. - Vielen Dank.
Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Den Antrag der GRÜNEN haben wir mit Aufmerksamkeit gelesen. Es ist leider kein neuer Antrag, es ist ein Antrag aus dem Deutschen Bundestag vom 16. März 2015 unter der Drs. 18/4307.
Ich möchte den Antrag nicht schlechtreden. Er ist schon in Ordnung. Der Punkt ist jedoch: Vielleicht konzentrieren wir uns zu sehr auf Alleinstehende mit Kindern. Wir reden auch von der Einelternfamilie. Wir müssen aber das ganze System sehen. Ich finde, wir müssen aufpassen, dass wir nicht Fami
lien mit Kindern, die auch nicht über große Einkommen verfügen, benachteiligen, wenn wir nur eine Gruppe berücksichtigen.
Ich halte sehr viel davon, dass wir die beiden Anträge in den Ausschuss überweisen und dass wir uns darüber den Kopf zerbrechen, wie wir alles in Einklang bringen.
Der Kernpunkt Ihres Antrags ist der Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss - der Herr Minister hat es angedeutet - ist von uns in diesem Hohen Hause schon einmal geregelt worden. Von der Landesregierung wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten sogar eine Erfolgsquote zur Verfügung gestellt. Sie konnten ein Drittel davon behalten und für eigene familienpolitische Maßnahmen ausgeben, wenn sie das Geld einbringen.
Wenn wir über Einelternfamilien sprechen, müssen wir auch über eine andere Wirklichkeit sprechen. Jeder, der im Vermietungsgeschäft tätig ist, weiß, dass wir eine große Anzahl von kleinen Wohnungen für alleinstehende Männer brauchen und eine andere Zahl von Wohnungen für alleinstehende Frauen mit Kindern. Das hat etwas mit der Organisation des persönlichen Einkommens zu tun.
- Ich weiß, wovon ich rede. - Es wird - das hat sich in unserem Land leider als Mentalität herausgestellt - zusätzliches Einkommen generiert, indem man eben nicht als Familie zusammenwohnt. Man lebt zwar zusammen, aber man wohnt nicht zusammen; man streitet das offiziell völlig ab.
Deswegen sage ich: Wir können Arbeitsgruppen bilden, wir können alles machen; ich bin sehr dafür, dass wir uns mit dem Thema noch einmal befassen, aber all unsere wirklich guten Verfahren haben zu keiner Erhöhung der Rückgriffsquote geführt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte dennoch die Gelegenheit wahrnehmen und klarstellen: Ich würde alle Familien, nicht nur die alleinstehende Frau mit Kind, sondern alle Familien, egal in welcher Form, fördern wollen.
Ich möchte auf die Steuererleichterungen zu sprechen kommen. Es ist richtig, was der Herr Minister sagt: Es trifft nicht jeden. Dafür müssen wir uns etwas einfallen lassen. Bei der Steuerdiskussion setzen wir, würde ich sagen, als Land auf das falsche Pferd. Es besteht großer Handlungsbedarf beim Ehegattensplitting. Das Ehegattensplitting hat für uns ausgedient.
Meine Damen und Herren! In unserem Programm ist das Familiensplitting enthalten.
Da wollen wir auch hin, und zwar zum Familiensplitting für alle Familienformen.
Es geht uns doch um die Kinder. Es geht uns allen darum, dass wir die Kinder entsprechend absichern. Es geht uns auch darum - das möchte ich einfügen -, dass nicht nur Kinder in Familien geboren werden, die der Meinung sind, dass sie sich Kinder leisten können.
Ich möchte auf einen Punkt hinweisen: Unser Nachbarland Frankreich hat ein Steuersystem für Familien eingeführt, das Familien mit Kindern wesentlich bevorteilt. Familien mit vier Kindern sind in Frankreich praktisch einkommensteuerfrei.
Wir waren vor Jahren als Delegation dort und haben uns das angeschaut. Dabei ist ein wesentlicher Punkt die Geburtenrate in Frankreich. Schauen Sie sich an, wie es zusammenpasst, dass Kinder in jungen Familien geboren werden, dass sie drei und vier Kinder haben, wo man bei uns in der Regel überlegt, ob man sich überhaupt zusammenschreibt, ob man es mit dem Beruf verbinden kann, Kinder zu bekommen.
