Protokoll der Sitzung vom 26.04.2012

Ich bitte Sie um Zustimmungen zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Wunschinski. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1014 ein. Wünscht jemand eine gesonderte Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift und das Gesetz insgesamt? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in Gänze ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? - Die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 12.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Neuorganisation der Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe, des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz und des Naturparks Drömling (Groß- schutzgebiete-Verwaltungsgesetz - GSG-VG LSA)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1024

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Bergmann. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nun den Gesetzentwurf über die Biosphärenreservatsverwaltung einbringen - ich nenne die Kurzform; denn der Titel ist sehr lang, Sie können ihn nachlesen. Wie Sie zum Teil wissen, waren wir der Meinung, dass die Biosphärenreservatsverwaltung und auch die Naturparkverwaltung in der bisherigen Form als Bestandteil des Landesverwaltungsamtes nicht in der Form Wirkung zeitigten, wie wir uns das vorgestellt hatten.

Die Biosphärenreservatsverwaltung tut eine ganze Menge für das Land, auch mit einer hervorragenden Außenwirkung. Wir kannten auch die Situation, dass Biosphärenreservatsverwaltungen in anderen Bundesländern so ähnlich angesiedelt sind, wie wir das nun mit diesem Gesetzentwurf tun wollen und, so glaube ich, auch tun sollten.

Gleichzeitig verschaffen wir der Biosphärenreservatsverwaltung mit der Einstufung als nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt eine Position auf gleicher Augenhöhe mit der Nationalparkverwaltung Harz. Die direkte Unterstellung unter das MLU soll dazu beitragen, dass die Biosphärenreservate selbständiger agieren und ihre Aufgaben besser wahrnehmen können. Dazu gehört die konzeptionelle Entwicklung der Schutzgebiete, dazu gehören auch das Betreiben von Besuchereinrichtungen sowie die Wahrnehmung anderer Aufgaben in der Öffentlichkeit.

Herr Weihrich, um noch einmal auf unsere Diskussion von heute Morgen zurückzukommen: Die Biosphärenreservatsverwaltung und auch die Naturparkverwaltung im Drömling erfüllen hervorragend die Aufgaben des Artenschutzes - ich denke insbesondere an die allen bekannte Biberstation an der Kapenmühle, in der Peter Ibe, von vielen auch als Mister Biber bezeichnet, seit Jahren wirkt - und der Öffentlichkeitsarbeit.

Gleichzeitig sind die Biosphärenreservatsverwaltungen - ich möchte insbesondere Herrn Puhlmann, den Vorstandsvorsitzenden von Europarc Deutschland, nennen - eingebunden in ein europäisches Netz, auch um internationale Verbindungen zu anderen Ländern aufrechtzuerhalten sowie um Fragen des Klimawandels, der Biodiversität und viele andere Dinge zu vertreten. Herr Minister, ich kann ausdrücklich sagen, dass ich es gut finde, dass gerade Herr Puhlmann in diesem Bereich sehr aktiv ist und das Land Sachsen-Anhalt international gut vertritt.

Des Weiteren werden Projekte unter dem Leitgedanken Mensch und Biosphäre zum naturnahen Tourismus, zur Landschaftspflege, zur Regionalvermarktung und zur Junior-Ranger-Ausbildung

durchgeführt; auch die Umweltbildung ist vielen bekannt. Deswegen halten wir es für notwendig, dass diese Einrichtungen schlicht und ergreifend selbständiger werden und selbständiger agieren können.

Aus eben diesem Grund haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Ich glaube, ich muss auf den Inhalt des Gesetzentwurfs nicht eingehen. Der Gesetzentwurf ist in seiner Aussage sehr einfach und klar. Ich bitte Sie, im Ausschuss mit uns über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren. Wir würden ihn dann möglichst schnell zur zweiten Lesung hier im Landtag wiedersehen wollen, um das Ganze zügig umzusetzen. Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich bereits im Voraus. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr für die Einbringung, Herr Bergmann. Es gibt eine Nachfrage von Frau Dr. Klein. - Bitte sehr, Frau Dr. Klein.

Danke, Frau Präsidentin. - Ich habe zugehört und festgestellt: Mir fehlt bei dem Gesetzentwurf eigentlich etwas, nämlich die Gesetzfolgenabschätzung im Hinblick auf die Kosten. Ich glaube nicht, dass die Umsetzung erhebliche finanzielle Folgen haben wird, aber es wird doch gewisse Folgekosten geben, etwa aufgrund von Umzügen oder Personalaufwüchsen. Möglicherweise kommt es auch zu einer Personalabsenkung.

