Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

Bekannt sind folgende Horte nach dem Kinderförderungsgesetz, die Förderschülerinnen und -schüler betreuen:

An der Förderschule für geistig Behinderte „Schule am Lebensbaum“ hält der Verein Lebenstraum einen Hort an der Förderschule vor.

An der Förderschule Liv-Ullmann-Schule in Wernigerode hält die Lebenshilfe einen Hort vor.

Die Gesellschaft Integra hält in Weißenfels, Zeitz und Naumburg einen integrativen Hort vor.

In Stendal gibt es ein integratives Hortangebot am Standort der Förderschule für geistig Behinderte.

An den drei Förderschulen für geistig Behinderte in freier Trägerschaft gibt es ebenfalls ein Betreuungsangebot in den Ferien, da hier die Schulträger zugleich Träger der Jugendhilfe sind.

In Wittenberg bietet der familienentlastende Dienst eine Ferienbetreuung an. Dies ist ebenfalls in Magdeburg und im Jerichower Land der Fall.

Die Zahl der Anmeldungen in diesen Einrichtungen sind den Förderschulen und dem Kultusministerium in Gänze nicht bekannt. Alle Kinder, die nicht am Lernort der Förderschule wohnen, müssen eine Beförderungsmöglichkeit nutzen und somit einen Ortswechsel vornehmen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Frau Bull würde gerne nachfragen.

Herr Minister, wir haben im Ausschuss sehr umfangreich und sehr intensiv über den Unterschied zwischen lerntherapeutischen Angeboten auf der einen Seite und den über die lerntherapeutischen Angebote hinausgehenden Bedarf auf der anderen Seite diskutiert. Der Staatssekretär Ihres Hauses hat den Ausschussmitgliedern zugesagt, dass ein Brief an die Schulen verschickt wird, mit dem der über die lerntherapeutischen Angebote hinausgehende Bedarf erfasst werden soll. Dieser Brief liegt uns leider noch nicht vor.

Deshalb meine Frage. Es gibt Hinweise darauf, dass in den Landkreisen Wittenberg, Halberstadt und Stendal überhaupt kein Bedarf erhoben wurde. Außerdem gibt es die Nachricht, dass in Wernigerode die Eltern „in gewohnter Weise“ befragt werden, ob deren Kinder am lerntherapeutischen Angebot der Schule teilhaben möchten, obwohl sehr wohl klar ist, dass diese Frage komplett am Bedarf vorbeigeht.

Wir haben in den vergangenen zehn Jahren in diesem Land mit dem bisherigen Verfahren der lerntherapeutischen Angebote dieses Problem sehr gut lösen können. Dies gilt insbesondere für die kurzen Ferien. Wie wir beim letzten Mal im Ausschuss besprochen haben, werden wir am 11. April einen Lösungsvorschlag präsentieren, mit dem das Problem grundsätzlich geklärt wird. Dies geht auch über lerntherapeutische Angebote hinaus.

Zunächst einmal sind aber noch die Rückmeldungen der Schulleiter für die Osterferien abzuwarten. Diese haben die Möglichkeit, bis zum 26. März Angebote und Bedarfe zu melden.

Frau Bull, Ihre zweite Frage.

Herr Minister, sind Sie bereit zuzusichern, dass in den genannten Landkreisen die Eltern nach dem Bedarf gefragt werden, der über die lerntherapeutischen Angebote hinausgeht?

Wir haben alle Schulleiterinnen und Schulleiter angeschrieben und sie gebeten, ihren Bedarf zu präzisieren, obwohl sie bereits zu Beginn des Schuljahres ihren jeweiligen Bedarf melden mussten.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 4 zum Thema E-Government stellt der Kollege Herbst von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Zum Ausbau der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene hat der ehemalige Ministerpräsident Professor Dr. Wolfgang Böhmer eine Bürgeranregung hinsichtlich des vorbildhaften Projektes www.maerker.brandenburg.de am 3. Januar 2011 zustimmend beantwortet. Die Landesregierung hat im August 2011 die Realisierung einer zunächst pilothaften Umsetzung eines E-Government-Dienstes ähnlich dem „Maerker Brandenburg“ bis Ende 2011 zugesagt.

Welche Erfahrungen konnten damit bisher gesammelt werden und wo ist dieser Dienst online zu finden? - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Herbst. - Bitte, Herr Staatsminister Robra, antworten Sie für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Das Projekt „www.maerker.brandenburg.de“ hat grundlegende Fragestellungen für die Bereitstellung eines Beteiligungsprojektes beantwortet.

Zwischenzeitlich ist jedoch zu verzeichnen, dass neben der im benachbarten Bundesland eingeführten Lösung weitere alternative technologische Ansätze zu betrachten sind.

Eine Systementscheidung muss insofern auch unter Berücksichtigung des konkreten Einführungsaufwandes, des sogenannten Rollout in die Fläche des Landes, und der nicht zu vernachlässigenden konkreten Folgekosten für Betrieb und Systempflege erfolgen. Darauf ist in der schriftlichen Ant

wort auf die Kleine Anfrage schon hingewiesen worden.

