Mit einer zusätzlichen gemeinsamen Entschließung aller Fraktionen wird der Landtag heute einmütig feststellen, dass sich das Informationszugangsgesetz unseres Landes und der damit verbundene Rechtsanspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen bislang grundsätzlich bewährt haben. Bei der nun anstehenden Evaluierung gibt die Entschließung konkrete Vorgaben.
Meine Damen und Herren! Vieles ist bereits gesagt worden. Auf einen Punkt des Entschließungsantrages möchte ich aber besonders eingehen. Durch die Entschließung soll spätestens im Rahmen der Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes zu prüfen sein, ob die Höhe der Kosten eines Auskunftsersuchens ein Hindernis bei der Inanspruchnahme des Informationszuganges darstellt. Es ist zutreffend, dass im Bundesvergleich der Gebührenrahmen für die Gewährung des Informationszugangs hoch ist. Höhere Gebühren gibt es nur in Schleswig-Holstein und in Thüringen. Wir müssen jedoch an dieser Stelle anmerken, dass der Gebührenrahmen nicht ausgeschöpft wird. Dies muss in die Überprüfung einbezogen werden.
Nach unserem Verständnis muss der Rechtsanspruch auf einen freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen kosten- und vor allem aufwandsdeckend erfolgen. Andererseits sollen die Gebühren niemanden davon abhalten, von seinem Recht auf Informationsfreiheit Gebrauch zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, der Empfehlung des Ausschusses auf Annahme des gemeinsamen Entschließungsantrages aller Fraktionen zum Informationszugangsgesetz zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Kolze. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Striegel.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Verwirklichung einer prinzipiellen Aktenöffentlichkeit durch die Informationsfreiheits- und Informationszugangsgesetze im Bund und in den Ländern markieren einen Paradigmenwechsel hin zu einer demokratischen Bürgergesellschaft, in der sich staatliches Handeln durch Transparenz auszeichnet bzw. auszeichnen muss.
Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber ihrer Verwaltung in diesem Land seit 2008 einen Informationsanspruch, dem die Behörden entsprechen
müssen und der nur im Einzelfall zurückgewiesen werden kann. Dies ist ein wichtiger Erfolg auf dem Weg zu mehr Transparenz und zu mehr Kontrolle der Verwaltung durch den Souverän, durch die Bürgerinnen und Bürger.
Dreieinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes darf man festhalten, dass sich das Regelwerk grundsätzlich bewährt hat. Die Chancen, die ein freier Informationszugang für alle Bürgerinnen und Bürger im Land bietet, sind aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft.
Zwar zeigt sich in der Geschichte, dass noch jedes Bürgerrecht dem Staat erst abgetrotzt werden musste. Doch muss sich auch die Landesregierung und müssen sich die Kommunalverwaltungen im Land fragen lassen, ob sie die Bürgerinnen und Bürger im Land in der Tat nur dann an Informationen partizipieren lassen, wenn diese mit dem Gesetzbuch in der Hand vor den Amtsstuben erscheinen.
Es wäre hilfreich, wenn staatliches Handeln von Anfang an auf ein Höchstmaß an Öffentlichkeit und Transparenz setzen würde. Die Internetpräsenz des Landes zeigt, wie man es n i c h t machen sollte.
Wer auf www.sachsen-anhalt.de surft, wird letztlich durch Vorsatz und Fahrlässigkeit der Verantwortlichen am Finden von Informationen gehindert. Dagegen hilft aber auch kein Informationszugangsgesetz.
Sachsen-Anhalt sollte Mut beweisen und seinen Bürgerinnen und Bürgern mehr und bessere Informationen zur Verfügung stellen, sinnvoller Weise durchaus auch als „Open Data“.
Der Bericht des Beauftragten für die Informationsfreiheit zeigt, dass auch im Gesetz und in den anhängigen Bestimmungen noch Hürden liegen. So nehmen bis heute noch sehr wenige Menschen ihren Rechtsanspruch auf Informationszugang wahr. Grund dafür ist einerseits mangelndes Wissen über die eigenen Rechte. Deshalb muss die Landesregierung hierüber besser informieren. Andererseits gelten in Sachsen-Anhalt die höchsten Gebührensätze. Darauf ist schon hingewiesen worden. Das schreckt gegebenenfalls viele Bürgerinnen und Bürger ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt es daher, dass heute ein Entschließungsantrag vorliegt, der auch die Gebührensätze einer Überprüfung zugänglich machen soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Informationszugang ist k e i n Gnadenrecht. Informationszugang ist in einem modernen demokrati
schen Rechtsstaat eine elementare Bedingung, damit Bürgerinnen und Bürger die staatliche Verwaltung kontrollieren und demokratische Mitbestimmung ausüben können.
Beteiligung braucht vorhergehende Information. Wirken Sie deshalb daran mit, dass noch mehr Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch machen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPD-Fraktion möchte ich es bei der Feststellung belassen, dass ich den vollumfänglichen Ausführungen des Ausschussvorsitzenden nichts hinzuzufügen habe. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über die Drs. 6/913. Unter Buchstabe a geht es darum, den Ersten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten und die Stellungnahme der Landesregierung hierzu zur Kenntnis zu nehmen. Darüber müssen wir nicht abstimmen. Das haben wir getan.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag aller vier Fraktionen in der Drs. 6/936. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Damit ist der Entschließungsantrag angenommen worden und wir haben im Hohen Hause einen angenehmen Beschluss einstimmig gefasst.