Diese Frage kann sicherlich im Verlauf der Beratungen noch behandelt werden, aber eigentlich gehört so etwas für mich zu dem Gesetzentwurf dazu. Vielleicht können Sie mir etwas dazu sagen.

Frau Dr. Klein, Sie können natürlich sicher sein, dass wir uns auch mit dieser Frage beschäftigt haben; denn die Koalition ist immer auch bemüht, den Sparwillen der Landesregierung zu unterstützen und nicht etwa großartige Aufwüchse zu verursachen.

Zugleich machen wir uns natürlich Gedanken darüber, wie man bestimmte Dinge effizient gestalten kann und wie man den Nutzen einer Biosphärenreservatsverwaltung vielleicht besser ausschöpfen kann, als das bisher möglich war. Das geht vielleicht mit einer gewissen Eigenständigkeit.

Wir haben das in Diskussionen mit dem Ministerium abgeprüft und gehen davon aus, dass es nicht zu höheren Kosten kommen wird. Im Einzelfall kann man das im Voraus nie genau sagen. Sollten die Kosten geringfügig höher sein, würde mich das aber zunächst auch nicht berühren, so

lange wir einen deutlich höheren Nutzen und einen deutlich höheren Effekt dabei erzielen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Für die Landesregierung spricht Minister Dr. Aeikens.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen über die Neuorganisation der Verwaltung der Großschutzgebiete bezieht sich auf die Verwaltungen der Biosphärenreservate Karstlandschaft Südharz und Mittelelbe sowie des Naturparks Drömling, die derzeit Bestandteil des Landesverwaltungsamts sind.

Mit diesem Gesetz sollen die Großschutzgebietsverwaltungen aus dem Landesverwaltungsamt herausgelöst und ähnlich wie der Nationalpark Harz - der Abgeordnete Bergmann wies darauf hin - als eigenständige Landeseinrichtungen geführt werden. Sie sollen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unmittelbar unterstellt werden.

Ich begrüße diesen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ausdrücklich. Der Vollzug des Naturschutzrechts obliegt den oberen und unteren Naturschutzbehörden. Die Schutzgebietsverwaltung hat primär die Aufgabe, das Schutzgebiet zu entwickeln und die Erhaltungsziele und Maßnahmen in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zu vermitteln. Letztlich wird durch die größere Selbständigkeit die Bedeutung dieser für das Land Sachsen-Anhalt wichtigen Schutzgebiete unterstrichen und gegenüber der Unesco dokumentiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Vereinfachung der Abstimmungsprozesse lässt sich die von den einbringenden Fraktionen angestrebte Verwaltungseffizienz erzielen und in Summe das Ganze auch kostenneutral durchführen.

Änderungen in der Struktur wird es trotzdem geben müssen. Verwaltungsaufgaben, die vorher vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen wurden, müssen aufgeteilt werden. In einzelnen Aufgabenfeldern, zum Beispiel im Personalrecht, wird eine stärkere Unterstützung durch das Ministerium erforderlich sein. Es sind zwar einige Aufgabenverlagerungen erforderlich, die aber nicht zu einem Effizienzverlust in der Landesverwaltung führen. Demzufolge kann die Neustrukturierung der Großschutzgebietsverwaltungen auch personell kostenneutral gestaltet werden.

Derzeit werden 113 Stellen des MLU für diese Aufgaben eingesetzt. Davon befinden sich 108 Stellen unmittelbar in den drei Großschutzgebieten und

werden dort auch bleiben. Fünf Stellen werden derzeit in der Zentrale des Landesverwaltungsamtes in Halle für Steuerungsaufgaben eingesetzt. Diese Stellen werden in das MLU umgesetzt. Für die Aufgaben der allgemeinen Verwaltung wird eine Stelle des Landesverwaltungsamtes aus dem Einzelplan des MI in den Einzelplan des MLU umgesetzt.

Diese Änderungen können im Rahmen der Umsetzung des laufenden Doppelhaushalts erfolgen. Dies ergibt sich aus § 50 der Landeshaushaltsordnung und ist auch in der Begründung zu dem Gesetzentwurf angegeben.