Wir haben in unserem Land leider auch Gruppen, die den Kinderwunsch immer weiter hinausschieben oder die es sich ganz ersparen, Kinder zu bekommen. Das müssen wir im Einklang sehen. Deswegen bin ich dafür, dass wir beide Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung überweisen.
Ja, gern.
Herr Striegel, ich bin Ihnen für diese Frage ausgesprochen dankbar; denn ich wusste nicht, wie ich das in meiner Rede unterbringen sollte. Ich hatte nicht genügend Redezeit für das, was ich alles sagen wollte. Ich habe nur einen Bruchteil von dem gesagt, was auf meinem Zettel steht.
Ja. - Ich sage es Ihnen einmal ganz einfach: Sie haben mich voll auf Ihrer Seite. Im Jahr 2003 hat die CDU-Fraktion ein Familienpapier vorgelegt - das ist in der CDU beraten und entsprechend gewürdigt worden -, darin ist all das enthalten. Wir haben uns angesehen, wie das mit der École maternelle funktioniert. Wir haben uns angesehen, wie das mit der Ganztagsbetreuung ist usw. Natürlich ist das ein anderer Bereich, aber auf dem Weg zu dem französischen Modell haben Sie mich auf Ihrer Seite.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des in Rede stehenden Antrags in der Landtagssitzung am 20. Juni 2014 hatte ich meinen Unmut über das Verfahren, in dem die Änderung der Aufgabenwahrnehmung des Landes im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz erfolgte, kundgetan. Obwohl die Landesregierung spätestens seit dieser Landtagsdebatte wusste, dass dem Landtag diese Thematik fraktionsübergreifend sehr wichtig ist, wurden durch die Landesverwaltung nach und nach Fakten geschaffen, ohne dass man dabei von einer Beteiligung des Landtages an diesem Prozess hätte sprechen können.
Im Ergebnis dieses Prozesses mussten wir feststellen, dass die von uns ursprünglich favorisierte Fortführung der Aufgabenwahrnehmung durch die bisherige Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz nicht mehr möglich war. Vor diesem Hintergrund musste die Landesregierung auch nach unserer Auffassung einen neuen Träger für diese Aufgabenwahrnehmung finden.
Aus heutiger Sicht ist dabei klar, dass sich die Landesverwaltung bereits zum Zeitpunkt der ersten Landtagsbefassung für einen Träger entschieden hatte und es fortan nur noch darum ging, nach außen hin den Eindruck zu erwecken, als sei dies in einem fairen und transparenten Verfahren geschehen, an dem sich alle Interessenten beteiligen könnten. Dabei wurde gegenüber dem Landtag immer wieder deutlich gemacht, dass aus der Sicht des Sozialministeriums niemand außer dem vom Ministerium ins Auge gefassten Träger fjp>media auch nur ansatzweise in der Lage wäre, dem Anforderungsprofil des Ministeriums gerecht zu werden.
Ich möchte diese Diskussion nicht unnötig in die Länge ziehen, aber nach meinem Kenntnisstand liegt der Landesverwaltung seit geraumer Zeit ein Konzept eines weiteren Trägers für diese Aufgaben vor, ohne dass dieser bisher abschließend beschieden worden wäre.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Um nicht missverstanden zu werden, möchte ich deutlich machen, dass es mir nicht darum geht, den nunmehr von der Landesverwaltung ausgewählten Träger fjp>media zu diskreditieren. Dafür kann ich auch dessen bisherige Arbeit viel zu wenig beurtei
len. Ich möchte auch gar nicht verhehlen, dass meine Fraktion mit dem Träger ins Gespräch gekommen ist. Insofern haben wir keinen Anlass anzunehmen, dass dieser der ihm nunmehr übertragenen Aufgabe nicht gewachsen sein könnte. Den Umgang mit anderen potenziellen Interessenten für diese Aufgabe finden wir allerdings nach wie vor - vorsichtig formuliert - unglücklich.
