Wir kommen somit zur Frage 2 zu dem Thema Einstellung des Personenverkehrs auf der Strecke Biederitz - Loburg. Sie wird gestellt von dem Abgeordneten Christoph Erdmenger.
Es geht um die Einstellung des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke Biederitz - Loburg. Die Landesregierung hat die Leistungen des Schienenpersonenverkehrs auf der Strecke Biederitz - Loburg zum 11. Dezember 2011 abbestellt. Sie begründet dies mit weiteren Verschlechterungen in der Streckenqualität, die zu längeren Fahrzeiten von über einer Stunde führten. Gleichzeitig sieht sie den Streckenbetreiber, die DB Netz AG, in der Pflicht, die Strecke zu ertüchtigen (siehe Drs. 6/505).
1. Welche juristischen Schritte gegenüber der DB Netz oder politischen Schritte gegenüber der Bundesregierung als Eigentümer der DB Netz hat die Landesregierung unternommen, um die notwendige Ertüchtigung der Strecke durchzusetzen?
Ich möchte meiner zweiten Frage vorausschicken, dass die dort angesprochenen Fahrzeiten des Busses glücklicherweise so nicht eingetreten sind, stelle die Frage aber trotzdem so, wie ich sie ablesen muss:
2. Welche finanziellen Einsparungen erzielt die Landesregierung dadurch, dass nunmehr anstelle eines Bahnverkehrs mit Fahrzeiten von Loburg nach Magdeburg von unter einer Stunde zehn Minuten durch die bestehenden Baustellen auf der B 246 und der erforderlichen Umleitung nun ein Busverkehr mit einer Fahrzeit von einer Stunde 30 Minuten bis zwei Stunden angeboten wird, und wie werden die eingesparten Mittel eingesetzt?
Danke schön, Herr Abgeordneter. Die Frage wird vom Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel beantwortet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Erdmenger, ihre erste Frage beantworte ich wie folgt:
Das Land Sachsen-Anhalt stand bei der SPNV-Bedienung der Strecke Magdeburg - Biederitz - Loburg im ausschließlichen Vertragsverhältnis mit der DB Regio AG. Die Landesregierung und die Nasa GmbH haben in vielfältiger Form gegenüber der DB Regio AG und der DB Netz AG auf eine Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards im Bereich Geschwindigkeit auf dieser Strecke gedrängt.
Dazu müssen Sie wissen, dass es in Verkehrsverträgen im SPNV üblicherweise keine Festlegungen von Mindestgeschwindigkeiten gibt. Das ist deshalb so, weil so auf unvorhergesehene Verschlechterungen der Infrastruktur reagiert werden kann. Die Auswirkungen werden dann in den Fahrplan eingearbeitet. Es sind jedoch sehr wohl Vertragsstrafen von der Nasa GmbH gegenüber der DB Regio AG geltend gemacht und durchgesetzt worden, soweit Fahrpläne nicht eingehalten worden sind.
Auch mussten aufgrund der vermehrten Langsamfahrstellen die planmäßigen Fahrzeiten durch die DB Regio AG ständig verlängert werden, sodass ab 2010 ein besonderer Handlungsbedarf gegeben war.
Letztlich haben die ständigen bilateralen Kontakte zwischen der Nasa GmbH und der DB Netz AG hinsichtlich der Verbesserung der Infrastruktur der Strecke nicht nachhaltig gefruchtet. Daher hat das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr mit Schreiben vom 27. September 2010 auf eine erneute Anzeige der DB Netz AG zu weiteren Langsamfahrstellen und Fahrplanverlängerungen reagiert.
Das MLV hat in diesem Schreiben das zuständige Eisenbahnbundesamt aufgefordert, die DB Netz AG zu verpflichten‚ die nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz notwendigen Maßnahmen zur Instandhaltung der Infrastruktur zu ergreifen. Ziel war es, die Langsamfahrstellen zu ertüchtigen und damit die Fahrzeiten wieder erheblich zu senken.
Dem MLV und der Nasa GmbH ist nicht bekannt, ob seitens des EBA derartige Maßnahmen ergriffen wurden. Rechtliche Einwirkungsmöglichkeiten des MLV oder der Nasa GmbH gegenüber dem EBA oder der DB Netz AG sind in dieser Hinsicht leider ohnehin nicht gegeben.
Die SPNV-Bedienung der Strecke Magdeburg - Biederitz - Loburg wurde in der Vergangenheit aufgrund der geringen Nachfrage wiederholt infrage gestellt. Der Strecke wurde jedoch immer wieder eine Chance eingeräumt. Mit der Fortschreibung des ÖPNV-Planes und dem Ausbleiben einer positiven Nachfrageentwicklung ist die Strecke im Jahre 2009 als Prüfbedarf offen zur Diskussion gestellt worden.
