Daraufhin gab es einen Zwischenruf von der Regierungsbank, dass ein neuer Erlass, der hier angemahnt wurde, seit dem 4. Juli in Kraft sei. - Ist das korrekt?
Damit hätten wir alle einigermaßen denselben Sachstand. - Wir fahren in der Debatte fort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Weihrich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin geneigt zu sagen, der Sachstand ist noch nicht klar. Sie müssten erläutern, welchen Inhalt der neue Erlass hat. Oder meinen Sie die Aufhebung des alten Erlasses?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sinn und Zweck des Erlasses des Landesverwaltungsamts war es, mit den Konzessionsabgaben auf die Trinkwasserversorgung zur Haushaltskonsolidierung bei den Kommunen beizutragen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden.
Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNEN - das sage ich vorab - sind der Auffassung, dass Konzessionsabgaben kein taugliches Mittel zur Haushaltskonsolidierung darstellen. Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass die Verfügung des Landesverwaltungsamts zurückgezogen wurde.
(Herr Borgwardt, CDU: Dieselbe Auffassung haben wir doch auch! Deswegen ist es doch gemacht worden!)
Ich will das noch einmal kurz begründen. Bei diesen Konzessionsabgaben bestehen viele Rechtsunsicherheiten. Zunächst ist fraglich, ob diese Abgaben überhaupt auf die Endverbraucher umgelegt werden können; denn letztlich - das wissen Sie alle - können nur Gebühren umgelegt werden. Die Rechtsprechung, die in der letzten Zeit ergangen ist, legt nahe, dass es sich bei diesen Abgaben nicht um erforderliche Kosten handelt und diese mithin auch nicht umgelegt werden können.
Außerdem - das ist auch wichtig - bedeutet die Einführung einer Konzessionsabgabe eine Abkehr vom Kostendeckungsprinzip. Dieses Kostendeckungsprinzip ist in den meisten Satzungen der Zweckverbände verankert. Dies entspricht auch ganz klar den Vorgaben im KAG. Es gibt zwar Länder, die es durchaus erlauben, dass eine Kalkulation mit einem Ertrag für den Haushalt erfolgt, aber Sachsen-Anhalt eben nicht, und das ist auch gut so.
Wir möchten nicht - das habe ich hier schon oft vorgetragen -, dass die öffentliche Daseinsvorsorge privatisiert wird, sondern dass sie weiterhin
von öffentlichen Aufgabenträgern wahrgenommen wird, wie es auch unser Wassergesetz vorschreibt. Danach ist die Wasserversorgung eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden können diese Aufgabe auch gemeinschaftlich erledigen oder sie einem Zweckverband übertragen. Sie können natürlich auch einen Privaten mit der Aufgabenerfüllung beauftragen, aber eben nicht die gesamte Aufgabe komplett auf Private übertragen.
Konzessionsabgaben wären systemwidrig, da sie eine Gewinnerzielungsabsicht nahelegen. Diese Gewinnerzielungsabsicht passt nicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge.
Außerdem existieren noch steuerrechtliche Risiken, auf die ich hier nicht weiter eingehen will. Ich will nur sagen, dass, wenn man eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde legt, möglicherweise Gewerbesteuern fällig werden könnten und das Finanzamt dies als eine verdeckte Gewinnausschüttung ansehen könnte.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass das Wasserentnahmeentgelt beschlossen worden ist. Dieses haben wir mitgetragen, besonders wegen des Bezugs auf den Ressourcenverbrauch und die Zweckbindung. Aber weitere zusätzliche Belastungen der Trinkwasserversorgung sehen wir kritisch.
Wir sind der Auffassung, dass auf die Erhebung von Konzessionsabgaben verzichtet werden sollte. Deswegen werden wir dem Antrag zustimmen, soweit er überhaupt zur Abstimmung kommt.
Ganz zum Schluss: Eine letzte Bemerkung kann ich mir jetzt nicht verkneifen. Sie haben es sich eben sehr einfach gemacht, Herr Stahlknecht, und haben den Vorgang als erledigt hingestellt. Aber ich denke, man muss schon noch einmal darauf hinweisen, dass es ein erstaunlicher Vorgang ist, wenn eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes nach drei Monaten wieder kassiert wird, und das - so wörtliches Zitat aus Ihrer Pressemitteilung - „nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage“. Da tun sich einige Abgründe auf, Herr Stahlknecht.
Ich frage mich: Wie kann es sein, dass das Landesverwaltungsamt Verfügungen herausgeben kann, die das Ministerium des Innern als rechtswidrig ansieht? Auf welche Verfügungen kann man sich da überhaupt noch verlassen? - Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege, Weihrich. - Als Nächster spricht für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Kolze.
Rechtssichere Festlegungen bestehen. Es steht nunmehr fest, dass Trinkwasserverbände, die die Trinkwasserversorgung von den Gemeinden übernommen haben, nicht als Versorgungsunternehmen gelten und daher auch nicht von den Gemeinden zur Zahlung einer Konzessionsabgabe verpflichtet werden können.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es alle Fraktionen ausdrücklich begrüßen, dass das Ministerium für Inneres und Sport nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage den Erlass „Konzessionsabgaben bei Trinkwasserverbänden“ zurückgenommen hat.
Es war bei dieser Thematik immer Anliegen der CDU-Fraktion, ganz unabhängig von einer rechtlichen Wertung spürbare Gebührenanstiege für den Endverbraucher zu vermeiden, da die Belastungsgrenze für viele Bürgerinnen und Bürger erreicht ist. Eine Preis- und Gebührenerhöhung wird es nicht geben. Die rechtssicheren Festlegungen unterstützen die Bemühungen der Trinkwasserverbände, Trinkwasser so kostengünstig wie möglich für den Endverbraucher anzubieten.
Wenn ich Herrn Kolze jetzt richtig verstanden habe, war eine Überweisung in den Innenausschuss beantragt. Das heißt also, Sie wären auch dafür, jetzt darüber abzustimmen.
Ich denke schon, dass es nicht so geht, wie es der Innenminister gemacht hat. Es waren elf Tage Zeit - unsere Drucksache datiert vom 4. Juli -, wenn solch eine Sache gemacht worden ist, uns einschließlich des Wortlauts zu informieren. Dann hätten wir uns vielleicht die heutige Diskussion sparen können.
Zuständigkeiten beim Innenministerium liegen, ist auch das Umweltministerium betroffen und wir sollten dann schon die Einheit wahren.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren. Es ist zweimal die Überweisung in jeweils einen Ausschuss beantragt worden. Ich lasse zunächst über die Überweisung in den Ausschuss für Inneres abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das scheinen alle Fraktionen zu sein. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Das ist so beschlossen.
Dann ist noch die Überweisung in den Umweltausschuss beantragt worden. Wer dies möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmt jemand dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Dann ist die Überweisung in den Umweltausschuss abgelehnt worden. Somit ist der Antrag in den Innenausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind damit am Ende der 16. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 17. Sitzungsperiode für den 20. und 21. September 2012 ein. Bis dahin wünsche ich gute Beratungen und gute Erholung.