Protokoll der Sitzung vom 12.05.2011

- Ja, genau, die den Kriterien entsprechen. Das meine ich; darauf habe ich mich bezogen. Stellen Sie mir nachher noch eine Frage, dann habe ich noch etwas Zeit.

Gutwillig würde ich es so bewerten, dass Sie den Versuch starten, aus der Nummer Burg-Madel herauszukommen. Burg-Madel ist im Gespräch gewesen. Böswillig stelle ich jedoch fest, dass das eine Bankrotterklärung an den gesetzlich vorgeschriebenen Behandlungsvollzug ist.

Dies widerspricht ganz klar der Ultima-Ratio-Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Genau darüber müssen wir ganz dringend im Ausschuss reden. Wir müssen hinterfragen, welche - in Anführungszeichen - Erfolge wir tatsächlich mit dem in den Anstalten vorhandenen Personal erzielen. Es ist auch zu hinterfragen, ob das Personal ausreicht, um tatsächlich den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Ich denke, dass wir gegebenenfalls auch über das Personalentwicklungskonzept reden und auch dort nacharbeiten müssen.

Klar: Mehr Personal für den Strafvollzug ist keine populäre Forderung. Jedoch sollten wir den Nutzen darstellen, nämlich die in der Folge eingesparten Kosten und das straffreie Leben nach der Sicherungsverwahrung.

Offen ist nach unserem Dafürhalten - die Ministerin hat es angesprochen - die Frage, was mit den vermeintlich unbehandelbaren bzw. mit den behandlungsunwilligen Tätern geschieht. Damit einher geht die Frage: Was kennzeichnet einen Rechtsstaat und was muss ein Rechtsstaat eben auch aushalten?

Ich denke, es muss, bevor das Gesetz den Landtag verlässt, auch entgegen der Gesetzesbegründung dringend klargestellt werden, dass es, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, einer jährlichen Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung bedarf und dass gegebenenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen auch unverzüglich Sonderprüfungen durch Gutachter stattfinden müssen.

Meine Damen und Herren! Wir benötigen eine ehrliche, aber keine Angst fördernde populistische Debatte. Wir brauchen Aufklärung und keine Dämonisierung; denn die Politik muss natürlich die Ängste in der Gesellschaft wahrnehmen, sie muss aber eben auch den Dissens, der zuweilen zwischen der objektiven Sicherheitslage und dem subjektiven Sicherheitsempfinden besteht, aufzeigen.

(Herr Borgwardt, CDU: Das haben wir ge- macht!)

Ein letzter Satz sei mir noch gestattet. Ich denke, es hängt nicht vom lieben Gott ab, ob wir den Gesetzentwurf im Juni in die zweite Lesung bringen, sondern das entscheiden wir hier als Landtag. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau von Angern. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer heute aufmerksam die „Mitteldeutsche Zeitung“ und den dort veröffentlichten Kommentar gelesen hat, der konnte dort lesen: Mag das auch eine Krücke sein, was da jetzt vorliegt, doch - wörtlich - die Landtagsabgeordneten tun gut daran, die Justizministerin ohne parteipolitisches Geplänkel auf diesem Weg zu stärken. Es muss eine Regelung her.

(Zustimmung von Minister Herrn Bischoff)

- Das war der Kommentator. - Um eines hier gleich deutlich zu sagen: Es geht nicht um irgendwelches Geplänkel, schon gar nicht um parteipolitische Spielchen.

Natürlich hat die Politik, auch dieser Landtag, soweit er zuständig ist, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass hochgefährliche Straftäter nicht ohne Vorbereitung draußen herumlaufen können. Nur hat die Unterbringung in rechtsstaatlich gebotener und verfassungsrechtlich zulässiger Weise zu geschehen.

Sie alle, meine Damen und Herren, kennen den Spruch eines ehemaligen Bundeskanzlers: „Wegsperren, und zwar für immer“. - Das war Politik auf Stammtischniveau und hat lange Zeit die gesetzgeberische Flickschusterei in dieser Frage geprägt.

Es war erst der Europäische Gerichtshof, der im Jahr 2009 die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung als mit der Menschenrechtskonvention unvereinbar erklärte. Frau Ministerin hat es bereits ausgeführt: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch der letzten Woche für viele Beobachter überraschend eine Kehrtwende vollzogen, es hat nämlich sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.

Sehenden Auges - so befanden die Richter - habe die Politik über Jahre hinweg Menschen verfassungswidrig einfach weggesperrt, ohne hinreichende therapeutische Angebote für Hilfe und Heilung und für ein Leben in Freiheit.

Das bloße Wegsperren, meine Damen und Herren, hat nach dieser Entscheidung ein Ende. Bundes- und Landesgesetzgeber - jetzt zitiere ich das Bundesverfassungsgericht – „stehen gemeinsam in der

Pflicht, ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln, das keine maßgeblichen Fragen der Entscheidungsmacht der Exekutive oder der Judikative überlässt, sondern das deren Handeln in allen wesentlichen Bereichen bestimmt“.