Vor diesem Hintergrund prüft das in der Sache federführende E-Government-Referat im Finanzministerium derzeit aufgrund konkreter Angebote Möglichkeiten, die für die informationstechnische Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie beschafften und bewährten Komponenten einzubeziehen. Gleichzeitig sind Aktivitäten auf der Ebene einzelner Kommunen des Landes bekannt, die harmonisiert werden sollen und müssen.

Daher war die Einschätzung, bis Ende 2011 eine Pilotierung ähnlich dem „Maerker“, wie damals formuliert worden ist, in Angriff zu nehmen, letztlich zu optimistisch, auch vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten des Referats. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Herr Herbst und Herr Erdmenger würden gern nachfragen.

Danke für Ihre Ausführungen, Herr Staatsminister. - Ich habe eine Nachfrage: Gibt es eine korrigierte Zeitlinie?

Ich werde mich jetzt nicht auf eine Zeitlinie festlegen. Es ist eine Reihe von, wie gesagt, auch systemrelevanten Fragen zu klären und die Einbeziehung der Komponenten, die wir für die EU-Dienstleistungsrichtlinie schon bezahlt haben, zu prüfen. Das ist eine kostengünstige und gleichzeitig funktionstüchtige Lösung.

Darauf, wie lange das konkret dauern wird, will ich mich auch im Hinblick auf die zu optimistische Festlegung vom August letzten Jahres hier nicht festlegen.

(Herr Gallert, DIE LINKE, lacht)

Die Frage von Herrn Erdmenger hat sich erledigt. Gut.

Dann kommen wir zu Frage 5 zum Thema Demonstration gegen den Naziaufmarsch am 10. März 2012 in Dessau-Roßlau, die von der Kollegin Lüddemann gestellt wird. Bitte schön, Frau Lüddemann.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es geht um die Demonstration gegen den Nazi-Aufmarsch am 10. März 2012 in Dessau-Roßlau. Ich mache erst eine Vorbemerkung.

Am 10. März 2012 missbrauchten Neonazis in Dessau-Roßlau das Gedenken an die Opfer des Bombenangriffs im März 1945, wie alljährlich, zur Umdeutung der Geschichte und zur Werbung für ihre menschenverachtende Ideologie. Am gesamten Tag fanden durchweg friedliche, demokratische Gegenaktionen unterschiedlichster Form statt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung der polizeilichen Einsatzkräfte, die Neonazi-Demonstrantinnen und -Demonstranten mitten durch eine friedliche Sitzblockade auf dem Fußweg Kavalierstraße 68 - vor einem Asia-Nagelstudio - laufen zu lassen?

2. Wie bewertet die Landesregierung das mehrfache Behindern von Mitgliedern des Landtags zum Teil mit sanfter Gewalt und verbalen Äußerungen wie beispielsweise „Ich habe meine Instruktionen. Ihr Runderlass interessiert mich nicht.“ oder „Der Abgeordnetenausweis allein zählt nicht, den kann jeder auf einem Farbkopierer nachmachen.“? - Danke.

Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Für die Landesregierung beantwortet Herr Minister Stahlknecht diese Fragen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Lüddemann, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt.

Zu Frage 1. Bei der polizeilichen Einsatzlage am 10. März 2012 handelt es sich um mehrere versammlungsrechtliche Aktionen anlässlich - Sie haben es erwähnt - des 67. Jahrestages der Zerstörung Dessaus durch die Bombenangriffe der Alliierten.

Die Polizei hatte bei der Bewältigung dieser Einsatzlage unter anderem die Aufgabe, den friedlichen Verlauf der angemeldeten versammlungsrechtlichen Aktionen - gemeint sind Aufzüge und Kundgebungen - zu gewährleisten.

Die Polizei, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat dabei Neutralität zu wahren und dieses Recht jedem einzuräumen, solange sich die Veranstaltung und deren Verlauf im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen.

Während der eigentlichen Einsatzdurchführung obliegt es dann häufig allein dem Polizeiführer, seine Entscheidung unter Einbeziehung aller Interessen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen.

Die hier in Rede stehende Situation stellte sich für den Polizeiführer wie folgt dar:

Der Aufzug der rechten Szene bewegte sich vom Hauptbahnhof aus auf der vorgesehenen Route. Gegen 14.10 Uhr bildete sich auf der Fahrbahn der Kavalierstraße eine Sitzblockade an der aufwachsend bis zu 80 Personen teilnahmen. Diese Sitzblockade war eine Spontanaktion. Eine versammlungsrechtliche Anmeldung lag für diese Örtlichkeit nicht vor. Der Polizeiführer wertete diese Sitzblockade als eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes.

Folgerichtig wurde von der Polizei der Kontakt zu den Versammlungsteilnehmern gesucht, um Informationen über die Versammlungsdauer sowie das weitere beabsichtigte Vorgehen zu erlangen und eine weitestgehende Kooperation abzustimmen.

Frau Professor Dalbert stellte sich nach längerem Suchen der Verbindungsbeamtin als Versammlungsleiterin zur Verfügung.