Protokoll der Sitzung vom 13.07.2012

Danke, Herr Kollege Kolze.

Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Inneres und Sport beantragt worden, an andere Ausschüsse nicht. Wer der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in Drs. 6/1253 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? - Bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportförder- gesetz - SportFG)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1254

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1283

Der einbringende Minister steht schon am Pult. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für viele in unserem Land ist Sport die schönste Nebensache der Welt, für einige wenige von uns ist es Leistungssport, der wirklich Höchstleistungen erfordert - wir haben jetzt 17 Athleten und ein Pferd in London -, und der Sport ist im Übrigen auch nach Artikel 36 unserer Verfassung Staatsziel, dort steht nämlich: Sport ist durch Land und Kommunen zu schützen und zu fördern.

Meine Damen und Herren! Bislang haben wir das auf der Rechtsgrundlage einer veralteten Sportstättenverordnung aus DDR-Zeiten gemacht, in dem Vertrauen, dass das Geld der jeweiligen Geldgeber beim Landessportbund, den Kreissportbünden, Stadtsportbünden und Landesfachverbänden ordnungsgemäß dort ankommt, wo es hingehört.

Wir haben nunmehr verabredet, Ihnen ein Sportfördergesetz vorzulegen und zum 1. Januar nächsten Jahres zu verabschieden, in dem wir Grundlagen legen, auf denen verlässlich und am Ende auch transparent wird, wie wir das Geld zukünftig an die jeweiligen Bereiche verteilen werden. Und wir haben das Verfahren für die Vereine vereinfacht, indem wir den Anspruch auf Gewährung einer Pauschale vereinbart haben, über deren Verwendung sie am Ende selbst bestimmen müssen und können.

Dieses ist eine immense Verwaltungsvereinfachung für die Vereine. Wir wollen, dass sich Ehrenamtliche in Vereinen, in denen sie vielfach engagiert sind, dem widmen können, weshalb sie in einem Sportverein sind, nämlich Sport zu machen, statt den erheblichen Verwaltungsaufwand abzuarbeiten.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Es stellt sich die Frage - sie ist diskutiert worden -: Wie werden wir dieses Geld verteilen und wer wird es verteilen? Wir werden transparent und gemeinsam eine Verordnung erarbeiten, bei der der Landessportbund, der seine Erfahrungen einbringt, eingebunden ist. Ich danke an dieser Stelle dem Landessportbund, der seit 2008 nach einer schwierigen Phase gute und seriöse Arbeit geleistet hat.

Gleichwohl gilt auch für jeden Sportbund, dass das Geld transparent aufgrund einer allgemeinverbindlichen Rechtsgrundlage auszureichen ist. Mit dem Geld kann auch eine sportstrategische Entwicklung gesteuert werden, wohin wir in Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren auch im Leistungssport wollen. Das werden wir partnerschaftlich und einvernehmlich tun.

Wir haben weiter geregelt, dass die Sportstätten durch die Vereine unentgeltlich genutzt werden können - es sei denn, es sind kommerzielle Veranstaltungen. Ich sage mit Blick auf die Kommunen: Über diese Frage zu diskutieren ist theoretisch oder akademisch. Denn Betriebskosten können - sie werden heute schon erhoben - erhoben werden. Aber sie werden mit einem Kostendeckungsgrad von maximal 20 %, 30 % erhoben.

Die Kommunen sollen zunächst einmal die Betriebskosten mit einem höheren Kostendeckungsgrad einfordern, sich der Diskussion mit den Sportvereinen stellen. Da sind auch die Sportvereine finanziell gefordert. Da wird das eben schon schwierig genug. Ich möchte eine Gemeinde erleben, die neben einer kostendeckenden Betriebskostenerhebung auch noch eine Gebühr von den Vereinen erheben will. Dann verhindern wir Sport in diesem Land, weil Sport unbezahlbar wird.

Sport hat eine hohe soziale Komponente und hohe soziale Funktionen. Dem müssen wir auch von den Rechtsgrundlagen her gerecht werden.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Meine Damen und Herren! Ich denke, wir haben einen Meilenstein der Sportgeschichte vor uns, wenn wir dieses Gesetz gut beraten. Es gab bislang kein Sportfördergesetz. Insofern können Sie sich freuen. Ich halte es schon für einen Meilenstein, wenn wir in einem so schwierigen Bereich auch gemeinsam mit der Opposition um den besten Weg ringen, damit Sport eine Zukunft hat und finanziell vernünftig aufgestellt ist.

Wir geben 25 Millionen € allein in den Sport. Das sind Zahlen, über die man auch einmal reden muss. Für den Bereich Feuerwehren stehen im Haushalt 3 Millionen €. Wenn wir über 25 Millionen € reden, dann muss auch klar sein, wie das Geld verteilt wird, wo es ankommt. Am Ende braucht man auch dort eine Kosten-Nutzen-Analyse, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Auch das gehört dazu. Insofern empfehle ich, das auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und den Landessportbund einzubinden. Er ist ein Partner der Politik und kein Gegner. Er ist unser Partner.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Diese partnerschaftliche Zusammenarbeit fordere ich vom Landessportbund auch ein. Er hat die sportliche Kompetenz, uns zu beraten - nicht ein Verwaltungsjurist, nicht das hervorragende Referat, das da oben sitzt - auch sie machen richtig gute Arbeit. Aber für die sportstrategische Ausrichtung gibt es einen Landessportbund, dafür gibt es Kreissportbünde, Stadtsportbünde. Und dafür gibt es am Ende auch mehrere Millionen Euro. Da haben wir eine Erwartungshaltung, und die formuliere ich selbstbewusst.