Dieser Auftrag, meine Damen und Herren, und dessen Folgen werden diesem Parlament noch manches Kopfzerbrechen bereiten. Das hat organisatorische Konsequenzen - wo so etwas geschehen kann -, das hat personelle Folgen - ob überhaupt genügend Therapeuten vorhanden sind, die diese Arbeit leisten können - und das hat, Frau Niestädt, auch finanzielle Folgen für das Land.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Bei dem heute vorliegenden Ausführungsgesetz geht es um eine besondere Gruppe, die so genannten Altfälle. Für diese hat der Bundesgesetzgeber das sogenannte Therapieunterbringungsgesetz geschaffen, das am 1. Januar 2011 in Kraft trat.

Ich muss wieder das Bundesverfassungsgericht zitieren. Es sagt dazu:

„Das Therapieunterbringungsgesetz ist im vorliegenden Zusammenhang keiner verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen worden.“

Aus der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich eines Tatbestandmerkmals auf das ThUG zurückgegriffen hat, zu schlussfolgern, dass das Gericht damit das ThUG verfassungsrechtlich sanktioniert hat, ist zumindest fraglich.

Fraglich ist aber auch - Frau Ministerin hat schon deutlich gemacht, dass es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt -, ob wir das ThUG überhaupt brauchen, abgesehen davon, dass es auf wackeligen Füßen steht.

Es hat im Vorfeld im Bundestag eine Anhörung gegeben, bei der eine Reihe von Bedenken artikuliert worden ist. Aber es ist - darin hat Frau Ministerin vollkommen Recht - geltendes Recht und dieses Gesetz ist allein nicht ausführbar. Wenn es anzuwenden ist, bedarf es auch eines Ausführungsgesetzes. Die spannende Frage für mich ist jedenfalls, ob es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überhaupt noch Raum für dieses Gesetz gibt.

Am Dienstag hat das Kabinett den vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen und ihn in den Landtag eingebracht. Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht allerdings für die Handhabung des Gesetzes

(Herr Borgwardt, CDU: Letzte Woche!)

materiell-rechtliche Kriterien vorgegeben. Die Frau Ministerin hat die entsprechende Stelle bereits zitiert: eine hochgradige Gefahr für schwerste Straf

taten gegen Leben und Gesundheit und das Vorliegen einer psychischen Störung.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch weiterhin gesagt: Unverzüglich nach der Entscheidung haben die zuständigen Strafvollstreckungskammern zu prüfen, ob bei den betreffenden Personen diese Voraussetzungen vorliegen. Wenn ja, ist der Fall klar; wenn nicht, sind sie bis zum 31. Dezember 2011 zu entlassen.

Ob es neben diesem vom Verfassungsgericht vorgesehenen und von Amts wegen durchzuführenden Verfahren noch Raum für ein ThUG geben kann, auf dessen Grundlage dann die Zivilkammern nach gleichen materiellen Kriterien, nämlich der psychischen Störung, zu anderen Ergebnissen gelangen, ist zumindest fraglich. Wir werden dieser Frage sicherlich auch in den Ausschussberatungen nachgehen können.

Herr Dr. Brachmann, kommen Sie bitte langsam zum Schluss.

Ja, ich komme zum Schluss. Das ist mein letzter Gedanke.

(Heiterkeit - Herr Borgwardt, CDU: Therapie ist der letzte Gedanke! - Zuruf: Hoffentlich nicht, Herr Brachmann!)

- Mein letzter Gedanke zu diesem Gesetzentwurf. - Wenn wir das Gesetz brauchen, dann müssen wir es allerdings befristen. Es ist deutlich geworden: Es muss ein Gesamtkonzept erarbeitet werden. Bund und Land haben dafür zwei Jahre Zeit. Im Übrigen macht es auch Sinn, dass wir, wenn wir einzelne Personen unterzubringen haben, nach länderübergreifenden Lösungen suchen. Die Frau Ministerin hatte das im Ausschuss seinerzeit auch als Zielstellung formuliert.

Solange es aber noch nicht so weit ist, brauchen wir eine Übergangslösung. Dafür ist im Gesetzentwurf eine Lösungsmöglichkeit vorgesehen. Aber was die generelle Lösung anbelangt, Frau Ministerin, kann man, denke ich, mit anderen Ländern auch gemeinsam etwas auf den Weg bringen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Das war ein ganz schön langer letzter Gedanke. - Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe nicht vernommen, dass einer Überweisung generell irgendetwas entgegensteht. Die Federführung sollte dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung übertragen werden. Mit der Mitberatung sollten die Ausschüsse für Arbeit

und Soziales sowie für Finanzen beauftragt werden.

(Herr Borgwardt, CDU: Korrekt!)

Sind Sie damit einverstanden, dass ich darüber insgesamt abstimmen lasse? - Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Wer den Gesetzentwurf in die soeben genannten Ausschüsse überwiesen haben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in diese Ausschüsse überwiesen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Beratung

Sozialziele als Wegweiser einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Sozialpolitik erarbeiten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/27

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/46

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Dirlich. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag, der Ihnen in der Drs. 6/27 vorliegt, hat eine ziemlich lange Geschichte. Wenn man die ganze Geschichte erzählten wollte, käme ein richtiger Historienschinken zustande.