Meine Damen und Herren! Auch wenn der gesamte Vorgang nicht zu den Sternstunden des Verwaltungshandelns in Sachsen-Anhalt gehört, werden wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich der Landesregierung für die umfängliche Beantwortung der Großen Anfrage der Antragstellerin danken. Voranstellen möchte ich, dass die Antwort der Landesregierung natürlich nicht die abschließende Antwort der Landesregierung zum Thema Familie sein wird und sein kann; denn die Förderung der Familie ist ein fortlaufender Prozess, und nicht nur in dieser Wahlperiode, sondern auch darüber hinaus. Familienpolitik darf nicht begrenzt auf das Land Sachsen-Anhalt betrachtet werden, sondern muss auch berücksichtigen, welche Förderung Familien durch den Bund erfahren.
Frau Hohmann, in Bezug auf das Familienförderungsgesetz kann ich sagen: Wir waren auf dem richtigen Weg. Wir haben mit dem Familienförderungsgesetz erst einmal das Bewusstsein geschaffen, dass Familie mehr als nur Mutter, Vater, Kind ist, dass sie auch in der Gesellschaft eine große Rolle spielt und dass man sehr daran interessiert sein muss, junge Familien in Sachsen-Anhalt zu halten und sie an Sachsen-Anhalt zu binden. Sie haben anhand der Statistik gesehen, dass das nicht immer ganz gelungen ist. Aber die Zahlen, die auch Sie zitiert haben, zeigen: Wir sind auf dem richtigen Weg.
Meine Damen und Herren! Beim Studium der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage habe ich mich gefragt, worüber wir heute angesichts der im Wesentlichen auf das Erfragen von Zahlen, Daten und Fakten beschränkten Großen
Anfrage diskutieren wollen. Natürlich könnte ich jetzt der Versuchung erliegen und all das an Wünschen und Vorschlägen aus dem Familienpapier meiner Fraktion „Mehr Lust auf Familie“ vortragen, was in dieser Wahlperiode bisher nicht umgesetzt oder auf den Weg gebracht werden konnte. Das wäre jedoch unserem Koalitionspartnern und auch dem Sozialminister gegenüber nicht fair, da wir das, was in dieser Wahlperiode finanzpolitisch machbar und verantwortbar war, gemeinsam umgesetzt haben. Dass wir darüber hinaus noch weitere Vorschläge zur Förderung von Familien haben, ist hinreichend bekannt.
Die Vorschläge finden nicht die ungeteilte Zustimmung des Parlaments. Die Opposition setzt hierbei andere Schwerpunkte als meine Fraktion. Die Diskussion darüber werden wir in der gebührenden Art und Weise im Rahmen des kommenden Landtagswahlkampfes führen, aber nicht in der heutigen Aussprache und nicht angesichts der fortgeschrittenen Zeit.
Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung belegt, dass diese Landesregierung viel für Familien in unserem Land tut und dass diese Politik erfolgreich ist. Die Zahl junger Menschen unter 36 Jahre, die nach Sachsen-Anhalt ziehen, steigt. Die Zahl junger Menschen unter 36 Jahre, die fortziehen, ist im letzten Jahr stark fallend. Die Entwicklung spiegelt sich an den Hochschulen unseres Landes wider. Die Hälfte der Studienabsolventen kann nach einer jüngsten Erhebung im Land, gehalten werden.
Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung zeigt die Wichtigkeit der Familie für die Gesellschaft in unserem Land. Sie zeigt, dass es richtig ist, offensiver für ein familienfreundliches Sachsen-Anhalt einzutreten. Es lohnt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben einzutreten. Die wachsende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zeigt, dass sich dazu Unternehmensbedarfe an die Bedarfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen müssen.
Die jüngste Gesetzesänderung beim Elterngeld ist Beleg dafür, dass die Bedürfnisse von Familie eine größere Bedeutung auch in den sozialen Sicherungssystemen erlangen; denn Kinder haben damit einen positiven Einfluss auf das Familieneinkommen. Die Bildungsqualität und eine optimale Umfeldgestaltung müssen ebenfalls weiterhin gefördert werden.
Maßnahmen wie einkommensunabhängige Familienstandsdarlehen bis zum 35. Lebensjahr, die Ausgestaltung einer familienfreundlichen Personal- und Wirtschaftspolitik mit der gebildeten Demografieallianz in Sachsen-Anhalt, die Unterstützung von Ermäßigungen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen, die finanzielle Beteiligung am Förderprogramm des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend für künstliche Befruchtung sowie die familiengerechte Weiterentwicklung der Wohneigentumsförderung sind weitere Anreize.