Im Jahr 2010 verwies die DB Netz AG, wie beschrieben, auf einen hohen Sanierungsbedarf. Die erforderlichen Investitionen wurden seitens der DB Netz AG von einer Bestellgarantie des Landes über 15 Jahre abhängig gemacht. Die Abgabe einer entsprechenden Bestellgarantie konnte das Land aufgrund der aktuellen geringen Nachfrage nicht verantworten. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die anstehende Revision des Regionalisierungsgesetzes. Eine Ertüchtigung der Strecke ohne Bestellgarantie wurde seitens der DB Netz AG abgelehnt. Dazu hat die Landesregierung in der Antwort auf die Frage Nummer 6 Ihrer Kleinen Anfrage schon ausführlich Stellung genommen.
Die Fahrzeit des ersetzenden Busangebotes der Landeslinie 720 wird gemäß dem veröffentlichten Fahrplan unter einer Stunde liegen. Allerdings wird im Jahre 2012 eine etwa ein halbes Jahr andauernde Umleitung notwendig sein. Die Mehrfahrzeit in der Direktverbindung Magdeburg - Möckern - Loburg wird dann planmäßig bei 20 bis 30 Minuten liegen; sie wird jedoch aufgrund weiterer Maßnahmen des Landes zur Verbesserung der Umleitung voraussichtlich deutlich unter 20 Minuten liegen.
Vor diesem Hintergrund ist Ihre Befürchtung, die Gesamtfahrzeit im Busverkehr würde umleitungsbedingt zwischen einer Stunde 30 Minuten und zwei Stunden liegen, nicht nachvollziehbar. Die finanzielle Einsparung wird ab 2013 bei über 1 Million € jährlich liegen. Für das Jahr 2012 wird dieser Betrag allerdings geringer ausfallen. Das liegt daran, dass die Kosten für die Ertüchtigung einer Straßenverbindung zur Reduzierung der Behinderung des Landesbusses berücksichtigt werden müssen.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich habe damit Ihre Fragen beantwortet, Herr Erdmenger. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Frage 3. Sie wird gestellt von dem Abgeordneten Herrn Gerald Grüner. Es geht um die Bundesratsdrucksache 761/11. Bitte.
Mit Schreiben vom 23. November 2011 informierte der Chef der Staatskanzlei den Präsidenten des Landtages darüber, dass die Landesregierung von Sachsen-Anhalt am 22. November 2011 beschlossen hat, dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten zuzuleiten. Der Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt trägt die Drucksachennummer 761/11 und ist auf den 22. November 2011 datiert.
1. Warum informierte die Landesregierung den fachlich zuständigen Innenausschuss nicht zur Sitzung am 24. November 2011 über Inhalte und Ziele des Gesetzesantrages, obwohl unter dem Tagesordnungspunkt 6 der Entwurf eines Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland als Beratungsgegenstand vorgesehen und so das entsprechende Themenfeld berührt war?
2. Wie stellt sich die Landesregierung die zukünftige Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen des Landtages vor und wie will sie das Regierungshandeln gegenüber dem Landesgesetzgeber transparent gestalten?
Danke schön, Herr Abgeordneter. - Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Rainer Robra.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt.
Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 8. November 2011 hat der Chef der Staatskanzlei dem Präsidenten des Landtages das Ergebnisprotokoll der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2011 in Lübeck übersandt.
Dem Protokoll ist unter anderem zu entnehmen, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder dem Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen mit Maßgaben zugestimmt und das federführende Land Sachsen-Anhalt gebeten haben, über den Bundesrat eine Änderung des Renn-, Wett- und Lotteriegesetzes in den Bundestag einzubringen, die für Sport- und Pferdewetten einen Steuersatz vorsieht, der der Höhe der Konzessionsabgabe entspricht und sowohl inländische als auch ausländische Anbieter erfasst.
Ebenfalls mit Schreiben vom 8. November 2011 hat der Chef der Staatskanzlei dem Präsidenten des Landtages gemäß Abschnitt II Nummern 1 und 2 der Landtagsinformationsvereinbarung den
unter Berücksichtigung der Maßgaben überarbeiteten Entwurf eines Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland nebst Begründung übersandt, unter Hinweis darauf, dass geplant sei, den Staatsvertrag am 15. Dezember 2011, also gestern, zu unterzeichnen. Eine Stellungnahme des Landtages könne berücksichtigt werden, falls sie der Landesregierung bis zum 12. Dezember 2011 vorliege.
Für den 24. November 2011 lud der Ausschuss für Inneres unter dem Tagesordnungspunkt „Entwurf eines Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland“ zur Beratung und gegebenenfalls Erarbeitung einer Stellungnahme ein. Im Ausschuss für Inneres standen Vertreter der Staatskanzlei wie des Innenministeriums für Auskünfte bereit.
Die Landesregierung hat in Erfüllung des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder darüber hinaus am 22. November 2011, einem Dienstag, beschlossen, dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten mit dem Antrag zuzuleiten, dessen Einbringung in den Deutschen Bundestag zu beschließen.