Ich bitte, diesen Gesetzentwurf in den Innenausschuss, der auch für Sport zuständig ist, zu überweisen und ihn gemeinsam mit uns nach dem Ringen um die besten Ideen zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft zu setzen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Stahlknecht, für die Einbringung des Gesetzentwurfes. - Wir treten in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Striegel. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, um dem Bedürfnis der Landesregierung nachzukommen, Sie einmal zu loben: Ich denke, beim Sportfördergesetz kann man das tun. Das ist ein insgesamt sehr gelungener Gesetzentwurf,

(Minister Herr Stahlknecht: Ein schöner Frei- tag!)

der helfen kann, den Breiten- und Spitzensport im Land dauerhaft zu unterstützen und ihn damit zu stärken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind hoffnungsfroh, dass mit dem Gesetz nicht nur der Verfassungsauftrag zur Förderung des Sports durch das Land und die Kommunen mit Leben erfüllt werden kann, sondern dass das Gesetz auch einen Beitrag zur Überwindung der Schwierigkeiten beim Landessportbund leisten kann.

Es ist nicht bei allen beliebt, aber letztlich gut - das hat der Minister ausgeführt -, dass der Sport zukünftig über pauschale Zuschüsse gefördert werden soll, die nicht mehr vom Sportbund selbst verwaltet werden müssen. Das schafft Vertrauen, um sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren.

Die zukünftige Förderung darf aber, auch wenn sie vom Ministerium oder einer untergeordneten Institution abgewickelt wird, keine Blackbox sein. Man braucht Vertrauen zwischen den Beteiligten. Entscheidend wird es deshalb sein, die Kriterien für

eine Förderung einvernehmlich zwischen der Landesseite einerseits sowie dem Landessportbund, den Fachverbänden und den Kreis- und Stadtsportbünden andererseits zu verabreden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zum vorliegenden Entwurf einen Änderungsantrag vorgelegt, der zwei verschiedene Aspekte anspricht. Der erste betrifft umweltpolitische Ziele und die Beachtung der Folgen des Klimawandels. Sport kann einen großen Beitrag zur Erhaltung der Natur leisten, weil er die Menschen in die Natur und mit ihr in Berührung bringt. Das sollte sich auch im Gesetz wiederfinden und nicht mit dem Verweis auf Nichtzuständigkeit für umweltpolitische Belange des Innenministeriums weggebügelt werden.

Herr Minister, Naturschutz geht uns alle an - nicht nur Ihren Kollegen Herrn Dr. Aeikens.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dass die Förderung des Neubaus oder der Modernisierung von Sportstätten zukünftig auch Belange des Klimaschutzes berücksichtigen soll, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sachsen-Anhalt muss sich auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten. Gerade Sportstätten, in denen viel Energie verbraucht wird, sollten nur noch so ausgestaltet werden dürfen, dass sie helfen, das Klima zu schützen.

Lassen Sie mich zum Abschluss kurz auf den zweiten Teil unserer Änderungsvorschläge eingehen. Ich habe das Verfassungsgebot zur Sportförderung bereits erwähnt. In Artikel 36 heißt es:

„Das Land und die Kommunen fördern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die kulturelle Betätigung … insbesondere dadurch, dass sie öffentlich zugängliche … Sportstätten … unterhalten.“

Der Hinweis auf die finanzielle Leistungsfähigkeit scheint uns wichtig. Wer Sportstätten dauerhaft im Land erhalten will, der muss hier Veränderungen im Rahmen des Sportfördergesetzes vornehmen. Die aktuell noch geltende Sportstättenverordnung schließt die Erhebung von Nutzungsentgelten ebenso aus wie das neue Sportfördergesetz. Es können lediglich Beteiligungen an den Betriebskosten von den Nutzerinnen und Nutzern erhoben werden.

Das führt in den klammen Kommunen faktisch dazu, dass Sportvereine den Betrieb von Hallen zum Beispiel über Pachtverträge aufgedrückt bekommen und sie finanziell und organisatorisch überfordert werden. Aber nur so kann die Kommune ihrerseits die Schließung abwenden. Sie muss dazu jedoch die Sportvereine knebeln.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen deshalb auf kommunaler Ebene die Möglichkeit schaffen, mit individuell passgenauen Lösungen die Nutzerinnen und Nutzer an den Kosten von Sportstätten zu be

teiligen. Hierdurch darf niemand überfordert werden. Deshalb soll es keine Pflicht zur Erhebung von Entgelten geben. Die Entgelte sollen zudem sozialverträglich gestaffelt werden. Das heißt beispielsweise, der Kinder- und Jugendsport, der Behindertensport sollen entgeltfrei gestellt werden.

Die vorgeschlagene Lösung beendet einen sachsen-anhaltischen Sonderweg. Unser Land ist das einzig verbliebene ostdeutsche Bundesland, das eine entgeltfreie Nutzung von Sportstätten vorschreibt. Die vorgeschlagene Regelung hilft auch, den juristischen Wildwuchs und die kommunalen Klimmzüge zu beenden, die unter der geltenden Rechtslage trotzdem versuchen, Geldmittel von Sportstätten und Sportvereinen einzutreiben.

Meist geschieht das im Rahmen von Freiwilligkeit, faktisch aber unter dem Zwang, im Falle einer Nichteinigung die Halle schließen zu müssen. Hier braucht es eine verantwortliche, rechtlich saubere sport- und sozialverträgliche Lösung, die wir mit einem am mecklenburg-vorpommerischen Modell orientieren Änderungsantrag vorschlagen.

Meine Damen und Herren! Das führt zu mehr Kostentransparenz. Das führt zu besserer Sportstättenförderung. Das ermöglicht den Erhalt von Sportstätten. Deswegen bitten wir Sie um Unterstützung für unseren Antrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Kollege Striegel. - Jetzt begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Mansfeld-Südharz.