Ebenso ist mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmt, dass im Rahmen der nächsten Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts die formale Anpassung der Stellenziele der Einrichtungen erfolgt. Dies ist dann die bereinigte Basis für die Realisierung der bereits in der Titelgruppe 96 ausgewiesenen und bis 2019 zu erbringenden Stelleneinsparung.

Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch auf Folgendes hinweisen: Unabhängig von dem vorliegenden Gesetzentwurf verlangt der nach dem Personalentwicklungskonzept erforderliche Stellenabbau auch in den Großschutzgebietsverwaltungen eine kritische Betrachtung der Aufgaben. Hierbei sind insbesondere die Fachaufgaben einzubeziehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Aufgaben nicht nur wegfallen können, sondern auch nur in eingeschränkter Form weitergeführt werden können.

Ich begrüße, meine Damen und Herren, das vorgesehene Inkrafttreten zum 1. Juli 2012 ebenfalls ausdrücklich. Daher wünsche ich mir eine zügige Behandlung in den Ausschüssen und freue mich auf eine Übernahme dieser wichtigen Aufgabe in direkter ministerieller Zuständigkeit. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Weihrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Laut Gesetzentwurf sollen nun die Großschutzgebiete, die bislang beim Landesverwaltungsamt angebunden waren, zukünftig als gesonderte Einrichtungen direkt dem Ministerium unterstellt werden.

Dazu wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass sich die bisherige Verwaltung beim Landesverwaltungsamt als nicht optimal dargestellt hat, weil insbesondere die Biosphärenreservate fach

liche Aufgaben des Naturschutzes wahrnehmen und vor Ort praktische Arbeiten in der Landschaftspflege durchführen. Solche Aufgaben gehören laut Begründung nicht zu den klassischen Verwaltungsaufgaben einer oberen Vollzugsbehörde, sprich dem Landesverwaltungsamt. Dieser Begründung kann ich mich vollinhaltlich anschließen.

Es drängt sich dann aber gleich die Frage auf, ob die fachlichen Aufgaben des Naturschutzes und die praktischen Arbeiten in der Landschaftspflege zu den klassischen Verwaltungsaufgaben eines Ministeriums gehören.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das war eine rein rhetorische Frage. Die Antwort ist klar: Natürlich hat ein Ministerium ganz andere Aufgaben. Deswegen halten wir die Anbindung der hier genannten Großschutzgebiete an das Ministerium für falsch. Ein Ministerium hat üblicherweise gesetzgeberische und koordinierende Aufgaben und unterstützt den Minister bei der Wahrnehmung seiner politischen Aufgaben. Die Fachaufgaben im Bereich des Naturschutzes werden in den nachgeordneten Einrichtungen des Landesamtes für Umweltschutz bzw. des Landesbetriebs für Hochwasserschutz bearbeitet.

Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass das Umweltministerium drei zusätzliche nachgeordnete Einrichtungen errichten will, die sich gemäß der vorgelegten Gesetzesbegründung hauptsächlich mit fachlichen Aufgaben des Naturschutzes beschäftigen. Es wäre aus unserer Sicht wesentlich sinnvoller und effektiver gewesen, diese Einrichtungen, wenn man sie schon aus dem Landesverwaltungsamt herauslöst, direkt dem Landesamt für Umweltschutz als zuständige Fachbehörde für den Naturschutz zuzuordnen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dafür sprechen auch die vielfältigen Fachbeziehungen, die zwischen dem Landesamt für Umweltschutz und den Großschutzgebieten bestehen. So sind beispielsweise in den Großschutzgebieten die Referenzstellen für den Wolf, den Biber und die Fledermaus angesiedelt, während gleichzeitig das Landesamt für Umweltschutz als zuständige Fachbehörde die Managementplanungen für die Natura-2000-Gebiete auch für die Großschutzgebiete und den Artenschutz betreut. Beim Wolf zum Beispiel entsteht dadurch die Situation, dass das Landesamt das Monitoringprogramm betreut, aber gleichzeitig die Referenzstelle im Biosphärenreservat Mittelelbe angesiedelt ist. Eine Zusammenführung unter einem Dach hätte dann die Synergieeffekte, die Sie, Herr Dr. Aeikens, hier dargestellt haben.

(Frau Hampel, SPD: Ach was!)

Diese Synergieeffekte haben letztendlich auch zu der Entscheidung geführt, dass im Bereich Land