Auch wenn das Ausmaß statistisch nicht unbedingt nachweisbar ist, ist es uns gelungen, die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung des Kinderwunsches zu verbessern und Anreize dafür zu schaffen, Verantwortung für Kinder zu übernehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung zeigt auch, wir dürfen die Familienpolitik nicht auf eine Debatte um Investitionen in Betreuungseinrichtungen reduzieren. Wer nur in eine verlängerte Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen oder in längeres gemeinsames Lernen investieren will, der betrachtet die Dimension der Familienpolitik zu einseitig. Es müssen alle Rahmenbedingungen für die Verwirklichung des Kinderwunsches verbessert werden. Hierfür bedarf es eines langen Atems.
Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung bestätigt uns darin, daran festzuhalten, dass Ehe und Familie die ureigenste Keimzelle der Gesellschaft sind und daher auch zu Recht gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes unter besonderem Schutz stehen. Nachhaltige Familienpolitik muss auf lange Sicht bestimmte soziale Verhaltensweisen, wie beispielsweise den Wunsch nach einem Kind, befördern und diese Verhaltensweise mit den gesellschaftlichen Anforderungen in Einklang bringen.
Meine Damen und Herren! Es ist natürlich falsch zu denken, dass Familienpolitik nur im Sozialministerium stattfindet. Familienpolitik ist ein alle Gesellschaftsteile umfassendes Programm. Sie muss in der Wirtschaft genauso eine Rolle spielen, wie in der Kommunalpolitik, in Schulen, in Bildung sowie in allen anderen Bereichen des Lebens.
Mein Wunsch wäre es, unsere Arbeitsweise so umzustellen, dass wir es hinbekommen würden, Gesetze zu machen und gleich dabei deren Wirkungen auf Familien zu berücksichtigen. Wenn wir das hinbekämen, könnten wir es uns sparen, extra ein Familiengesetz zu machen.
Da das noch nicht der Fall ist, bin ich dafür, dass wir diese Große Anfrage als Anregung dafür nehmen, uns noch einmal auf die Probleme, die schon in diesem Gesetz aufgezeigt worden sind, zu konzentrieren.
Diejenigen, die damals dabei waren, erinnern sich sicherlich daran, dass es das große Unternehmertreffen der familienfreundlichen Betriebe beim Ministerpräsidenten gab. Es gab auch die Veranstaltungen in den Kommunen. All das waren Dinge, die dazu beigetragen haben, den Menschen in
Sachsen-Anhalt zu zeigen, dass sich SachsenAnhalt bemüht, familienfreundlich zu sein. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Antrages sind bereits von meinen Vorrednern dargestellt bzw. von Minister Bischoff aufgegriffen worden. Daher ist es schwer, hiervon nichts zu wiederholen.
Aus der Sicht meiner Fraktion bedarf es dieses Antrages nicht, da wir bei der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes mit den von den Regierungsfraktionen bereits vorgenommenen Veränderungen Vorsorge getroffen haben; Herr Minister Bischoff hat dies gerade ausgeführt. Dass die von der Antragstellerin vorgetragenen möglichen Probleme bereits heute vor Ort gelöst werden könnten, ist nicht gesagt worden. Ein Modellprojekt, das Kosten in Höhe von ca. 2,5 Millionen € bis 2,6 Millionen € verursachen würde, wie es die Antragstellerin fordert, ist nach unserer Auffassung nicht erforderlich.
Im Rahmen der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes haben wir in § 10 geregelt, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen verantwortlich sind.
Die Träger haben eine Bedarfsplanung gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufzustellen. Mit den kreisangehörigen Gemeinden, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, den Trägern der freien Jugendhilfe und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe ist in allen Phasen der Bedarfsplanung das Benehmen herzustellen.
Das bedeutet, dass im Fall des Bestehens eines Viertels mit besonderem Entwicklungsbedarf dieses Problem vor Ort bekannt ist und in diesem Verfahren entsprechend aufgegriffen und gelöst werden kann.
Des Weiteren können die von der Antragstellerin skizzierten Problemlagen Eingang in die Konzeption des Einrichtungsträgers finden und bei zukünftig zu führenden Entgeltverhandlungen mit berücksichtigt werden.
