Die undurchsichtigen und optionalen Regelungen des § 9 des Entwurfs sollen offenbar ausschließlich das Bestehende in all seinen Fassetten erhalten. Sie bergen gerade mit Blick mit Großschadenslagen und im Katastrophenfall erhebliche Risiken und tragen weder zur Kostenminimierung noch zur Hebung von Synergien maßgeblich bei. Insbesondere im sensiblen Bereich der Rettungsdienstkoordination besteht die Gefahr von Wildwuchs und divergierenden Strukturen und Kompetenzen.
Wir halten die Einbeziehung der Wasser- und Bergrettung für richtig. Allerdings sagen wir auch - darin unterstützen wir die Forderungen der SPD -, wir sollten noch einmal schauen, wie wir das im Gesetzentwurf vielleicht etwas anders fassen können, damit das tatsächlich Effekte entfalten kann.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Alles in allem ist der vorgelegte Gesetzentwurf aus unserer Sicht grundsätzlich gelungen, jedoch an einigen wenigen Stellen noch unausgegoren.
Wir gehen davon aus, dass die im Gesetzentwurf bestehenden Defizite im Zuge der Ausschussberatungen und der Anhörung noch beseitigt werden können und Fragen zur Zulässigkeit noch geklärt werden. Wir stimmen daher der Überweisung in die Ausschüsse zu. - Herzlichen Dank.
Trotz Lob für die Regierung die Zeit gut eingehalten. Vielen Dank. - Jetzt spricht für die CDUFraktion der Kollege Kurze. Bitte, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir den Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz im Landtag haben. Wir haben es hierbei mit einer neuen Qualität zu tun. Dafür bin ich dem Innenministerium sehr dankbar, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir wollen mit dem Rettungsdienstgesetz Rechtssicherheit schaffen, soweit es geht. Eine absolute Rechtssicherheit werden wir mit keinem Gesetz schaffen können; denn wir sind nicht davor gefeit, dass auch dieses Gesetz beklagt wird. Aber der Weg, den wir jetzt mit der Vergabe einer Konzession gehen, ist aus momentaner Sicht der rechtssicherste Weg, den wir gehen können.
Wir als Parlament wollen gemeinsam mit unserer Regierung, dass wir auch zukünftig eine hohe Qualität in diesem Bereich vorhalten können. Das geht natürlich nur, wenn wir die Hilfsorganisationen, die wir im Lande haben und die seit Jahrzehnten diese Leistung erbringen, ordentlich einbinden.
Zu den Hilfsorganisationen - ich will sie alle nennen; nicht dass wir eine vergessen - gehören - ich fange einmal mit der Kleinsten an - die DLRG, der ASB, die Johanniter, die Malteser und das Deutsche Rote Kreuz. Diese Hilfsorganisationen sind diejenigen, die über das Ehrenamt viel für unser Land leisten und die dort, wo sie diese Aufgabe zugeschlagen bekommen haben, einen qualitativ ordentlichen Rettungsdienst erbringen.
Ich möchte bloß auf einige Inhalte des Gesetzentwurfes eingehen. Meine Vorredner haben bereits vieles beleuchtet und man hört das fraktionsübergreifend. Es ist fast so wie heute am frühen Morgen, als wir ebenfalls fraktionsübergreifend einem Antrag zugestimmt haben und uns in der Masse einig waren. Es scheint auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren so zu kommen, dass die Opposition gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen ein Gesetz verabschiedet.
denn diejenigen, die jeden Tag zu den Unfällen und den Erkrankten fahren, müssen auch ordentlich bezahlt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich finde es gut, dass das als Eignungskriterium mit dabei ist.
Wir wollen versuchen, die Kosten bei der Notarztversorgung - der Preishammer an sich - ein Stück weit einzudämmen. Sicherlich ist das für die Kassen sehr wichtig. Die Notärzte haben die Kosten des Systems aufgrund des Mangels an Ärzten in die Höhe getrieben. Wir suchen uns die Ärzte auf Börsen.
Krankenhäuser, die privatisiert sind, und um Krankenhäuser, die in kommunaler Trägerschaft sind. Mal sehen, wie sie sich einbinden lassen. Auch sie haben die Aufgabe, sich am Ende an der Daseinsvorsorge wie dem Rettungsdienst ordentlich zu beteiligen.
Ich sage hier ganz klar, dass der Weg, den der Landkreis Mansfeld-Südharz gegangen ist, nicht der Weg ist, den wir uns für die Zukunft wünschen.