Mit Schreiben vom 23. November 2011, dem Folgetag, informierte der Chef der Staatskanzlei den Präsidenten des Landtages gemäß Abschnitt VI Nummer 2 der Landtagsinformationsvereinbarung über Folgendes: Wenn der Ausschuss für Inneres im Rahmen des Tagesordnungspunktes am 24. November 2011 weitere Informationen, auch zur Bundesratsinitiative, die, wie erwähnt, im Beschluss angekündigt war, gewünscht hätte, hätten die anwesenden Vertreter der Landesregierung dem selbstverständlich entsprochen.
Der Bundesrat - dazu möchte ich über die Anfrage hinaus gern ergänzend informieren - hat heute diese Gesetzesinitiative beschlossen. Über den Punkt der Besteuerung hinaus ist eine Öffnungsklausel in das Renn-, Wett- und Lotteriegesetz eingebracht worden, die erforderlich ist, um den Staatsvertrag damit passfähig auszugestalten.
Die Bundesratsinitiative wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet. In einem Gespräch mit der Kanzlerin am gestrigen Tag ist zugesagt worden, dass die Bundesregierung dazu im Laufe des Monats Januar Stellung nehmen wird, sodass dann bald die Beratungen im Bundestag beginnen können. Darüber hinaus haben die Ministerpräsidenten von 15 Ländern den Staatsvertrag gestern unterzeichnet.
Schließlich - das nur der Vollständigkeit halber - hat das Bundesministerium für Wirtschaft den von uns lange angemahnten Entwurf der Spielverordnung vorgelegt, den wir jetzt prüfen werden. - Das ist der aktuellste Informationsstand.
Zu Frage 2: Die Landesregierung wird den Landtag weiterhin rechtzeitig über die Vorbereitung von Gesetzen und wichtige Angelegenheiten der Landesplanung sowie über den geplanten Abschluss von Staatsverträgen und, soweit sie für das Land von grundsätzlicher Bedeutung sind, über Bundesratsangelegenheiten, beabsichtigte Verwaltungsabkommen, die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, den Regionen, anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen und Angelegenheiten der europäischen Union unterrichten, also ihre Verpflichtungen nach dem Landtagsinformationsgesetz und der dazu abgeschlossenen Vereinbarung erfüllen.
Auch in Zukunft wird sie jedem Mitglied des Landtages Auskünfte erteilen und Fragen in Landtagsausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantworten. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Es gibt noch eine Nachfrage des Fragestellers. Herr Grünert, bitte.
Herr Staatsminister, ich habe eine Nachfrage betreffend das Schreiben vom 23. November 2011. Dieses war uns zur Innenausschusssitzung nicht bekannt, sonst hätten wir nachgefragt. Denn wir haben unter anderem diesen Tagesordnungspunkt behandelt. Ich habe dort ausgeführt, dass die generelle Zielrichtung des neuen Glücksspielstaatsvertrages in die richtige Richtung geht. Wir hatten auch einige Anmerkungen gemacht. Hätten wir gewusst, dass dieses Schreiben mit dem Gesetzentwurf vorliegt, hätten wir nachgefragt.
Jetzt meine Frage: Wäre es nicht denkbar, dass die Landesregierung, wenn ihr eine erst kürzlich übermittelte Information vorliegt, die sie hätte anbringen können, den Ausschuss von sich aus über den aktuellen Sachstand vom 24. November 2011 informieren könnte?
Herr Grünert, ich verstehe das Problem. Ich bitte aber dafür Verständnis zu haben, dass die Landesregierung über Bundesratsinitiativen erst unterrichten kann, wenn sie vom Kabinett beschlossen worden sind. Das war, wie gesagt, am Dienstag. Sie haben am Donnerstag getagt. Ich habe am Mittwoch das Schreiben unterzeichnet.
Es war in dem Beschluss der Ministerpräsidenten auf diese Bundesratsinitiative hingewiesen worden. Nun will ich den Schwarzen Peter nicht hin- und herschieben. Wenn gefragt worden wäre, wie es mit der Bundesratsinitiative aussehe, die der Vollständigkeit halber dazugehört, dann wären die anwesenden Vertreter der Landesregierung selbst
Sie hätten natürlich auch von sich aus sagen können, verehrte Abgeordnete, die Landesregierung habe vorgestern, wie in dem Beschluss bereits angekündigt, die Bundesratsinitiative beschlossen, sie sei auf dem Weg und möglicherweise sei sie den Abgeordneten noch nicht zugestellt worden. Sie hätten sie auch im Ausschuss verteilen können.
Das will ich gerne zugestehen. Aber so hat möglicherweise der eine auf den anderen gewartet. Das ist bei solchen sich überschneidenden Ereignissen manchmal nicht zu vermeiden. Aber wir wollen es, wenn es möglich ist, in Zukunft vermeiden. - Danke sehr.