Schließlich berücksichtigt nach unserer Auffassung auch das veränderte Programm „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ das Anliegen der Antragstellerin. Vor diesem Hintergrund bedarf es nach unserer Auffassung keiner Modellprojekte, wie sie die Antragstellerin fordert.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass mir auch nach den bisherigen Debattenbeiträgen des Ministers und auch von Frau Lüddemann immer noch nicht hinreichend deutlich geworden ist, worin sich die in dem Antrag beschriebenen Viertel bzw. Einrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf von den sozialen Brennpunkten unterscheiden. Der letztgenannte Begriff ist in der Sozialpolitik eher gebräuchlich zur Beschreibung der in Rede stehenden Gebiete. Mir ist aufgefallen, dass die Antragstellerin große Mühe darauf verwendet, den Begriff „soziale Brennpunkte“ nicht zu verwenden.
Für mich lässt dies nur den Schluss zu, dass es sich bei den von der Antragstellerin beschriebenen Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf folglich um Viertel handeln muss, in denen Problemlagen wesentlich geringer ausgeprägt sind, als dies in den sozialen Brennpunkten der Fall ist.
Vor dem Hintergrund dessen, dass die Antragstellerin in anderen Zusammenhängen immer wieder großen Wert auf die Feststellung legt, dass die Probleme vor Ort viel besser zu lösen seien als über die Landesebene, zumal die Problemlösungen vor Ort viel höher ausgeprägt seien, sollte der Auffassung meiner Fraktion Rechnung getragen werden: Probleme sind vor Ort zu lösen. Die Probleme sind mit den jetzigen gesetzlichen Gegebenheiten lösbar. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich hat Herr Minister Bischoff schon alles gesagt. Wir haben das Freiwillige Soziale Jahr in Sachsen-Anhalt für junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren.
Wenn man die jungen Menschen fragt, was es für sie bringen soll, kommt die Antwort: Weiterentwicklung der Persönlichkeit, finanzielle und persönliche Unabhängigkeit, Überprüfung eines Berufswunsches, neue Leute kennenlernen, mehr Selbstbewusstsein, mehr Verantwortungsbewusstsein und Grenzen setzen zu können.
Nunmehr soll das Freiwillige Soziale Jahr für Wissenschaft, Technik und Nachhaltigkeit, kurz FWJ, als eine besondere Form des FSJ eingeführt werden. Die Freiwilligen sollen für ein Jahr in Forschung, Hochschulen, Kommunen, Vereinen, Einrichtungen der Umwelt, in der Energietechnik, bei der Herstellung und beim Betrieb von Windkraft- und Solaranlagen oder in Agenturen für nachwachsende Rohstoffe tätig sein.
Im FWJ sollen sich junge Menschen für Umwelt, Klimaschutz und Natur engagieren. Sie sollen gleichzeitig Berufe in diesem Bereich kennenlernen, was bei der künftigen Berufs- und Studienwahl von Vorteil ist.
In Niedersachsen - das ist auch schon ausgeführt worden - gibt es gegenwärtig die Möglichkeit, ein Freiwilliges Wissenschaftliches Jahr zu absolvieren, allerdings nur mit einer Ausnahmegenehmigung im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres.
Dieser Jugendfreiwilligendienst wird dann bei Hochschulen gemacht, die als gemeinnützige Einrichtungen im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes gelten. Auch hierzu hat der Minister schon klar Ausführungen gemacht.
Man hat dort gute Erfahrungen gemacht. Deswegen hat man diese Erfahrungen in den Bundesrat eingebracht. Dort wurde der Gesetzentwurf für das Freiwillige Wissenschaftliche Jahr im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes in das Plenum des Bundesrates eingebracht. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens hat Minister Bischoff soeben erläutert; das brauche ich nicht zu wiederholen.
Meine Damen und Herren! Dies vorangestellt, erlaube ich mir festzustellen, dass nach meinem Verständnis das angedachte FJN eine andere Qualität als das uns allen bekannte FSJ - Letzteres steht allen jungen Menschen im Alter zwischen 16 bis 26 Jahre offen - hat. Dies kann man von dem FWJ meines Erachtens nicht sagen.