(Zustimmung bei der CDU - Frau Niestädt, SPD: Richtig! - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Es funktioniert!)
- Frau Dr. Klein, Sie können reden, wenn Sie an der Reihe sind. Oder melden Sie sich bitte, dann können Sie zu einem Mikrofon gehen.
Der Weg, den Mansfeld-Südharz eingeschlagen hat, ist der Tatsache geschuldet, dass am Ende eine Ausschreibung nicht so funktioniert hat, wie sie funktionieren sollte. Als Träger des Rettungsdienstes muss der Landkreis natürlich dafür Sorge tragen - das garantiert auch das Gesetz -, dass diese Leistung ordnungsgemäß erbracht wird. Am Ende blieb ihm nichts weiter übrig, als diesen Weg zu gehen, um Rechtssicherheit herzustellen.
Ich hoffe und wünsche mir - aus Gesprächen mit den Landräten ist das zumindest erkennbar -, dass die Hilfsorganisationen und die Leistungserbringer, die wir in Sachsen-Anhalt haben - es gibt noch zwei kleine private; die wollen wir nicht vergessen -, diejenigen sind, die auch weiterhin die Leistung erbringen, und sich nicht die Landkreise in einer Zeit, in der fast alle in der Haushaltskonsolidierung sind, eine zusätzliche Aufgabe hereinholen, die am Ende mehr kostet. Das möchte ich noch einmal ganz klar betonen.
Ich bin auch damit zufrieden, dass das Ereignis mit einer Vielzahl von Erkrankten und Verletzten als Eignungskriterium Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat, wenn es darum geht, die Konzession zu vergeben.
Ich freue mich namens meiner Fraktion auch darüber, dass die Hilfsfrist - darüber hat heute noch niemand geredet - so bleibt, wie sie ist. Es bleibt weiterhin bei den zwölf Minuten. Zwölf Minuten haben wir Zeit, mit einem Rtw, besetzt mit dem Notarzt, zu dem Verletzten oder Verunfallten zu fahren.
- Nein, Herr Hövelmann, lesen Sie im Gesetzentwurf nach. Ein Rtw mit Notarzt hat weiterhin in zwölf Minuten am Ort zu sein. Das wird festgeschrieben. Das ist wichtig. Wir brauchen also auch zukünftig ein flächendeckendes Netz an Rettungs
Mit der im Gesetzentwurf fixierten Hilfsfrist von zwölf Minuten ist letzten Endes auch garantiert, dass diejenigen, die Hilfe brauchen, schnell Hilfe bekommen.
Vielleicht noch ein Wort zur Wasser- und Bergrettung. Natürlich wollen wir versuchen, diesen Bereich bestmöglich zu verankern. Das ist mit dem Entwurf schon passiert. Aus dem „Können“ im ersten Entwurf ist ein „Erteilen“ geworden. Ich glaube, dass wir damit versuchen, auch die Wasser- und Bergrettung ordentlich im Gesetz zu verankern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich auf die Beratung mit allen Beteiligten. Über Vorschläge, die wir vielleicht dahin gehend bekommen, die Regelungen an der eine oder andere Stelle noch etwas abzurunden, wäre ich sehr dankbar.
Nicht so eilig, Herr Kurze. Frau Dr. Paschke möchte Ihre Redezeit verlängern und eine Frage stellen. - Bitte schön.
Herr Kollege Kurze, Sie haben mit Recht ausdrücklich auf die tarifliche Entlohnung derjenigen, die im Rettungsdienst tätig sind, hingewiesen. Könnten Sie sich vorstellen, dass wir im Gesetzgebungsverfahren diese Regelung noch untermauern, indem wir eine Formulierung wie: „Die Leistungserbringer sollen sich am TVöD orientieren“, aufnehmen? Sie müssen mir jetzt nicht sofort antworten. Es gäbe auch noch die Möglichkeit, dass man Betriebsübergänge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in das Gesetz aufnimmt.
Ich habe nur deshalb gefragt, ob Sie sich das vorstellen können, weil Sie gesagt haben, wir wollen keinen Rettungsdienst, der teurer wird. Der Rettungsdienst wird teurer, wenn die Kommunen es selbst machen, weil sie nach TVöD bezahlen. Deshalb wird er teurer und deshalb ist bei der Ausschreibung eben auch nur im Personalbereich irgendetwas zu machen. Stimmen Sie mit mir überein, dass wir darüber noch einmal intensiv diskutieren sollten?